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Acht Personen auf 64 qm – zuviel.

Freitag, 16. März 2012 | Autor: Michael

Das AG Stuttgart (WuM 2012, 150ff)  musste sich mit der Frage beschäftigen, ob eine 64,30 qm große Wohnung acht Personen verkraften kann – oder ob es sich nicht doch um einen Fall von Überbelegung handelt.

Die Mieter waren zunächst mit zwei Kindern eingezogen. Während der fünfjährigen Mietdauer kamen noch hurtig vier weitere hinzu,  so dass die Dreizimmerwohnung schnell zu einer Sauna mutierte. Das Amtsgericht stellte “außergewöhnliche Abnutzungserscheinungen” fest – welch Wunder. Die ordentliche, fristgemäße Kündigung des Vermieters griff dann durch, auch im Rahmen der Abwägung der berechtigten Interessen entschied das Gericht zugunsten des Vermieters – dies, obwohl Ersatzwohnraum für die afghanischen Mieter kaum zu erlangen sein dürfte.

Eine vermieterfreundliche Entscheidung, die unter den festgestellten Umständen in einer norddeutschen Großstadt unter Umständen nicht ergangen wäre.

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Hurensöhne im Stadion.

Montag, 12. März 2012 | Autor: Michael

Als bekennender Werderfan gewöhnt man sich an so manches. Aber das, was gestern im Weserstadion geschah, war schon ungewöhnlich. Nach dem zweiten Werdertor riefen ca. drei- bis fünftausend 96er Fans in ohrenbetäubender Lautstärke “Werder Hurensöhne”. Immer wieder.

Kurz durchsubsumiert. Eine ausreichend konkrete Kollektivbeleidigung (ist  der Personenkreis nach äußeren Kennzeichen deutlich abgegrenzt?) könnte gegeben sein. Das wird sich gewiss nicht auf alle Werderfans im Stadion beziehen, da die Anzahl zu unbestimmt ist – aber wie sieht es mit den elf Spielern auf dem Platz aus? Jedenfalls hier dürfte wohl der Tatbestand erfüllt sein.

Eine andere Frage ist allerdings, ob nicht ein Bundesligaspieler mit der Vertragsunterzeichnung seinen allgemeinen Ehranspruch generell aufgibt – jedenfalls für den Moment, in dem er den Platz betritt. Aber lassen wir das….

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Schulnoten für die Richter

Sonntag, 11. März 2012 | Autor: Michael

… findet man bei Marktplatz-Recht.de - allerdings sind, sieht man sich die Gerichte an, nur sehr wenig Richter bislang überhaupt bewertet worden. Vermutlich liegt das auch daran, dass die Kollegen sich schwer damit tun, Richter zu benoten – vielleicht auch schon vor der Angst, der schlecht benotete Richter könnte sich an einem im nächsten Prozess rächen oder was auch immer.

Registrieren ist notwendig – allerdings braucht man dann etwas Geduld, um übehaupt einen bekannten Richter anzutreffen. Für Schleswig-Holstein etwa ist, soweit ersichtlich, nur ein Richter bislang überhaupt bewertet worden (es bedarf offenbar drei Benotungen).

Schulnoten für die Anwaltschaft gibt es sicherlich auch irgendwo….

Thema: Berufliches | Ein Kommentar

Die Zweiteilung der Anwaltschaft

Freitag, 9. März 2012 | Autor: Michael

Finanzielle Nöte regieren auch unter Rechtsanwälten.  Einzelkämpfer, die sich nicht spezialisiert haben, haben es immer schwerer, sich am Markt zu halten. Die Kluft zwischen den gut bis sehr gut verdienenden Anwälten und denen, denen es so schlecht geht, dass sie in Vermögensverfall geraten und gar ihre Zulassung zurückgeben müssen, ist im Laufe der letzten Jahre immer größer geworden. Für die Rechtssuchenden ist das traurig, leidet doch auch die Qualität der Rechtsberatung.

Neu ist all das nicht wirklich  – und doch hat ein von meinem Sozius verfasster Artikel, auch in der FAZ zitiert, Wellen geschlagen. Allseits reagiert man überrascht.

Verstehen kann ich das nicht wirklich – letztlich ist dies für Kenner der Branche seit Jahren bekannt.

Ein Interview mit meinem Kollegen findet man u.a. hier.

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Richterliche Revolution im Mietrecht

Freitag, 2. März 2012 | Autor: Michael

Folgenden Hinweisbeschluss erhielt ich heute:

“Das Gericht folgt nicht der wohl überwiegend (noch) vertretenen Auffassung zum alten Mietrecht vor dem Jahre 2001, dass der Mieter darlegungs- und beweisbelastet ist für das Vorliegen eines behaupteten Mangels an der Mietwohnung.”

Ich rückte meine Brille zurecht. Nicht verlesen. Es geht weiter:

“Gem. § 535 Abs. 1 BGB ist es eine Hauptpflicht des Vermieters, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren und diese dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Zustand geeigneten Zustand zu erhalten. Mit anderen Worten: Der Vermieter muss gewährleisten, dass die Mietsache sich während der Mietzeit in einem Zustand befindet, der dem vertragsgemäßen Gebrauch entspricht. Dann aber kann im Rahmen der sogenannten sekundären Darlegungslast bzw. der erhöhten Substanziierungspflicht lediglich folgendes gelten:

Der Mieter muss zunächst einmal darlegen, worin er konkret einen Mangel sieht. Sodann ist der Vermieter gemäß § 535 Abs.1 BGB darlegungs- und beweisbelastet dafür, dass die Sache mangelfrei ist und nicht diejenigen Mängel aufweist, den der Mieter behauptet.”

Konkret: dem Gericht genügt es, wenn der Mieter behauptet, die Räume in der Wohnung würden nicht 20 Grad warm. Das bloße Bestreiten durch den Vermieter genüge nicht: die “Hauptdarlegungslast” sei auf seiner Seite mit der Konsequenz, dass nun der Vermieter für die mangelfreie (warme) Wohnung beweisbelastet ist und auch den Vorschuss für den Sachverständigen zahlen muss.

Das ist, gelinde gesagt, neu.  Einhellige Meinung (unabhängig von der Frage des Maßes der Substantiierung, wie etwa zuletzt vom BGH im Beschluss vom 25.10.2011, VIII ZR 125/11, erörtert) war, dass der Mieter das Vorliegen eines Mangels darlegen und beweisen muss.  Von diesem Grundsatz gab es Ausnahmen bei komplizierten Verursachungsfragen (Fogging; Schimmel usw – dort wird nach Herrschaftssphären differenziert). Bei der Beheizbarkeit einer Wohnung gab es keine Beweislastumkehr (siehe auch BGH NZM 2004, 776).

Das Amtsgericht Hamburg-Bergedorf macht also die Tore weit auf für eine mieterfreundliche Mängelwelt (Beschluss vom 21.2.2012, 409 C 192/11).  Mal gucken was daraus wird.

Thema: Allgemein, Rechtliches | 4 Kommentare

Zeithonorar: eine Stunde pro Seite gedanklicher Erarbeitung

Mittwoch, 29. Februar 2012 | Autor: Michael

Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz hat eine interessante Richtschnur erarbeitet, die auch für die Überprüfung von Zeithonoraren bei Anwälten relevant sein könnte:

Danach ist als Anhaltspunkt des Zeitaufwands für die gedankliche Erarbeitung eines gerichtlichen Gutachtens durch den Sachverständigen pro Seite des Kernbereichs etwa eine Stunde zu veranschlagen (Beschluss vom 16.11.2011, L 5 P 55/10).

Mit “Kernbereich” meint der Senat die Ausführungen im Gutachten, welche nicht die Wiedergabe des Beweisthemas, Vorbemerkungen oder Quellenangaben betreffen.

Überträgt man dies auf anwaltliche Stundenvergütungen, so wird man für jede Seite eines Schriftsatzes ca. 1 Stunde Honorarvergütung ansetzen können – sicherlich nur im Rahmen einer Plausibilitätskontrolle, aber immerhin. Klar ist immer, dass es dabei auf den Einzelfall ankommt, auch auf die Entwicklung eigener Gedanken und nicht auf die bloße Wiedergabe oder Bezugnahme auf andere Texte oder Quellen.

Thema: Allgemein | 3 Kommentare

Nach Dachau: die “Provinz-Amtsgerichte” fordern Nachrüstung.

Montag, 27. Februar 2012 | Autor: Michael

Die Direktorin des Amtsgerichts Rendsburg, Rine Peters, fordert in einem Artikel im Februarheft der Schleswig-Holsteinischen Anzeigen (S. 80) für alle Amtsgerichte denselben Standard – eine Einlasskontrolle mit Metalldetektor und mehr Personal:

“Den Standard des Amtsgerichts Kiel, wo niemand außer Richtern, Staatsanwälten, Rechtsanwälten und Notaren ungeprüft das Gericht betreten kann, fordere ich für alle Amtsgerichte.”

Zu Recht verweist sie auf die Schutz- und Garantenpflicht der Justiz für ihre Mitarbeiter, ebenso auf die Fürsorgepflicht gegenüber Zeugen oder Beteiligten. Der Artikel endet mit einem Appell an die Finanzminister, die nötigen Mittel bereitzustellen.

Ich sehe das nach wie vor auch so.

Thema: Unmenschliches | Ein Kommentar

Anwaltsapp – was der rechtssuchende Bürger braucht.

Montag, 27. Februar 2012 | Autor: Michael

In der Welt juristischer Appvorschläge fehlt das Offenkundige.

Ab und zu fragen Mandanten, ob man denn “mit aller Schärfe” seine Interessen verfolgen würde. Einer wünschte mal einen “Hardliner”, der andere  einen “Beisser”.

Ich habe die Lösung. Eine qualitativ gute App ist da in der Lage, dem Bürger weiterzuhelfen. Sie sollte die über 150000 Anwälte in Deutschland durchforsten – nicht nur nach den Fachbereichen, sondern auch danach, ob die Kollegin oder der Kollege in der Lage ist, über berufsrechtliche Grenzen hinweg in der Sitzung zuzuschlagen… also anständig zu beleidigen, zu tricksen oder ähnlich schnieke Dinge. Auch die örtlichen Dialekte sollten berücksichtigt werden (was soll man etwa mit einem Kollegen, der zwar prima beleidigt, aber niederbayrisch spricht, in Berlin anfangen). Und so.

Ich entwickle das mal. Der Einstandspreis sollte unter fünf Euro liegen.  Man will ja den Bürger nicht abschrecken.

Thema: Allgemein | 2 Kommentare

Ein Berlusconi gewinnt und verjährt immer.

Sonntag, 26. Februar 2012 | Autor: Michael

Und wieder einmal hat er es geschafft. Wenn er so weitermacht, wird er tatsächlich nie verurteilt. Vermutlich zahlte er einem italienischen Anwaltskollegen 600.000 Euro dafür, dass dieser eine Falschaussage machte. Hilft alles nix:

Nach einem fünfjährigen Prozess sah sich eine Mailänder Gericht nicht in der Lage, ein Urteil zu fällen, weil das Aussagedelikt vor 10 Tagen verjährt sei.

Ich nehme Wetten an, dass auch die anderen noch drei laufenden Verfahren nicht zu seiner Verurteilung führen werden.

Thema: Unlogisches | Ein Kommentar

Vorschlag für den Zapfenstreichsong, Herr Wulff.

Freitag, 24. Februar 2012 | Autor: Michael

Wie man hört, hat der ehemalige Bundespräsident das Angebot, am 8. März mit einem Großen Zapfenstreich verabschiedet zu werden, angenommen.

Man macht sich ja so seine Gedanken. Herr Dr. zu  Guttenberg hatte als Abschiedslied bekanntlich “Smoke on the water” gewählt (vermutlich wegen der Zeile “we ended up at the Grand Hotel”).  Horst Köhler wählte den “St Louis Blues March”, in dem der Autor des Liedes am Ende seine Koffer packt und sich aus dem Staub macht.  Hm.

Nach langem Nachdenken schlage ich Herrn Wulff vor, einen song von Randy Newman zu wählen. Nachdem ich zunächst etwas von “Little Criminals” erwog, neige ich jetzt eher “It´s money that matters zu.” Klingt mit Bläsern bestimmt fein.

Thema: Musikalisches, Politisches | 7 Kommentare

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