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Bauen – aber nach österreichischem Recht!

Mittwoch, 14. Juli 2010 | Autor: Michael

In Österreich ticken die Uhren anders.

Der juristische Sprachgebrauch unseres Nachbarlandes ist schon eigen – so verbirgt sich hinter der Exekutionsordnung nicht etwa die Möglichkeit, Strafurteile auch mit der Guillotine zu vollstrecken.  Auch das Konsumentenschutzgesetz soll nicht den fernsehenden Teil der Bevölkerung betreffen, wie man hört.

Im privaten Baurecht gibt es gar eine Vielzahl von Vorschriften, die den Bauherrn schützen – viel mehr schützen als in Deutschland. Besonders krass ist, dass Vertragsstrafenklauseln (welche die Verzögerungsschäden am Bau betreffen) nahezu uneingeschränkt wirksam sind. Dies gilt etwa für eine vertragliche Regelung, wonach eine Vertragsstrafe von rund 70% der Auftragssumme auch dann wirksam ist, wenn der Bauherr keinen Schaden nachgewiesen hat. Bei einer Verzögerung eines Fertigstellungstermins um einige Wochen hätte die Baufirma dann bei einer Auftragssumme von z.B. 200.000 Euro  glatt 140.000 Euro zurückzuzahlen.

Vielleicht sollte man daher nur noch mit der STRABAG bauen. Hm.

Thema: Rechtliches | 3 Kommentare

Hilfe.

Mittwoch, 14. Juli 2010 | Autor: Michael

Normalerweise verstehe ich unter dem Begriff “abgebrannt” eine leere Geldbörse. Aber leider kann auch die ursprüngliche Bedeutung des Wortes wieder aufleben, dies unter grausamen Umständen.

Erfahren musste dies die Familie von Carola, die mit ihrem Mann einst auch an dem Umzug dieses Blogs beteiligt war. Und nun dringend Hilfe braucht, am besten in Form von Spenden.

Mehr zu all dem findet man hier:

Thema: Allgemein, Unmenschliches | Beitrag kommentieren

Waffengleichheit im Bauprozess?

Freitag, 9. Juli 2010 | Autor: Michael

Nennen wir ihn Bürger B. Er wohnt seit 20 Jahren zur Miete. Seine Hausbank rät ihm dringend, “Eigentum zu schaffen”, damit er im Alter eine günstige Bleibe hat. B verdient als Angestellter ca. 2500 Euro netto, seine Frau verdient etwas hinzu, 2 Kinder. Die Hausbank rechnet ihm vor, dass er auch im Hinblick auf Steuervergünstigungen letztlich weniger an Darlehensbelastungen als jetzt Miete zahlen muss.

B hört auf seine Bank. Er baut. Ein Einfamilienhaus. Sein Eigenkapital, 20.000 Euro, wird komplett in den Bau gesteckt. Der Bau kostet ihn, incl. Grundstück, fast alles finanziert, 250.000 Euro. B selbst ist, da er viele Dinge in Eigenleistungen erledigt, bis tief in die Nacht am Bau, über fast ein Jahr. Endlich der Einzug. B hat gut kalkuliert – der letzte Cent ist weg, aber das Zahlenwerk stimmte.

Nach einigen Wochen werden seine Erdgeschosswände schwarz. Von unten steigt Nässe empor. Die Baufirma kommt, schüttelt den Kopf, murmelt etwas von “falschem Heizen und Lüften” und geht wieder. Für immer. B verzweifelt. Seine Kinder erkranken, die Kinderärztin spricht von Schimmel, Asthmaverdacht. B geht zu einem Anwalt. Dieser warnt ihn: ein über ein Gericht eingeleitetes selbständiges Beweisverfahren könne Jahre dauern, gerade dann, wenn die Baufirma noch ihren Subunternehmern den Streit verkündet. Er rät ihm dringend zur Einholung eines Privatgutachtens eines guten öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen. Kosten: ca. 4000 Euro,mindestens. B lacht und weint. Er habe keinen Cent mehr. Ob er nicht Prozesskostenhilfe dafür bekäme. Nein, sagt ihm der Anwalt, das bekäme er – wenn überhaupt – nur für das Beweisverfahren. Danach hätte er ja nach Jahren auch kein Urteil, nur ein Gutachten, der Prozess würde sich dann in 4 – 5 Jahren vielleicht anschließen. Nun weint B nur noch. Seine Familie auch.

Schnitt.

Ähnlicher Fall. Bürger C ist der Bauherr, bewohnt das Objekt mit Frau und Kindern. Er ist ein sehr gut verdienender Geschäftsmann. Ihm ist es egal, wieviele Gutachter er im Vorfeld beauftragen muss, um seine Ansprüche geltend machen zu können. Nach wenigen Wochen hat er alle Gutachten zusammen, nach zwei Monaten klagt er auf Zahlung der Mängelbeseitigungskosten gegen die Baufirma, in der Zwischenzeit lässt er die Mängel fachgerecht beseitigen. Kosten für alles: 70.000 Euro. Auch ein Zwischenumzug von einigen Wochen (Hotelaufenthalt) war für ihn finanziell kein Problem. Die Kammer des Landgerichts vernimmt die Privatgutachter und die Handwerker als Zeugen, dies in Gegenwart eines gerichtlich bestellten Sachverständigen, der bei der Beweisaufnahme zugegen ist. Nach eineinhalb Jahren ist das Urteil rechtskräftig, C bekommt sein Geld von der Baufirma.

Eben.

Nein, es gibt sie nicht, die Waffengleichheit im Bauprozess. Da hilft nichts, weder die Makler- und Bauträgerverordnung noch vielleicht bei Abnahme einbehaltene 5% der Bausumme oder sonstwas.

Der Gesetzgeber sollte etwas tun. Dringend. Wenn er die Beweisverfahren schon nicht beschleunigen kann, so sollte es Verfahrenskostenhilfe für die Privatgutachten öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger geben. Dies gilt um so mehr wenn man bedenkt, dass der Bausenat des Bundesgerichtshofs immer wieder zu Recht auf den hohen Stellenwert qualifizierter Privatgutachten und den nahezu gleichen Rang zu den Gerichtsgutachten hinweist.

Und es gibt viele Bs, die weinen. Zu viele.

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Kampf den Nomaden!

Sonntag, 3. Januar 2010 | Autor: Michael

“Mietnomadentum werden wir wirksam begegnen” heißt es im Koalitionsvertrag.

Seither fragt sich die geneigte Öffentlichkeit, wie dies denn so geschehen soll. Verschiedene Varianten – ggf. auch im Mieterauskunftsfragebogen einzuarbeiten – bieten sich an. Zum Beispiel:

1. Vermieter fragt den Mieter beim Vorstellungsgespräch, ob er ein Mietnomade sei.

Diese Möglichkeit ist nur bedingt zu empfehlen. Der Mieter könnte sich überrumpelt fühlen. Was soll er dann antworten?

2. Vermieter fragt den Mieter beim Vorstellungsgespräch unauffällig, ob dieser arabische oder afrikanische Wurzeln hat und Esel liebt.

Auch keine wirklich ernstzunehmende Variante. Was, wenn er von Natur aus Eselliebhaber ist?

3. Der Vermieter fragt den Mieter, ob er die Mietsicherheit nicht statt per Bürgschaft oder Sparbuch besser in Kamelen leistet.

Sicherlich die vernünftigste Vorgehensweise, die allerdings nur bei den Mietnomadenstämmen funktioniert, die, wie etwa Beduinen, auch Kamele halten. Klappt nicht bei anderen Nomaden, wie etwa den Burjaten.

Die Befragung des Mieters vorab scheint also nicht immer Aussicht auf Erfolg zu haben. Vermutlich wird es also nicht zu vermeiden sein, dass der eine oder andere Mietnomade durch das Fragenetz des Auskunftsbogens rutscht und so dann den Mietvertrag unterschreibt, sich dann später herausstellt, dass der Mieter auch schon einem früheren Mieter die Miete nicht gezahlt hat. Was wird die Koalition dann tun?

Es bietet sich an, ein Register zu führen. Zahlungsunwillige bzw. -unfähige Mieter sind in eine Liste aufzunehmen, mit Namen, Vornamen, Geburtsnamen und Geburtsdatum. Dieses Register ist dann für alle Vermieter einsehbar. Sollte ein Mieter es wagen, sich auf das informationelle Selbstbestimmungsrecht oder ähnliche Grundrechte zu berufen, so ist auch das im Register zu vermerken. So wird Klarheit geschaffen.

P.S.: eine ernsthafte Idee wäre es, § 940a ZPO ersatzlos zu streichen. Zumindest wäre das ein Anfang. Aber ich höre schon das Geheule gewisser Interessengruppen. Uh.

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Gewonnen!

Sonntag, 3. Januar 2010 | Autor: Michael

Tagelang habe ich mich gequält. Mehr oder weniger freiwillig. Aber es lohnte sich.

Ich bin der stolze Gewinner einer Allzweck-Glückwunschkarte, die man sich hier näher ansehen kann. Vorausgegangen war eine stundenlage Googelei, um Autor, Werk und den Rest hab ich vergessen zu finden. Und zwar beim Twitteraturrätsel der Protextbewegung, welches mir über die Adventszeit täglich einen Riesenspaß und wunderbare Abwechslung bescherte.

Tausend Dank dafür nochmals allen Beteiligten, vor allem den Urhebern der großartigen Rätsel, u.a. Julia , Tina. und Elke Hesse.

Thema: Allgemein | 4 Kommentare

Ist ein Holzauge wachsam?

Montag, 28. Dezember 2009 | Autor: Michael

Schön wär’s. Jedenfalls ist hier jetzt eine neue WordPress-Version drauf, diverse Passwörter wurden geändert, zweifelhafte Benutzer gelöscht, die Sicherheitseinstellungen etwas verschärft: Künftig müssen zumindest Neukommentierer auf eine Genehmigung warten.

Hoffen wir, dass dieses Blog künftig nun frei von Viag-Zeux ist, dass das Holzauge nichts übersehen hat (was es nicht ausschließt) und dass der Rechthaber ordentlich in die Tasten haut – und uns einen guten Start ins neue Jahr beschert.

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Immer vier.

Freitag, 25. September 2009 | Autor: Michael

Vor allem in mediterranen Ländern kennt man das Bild – ältere Herren, die auf einer Bank sitzen, meist an einer Promenade oder Kirche und sich mit dem Begutachten der Passanten die Zeit vertreiben. Welcher Asterixleser kennt nicht die geniale Szene der vier auf einem Baumstamm sitzenden Greise, die sich eingehend über die verwandtschaftlichen Geschehnisse der Dorfbewohner unterhalten (hier übrigens in etwas abgewandelter Form wiederzufinden).

Zu meiner Überraschung gibt es das auch in den kühleren Gefilden. In Irland etwa scheint das auch eine übliche Angewohnheit der Ureinwohner zu sein. Aber warum sind es eigentlich immer vier?

Thema: Allgemein | 6 Kommentare

Außer Kontrolle geraten.

Mittwoch, 23. September 2009 | Autor: Michael

Unlängst las ich in einer staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsakte mal wieder, dass dieselbe außer Kontrolle geraten war. Die Akte also. Zum Glück hatte sich dieser Zustand der Akte offenkundig wieder gelegt – hatte ich sie doch im Besitz gehabt, um sie dann, völlig kontrolliert natürlich, wieder an ihren Heimatort zurückzuschicken.

Dennoch macht man sich ja so seine Gedanken. Die Formulierung

“Am 27.11.2008 fand die Durchsuchung beim Beschuldigten statt. Danach geriet die Akte außer Kontrolle und wurde erst am 17.1.2009 wieder angefunden, so dass erst dann die Vernehmung des X erfolgen konnte”  lässt doch gewisse Fragen offen. Was geschah mit der Akte? Oder, anders gefragt: Was tat sie (sich an), um in einen solchen Zustand zu geraten?

Das Schlimme daran ist, dass das Außerkontrollegeraten von Akten offenbar eine Art schlechte Angewohnheit mancher Akten ist. Immer wieder, so etwa alle zwei Monate mal in meinem Dezernat, lese ich von solchen Akten. Vielleicht ist es eine Art Virus. Nur wer Böses unterstellt, würde auf den Gedanken kommen, dieser Begriff (Akte außer Kontrolle) sei eine nebulöse Umschreibung des Tuns eines überarbeiteten/übermüdeten/konfusen Geschäftsstellenbeamten, der die Akte schlichtweg auf der fast schon legendären Fensterbank geparkt hatte. Aber lassen wir das. Bislang sind die unkontrollierten Akten immer wieder aufgetaucht und das ist gut so. Irgendwann werden sie uns dann mal erzählen, welche Schweinerei sie in der Zwischenzeit angestellt haben. Aber das tun sie dann sicher sehr kontrolliert.

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Was haben Gesetze und Gehirne gemeinsam?

Donnerstag, 17. September 2009 | Autor: Michael

Fragt sich der Kollege Wendt aus Recklinghausen (in der neuen WuM, Heft 9, S.496f). Und findet erwartungsgemäß keine befriedigende Antwort.

Es geht um § 16 III WEG, der da lautet:

“Die Wohnungseigentümer können abweichend von Absatz 2 durch Stimmenmehrheit beschließen, dass die Betriebskosten des gemeinschaftlichen Eigentums oder des Sondereigentums im Sinne des § Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches, die nicht unmittelbar gegenüber Dritten abgerechnet werden, und die Kosten der Verwaltung nach Verbrauch oder Verursachung erfasst und nach diesem oder nach einem anderen Maßstab verteilt werden, soweit dies ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht”

Semantisch bereits eine Meisterleistung. Inhaltlich auch. Diese Norm, die eigentlich dazu dienen sollte, die Änderung eines Verteilungsschlüssels abweichend von einer Vereinbarung der Wohnungseigentümer zu vereinfachen, führt, wie Wendt zutreffend feststellt, bereits wenige Jahre nach ihrem Inkrafttreten zu dem totalen Chaos – nahezu jeder legt die Vorschrift anders aus.

“Mir ist nicht bekannt, welche Meister bei der Gestaltung des § 16 III WEG am Werk waren” schreibt Wendt. Recht hat er. Und am Ende des Aufsatzes dann: “Es bedarf wohl keiner weiteren Ausführung, dass Gesetze und Gehirne nicht immer etwas miteinander zu tun haben. Oder etwa doch?”

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James Taylor im Stadtpark

Freitag, 10. Juli 2009 | Autor: Michael

Genau genommen mit Band – Larry Goldings an keyboards, Jack Johnson am Bass, Steve Gadd (wie alt ist der eigentlich mittlerweile…) an drums, Michael Landau (guitars), Kate Markovitz und Arnold McCuller (backvoc) und Andrea Zonn (violin).

Er kann immer noch hüpfen – bei “Up on the roof” sprang er wie ein Flummi auf und ab. Seine Deutschkenntnisse sind mittlerweile vertieft – statt vor Jahren noch ca. 20 Wörter mittlerweile ca. 40. Man sagt ihm nach, auch auf der Bühne ein prima Kumpel zu sein – und die Stimmung innerhalb der Band sprach dafür, dass das stimmt. Nach fast 3 Stunden und einer halbstündigen Pause (er sagte, er wisse eigentlich auch nicht warum er immer diese Pause macht) war dann Schluss mit dem obligatorischen “You can close your eyes”.  Er hinterließ ein begeistertes Publikum (jüngster Zuhörer war einige Monate alt) – unter den Zuhörern weilte u.a. Roger Cicero, getarnt mit Käppi und Sonnenbrille. Und dann ging Herr Taylor unmittelbar nach dem Konzert an den Bühnenrand und verteilte 30 Minuten lang Autogramme.

Eifonpic, ohne Zoom also:

Thema: Musikalisches | 7 Kommentare

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