18,8 Tage durchschnittliche Prozessdauer.
Sonntag, 22. Januar 2012 | Autor: Michael
Die Justiz des Vatikanstaates würde über das bundesdeutsche Justizbeschleunigungsgesetz, würde es dort gelten, nur müde lächeln. Die dortige Justiz benötigt für die Abarbeitung eines Verfahrens durchschnittlich 18,8 Tage und hat damit die durchschnittliche Dauer der Verfahren im Vergleich zum Vorjahr fast halbiert (36 Tage).
Und niemand soll sagen, dies läge daran, dass es da unten keine Prozesse gäbe. Das Gegenteil ist der Fall: auf 492 Vatikanbürger kamen im letzten Jahr 640 Zivil- und 226 Strafverfahren, fast also zwei Prozesse pro Kopf pro Jahr. Das übertrifft die Prozessfreudigkeit der bundesdeutschen Bevölkerung um ein Vielfaches.
Bedenkt man zudem, dass die italienische Justiz im Schnitt drei bis fünf Jahre für ein Verfahren benötigt, ist man also hinter dem Petersplatz sechzig bis hundertmal so schnell wie ein paar Meter weiter der italienische Straf- oder Zivilrichter.
Hm. Ich werde zukünftig versuchen, in bestimmten Fällen Gerichtsstandsvereinbarungen zu schließen… wenn das dann so einfach ginge…


Was auch an der Gerichtssprache “lateinisch” liegen kann. Die scheint sich für kurze Prozesse zu eignen. Oder daran, dass im Strafprozess die Exkommunikation als Höchststrafe steht. Wäre auch für hiesige Breiten zu überdenken.
Das ist historisch bedingt.
Ok. Ich warte dann mal auf eine Gesetzesinitiative.