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Angeklagtes “A…loch”

Mittwoch, 10. September 2008 | Autor: Michael

Endlich kommt mal Schwung in die langweiligen Anklagen der Staatsanwaltschaft. Beschimpfen wir doch einfach die miesen Angeklagten. Nicht mehr zurückhalten konnte sich die Staatsanwaltschaft Augsburg. Oder zumindest das Spracherkennungsprogramm des Anklägers.

“Reinhard Nemetz, der Chef der Augsburger Staatsanwaltschaft, ist erkennbar betroffen. Weil einer seiner Staatsanwälte in der Ur-Version einer Anklageschrift formulierte, „dem angeschuldigten Arschloch ist ein Pflichtverteidiger zu bestellen“, muss er sich bei dem 44-jährigen Angeklagten entschuldigen, ebenso der betreffende Staatsanwalt.

Nemetz spricht von einem „inakzeptablen und bedauerlichen Fehlverhalten“ und er sagt, der betreffende Staatanwalt sei von dem Verfahren abgezogen worden. Er, Nemetz, habe die Aufgabe an den Abteilungsleiter und seinen Stellvertreter übertragen.

In der offiziellen Anklageschrift ist die peinliche Formulierung nicht zu lesen, wohl aber in einer Version, die dem 44-jährigen Angeklagten zugestellt wurde. Das kam so: Der Anklagevertreter hatte in einer ersten Version die Anklage mittels eines Spracherkennungsprogrammes diktiert. Als er merkte, dass seine unpassende Formulierung in Schriftform umgesetzt war, korrigierte er diese. Doch beim Versand ist die versehentlich gespeicherte “€žUr-Version”€œ zugestellt worden.” Weiter geht es hier.

Dies eröffnet Spielräume, in jeder Hinsicht. Statt der öden Anklagen wie etwa

“Der Hans Meyer, geb. am…. in…

wird angeklagt, in München am 25.5.2008

fremde bewegliche Sachen weggenommen zu haben, indem er in der Lidlfiliale drei Dosen RIndfleisch an sich nahm und, ohne sie zu bezahlen, das Ladengeschäft verließ”

sollte es besser zukünftig heissen

“Die miese Ratte Meyer

hat am 25.5.2008 bei Lidl drei Dosen Rindfleisch geklaut und soll dafür in Bau die Sau.”

Thema: Allgemein, Berufliches, Rechtliches | Beitrag kommentieren

Beruf verfehlt.

Dienstag, 9. September 2008 | Autor: Michael

Vor einigen Tagen erhielt der Rechthaber Post.

Dies kommt, berufsbedingt, ziemlich häufig vor. Selten sind Postkarten. Noch seltener treffen Postkarten von Mandanten ein (warum auch – die meisten sind ja froh, mich nicht mehr zu sehen, irgendwann). Aber diese Postkarte (zeigt die Moulin Mystique der Basilique de la Madeleine)

aus Frankreich erreichte mich zugleich mit einem Brief, in dem es u.a. heisst:

“Jedenfalls möchte ich mich noch einmal ausdrücklich bei Ihnen bedanken dafür (…) und dann diese Verhandlungen so führten, dass kein Auge trocken und kein Punkt uneingestanden blieb.”

Dieser Brief ließ mich tief grübelnd zurück. “Kein Auge trocken blieb”?? In Verhandlungen mit der Gegenseite? Anscheinend läuft meine Verhandlungsstrategie darauf hinaus, den Gegner so lange zu belustigen, bis er in allen Punkten – wie hier geschehen – nachgibt.

Hm. Auch das muss ich mal sacken lassen.

Auf der Rückseite der Postkarte las ich dann übrigens, bezogen auf das obige Bild der Karte, weiter: “Dies Kapitel zeigt eigentlich, wie oben das Alte Testament reingekippt wird in die Mühle und unten das Neue Testament rauskommt. Das… könnte man doch auf die Juristerei anwenden, oder? Oben Unrecht rein – unten Unrecht raus.”

Noch mehr zum sacken.

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Warten auf… – den Richter.

Montag, 8. September 2008 | Autor: Michael

Anwälte sind immer pünktlich. Nun ja. Meistens. Manchmal führen gewisse Verkehrsprobleme dazu, dass sie es nicht sind. Manchmal werden sie aufgehalten; oft von anderen Gerichten, grad wenn die Termine dort länger dauern als erwartet. Manchmal auch von eigenen Mandanten. Und manchmal verpennen sie den Termin auch einfach. Dann werden sie unsanft geweckt von Anrufen der Geschäftsstelle des Gerichts (“Wo bleiben Sie denn”) oder von der Richterin/dem Richter höchstpersönlich. Und erscheinen sie dann manchmal zu spät, gibt es auch schon mal Tadel, gar “WasfälltIhnenein”-Schreiereien in der öffentlichen Sitzung. Tut man ja auch nicht, sowas. Tsts.

Richter sind auch immer pünktlich. Dachte ich jedenfalls bis vor einigen Monaten. Gut, es kommt schon mal vor, dass sich die Termine verzögern, dann muss Anwalt halt vor dem Saal warten. Aber was, wenn der Termin gar nicht im Saal, sondern nachmittags am Orte des Geschehens stattfindet – und nichts Gerichtliches kommt?

Fast das erste Mal geschah dies vor etwa eineinhalb Jahren. Das Gericht hatte einen Ortstermin in der Pampa anberaumt. 16.00 nachmittags. Alle waren da. Nur der Richter nicht. Um 16.10 wurden die anderen Beteiligten langsam nervös. Jemand rief auf der Geschäftsstelle des Gerichts an. Gute Idee. Leider ist regelmäßig dort so ab 15.30 niemand mehr da. Um 16.15 wollten manche gehen. Immerhin stritt dafür das Argument, dass ein Richter grundsätzlich auch nur maximal 15 Minuten warten muss, wenn niemand kommt, und dann entscheiden darf. Aber die, die gehen wollten, trauten sich nicht, letztlich. Was, wenn der Richter kommt und niemand mehr da ist? Ordnungsgeld? Ordnungshaft gar? Das wollte niemand riskieren. Und dann, in wirklich letzter Sekunde, erschien dann das hohe Gericht, um 16.22. Natürlich ungetadelt, der wer soll Richter auch tadeln. Und entschuldigungslos. Nun ja. Immerhin da.

Dann, zuletzt. Vor einigen Monaten. Wieder 16.00. Dieses Mal ein anderer Ort, ein anderer Richter. Lächerliche 75 Minuten Anfahrt für 85 km. 16.10. Nur die Parteien und ihre Anwälte warten. Auf den Richter. 16.15: Anruf in Geschäftsstelle (Resultat: s.o.). 16.15. Niemand Richterliches. 16.30. Seltene Einmütigkeit der streitenden Parteien. Das ist nicht nett vom Richter, nein. 16.35. Auflüsung der kleinen Versammlung. Alle fahren heim.

Nächster Vormittag im Büro. Der Richter ruft an. Er hat den Termin vergessen. War am Tag zuvor auf einer Hochzeit. Herzlichen Glückwunsch. Nein. Nicht die eigene. Hätte etwas länger gedauert und daher habe er den Termin vergessen. Nun ja. Es gibt ja auch Wichtigeres im Leben, versucht man Verständnis zu zeigen. Ja, aber es täte ihm schon leid. Und er wolle den Schaden wiedergutmachen, aus seinem Portemonnaie. Oh, sagt man. Das ist ja nett. Geht aber wohl nicht ohne Zustimmung des Dienstherrn. Von wegen Vorteile für eine Diensthandlung und so (Bestechungsdelikte). Ach so, sagt Richter und grübelt. Dann lieber doch nicht, sagt er. Nächstes Mal dann wieder pünktlich. Aber gerne doch.

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Tondern again.

Sonntag, 7. September 2008 | Autor: Michael

Auch dieses Jahr wieder, das wirklich einmalige Folkfestival im südlichsten Südsüden von Danmark. Einige Bilder vom songwritercircle, Sonntagnachmittag vor einer Woche.

Bruce Guthro, durch den Nachmittag führend, Geburtstagskind:

Justin Townes Earle:

Â

Stets zu Guthros Füßen:

J.P. Cornier. Er trinkt bis zu 60 Biere am Tag. Sagt er.

Â

Madison Violet (sie treten am 28.9. in Norderstedt im Music Star auf, btw):

Guthro, mit Eivö

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In the garden.

Donnerstag, 4. September 2008 | Autor: Michael

Juristische Logik.

Dieses Bild

ist juristisch mehr geschützt als ein aufwändiger, vielleicht seitenlanger Werbetext.

Selbst dieser Apfel

hat mehr Schutz.

Ist doch auch fair. Das Abknipsen dauerte wenige Sekunden, für einen Werbetext kann man Stunden benötigen, Tage. Total logisch, das.

“Die Schöpfungshöhe beginnt dort, wo die Vorstellungskraft vieler Juristen endet.” (nach mihi)

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Neulich beim Bundesgerichtshof – oder: was sind Exceltabellen?

Donnerstag, 4. September 2008 | Autor: Michael

Ein Beratungszimmer irgendwo (in Karlsruhe). Akten. Viele Akten. Einige Männer, einige Frauen.

Vorsitzender: “Nächster Fall. Es geht um eine Betriebskostenabrechnung. Dort wird der Verteilerschlüssel wie folgt erläutert: “Umlage nach Quadratmeter Wohnfläche*Monate”. Weiter: “Gesamtsumme 3816,00.” “Ihr Anteil 1176,00″. Zeile darunter dann die Zahl “12,00″.  (Pause) “Verstehen wir diese Abrechnung?”

Beisitzer A: “Offen gesagt… nein.”

Beisitzerin B: “Also ganz ehrlich: ich verstehe das “*” nicht.”

Beisitzer C: “Den Stern?”

Beisitzerin B: “Genau den. Was soll das denn sein?”

Vorsitzender: “Naja. Könnte ein Malzeichen sein. Meine Enkelin…”

Beisitzer A (unterbricht): “Genau. Das kenne ich noch aus der Schulzeit meiner Tochter. Aber da sahen die Malzeichen anders aus. Und heute hat sich da doch nichts geändert. Da ist doch sonst nur ein Punkt, so halbhoch in der Luft.”

Beisitzer D: “Ein Punkt in der Luft ist noch kein Stern. Das versteht der normale Durchschnittsmieter nicht.”

Beisitzerin B: “Also ich werd daraus schon nicht schlau.”

Vorsitzender: “Meine Damen und Herren Kollegen. Wenn das so ist… ja dann.. ja dann.. müssen wir konsequent sein. Dann ist die Betriebskostenabrechnung bereits formell unwirksam und der Mieter muss nichts mehr zahlen.”

Beisitzerin E: “Naja. Der Vermieter arbeitet da bestimmt mit Exceltabellen. Da gibt es einen Malpunkt in der Mitte der Luft nicht. Nur den Stern.”

(Gelächter) Vorsitzender: “Liebe Frau Kollegin E: ja glauben Sie denn wirklich, der deutsche Durchschnittsmieter kennt sich bei Exceltabellen aus? Da müssen Sie doch auch lachen.”

Beisitzerin E:”Also meine Mieter haben die Abrechnungen noch immer verstanden…”

Vorsitzender (unterbricht): “Gut. Wir sind uns doch einig, dass es auf den normalen Mieter ankommt, und wenn wir schon nicht wissen was das soll dann kann der das doch erst recht nicht wissen, oder?” (Allgemeine Zustimmung, bis auf E)  “Gut. Dann sind wir uns ja einig. Machen wir ein Urteil, in dem wir deutlich machen, dass die Betriebskostenabrechung unverständlich ist und damit unwirksam. Herr Kollege D, darf ich sie dann bitten?”

(Vorhang)

Anm. des Verf.: Jede Ähnlichkeit mit Personen wie auch immer wäre rein zufällig. Das Urteil allerdings nicht. Wer es nicht glauben will: BGH v. 9.4.2008, VIII ZR 84/07. Merke: BGH-Richter kennen keine Exceltabellen. Jedenfalls nicht alle.

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Das Pferd frisst keinen Gurkensalat.

Montag, 1. September 2008 | Autor: Michael

Das ist die ܜberschrift eines Aufsatzes von Prof. Hoeren in der neuen NJW.  Mit dem Nachsatz  “- ܜberlegungen zur Internet Governance”.

Das muss ich erst einmal in Ruhe lesen. Die Spannung steigt. Verhungert das Pferd nun?

Thema: Rechtliches, Tierisches | Beitrag kommentieren

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