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Dasnbissndüüüünnn.

Samstag, 15. November 2008 | Autor: Michael

Landgericht, letzte Woche. Bauprozess. Tiefbaufirma hätte gerne vom Generalunternehmer (GU) eine Rechnung über 17.000 Euro bezahlt. Terminsbeginn: 9.30 Uhr. Um 9.40 Uhr sind alle da. Nur der Richter nicht. Um 9.45 dann erscheint er. Um gleich wieder zu gehen. Diktatband vergessen. 9.50 Uhr dann. Immerhin. Meine Parkzeit läuft ja erst um 10.15 Uhr ab. Richter wirft sich stöhnend in seinen Stuhl. GU-Anwalt legt einen Schriftsatz auf Richtertisch. Richter sagt nichts. Blättert mit langen Fingern und langem Arm genervt die Akte und Schriftsatz durch. Stille im Saal. Dann: “Dasnbissndüüünnn”. Und guckt den GU und seinen Anwalt an. Der: “Wie bitte?” Richter, beugt sich vor, schleudert die Akte ekelerregt von sich:”Ichsachdasisdüüüüüüüüünnnnnnnnnnn.” GU guckt seinen Anwalt an. “Was sagt der Richter?” Richter:”Dasgeesooonichhhh. Dasteehtnixdriiinnnn.” Zum Anwalt, wieder in der Akte blätternd, den Kopf schüttelnd, wieder nach hinten in seinen Sessel geworfen, dann den neuen Schriftsatz in der Hand, damit wedelnd: “Unnhieeerstehgaaanixdriiinnn.” Dann greift er zum Taschenrechner. Tippt. Guckt auf. “Fünftausenzweihunnertachzig. Wenndanndarüberbeweis. Derressisssklaaar.” Ich: “Äh. Also halbieren die 5.280?” Richter stöhnt, wirft sich nach hinten und nickt. Ich:”Gut. 15.000 bei Kostenquote?”

10.00 Uhr. Vergleich. GU zahlt 15.000 Euro bei Kostenquote von 87% zu 13%. Richter zieht sich am Tisch hoch und geht raus. Auf der Terminsrolle: nächste Sache um 11.15 Uhr. Erst. Er:”Man weiß ja nie wie lange sich Vergleichsgespräche hinziehen.” Ach so.

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Warum strahlt Herr Oettinger?

Freitag, 14. November 2008 | Autor: Michael

Hamburger Hauptbahnhof, Bahnhofsvorplatz, Parkplatz, vor einigen Monaten. Wir tauschen Kinder aus, auf dem Parkplatz, zwei gehen, zwei kommen. Neben kmVolvo parkt eine dunkle Limousine. Die Beifahrertür wird mit Schwung aufgestoßen. Viel Schwung. Macht nix. Denn an der Tür steht ein strahlender baden-württembergischer Ministerpräsident. Kann nicht sein, denke ich. Wo sind Bodyguards? Hubschrauber? Nochmal hingeguckt. Nein, es isser. Hatte ihn grad kurz zuvor in einer Talkshow gesehen (Fliege?). O.k. Ich lächele zurück. Das halte ich ob der Situation für angemessen (wäre das mit der Volvotür nicht gewesen, hätte ich auch gestrahlt).

Herr Oettinger strahlt weiter. Es erscheint eine junge blonde Dame. Die strahlt auch. Beide strahlen mich an. Gut. Ich gebe zu erkennen, dass ich ihn erkannt habe und nicke höflich (lächelnd, nicht strahlend). Murmele was von “Macht nix mit der Tür, da ist sicher nix passiert”. Herr Oettinger nickt, strahlt und wendet sich strahlend der blonden Dame zu. Ich suche weiter verzweifelt nach Bodyguards. Die sind bekanntlich zur Schadensabwehr da und hätten vielleicht auch die Türkollision verhindert. Egal. Bei so viel Glück kommt es darauf dann auch nicht an.

Beide steigen in die Limousine. Herr Oettinger nickt mir zum Abschied zu. Und fahren davon. Ich suche noch immer den Hubschrauber. Vergebens.

Schnitt.

Heute. Das Hamburger Abendblatt berichtet von Herrn Oettinger und seiner “neuen” Beziehung zu einer Hamburger PR-Frau. Sie kommt mir irgendwie auch bekannt vor. Komisch. Und BILD weiß sowieso alles. Mit Foto:

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Nur mal ´ne Frage.

Mittwoch, 12. November 2008 | Autor: Michael

Auf dem Rückweg. Vom Gericht. Mir kommt eine Dame entgegen. Mit Hund.

DmH (Dame mit Hund):”Sie, ich hab nur mal ´ne Frage.”

Rechthaber (Rh):”Ja bitte?”

DmH:”Wie komme ich denn zum Amtsgericht?”

Rh: “Sie sehen die Fußgängerampel? Da ´rüber, dann rechts, auf der linken Seite ist das Gericht.”

DmH: “Ach da. Wissen Sie, ob es da Beratungshilfescheine gibt?”

Rh: “Genau. Die kriegen sie auch da.”

DmH: “Lollo (sie zeigt auf Hund) soll nämlich jemand gebissen haben und das ist Quatsch. Da war gar nix los. Aber jetzt klagen die mich an.”

Rh: (wendet sich ab) “Ja, dann viel Glück mit…”

DmH: (unterbricht) “Wissen Sie, da war schon mal früher was. Lollo hatte mal Ärger mit einer anderen Hündin, die hat dann geblutet und..”

Rh: “Ja, das können SIe da ja mit ansprechen…”

DmH: “Wie ist das eigentlich – muss ich das bezahlen, wenn die jetzt noch kommen mit dem Geld?”

Rh: “Klären Sie das doch mit dem Kollegen, der den Beratungshilfeschein erhält und…”

DmH: “Das können Sie mir doch so sagen. Also, das ist schon so 2 Jahre her, und ich hab keine Versicherung gegen sowas, wissen Sie, und Lollo hat…”

Rh: “Es tut mir leid, aber ich muss leider weiter zum nächsten Termin…”

DmH (unterbricht erneut): “Lollo hat damals Angst vor einer anderen Hünden gehabt und wenn sie so ängstlich ist dann schnappt sie schon mal zu, aber nicht wirklich, beißen kann sie eigentlich gar nicht und da war auch nicht wirklich Blut zu sehen. Aber dann wollten die von mir über 2000 Euro haben, die hab ich doch gar nicht…”

Rh: “Sie sollten einen Anwalt aufsuchen…”

DmH: “Aber das können Sie mir doch mal eben so sagen. Ich hab da nämlich noch ein Problem mit der Tierarztrechnung, Sie glauben gar nicht…”

Rh: “Haben Sie heute schon umsonst Brötchen beim Bäcker bekommen?”

DmH (verwirrt): “Wie… nee..was hat das mit..”

Rh: “Sehen Sie. Da müssen Sie nämlich was bezahlen, für eine Leistung.”

DmH: “Ach nee – Sie sind gar kein Anwalt?? Sind Sie Bäcker?? Ich dachte, wegen der schwarzen Stola die da aus der Tasche guckt, dass… (stutzt) ach so. Jetzt versteh ich. Na, die kleine Frage hätten Sie ja wohl umsonst beantworten können. ” (geht beleidigt weiter)

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Alles nur Stammtischblabla.

Dienstag, 11. November 2008 | Autor: Michael

Herr Poggendorf ist gestern verurteilt worden. Der ehemalige Chef des Hamburger Tierschutzvereins hatte ca. 300.000 Euro veruntreut. Das Landgericht Hamburg verurteilte ihn zu einer Bewährungsstrafe von 2 Jahren und einer Geldauflage von 20.000 Euro, nachdem er den Schaden, wie er von der Staatsanwaltschaft beziffert worden war, wiedergutgemacht hatte.

Natürlich gibt es wieder irgendwelche Stimmen, die sagen: hej, das ist viel zu wenig. Der kleine Mann muss sitzen, und die Großen lässt man laufen. Das typische Stammtischgerede halt, wie man es etwa in der Commentspalte zum Artikel im Abendblatt findet. Diese Kommentatoren/Leser dort meinen doch tatsächlich, eine auf Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe von 2 Jahren wäre zu wenig.

Die haben doch keine Ahnung von der Justiz. Die Frau Vorsitzende hat das Urteil mündlich überzeugend begründet, wie Welt online zu berichten weiß:

Richterin Birgit Woitas hatte in ihrer Urteilsbegründung wortreich erklärt, warum es gar keine andere Möglichkeit gegeben habe, als die Strafe zur Bewährung auszusetzen. Die Sozialprognose für Poggendorf sei günstig, es bestehe keine Wiederholungsgefahr. Außerdem müsse man besondere Umstände berücksichtigen, nämlich das “umfangreiche Geständnis”, das Poggendorf am vergangenen Montag abgelegt hatte, das hohe Alter des 71-Jährigen und die Wiedergutmachung, die er geleistet habe.

Eben. Sie hatte keine andere Möglichkeit, als die Strafe zur Bewährung auszusetzen. Nicht etwa, dass man bei Herrn Poggendorf darüber hätte nachdenken können, ob nicht eine Freiheitsstrafe von zweieinhalb oder mehr Jahren in Betracht gekommen wäre im Hinblick auf den Tatvorwurf. Denn dann, ab zwei Jahren, soll es, gerüchtehalber, eine Bewährungsstrafe ja nun gar nicht mehr geben.  Und, nebenbei, er wurde wegen acht Taten verurteilt. Wenigstens einige davon könnten sich ja als besonders schwerer Fall der Untreue darstellen. Oder gab es etwa einen Deal mit Verteidigung und Staatsanwaltschaft? Und warum geht der “einfache” Steuerhinterzieher regelmäßig ab einer Hinterziehungssumme von 250.000 Euro “ab”, und hier nicht, obwohl hier nicht der Staat sondern ja nur ein Verein und auch viele kleine Spender um Geld erleichtert wurden? Egal. Sie hatte ja keine andere Wahl, sagt sie.  Na dann.

Thema: Rechtliches, Tierisches, Unlogisches | Beitrag kommentieren

Taubenabwehrnetz.

Montag, 10. November 2008 | Autor: Michael

Es liegt mir fern, die wertvolle Aufgabe des Herrn Vergrämers übernehmen zu wollen. Dennoch will ich dem geneigten Leser nicht vorenthalten, dass diese wertvolle Gestalt der Bloggeschichte offenbar bereits Rechtsgeschichte geschrieben hat.

So stieß ich unverhofft auf eine Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Schöneberg vom 3.9.2007, die sowohl den gesunden Menschenverstand als auch das geschädigte Juristenhirn nicht überraschen dürfte:

Aufgrund eines seit Jahren bestehenden Taubenproblems montierte die Vermieterin auf Drängen des Mieters Spikes auf den Fenstersimsen des Mieters. Da sich hierdurch das Taubenproblem auf die Wohnungen anderer Mieter verlagerte, spannte die Vermieterin sowohl über dem Hof auf Dachhöhe und entlang der offenen, unbebauten Hofrückseite ein schwarzes Netz. In der Folge drangen keine Tauben mehr ein, da sämtliche Öffnungen zum Hof durch das Netz versperrt wurden. Der Mieter fühlte sich durch das Netz gestört, minderte die Miete und verlangte Beseitigung des Netzes.

Aus den Gründen des Urteils:

“Indes gehen von diesem Netz keine objektiven Beeinträchtigungen aus. Denn durch das Netz werden weder die Licht- noch die Sicht- noch die Luftverhältnisse in negativer Weise beeinflusst. Auch die Nutzbarkeit der Wohnräume des Klägers wird durch die Montage des Netzes nicht beeinflußt. Im Gegensatz zu den von dem Kläger vorgeschlagenen Spikes bietet die Montage eines Taubenabwehrnetzes die Möglichkeit die Fenster- bzw. Fenstersimse wieder zu nutzen (Lüften von Kleidung, Bettwäsche, ohne die Gefahr der Beschädigung) und bietet darüber hinaus den Vorteil, dass einem Taubenproblem großfläächig und zuverlässig entgegen getreten werden kann. Insoweit ist zu berücksichtigen, dass die Beklagte als Vermieter auch gegenüber anderen Mietern verpflichtet ist, Maߟnahmen zur Taubenabwehr zu ergreifen, da ein übermäßiger Taubenanflug -€“ der offensichtlich unstreitig vorliegt -€“ einen Mangel im Sinne des § 536 BGB darstellt. Bei der Wahl der Taubenvergrämungsmaߟnahmen ist dem Vermieter dabei ein breiter Ermessenspielraum einzuräumen, der letztlich davon geprägt sein muß, dass der Vermieter zuverlässige und den Mangel endgültig beseitigende Maßnahmen ergreift. Dabei können und dürfen auch finanzielle Erwägungen eine Rolle spielen. Hinsichtlich der Farbe des Taubenabwehrnetzes (schwarz, grün, weiß, transparent) steht dem Vermieter dabei gleichfalls ein Ermessenspielraum zu. Entscheidend ist, dass der Vermieter nicht zuletzt aus Tierschutzgründen darauf achtet, ein Netz mit einer bestimmten Maschenbreite und -Stärke fachmännisch montieren zu lassen.” (aus Grundeigentum 2007, 1325-1327)

Wohlan, Herr Fitz, das Netz ist das Ihre.

Übrigens: wer lebensnah Tips vom Vergrämer erhalten möchte: am 15.11. ist er hier, bei FrauvonWelt, anzutreffen. Falls er nicht stottert, liest er auch.

Thema: Nachbarliches, Rechtliches, Tierisches | Beitrag kommentieren

Am 12. November wird er 85 Jahre alt: Loriot.

Sonntag, 9. November 2008 | Autor: Michael

In leichter Abwandlung seines Mopszitates: Ein Leben ohne Loriot ist möglich, aber sinnlos.

Ohne ihn wäre die Spießigkeit dieses Landes wohl kaum enttarnt worden.

Mit Evelyn Hamann:

„Ich weiß, als ich anfing zu studieren, wohnte ich zwischen dem Irrenhaus, dem Zuchthaus und dem Friedhof. Allein die Lage wird es gewesen sein, glaube ich.“ (Loriot 2007 auf die Frage, was ihn geprägt habe)

Thema: Geniales | Beitrag kommentieren

Wenn die kids nerven: Zug fahren lassen.

Samstag, 8. November 2008 | Autor: Michael

In den neuen deutschen Bundesländern greift langsam ein System, über das genervte Eltern, die ihre Kinder loswerden wollen, einfach mal nachdenken sollten (aus der FAZ.Net):

“7. November 2008 Abermals ist ein Kind eines Zuges verwiesen worden, weil es keinen gültigen Fahrschein hatte. Ein Schaffner habe die Dreizehnjährige bereits am Mittwoch in Wittstock (Landkreis Ostprignitz-Ruppin) zum Verlassen des Zuges gezwungen, sagte ein Sprecher der Deutschen Bahn am Freitag.

Die Schülerin war auf dem Rückweg von der Schule von Heiligengrabe nach Neuruppin und hatte ihre Geldbörse samt Schülerausweis vergessen. Sie habe dem Schaffner unter Tränen versichert, dass sie weder über ein Handy noch Geld verfüge, um ihre Mutter zu benachrichtigen, schreibt das Blatt. Der Mann habe sich auch nicht dadurch erweichen lassen, dass sie keine Verwandten in Wittstock hat.

Zudem habe der Bahnbedienstete die Bitte ignoriert, mit seinem Diensthandy die Mutter des Mädchens anzurufen, damit diese in Neuruppin die geforderte Gebühr von 40 Euro bezahlen könne.  “€žEr hat meiner Tochter erklärt, dass dies ein Diensthandy sei und ihm keiner die Gesprächskosten ersetze“”, zitiert die Zeitung die Mutter. Am Ende half ein Taxifahrer dem Mädchen weiter. Eine erste Prüfung bestätigte laut Bahn-Sprecher im Wesentlichen den Sachverhalt. Das Unternehmen habe daraufhin umgehend Kontakt mit der Familie des Mädchens aufgenommen und sich „in aller Form entschuldigt€œ. Diese habe die Entschuldigung angenommen.”

Schon im Oktober war es in Rostock zu einem ähnlichen Vorfall gekommen – auch noch im Dunkeln:

“Dort hatte eine Zugbegleiterin ein zwölfjähriges Mädchen im Oktober in der Dunkelheit aus dem Zug gesetzt, weil es sein Portemonnaie samt Fahrkarte vergessen hatte. Die Schülerin war auf dem Weg nach Rostock zum Musikunterricht und musste mit ihrem Cello fünf Kilometer nach Hause laufen. Auch hier hat sich inzwischen die Bahn bei der Familie entschuldigt.”

Irgendwo hab ich gelesen, die Bahn entschuldigt sich mit Blumenstrauß und Ticket für diese  Aussetzung gem. § 221 StGB .. … Unannehmlichkeit. Ach, das tut doch wirklich nicht Not.

Thema: Unmenschliches | Beitrag kommentieren

Nachbarn. Oder: Lieber Herr Klaus. Ein offener Brief.

Freitag, 7. November 2008 | Autor: Michael

Das www kennt sogar eine Seite, die sich ausschließlich mit Nachbarschaftsstreitigkeiten befasst. Man sehe und staune und finde sie hier.

Enthalten ist auch ein Forum, wo die lieben Lehrer Nachbarn dann auch ihre gravierenden Probleme loswerden können. Und dort findet man interessante Anleitungen zum Rechtsbruch, so etwa vom Herrn Moderator selbst:

Hier fragt “Blümchen 2000″:

“Hallo ich habe mal eine Frage.Nachbar A hat einen Sichtschutzzaun aufgestellt.Nachbar B hat auf seiner Seite Bambus,Kirschlorbeer,Flieder und ähnliches gepflanzt.Die Pflanzen von Nachbar B stehen so dicht am Zaun und wachsen beim Nachbarn A über den 1,80 hohen Sichtschutzzaun.Sie hängen darüber sodaß die Planzen von Nachbar A im Sommer bei Regen kein Wasser abbekommen.Darf Nachbar A die überhängenden Zweige entfernen wenn Nachbar B es trotz Bitte nicht tut.Hoffe das jemand sich damit aus kennt.Vielen Dank im vorraus.”

Und der Herr “admin Klaus” antwortet:

“Am besten heimlich machen, denn er muss den Täter kennen und dagegen was zu machen. Und die Äste selber entsorgen.Mach ich jedes Jahr Klaus”

Lieber Herr Klaus!

Das ist ein wirklich pfiffiger Tip von Ihnen.  Zumal – niemand würde darauf kommen, dass A etwas damit zu tun haben könnte. Denn alle anderen Ortsbewohner haben ja sicherlich auch ein Interesse daran, dass die Äste abgeschnitten werden – warum also soll es gerade A gewesen sein?

Ich habe allerdings nur noch nicht so ganz verstanden, warum es überhaupt heimlich geschehen soll. Möglicherweise (sehen Sie lieber nicht in § 910 BGB) darf A es sogar, gerade dann, wenn eine Bitte fruchtlos verlaufen ist. Aber dann wäre das ja auch noch legal. Und das wäre vielleicht dann weniger spannend. Oder was meinen Sie?

Mit besten Grüߟen

Der Rechthaber.

Thema: Allgemein | Beitrag kommentieren

Auf´m Amt.

Donnerstag, 6. November 2008 | Autor: Michael

Ich war seit langer Zeit nicht mehr Bürger.

Heute war ich es mal wieder. Ich benötigte aus Gründen, die hier nichts zur Sache tun, eine Meldebescheinigung. Die gibt es im Rathaus. Das Rathaus hat Öffnungszeiten. Sehr begrenzte Öffnungszeiten. Am Donnerstagnachmittag von 15.00 bis 18.30 Uhr. Um 14.50 Uhr war ich schon da. Frühes Kommen, usw., dachte ich. Falsch gedacht. Vor einer verschlossenen Glastür zum “Bürgerbüro” warteten schon so ca. andere 10 Menschen. Offenbar schon seit früh morgens; vermutlich dieselben, die sich vor Aldi um 4.00 Uhr morgens hinlegen und weiterschlafen, um dann um 8.00 Uhr sich die günstigen Laptops mitzunehmen. Pünktlich um 15.05 öffnete eine strahlende Bürgerbürobeamtin die Glastür. Die Unrasierten vor mir – die bis dahin eher lethal wirkten – bewegten sich so schnell, dass es mich wieder an die Öffnung an Aldi erinnerte. Aha. Ich nahm zur Kenntnis, dass die ca. 16 Personen vor mir zu einem Automaten rannten, an dem es etwas zum Abziehen gab. Zetteln mit Nummern drauf. Ich gab Gas. Und reihte mich dann in eine Schlange ein, mit lächerlich ca. 25 Personen vor mir. Und zog die Karte mit der Nummer H 63.

Nun hieß es warten. Immerhin leuchtete in wunderschöner roter Schrift schon die Nummer H 35 über der Tür der Bürgerbürobeamtinnen auf. Um 15.10 war auch schon Nummer H 38 dran. Ich erinnerte mich vage daran, dass ich um 16.00 im Büro sein sollte. Das könnte knapp werden. Neben mir schlief schon wieder einer der Unrasierten ein.

Ich weckte ihn. Er hatte die Nummer H 40 in seiner Hand. Die hatte er mir nämlich kurz vor seiner Tiefschlafphase grinsend gezeigt. “Tauschen?”, fragte ich ihn. “Bin ich blöd”, kommentierte er zu Recht. “Vielleicht doch”, sagte ich. Und wedelte mit einem Fünfeuroschein.

Um 15.20 war ich drauߟen. Mit der Bescheinigung. Und dem Gefühl, endlich mal wieder als Bürger wahrgenommen worden zu sein. Der Aufenthalt bei der Bürgerbürodame dauerte übrigens nicht einmal eine Minute.

Thema: Bürgerliches | Beitrag kommentieren

Der Boss will sein Land zurück. Morgen.

Montag, 3. November 2008 | Autor: Michael

Na, mal sehen ob das klappt.

Springsteen spielte vor 80.000 Leuten in Cleveland, für Obama.  Und er rief “Ich will mein Land, meinen Traum, mein Amerika zurück.”

Da hat Obama dann wohl viel zu tun. Irgendein Bauchgefühl sagt mir, dass es gefährlich wird für ihn. Ein Nichtweisser. In den USA. Der das Bad in der Menge liebt. Und dann noch ein Demokrat. Da gab es in der amerikanischen Vergangenheit schon so einige erfolgreiche Attentate. Denn das, mit dem Traum und dem Land, hat viele alptraumhafte Züge (Waffen; Diskriminierung usw.). Die Wahl ist nur die erste Hürde, das Überleben die zweite.

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