Home

Beiträge vom » Dezember, 2008 «

Ciao 2008.

Dienstag, 30. Dezember 2008 | Autor: Michael

Und ein frohes und gesundes 2009 an alle Leser. :-)

Thema: Blogweltliches | Beitrag kommentieren

Fachjargon.

Montag, 29. Dezember 2008 | Autor: Michael

Juristen reden für normale Menschen regelmäߟig nur unverständliches Blabla. Und sie sind auch nicht bereit, dies zu ändern.

Noch renitenter sind allerdings die Ärzte. Wer hat sich nicht schon durch Arztberichte durchgekämpft, bei denen man jedes zweite Wort im Psychrembel nachlesen durfte (und so Stunden für ein paar Seiten brauchte).

Eine andere Frage ist allerdings, ob die Fachsprache dazu führen muss, Menschen durch Verwendung gewisser Begriffe herabzuwürdigen. Die Krönung des heutigen Vormittags war folgender Text eines Gutachtens:

Bei Frauen im reproduktionsfähigen Alter, vor der Menopause sind neben gutartigen und bösartigen Neubildungen auch regelmäߟig Funktionszysten … vorhanden.

Das musste ich zweimal lesen. Reproduktionsfähiges Alter. Googelt man diesen Begriff, so stellt man fest, dass er durchaus zum Standardrepertoire gehört, wenn es um Fortpflanzung geht. Es geht also um Reproduktion. Heißt für mich eigentlich “Wiederherstellung”. Frauen erreichen also ein Alter, in dem sie sich wiederherstellen können. Kann nicht gemeint sein. Nein, sie erreichen ein Alter, in dem sie quasi ihr Abbild wiederherstellen können. Auch komisch. Egal. Bei Medizinern werden jedenfalls Kinder produziert. So… wie auf dem Laufband eben. Verfassungsrechtlern dreht sich bei dieser Diktion der Magen um. Menschenwürde und Objekt und so. Hm. Klingt irgendwie, als hätte sich ein Mann diese Terminologie ausgedacht. Aber guckt man sich Jopie Heesters an, sind Männer ja wohl noch bis 105plus reproduktionsfähig.

Thema: Unmenschliches | Beitrag kommentieren

Falckenstein, Weihnachten.

Montag, 29. Dezember 2008 | Autor: Michael

Thema: Allgemein | Beitrag kommentieren

Aufgebaut in 35 Minuten.

Montag, 22. Dezember 2008 | Autor: Michael

K2 und kv begaben sich vor einigen Wochen zu einem örtlichen Sportartikelladen, um eine Tischtennisplatte zu kaufen. Sie entschieden sich, nach ordentlicher Beratung, für eine Outdoorplatte der Marke Sponeta. Lieferung prompt. Auf Frage des kv, wie lange denn der Aufbau der Platte so dauern möge, der Verkäufer, strahlend: “35 Minuten. Höchstens. Hab ich alleine aufgebaut. War kein Problem.”

Dann kam sie. Erste Lieferung. In den Keller geschleppt, die lächerlichen 50 kg. Ausgepackt. Leider zwei mittelprächtige Dellen. Also wieder zurück das Ganze. Oder auch nicht, denn die Speditionsfirma der Verkäuferin holt das Ding nicht mehr aus dem Keller hoch. Wo es auch heute noch liegt. Egal.

Aber dann. Zweiter Anlauf. Und sie ist heil. Montageanleitung. Plus so 12 Plastiktüten mit Schrauben und sonstwas drin. Geschätzte Zahl der Einzelteile ca. 150.

10. Minute. Alles ausgepackt.

20. Minute. Noch immer auf die Aufbauanleitung gestarrt. Egal. Anfangen.

25. Minute. Seitenplastikteil links mit Schrauben versehen.

35. Minute. Suche Schrauben für Plastikteilrechts. ܜberall. Also in allen Tüten. Nixda. 4 Schrauben mit Länge von soundsoviel mm und Durchmesser von soundsoviel fehlen. Ich rufe an. Bei Sponeta. Kein Problem. Sie schicken sofort eine Tüte mit den Schrauben raus.

4 Tage später. 40. Minute. Tüte mit Schrauben da. Weiter gefummelt. K2 hilft zu Beginn mit. Gestänge angeschraubt. Räder eingesetzt. K2 verlässt entnervt das Chaos. Mittlerweile sind 125 min. um.

130. Minute. Ich drehe alleine Schrauben herum. In ein Plastikteil. K2 kommt hinzu. Schreit: “Das war h2!” Könnte man denken. Ist aber nicht so. Plastikhalterung weist Bissspuren auf. Stellt sich aber bei genauerer Betrachtung als geschmolzenes Plastik heraus. Da hat wohl jemand länger als 35 Minuten im Werk geschmolzen. Pfeifdrauf. Mit Gewalt geht das. In der

155. Minute dann verweist die Montageanleitung auf die Notwendigkeit von zwei Mann – zum Halten der 20 kg schweren Platte, beim Einsetzen in die Verankerung. Sagte der Verkäufer nicht etwas davon, er habe die Platte allein aufgebaut?

185. Minute. Auch 2. Platte mit Hilfe von K2 und km eingehängt. Anleitung sagt nun, dass einer die Platte hochhalten muss während die Blechstreben reingeschraubt werden. Anleitung sein falsch. Bei hochgeklappter Platte passt da gar nix. Also klettert kv unter die wacklige 20 kg leichte Platte und schraubt weiter. Um in der

225. Minute festzustellen, dass die Platte tatsächlich fast fertig ist. Allerdings fehlt ein Plastikteil. War in keiner Tüte. So reibt nun Schraube gegen Metall.

240. Minute. Kv recherchiert im Internet und stellt fest, dass viele dort von einem “kinderleichten Aufbau” sprechen. Frust breitet sich aus. Ein doingyourselfmann im Internet beschwert sich: er habe 2 Stunden gebraucht. Schwache Leistung, findet kv auch. 35 MInuten war doch die Vorgabe. Und dann: irgendein Idiot dort schreibt doch, er habe tatsächlich über 4 Stunden gebraucht. Lächerlich geradezu. Das kann man auch schneller schaffen, oh ja. Und kv beschlieߟt, im entsprechenden Tischtennisplattenaufbauforum auch seine Meinung zur Aufbaudauer kundzutun. Und dabei jeden, der länger als 35 Minuten braucht und nicht allein mit dem Koloss fertig wird, öffentlich zu belächeln.

Thema: Allgemein | Beitrag kommentieren

Und noch´n Gemecker. Proberichter II und Nachbarrecht.

Montag, 22. Dezember 2008 | Autor: Michael

Parkähnliches Grundstück. Es gehört Nb1. Dort steht eine ca. 200 Jahre alte Eiche, Umfang 3,5 Meter, riesig. Die Hälfte der Krone und der Äste ragt, ab ca. 8 m Höhe, auf Grundstück von Nachbarn, Nb2. Eiche ist sogar Baumdenkmal, fällt jedenfalls unter die Baumschutzsatzung der örtlichen Gemeinde.

Nb2 will Haus schon lange verkaufen und denkt sich offenbar, ohne die Eiche wäre Grundstück mehr Wert – Blick in das Naturschutzgebiet dahinter wird “verstellt”. Und es fallen vereinzelt ja Zweige und Ąste von der Eiche, immer mal, angeblich. Also kündigt Nb2 mit Fristsetzung an, den “ܜberhang” der Eiche, also sämtliche über die Grenze wachsenden Ąste, beseitigen zu wollen. Das wäre der halbe Baum, der sicher so um die 50 m hoch ist.

Nb1 veranlasst den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Halbbaumbeseitigung durch Nb2. Nun steht im Gesetz drin, dass der Überhang nur dann beseitigt werden kann, wenn von ihm Beeinträchtigungen ausgehen, § 910 BGB. Davon kann hier nicht die Rede sein.

Und nun geht es wieder los. Die erste mit der Sache beim Amtsgericht befasste Richterin will die einstweilige Verfügung auf Unterlassung des Absäbelns zunächst schon nicht erlassen – so ihr schriftlicher Hinweis -, weil das angeblich notwendige Schlichtungsverfahren nach dem Landessschlichtungsgesetz nicht durchgeführt worden sei. Dezenter Hinweis meinerseits darauf, dass dieses Gesetz (Schlichtungsdings) nur für Klagen gilt, und nicht für Anträge in Eilverfahren. Gut. Daraufhin wird die einstweilige Verfügung erlassen. Widerspruch von Nb2, und zack sitzt man beim Landgericht und verhandelt.

Dann der nächste rechtliche Irrtum. “Das BGB würde ja durch das Nachbarrecht überlagert.” Aha. Mir schwant Übles. Sie hat das Gesetz nicht kapiert. Da gäbe es ja noch das Nachbarrechtsgesetz Schleswig-Holstein. Und dort stehe in § 40 etwas von einer Zweijahresfrist, nach deren Ablauf das Absäbeln ja ausgeschlossen wäre; und dass die Äste seit bald 100 Jahren da rüberragen, wäre ja klar. Also dürfe Nb2 nichts abschneiden.

Äh. Stille. Mandant, selbst kein Jurist, sieht mich vorsichtig kopfschüttelnd an. Ich deute an, nichts zu sagen. Es wäre Sache des Nb2 vertretenden Kollegen gewesen, dazu was zu sagen, aber er scheint … überzeugt. Von diesem richterlichen Unsinn. Die Fristenregelung des Nachbarrechtsgesetzes gilt nur für die Frage, welche Grenzabstände und welche Höhe Pflanzen einzuhalten haben und gilt nicht für den ܜberwuchs des § 910 BGB.

Im Ergebnis ist es ja wurscht, denn wir gewinnen trotzdem, mit falscher Begründung allerdings. Aber – wie an anderer Stelle gefragt – welchen EIndruck nimmt dieser Mandant von diesem Gericht mit nach Hause? Eben. Einen verheerenden. “Vor Gericht und auf hoher See….” usw.

Thema: Berufliches, Rechtliches | Beitrag kommentieren

Die Justiz frisst ihre eigenen Kinder. Oder: Proberichter.

Freitag, 19. Dezember 2008 | Autor: Michael

Na gut – die ܜberschrift klingt vielleicht ein wenig reisserisch.

Was ich eigentlich sagen will ist – was mutet eigentlich unsere Justiz den Richtern auf Probe zu, wenn sie diese ohne vorherige Tätigkeit in einer Kammer gleich in das kalte Wasser wirft. Und: was mutet sie den anderen Prozessbeteiligten zu.

Es gab mal eine Zeit, da begann ein Richter auf Probe mit seiner Tätigkeit in einer Kammer. Meist Zivilkammer, ein erfahrener Vorsitzender, ein Beisitzer und er. Da blieb er dann so ca. 1 Jahr, sammelte Erfahrung, konnte viel vom Vorsitzenden abgucken, und wurde dann irgendwann an das Amtsgericht entlassen (Fortsetzung der Probezeit) oder blieb ggf. als Einzelrichter am Landgericht tätig.

Dann wurde der nahezu obligatorische Einzelrichter am Landgericht eingeführt; und seitdem haben wir den Salat, jedenfalls manchmal. Man trifft oft genug auf überforderte Berufsanfänger, die gelegentlich nur mit extremen Mitteln (auch Aggression oder Angst) erfahrenen Anwälten gegenübersitzen, und dann geschehen Fehler. Dabei will ich nicht das Licht vieler wirklich guter Richter auf Probe unter den Scheffel stellen, sie gibt es auch, sie haben oft schon im Referendariat oder in einer Wartezeit intensiv etwa beim Anwalt gearbeitet und so prozessuale Erfahrung gesammelt, die es im Referendariat nicht wirklich gibt.

Anlass für dieses Gemecker ist eine kürzlich gemachte Erfahrung bei einem örtlichen Landgericht. Ein junger Richter, begleitet von seinem Referendar, hatte eine nicht unkomplizierte Werkvertragssache zu verhandeln; die Parteien bzw. teilweise ihre Anwälte hatten im Vorfeld schon äußerst Emotionales von sich gegeben, teilweise sogar Beleidigendes. Der Termin verlief nicht wirklich anders. Hinweise wurden nicht zu Protokoll gegeben, ein schreiender Kollege nicht in seine Schranken verwiesen, Vergleichsgespräche ungeschickt bzw. unter erheblichen Zeitdruck geführt, obwohl es die letzte Sache war… Tränen, fast Nervenzusammenbrüche im Gerichtssaal. So etwas kommt vor, vielleicht nicht oft, aber das wäre dieses Beitrags nicht unbedingt Wert.

Nein, gravierend ist, was dann geschah. Am Tag nach der mündlichen Verhandlung erhielt ich einen eine Woche alten, immerhin dreiseitigen Schriftsatz der Gegenseite zugestellt, mit einer 4 Tage alten Verfügung. Dieser Schriftsatz des Gegners – mir im Termin also völlig unbekannt, da auch nicht vorab per Fax zugegangen – war also – ohne mein Wissen – Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen, enthielt auch neuen Tatsachenvortrag und war erheblich. Dumm gelaufen, im Wesentlichen vom Gericht, aber auch das kann mal passieren. Aber dann: auf meinen flugs gestellten Antrag hin, wieder in die mündliche Verhandlung einzutreten und mir Gelegenheit zu den Ausführungen in diesem Schriftsatz zu geben, zugleich das Gericht auf den offenkundigen Patzer hinweisend, erhalte ich eine Abfuhr. Ohne Begründung diesbezüglich. Ein klarer Verstoß gegen das rechtliche Gehör.

Ich kann mich auch nicht erinnern, dass mir so etwas früher einmal passiert ist. Aber in den letzten Jahren häufen sich solche und ähnliche Verstöߟe (Grundrechtsverletzungen). Relevante rechtliche Hinweise werden nicht gegeben. Anträge auf Schriftsatznachlass nicht beachtet. Das Gericht ändert seine Meinung um 180 Grad, ohne einen erneuten Hinweis zu geben, im Urteil. Wesentlicher Vortrag wird nicht zur Kenntnis genommen, so dass dann erfolgreich Berufung deswegen eingelegt werden muss. Usw. Es häuft sich. Und zurück bleiben genervte Anwälte, Parteien, die justizverdrossen werden und Richter, die gar nicht wissen was falsch gelaufen ist.

Und so werden dann oft Proberichter verplant, die in der Probezeit oft auch aus Unverständnis heraus negative Erfahrungen gemacht haben, die dann, wenn sie verplant sind, sich auswirken. Oft zeigt sich die dann noch immer bestehende Unsicherheit in einer extremen Abneigung gegen Anwälte (übrigens in der Sache ja oft durchaus zurecht), arrogantem Auftreten und fehlendem Geschick im Umgang mit Anwälten und Parteien. All das ist Folge der Sparpolitik, die hinter der Abschaffung des Kammerprinzips steht. Welchen Eindruck die Justiz dann gegenüber dem Volk macht, in dessen Namen sie Urteile fällt, liegt auf der Hand – ist ihr jedoch gleichgültig. Viel wird über Politikverdrossenheit geschrieben. Aber die Justizverdrossenheit des “Bürgers” ist mindestens genauso stark und wirkt sich auch gravierend aus. Dazu tragen auch andere Aspekte bei (Dauer des Verfahrens pp). Ändern wird sich wohl nicht wirklich was.

Thema: Berufliches, Rechtliches | Beitrag kommentieren

Und noch´n Buch. 6 Herrengedecke und ein Sessel aus Plüsch.

Mittwoch, 17. Dezember 2008 | Autor: Michael

Ich geb es zu – ich hab es eher heimlich gelesen. Wie zuletzt etwa im Flugzeug, wo ich dann verzweifelt versuchte, das Mitlesen meines Nachbarn zu verhindern. Das Buch enthält neben ..äh.. lustvollen Seiten auch durchaus Anleitungen zu Straftaten. So etwa dann, wenn Herr Winkelsen von seiner Schwarzfahrerei berichtet. Oder wie er Weihnachten seine Schwester fies beklaut hat. Noch verbrecherischer ist der Herr Fitz, der selbst vor der Geiselnahme oder einer schweren Körperverletzung (auch noch an einem Gondoliere) nicht halt macht. So gibt es also einige dunkle, schwarzhumorige Seiten in diesem Buch. Es gibt aber auch helle, freundliche Seiten, die etwa FrauvonWelt aufschlägt, wenn sie z.B. über Himbeereis, Schwangerschaften der Freundinnen und die Männerwelt allgemein berichtet und dabei die Hoffnung woraufauchimmer nie verliert. Dies alles und viel mehr findet man in einem wirklich bemerkenswerten Werk, nämlich hier:

…. und bei einer gewissen Frau Schröder zu bestellen, also hier.

Thema: Lesbares | Beitrag kommentieren

Neues vom Strafrecht.

Dienstag, 16. Dezember 2008 | Autor: Michael

Die NStZ (Neue Zeitschrift für Strafrecht) hat im Dezemberheft mal wieder aktuelle Themen parat. Vieles scheint leicht überholt.

EGMR in Sachen Gäfgen v. Deutschland. O.k. Gäfgen ist eines Leitaufsatzes/artikels nicht würdig. Weiter. Mehr Fragen als Antworten. Die 2. EuGH-Entscheidung zur Strafrechtsharmonisierung mittels EG-Richtlinien (Rs C-440/05). Cui bono. Die Bundesregierung setzt EU-Richtlinien doch sowieso selten um. Vor allem nie rechtzeitig. Opferberichterstattung im Strafverfahren. Ja. Wäre schön, wenn auf die Opfer auch mal einer sieht. Macht aber sowieso keiner. Zur Benachrichtigungspflicht der Ermittlungsbehörden gegenüber einem nicht “als solchem” vernommenen Beschuldigten bei Einstellung des Verfahrens. Auch hier: much ado about nothing. Der Zoll kommt mit seinen prozessualen Tricks sowieso immer durch. Vorteilsgewährung durch Freikarten für Fußball-WM. Zu spät. Ich hätte gerne welche gehabt, 2006.

Thema: Rechtliches | Beitrag kommentieren

Strafrechtsunsinn zur Vergewaltigung in der Ehe.

Dienstag, 16. Dezember 2008 | Autor: Michael

1985 veröffentlichte Eckhard Horn, seines Zeichens damals Strafrechtsprofessor in Kiel, einen vielbeachteten Aufsatz in der Zeitschrift für Rechtspolitik (ZRP 1985, 265ff).

Die Folge waren zahlreiche Leserbriefe – ich erinnere noch einen, der den Aufsatz als gut gemachte Satire abtat. Allerdings: der Autor meinte es bitter ernst.

Damals war noch die nur außereheliche Vergewaltigung strafbar; vergewaltigt der Ehemann seine Frau, so blieb außer einer möglichen Körperverletzung eine Nötigung nach. Anders jedoch damals Horn in seinem Aufsatz

Nötigung des Ehegatten zum Beischlaf – strafbar?

Horn erörtert die Problematik der Strafbarkeit einer Nötigung zum ehelichen Beischlaf gemäß StGB § 177 oder StGB § 240. StGB § 177, also die Vergewaltigung, greife bei Eheleuten nicht ein. Das war damals ja noch zutreffend, hat sich dann vernünftigerweise in der Folge geändert. Er meint aber, auch eine Nötigung gem. StGB § 240 könne nicht bestraft werden, und nun wird es absurd:

Aus der Pflicht der Ehefrau zur ehelichen Lebensgemeinschaft könne die Rechtspflicht zum Beischlaf hergeleitet werden, die eine Nötigung hierzu rechtfertigt. Sogar Notwehr gegen den Angriff der Ehefrau durch Unterlassen des Beischlafs könne die Nötigung rechtfertigen. Also: schläft Frau nicht mit Mann und vergewaltigt Mann dann die Ehefrau, macht er sich nicht strafbar, weil er in Notwehr handelt: die Frau greift ja durch das Nixtun das Recht des Mannes auf Vollziehung des Geschlechtsverkehrs an.

Alles klar?

Thema: Rechtliches, Unlogisches | Beitrag kommentieren

Kleine Münze und Willkür.

Montag, 15. Dezember 2008 | Autor: Michael

Mittlerweile liegt mir eine Entscheidung des LG München zum Urheberschutz von Heiratsannoncen vollständig vor, von der auch schon mal irgendwo hier oder woanders die Rede war. Rechtskräftig ist sie noch nicht, aber wenn sie es wird, dann kann man, solange es noch geht, eigentlich betroffenen Texter/inne/n nur raten, etwaige Ansprüche zukünftig beim LG München I geltend zu machen. Mit dem üblichen Vorsichtsvorbehalt latürnich… seufz.

Danach genießt folgende Anzeige als Sprachwerk Urheberschutz:

“Western Europe – USA – Multimillionaire @ one of the leading world economists / This splendid gentleman and genuine world citizen disposes of the wisdom & aristocratic class, the impeccable integrity and a precise understanding for an emotionally enriching and mutually rewarding lifestyle, which you request-! Slim and athletic 192 cm tall, of flawless elegance, appearance and courtesy, in his dynamic sixties he is determined to again create a happy marriage.”

Diese und eine weitere, ähnliche Anzeige sollen also nach Auffassung des LG München I Urheberschutz genießen.  Die Kammer stellt in der Begründung darauf ab, dass die Anzeige auf einen bestimmten Personenkreis zugeschnitten sei, schon darin sei die individuell-schöpferische Leistung zu sehen; ferner darauf, dass sich die Anzeige von herkömmlichen Annoncen, die teilweise nicht einmal vollständige Sätze beinhalten, unterscheide.

Nun ja. Schön wäre es, wenn es andere Richter in viel klarer gelagerten Fällen auch so sehen würden. Mal sehen, ob die Entscheidung rechtskräftig wird. Man kann sich im Urheberrecht – jedenfalls Werbe- oder Anzeigentexte betreffend – nur noch wundern.

Thema: Rechtliches, Unlogisches | Beitrag kommentieren

google