Am 1. Januar 2009 tritt das sogenannte Forderungssicherungsgesetz in Kraft. Eigentlich ging es hier mal nur um das private Baurecht, und das Gesetz bezieht sich auch überwiegend darauf bzw. ändert es ab. Etwas versteckt jedoch, in einer Änderung der Zivilprozessordnung, findet sich etwas völlig Neues:
die vorläufige Zahlungsanordnung.
Da heißt es dann:
Das Gericht erlässt auf Antrag des Klägers wegen einer Geldforderung eine vorläufige Zahlungsanordnung, soweit
1. die Klage nach dem bisherigen Sach- und Streitstand hohe Aussicht auf Erfolg hat und
2. die Anordnung nach Abwägung der beiderseitigen Interessen zur Abwendung besonderer Nachteile für den Kläger gerechtfertigt ist, die sich aus der voraussichtlichen Verfahrensdauer ergeben…
In der Gesetzesbegründung heißt es dann, dass das Gericht eine prognostische Entscheidung zum “Zeitmoment” treffen muss, also die voraussichtlich verbleibende Verfahrensdauer abschätzen soll. Wow. Das kann interessant werden. Vor meinem geistigen Auge erscheint gerade eine Begründung wie “Die Kammer musste eine vorläufige Zahlungsanordnung auch deshalb treffen, weil mit einer Entscheidung in der Sache vor 2012 nicht zu rechnen war.” Sowas schreibt sich ein Richter sicher gerne in die Entscheidung hinein, mag er an der Verzögerung (mit-)schuldig sein oder auch nicht. Spannend ist auch: woher soll der Kläger bzw. sein Prozessbevollmächtigter bei Antragstellung so genau wissen, wie lange das Gericht noch für die Akte und die Entscheidung braucht?
Ohnehin erscheint dann Eile geboten: Artikel 4 des Gesetzes fügt einen § 29 an, wonach die Regelung der vorläufigen Zahlungsanordnung mit Ablauf des 31. Dezember 2009 nicht mehr anzuwenden ist. Mit anderen Worten: sollte der Gesetzgeber die Geltungsdauer des Gesetzes nicht flugs verlängern, so isses mit dem schnellen Glück auch bald wieder vorbei.
Also eine vorläufige vorläufige Zahlungsanordnung, sozusagen. Aha.

P.S.: auf speziellen Wunsch hin eine summary, die banale Version sozusagen
 :
Neujahr: es gibt ein neues Gesetz. Jetzt kannst du schnell klagen und schnell Geld kriegen. Aber du musst dich beeilen! Denn am 31.12.2009 ist alles schon wieder vorbei. Und ich sage: zum ersten Mal räumt der Gesetzgeber ein, dass die Gerichte oft zu langsam sind. Denn sonst hätten wir dieses Gesetz gar nicht nötig.
PPS: (seufz, noch ein spezieller Wunsch) Schnell klagen und viel Kohle!
PPPPPS: Offenbar (siehe comment) hat der Gesetzgeber dann doch entschieden, diesen Unsinn nicht umzusetzen. (19.1.2009)