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Beiträge vom » Januar, 2009 «

Wir arbeiten dran. Er übt noch.

Samstag, 31. Januar 2009 | Autor: Michael

Der Rechthaber geht mit zwei Hunden seines Weges. Drei kommen entgegen. Hunde, nicht Rechthaber. Einer mit Maulkorb. Ein Rottweiler. Und zwei weitere, große. Großer Hund ohne Maulkorb stürzt sich ohne Anlass auf Hund von Rechthaber. Unterwirft ihn und beißt. Rechthaber brüllt Frau Halterin vom großen Hund an. Sie möge sofort ihr Tier da wegnehmen. Frau Halterin wirft Leine Richtung ihres großen Hundes. Und schreit. Laut. Großer Hund soll aufhören. Was er dann auch tut. Frau Halterin und ihre Halterinfreundinnen strahlen verzückt. Rechthaber fragt Frau von großen Hund, was das denn bitte eben war. Darauf sie: “wir arbeiten dran. Er übt noch.” Darauf der Rechthaber: “Dann nehmen Sie bitte zukünftig meinen Hund aus Ihrem Übungsprogramm heraus.”

Kuh, blöde.

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Bergedorfer Strafrichter als Verteidiger unterwegs.

Samstag, 31. Januar 2009 | Autor: Michael

Heutiger Leitartikel in der Bergedorfer Zeitung:

Gefährdet ein Bergedorfer Richter seine Unabhängigkeit?
Bergedorf (knm). Normalerweise sitzt Günter Stello als Richter Prozessen vor, verurteilt Ladendiebe oder Verkehrssünder und ist streng zur Unabhängigkeit verpflichtet. Doch jüngst hat der stellvertretende Direktor des Bergedorfer Amtsgerichts nicht auf, sondern vor der Richterbank Platz genommen. Bei einem Strafprozess gegen seinen Freund Heinrich Quast in Harburg trat er als dessen Verteidiger auf. Das stößt bei der Rechtsanwaltskammer auf harsche Kritik. „Das ist in Hamburg ein absolut einmaliger Fall, ich habe das noch nicht erlebt“, ordnet Otmar Kury, Präsident der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer den Vorgang ein. Mit der gebotenen Unabhängigkeit eines Richters ist dieser Rollentausch, seiner Meinung nach, nicht zu vereinbaren. Allerdings tut Stello nichts Unrechtes. In Bergedorf, seinem eigenen Gerichtsbezirk, könne Stello die Verteidiger-Rolle selbstverständlich nicht übernehmen, erläutert Sabine Annette Westphalen, Sprecherin des Oberlandesgerichts Hamburg. In Harburg sei das etwas anderes, auch wenn die Staatsanwaltschaft die Sache „unglücklich“ gefunden habe.

Hoppla.

Gemäß § 138 StPO dürfen vor einem Strafrichter als Verteidiger auftreten Anwälte und Professoren sowie “andere Personen nur mit Genehmigung des Gerichts”. Diese Genehmigung ist vorliegend, so erfuhr man aus dem Artikel weiter, vom zuständigen Harburger Strafrichter erteilt worden.

Die Genehmigung ist nach pflichtgemäßen Ermessen zu erteilen, in die Abwägung sind auch die “Bedürfnisse der Rechtspflege” mit einzustellen. Spontan hätte ich da nicht unerhebliche Bedenken.

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Bund und Länder klagen gerichtskostenfrei.

Freitag, 30. Januar 2009 | Autor: Michael

§ 2 S. 1 des Gerichtskostengesetzes lautet in Absatz 1:

“In Verfahren vor den ordentlichen Gerichten und den Gerichten der Finanz- und Sozialgerichtsbarkeit sind von der Zahlung der Kosten befreit der Bund und die Länder sowie die nach Haushaltsplänen des Bundes oder eines Landes verwalteten öffentlichen Anstalten und Kassen. ”

Eine erstaunliche Privilegierung – hinsichtlich der Gerichtskosten also spielen Bund und Länder ihre eigene Rechtsschutzversicherung. Sie dürfen klagen und verlieren, ohne dass Gerichtskosten entstehen. So werden Prozessrisiken nicht unerheblich abgemildert. Grad mal wieder gemerkt, in einem teuren Bauprozess. Tsts.

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Seltenheit – gegen die Statistik.

Freitag, 30. Januar 2009 | Autor: Michael

Der Strafrechtler, der nicht nur ausschließlich Strafverteidiger ist, wird in seinem Leben die nachstehende Formulierung eher selten lesen, erst recht dann, wenn sie aus der Feder des Generalbundesanwaltes beim Bundesgerichtshof kommt:

“Ich beantrage, auf die Revision des Angeklagten gegen das Urteil der Großen Strafkammer … des Landgerichts Hamburg vom …. Termin zur Hauptverhandlung anzuberaumen.”

Und dieser Satz, es folgte eine kurze Begründung, war letztens in der Eingangspost des Rechthabers zu lesen. Der jubelte und freut sich auf eine Reise nach Leipzig, alsbald.

Die meisten Revisionen der Verteidigung werden als offensichtlich unbegründet verworfen – einen Termin gibt es dann nicht. Und wenn selbst die Gegenseite meint, so sehr viel Unsinn habe man – der Rechthaber also – nicht geschrieben, denn es müsse zumindest Termin anberaumt werden, dann kann der eigene Senf ( = Revisionsbegründung) so falsch nicht gewesen sein.

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Iphone als Warner vor mobilen Radarfallen.

Freitag, 30. Januar 2009 | Autor: Michael

Die Fa. Sixt plant, so jedenfalls Spiegel-Online, die Einführung eines Dienstes, der vor mobilen Radarfallen warnen soll. Und über ein iPhone kann man entsprechende Warnungen abrufen.

Allerdings streiten sich die Juristen sowieso schon mal wieder über die Zulässigkeit solcher “Dienste”. Bzw. Applications. Mal sehen was noch kommt – vielleicht warnt mein iPhone mich auch bald vor Polizeibeamten, die mich mit Handy am Steuer telefonierend erblicken und anhalten. Was latürnich niiie vorkommt, hust. Und ob das Ganze ein fake ist, ist auch noch unklar.

Gefunden im beck-blog.

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Warnung vor Schiedsleuten.

Donnerstag, 29. Januar 2009 | Autor: Michael

Gut, nicht vor allen.

Aber generell gilt:

1. Nie eine Schiedsfrau/einen Schiedsmann einen Vergleich formulieren lassen. Der ist nie vollstreckbar, und aus dem Vergleich muss man/Frau dann wieder neu losklagen. Beliebt sind Formulierungen wie “Herr A wird nie mehr Frau B verletzen”, “Die Parteien sind sich einig, dass die Ąste abgeschnitten werden sollen” usw.

2.  Nehmen Sie nie einen Anwalt mit zum Schiedstermin im Nachbarrecht. Sie verlieren! Oder warten Sie: wegen den Ausführungen zu 1. vielleicht doch besser. Allerdings werden Sie mit Anwalt erleben, was für eine miese Type Sie doch sind. Und Ihr Anwalt sowieso. Der heisst da auch nur “Rechtsbeistand” und sagen darf er sowieso nichts.

3. Nehmen Sie nie das Nachbarrechtsgesetz Ihres Bundeslandes mit in den Termin. Wozu? Das Gesetz wird sowieso nicht angewendet und Sie gelten nur als Besserwisser. Schiedsleute lachen Sie aus wenn Sie sich auf das Gesetz berufen. Sie selbst – die Schiedsleute – tun es nur, wenn Sie merken, ein Zwangsvergleich klappt nicht – dann berufen sie sich auf ausgedachte Normen.

4. Nehmen Sie viel Zeit mit. Unter 3 Stunden ist ein Schiedstermin nicht zu schaffen. Wenn Sie nach 2 Stunden Vergleichsgefasel gedacht haben, endlich ist alles erledigt, muss Schiedsmensch noch immer das Protokoll mit dem Vergleichstext ausfüllen. Und dann beginnt alles wieder von vorne. Und nur bis zu diesem Zeitpunkt haben Sie gedacht, Sie wären sich mit Ihrem Widersacher einig. Falsch gedacht!

5. Wundern Sie sich nicht, wenn der Schiedsleut plötzlich einen ganz anderen Sachverhalt verhandelt als von Ihnen beantragt. Geht es Ihnen etwa darum, zu verhindern, dass Ihr Nachbar wie ein wild gewordener Brutalogärtner noch einmal plötzlich Ihren halben Garten in einer Nacht- und Nebelaktion abholzt, dann bleiben Sie ruhig, wenn die Schiedsfrau/der Schiedsmann Ihnen beim Ortstermin wiederholt erläutert, es gehe wie immer um “zu hohe Pflanzen im Grenzstreifen.”

6. Ihr Anwalt – sofern er überhaupt als solcher anerkannt wird, s.o. – darf sich darauf einstellen, dass seine Verlegungsanträge verpuffen. Schiedsleute terminieren oft auf einen Mittwoch- oder Freitagabend, wohl wissend, dass Anwalt da oft nicht kann. Oder mag. Jedenfalls bringt ein Verlegungsantrag nichts; die Schiedsordnungen der Länder kennen, anders als die ZPO, so einen Unfug nicht. Und, siehe oben, ohne Anwalt geht es sowieso viel besser.

Zusammengefasst gilt also: Meiden Sie Schiedsverfahren. Sofern das Landesschlichtungsgesetz ein erfolglos durchgeführtes Schlichtungsverfahren für die Zulässigkeit einer Klage verlangt, geben Sie einfach auf. Ziehen Sie um, wenn der Nachbarbewuchs Sie zugrünt. Sollten Sie beleidigt oder verprügelt werden: haken Sie es ab. Sollten Sie die Ladung zu einem Schiedstermin bekommen, tun Sie einfach, was Ihr Nachbar will. Denn sonst kann es nur noch schlimmer kommen.

Thema: Berufliches, Unspießiges | Beitrag kommentieren

Den kennste doch.

Donnerstag, 29. Januar 2009 | Autor: Michael

Landgericht Hamburg. Bausache, einstweilige Verfügung. Zwei Anwälte auf der Gegenseite, einer davon kommt mir bekannt vor.

Stimmt. Aus meiner Referendar-AG, ca. 60 jahre her. Kaum verändert, stelle ich neidvoll fest. Ich kannte seinen Nachnamen allerdings nicht, als ich den Briefkopf las. Hm. Wohl Namen der Gattin angenommen. Egal. Nach dem stundenlangen Termin, alle sind reichlich erledigt, spät nachmittags, denke ich: der hat dich nicht erkannt. Also: spreche ich ihn doch mal an. Beim Rausgehen. Nach dem Termin.

Gesagt getan. Lächle ihn, den Kollegen Gegner, freundlich an. Er guckt mich hasserfüllt zurück an. Ich lächle noch freundlicher. Viel freundlicher geht es nicht. Er wendet sich ab und geht zum Kleiderständer. Ich berühre ihn leicht am Arm und sage zu ihm: “Ich glaube, wir kennen uns.”

Er: “Lassen Sie das!” und dreht sich noch weiter weg. Ich gebe nicht auf: ” ich wollte gar nicht stören aber…” Er: “Das ist jetzt völlig inakzeptabel.” Ich:”Aus dem Referendariat. Wir waren in einer AG, all die Jahre.” Er: “Ah ja. Kann sein.” Und dreht ab.

O.k. Das nächste Mal werd ich dann nix mehr sagen. Dazugelernt.

Thema: Unhöfliches. | Beitrag kommentieren

Ein Webversager.

Mittwoch, 28. Januar 2009 | Autor: Michael

Bin ich. Denn hier hatte ich nur – mit Schummeln – 6/34.

Herr Winkelsen war da besser.

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“Herr im Ring”: Reinbeks Strafrichter.

Mittwoch, 28. Januar 2009 | Autor: Michael

Heute morgen gab es in der Bergedorfer Zeitung eine halbe Seite über einen der Reinbeker Richterschaft zu lesen – eine neue Serie beginnt über die Richter des hiesigen Amtsgerichts. Offenbar jede Woche eine andere Richterin bzw. ein anderer Richter.

Der Auszug aus dem Artikel im Internet liest sich so:

€žEin Richter muss Herr im Ring bleiben€œ
Reinbek (amü). An diesem Montag wird Richter Malte Zickermann seine Robe nur für eine Stunde an die Garderobe hängen können. Um 12.30 Uhr ist eine Mittagspause eingeplant. Mit den Kollegen und Referendar Felix Geppert (26) geht€™s wie jeden Tag in die Kantine des Krankenhauses. Bis dahin liegen noch dreieinhalb Stunden vor ihm. Es ist 9 Uhr. Der 33-Jäöhrige eöffnet pünktlich die erste Verhandlung im Amtsgericht. Dann geht es Schlag auf Schlag. Im 45-Minuten-Takt geben sich Betrüger, Diebe und Verkehrssünder die Klinke in die Hand: 9.45 Diebstahl, 10.30 Computerbetrug, 11.15 Uhr fahrlässige Trunkenheit im Verkehr…. Gegen 15 Uhr wird der Strafrichter die letzte Akte schlieߟen. Voraussichtlich pünktlich, denn fast alle Angeklagten sind geständig, Zeugen müssen nicht gehört werden.
Der schlaksige Jurist lässt sich von dem strammen Terminplan nicht hetzen, bleibt “€žHerr im Ring”€œ. Mit ruhiger, freundlicher Stimme, aber bestimmt, fragt er nach persönlichen Lebensverhältnissen, Beruf, Einkommen der Angeklagten, von denen einige ohne Anwalt ihrer Strafe entgegensehen. Gefühlsausbrüche, Emotionen, unsachliche Kommentare haben im Gerichtsaal 107 nichts zu suchen. €žIch achte auf eine sachliche, friedliche Verhandlungsatmosphäre€œ, sagt Zickermann, …”

Falls jemand fragen sollte: oh doch. Herr Zickermann spricht auch durchaus mal Angeklagte frei. ֖fter als hier suggeriert, btw.  :-)

Thema: Berufliches, Rechtliches | Beitrag kommentieren

Männlicher ReNo.

Mittwoch, 28. Januar 2009 | Autor: Michael

Bei uns hat sich ein männlicher Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter beworben. Jung.

Er wäre der einzige unter einer Vielzahl weiblicher Kolleginnen.

Hindert mich dieses AGG daran, Bedenken zu haben?

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