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Beiträge vom » Januar, 2009 «

Auch eine Idee der Wahrheitsfindung.

Freitag, 23. Januar 2009 | Autor: Michael

Ein betrübliches Kapitel unserer Justizerei ist, dass nur äußerst selten offenkundig die Unwahrheit sagende Zeugen strafrechtlich verfolgt werden; übrigens auch eine Folge der Überlastung unserer Justiz.

Bei meinem letzten Romaufenhalt kam mir da spontan die Idee, vielleicht wenigstens die offenkundig lügenden Zeugen zwangsweise hierher zu verfrachten:

Die Warteschlange vor dem Mund der Wahrheit ist allerdings schon fast die größere Folter. Vor allem im Hinblick auf die dauerknipsenden asiatischen Touristen.

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Hydromette. Feucht, aber nicht nass.

Donnerstag, 22. Januar 2009 | Autor: Michael

Beweisverfahren. Ortstermin. Mieter beklagen sich über Schimmel in den Wänden, Erdgeschoss und Kellergeschoss.

Es erscheint der im Bezirk seit Jahren bekannte Sachverständige X. Er entnimmt seinem Köfferchen dieses äußerst neuzeitliche

gelbe Gerät und hält es an die Wände. An einigen Stellen piept es und die Skala leuchtet rot auf. Vor allem im Keller. Hysterisch rot und piepsend geradezu. Feucht, sagt Herr X. Feucht, fragt der Rechthaber? Feucht, sagt Herr X. Keller ist feucht, aber nicht nass. Welche Werte denn, fragt der Rechthaber. In digits, vielleicht. Feucht, antwortet Herr X. Aha, sagt der Rechthaber.

Herr X schreitet zu einer grauen Stelle im Kellerwandbereich. Hier war es heftig rot und Gerät hat heftig gepiepst. Könnte Schimmel sein, sagt Herr X. Und zückt ein anderes Gerät. Eine 30fachLupe, verkündet Herr X. Kann man Myzeelbildung erkennen, sagt er. Legt sich auf Boden und guckt durch 30fachLupe. Wollen Sie auch mal, fragt er? Äh, nein, muss ich nicht, sagt der Rechthaber. Klarer Fall von Schimmel, sagt Herr X. Die Lupe sei dafür optimal, sowas festzustellen. Schön, sagt der Rechthaber. Aber welche Art von Schimmelpilz, das wäre wichtig. Um nachzuweisen, ob es die Art ist, auf die die Kinder, die da wohnen, allergisch reagieren. Nein, sagt Herr X, das wisse er nicht anhand der Lupe.

Über die Qualität von gerichtlich bestellten Bausachverständigen sollte ich vielleicht einmal ein Buch schreiben. Später mal, irgendwann.

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Iudex calculat. Gehälter von Richtern und Anwälten.

Mittwoch, 21. Januar 2009 | Autor: Michael

In der FAZ findet sich ein interessanter Artikel zur Frage der Angemessenheit der Richterbesoldung in diesem Land, und zwar hier.

Verwiesen wird zutreffend auf ein Musterverfahren in Schleswig-Holstein, wo der Deutsche Richterbund versucht, auf dem Klageweg den Gesetzgeber davon zu überzeugen, er möge die Richtereinkommen erhöhen.

Interessant sind vor allem diese Ausführungen:

“Aber mit wem ist der Richter zu vergleichen? Nicht zu Unrecht weist der Richterbund darauf hin, dass Richter und Staatsanwälte regelmäߟig (wenn auch bei weitem nicht immer) zwei Prädikatsexamina vorweisen müssen. Also vergleicht man sich mit gehobenen Positionen etwa bei Banken und Versicherungen und mit Anwälten in größeren Kanzleien. Die Unternehmensberatung wertete 1156 Gehaltsdaten von Unternehmensjuristen und 235 Daten von Anwälten bis zum Jahr 2007 aus. Sie kam für juristische Führungskräfte der 1. Ebene auf ein durchschnittliches Jahreseinkommen zwischen 113 000 und 130 000 Euro, bei Fachkräften ohne Führungsverantwortung auf 57 000 bis 62 000 Euro. Bei den Seniorpartnern von Kanzleien habe das Einkommen 164 000 bis 287 000 Euro betragen; bei den Associates 55 000 bis 101 000 Euro. Die Einkommen seien von 1992 bis 2007 um 20 Prozent bei den Juniorpartner und um 51 Prozent bei den Seniorpartnern gestiegen. Dagegen ständen der R1-Richter mit gut 47 000 und der R2-Richter mit gut 66 000 Euro Jahreseinkommen da. Gestiegen sei es im gleichen Zeitraum um knapp 20 Prozent; nach dem Jahr 2002 sei es sogar zu Einkommenseinbußen gekommen.”

Im Hinblick auf die extreme Verantwortung, die eine Richterin/ein Richter hat, habe ich seit Jahren überhaupt keine Zweifel daran, dass die Besoldung um mindestens ein Drittel nach oben angepasst werden muss. Viele Vergünstigungen (Weihnachtsgeld; teilweise Beihilfevorteile) wurden auch noch gestrichen. Die Belastung der Richter hat durch behördeninterne Umverteilung von Aufgaben und zweifelhafte Pensenschlüsselberechnungen erheblich zugenommen; Verwaltungsrichter vielleicht einmal ausgenommen.

Aber: der Artikel impliziert ein wenig (der Vergleich wird letztlich wegen der Examensnoten angestellt), dass das anwaltliche Jahreseinkommen bei 55.000 Euro beginnt. Das ist für ca. 90% der deutschen Anwältinnen und Anwälte absurd. Befragt wurden auch nur Anwälte in gröߟeren Kanzleien. Für diese mag das Ergebnis fraglos stimmen. Jedoch: sie sind die Ausnahme. Der Groߟteil der bundesdeutschen Anwälte arbeitet noch immer in Einer- oder Zweierkanzleien, vielleicht Bürogemeinschaften aus drei oder vier Anwälten – und diese können von einem Einkommen von 55.000 Euro nur träumen. Die Schere zwischen arm und reich klafft gerade in unserer Branche extrem auseinander, sie wird immer gröߟer. Zu viele Anwälte drängen auf einen Markt, der schon lange Zeit übersättigt ist.

Interessant ist übrigens der Schlusssatz, wonach es selten vorkomme, dass Richter in den Anwaltsberuf wechseln würden. M.E. kommt dies öfter vor als man denkt, wenngleich umgekehrt Anwälte, wenn möglich, in jungen Jahren oft Richter werden, diese Variante also deutlich häufig vorkommt. Aber spontan fallen mir gleich diverse Richter ein, die nach ihrer Pensionierung in den Anwaltsberuf wechselten. Auch in “jüngeren Jahren” ist es keine Seltenheit – gerade Richter, die erfolgreich als Autoren in Erscheinung getreten sind, wechseln dann in Großkanzleien und verdienen dort dann mehr als das Vierfache. Bei oft gleicher “Wochenarbeitsstundenzahl” (60 – 70 h).

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Das kleine AG Reinbek und das große Urheberrecht.

Mittwoch, 21. Januar 2009 | Autor: Michael

Das hiesige Amtsgericht hatte vor kurzem Gelegenheit (5 C 258/08), sich mit der Frage, ob die auf einer Internetseite veröffentlichten Zeilen

“Mit einer Imagebroschüre setzen Sie sich wirkungsvoll in Szene! Der Text bringt auf den Punkt, was Ihr Unternehmen oder Ihre Dienstleistung ausmacht. Grafische Elemente und Fotos bilden dazu den perfekten Rahmen und unterstreichen das Corporate Image.”

Urheberrechtsschutz genießen, näher zu befassen.

Das AG hat dies in einer allerdings noch nicht rechtskräftigen Entscheidung bejaht. Aus den Urteilsgründen:

“Die streitgegenständliche Textpassage zeichnet sich durch einen prägnanten, knappen und zugleich klaren Stil aus. Jedes Wort hat seine besondere Bedeutung im Gesamtzusammenhang. Es wird zum Ausdruck gebracht, wie die Arbeit der Klägerin das Unternehmen eines potentiellen Kunden werbewirksam unterstützt. Dabei wird die Arbeit der Klägerin in wenigen Worten beschrieben wie auch der Nutzen für das Unternehmen eines potentiellen Kunden herausgehoben. Die Verwendung der Worte im Gesamtzusammenhang lassen beim Leser natürlicherweise Bilder entstehen wie etwa “mit einer Imagebroschüre setzen Sie sich wirkungsvoll in Szene” oder “bringt auf den Punkt”, “bilden den perfekten Rahmen”, “unterstreichen das Corporate Image”. Diese Art der Verwendung von Worten beinhaltet zugleich auch eine Doppeldeutigkeit, die die Klägerin bewusst einsetzt, um potentielle Kunden für ihre Arbeit zu gewinnen. In der Gesamtgestaltung der streitgegenständlichen Sätze liegt hier die schöpferische Leistung im Sinne des § 2 Abs. 2 UrhG. ”

Nachdem das LG München I in einer neuen, ebenfalls noch nicht rechtskräftigen Entscheidung, einer Heiratsannounce Urheberrechtsschutz zusprach, scheint sich also vielleicht eine neue, liberalere, letztlich auch den EU-Vorgaben eher genügende Rechtsauffassung durchzusetzen.

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Also ich find´s eklig: Messingkäfer.

Dienstag, 20. Januar 2009 | Autor: Michael

“Streite” mich gerade in einer Akte mit dem werten Kollegen von der Gegenseite darüber, ob das massive Auftreten von Messingkäfern in einer Mietwohnung eine fristlose Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung rechtfertigt. So richtig Zweifel hab ich nicht. Aus einem Schädlingslexikon:

“Die fertig entwickelten Larven wandern zur Verpuppung meist ab und befestigen einen Kokon an Gegenständen. Aber auch im Fraßsubstrat ist eine Verpuppung möglich. Die Imagines wandern sehr viel umher. Ihre Nahrung ist mit der der Larven identisch. Sie können nicht fliegen. Die Eier werden einzeln an das Nährsubstrat der Larven abgelegt. Letztere laufen kaum umher, wenn sie in einer ihnen zusagenden Nahrung leben. Hauptsächlich Linie fressen sie kohlenhydratreiche Stoffe wie trockene pflanzliche Vorräte, Samen, Arzneidrogen, Kräutertee, Herbarpflanzen, Kakao, besonders häufig Getreideprodukte wie Schrot, Kleie, Mehl, Haferflocken, Kaff (Spreu und andere Abfälle beim Dreschen), Häcksel, Stroh usw., zusätzliche tierische Kost, z. B. tote Insekten, fördert ihre Entwicklung. Aber auch an rein tierischen Stoffen können sie leben, z. B. an Badeschwämmen, Häuten oder Fischmehl. Bei ihrer Zucht an letzterem zeigte es sich allerdings, daß dabei ihre Sterblichkeit sehr groß ist und die Entwicklung nur langsam fortschreitet, erst bei Zusatz von Bierhefe (B-Vitaminen) verläuft sie besser. Nach Beobachtungen in England ist ihre Entwicklung auch in Wollabfällen möglich. Häufig leben sie auch in Mäuse- und Rattenkot, der ebenso wie Kaff, das früher häufig als Füllmaterial für Zwischenböden verwendet wurde, die Quelle für das Massenauftreten von wandernden Käfern in den Häusern bildet. Schließlich hat man sie auch als Bewohner von Vogelnestern, besonders den hausnahen von Tauben, Sperlingen, Schwalben und Dohlen, von Wespennestern und Bienenstöcken gefunden.”

Quelle des pic: wikipedia.org

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Sprachliche Feinheiten im Mietrecht – Schönheitsreparaturen

Montag, 19. Januar 2009 | Autor: Michael

Der VIII. Senat des BGH wirft in mittlerweile bald Monatsabständen Entscheidungen über Schönheitsreparaturklauseln auf den Markt. Diese sind für den Nichtjuristen absolut verständlich, zweifellos. So ist es bereits ohne weiteres (Achtung: Einsatz ironischer Stilmittel folgt!) nachvollziehbar, wenn der Senat eine vorformulierte Mietvertragsklausel 2006 für unwirksam hält, nachdem er dieselbe Klausel noch 2004 für wirksam gehalten hat. Die Tatsache, dass die deutschen Vermieter 2004 unzählige Verträge mit zwei Jahre später für unwirksam erkannten Klauseln auf den Markt geworfen haben, ist halt Vermieterpech. Denn wo steht schon, dass man sich auf die BGH-Entscheidungen auch nur für 2 Jahre verlassen darf. Deswegen darf man sich über die neuere Entscheidung vom 22.10.2008 (VIII ZR 283/07) nicht wundern.

Noch am 5.4.2006 (VIII ZR 152/05) wurde eine Vertragsklausel mit der Formulierung

“Der Mieter ist verpflichtet, die während der Dauer des Mietverhältnisses notwendig werdenden Schönheitsreparaturen ordnungsgemäߟ auszuführen. Auf die üblichen Fristen wird insoweit Bezug genommen (z.B. Küchen/Bäder: 3 Jahre, Wohn- und Schlafräume: 4-5 Jahre, Fenster/Türen/Heizkörper: 6 Jahre).”

für unwirksam erklärt, da es sich um starre Fristen handele; die Formulierung “übliche Fristen” würde da nichts aufweichen, der Mieter müsse nach dieser Klausel nach 3 Jahren erstmals streichen pp.

In der Entscheidung vom 22.10.2008 heisst es:

ܜblicherweise werden Schönheitsreparaturen in den Mieträumen in folgenden Zeiträumen erforderlich sein:” (dann folgen wieder die Fristen).

Also: nimmt man auf “üœbliche Fristen” Bezug, ist der Vertrag insofern unwirksam. Heisst es jedoch “üblicherweise … in folgenden Zeitabständen erforderlich”, ist der Vertrag wirksam, da die Klausel nicht “starr” sein soll, der Mieter also auch abweichend von den 3, 5 oder 7 Jahren streichen dürfe.

Das halte ich für sprachlichen Nonsens. Wo soll der Unterschied zwischen den üblichen Fristen zur üblicherweise gegebenen Erforderlichkeit sein? Üblich bedeutet “normal, gewöhnlich”, ist ein Adjektiv – üblicherweise ein Adverbsuffix (so was gibt es also, aha). Beide Worte beziehen sich auf die Fristen.

Meine Frage also an den VIII. Senat: HÄÄÄÄÄÄÄÄÄ?

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Käse gefällig?

Montag, 19. Januar 2009 | Autor: Michael

O.k. Es ist Seife. In Rom, nahe Campo di Fiori.

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Seufz.

Montag, 19. Januar 2009 | Autor: Michael

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Herr Bohlen kommt. Und ich kriege keinen Parkplatz.

Montag, 19. Januar 2009 | Autor: Michael

Wie das Leben so spielt, habe ich heute vormittag einen Termin beim Landgericht Lübeck. Angekündigt ist der Zeugenauftritt von Dieedäääääääää, in einer anderen Sache, ein paar Sitzungssääle weiter.

Das LG ist zur Zeit eine einzige Baustelle. Parkplätze finden sich allenfalls noch in fernliegenden Seitenstraßen. Und nun noch die Pressefuzzis. Hm. Ich verklag Diedddäääääää.

DPA-Meldung vom 19.01.2009, 03:50 UhrDieter Bohlen als Zeuge in Lübecker Raubprozess erwartetLübeck (dpa) – Dieter Bohlen soll heute in einem Raubprozess vor dem Lübecker Landgericht als Zeuge aussagen. Es geht um einen gut fünf Jahre zurückliegenden Einbruch in die Villa des Musikproduzenten. Der Angeklagte und seine Komplizen sollen das Haus in Tötensen ausgeraubt haben, während Bohlen als Jurymitglied in der Castingshow «Deutschland sucht den Superstar» in Köln vor der Kamera stand. Bei dem Einbruch erbeuteten die Täter auch einen USB-Stick mit der Rohfassung von Bohlens Buch «Hinter den Kulissen».

© dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH

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Lebenslänglich in Abwesenheit – Sant’ Anna di Stazzema 1944.

Freitag, 16. Januar 2009 | Autor: Michael

Am 12. August 1944 geschahen in Italien grausame Dinge, die jenseits aller menschlichen Vorstellungskraft liegen.

Aus http://www.resistenza.de/content/view/76/82/ :

ܜber 7 Stunden hatten die ܜberlebenden des Massakers von Sant Anna di Stazzema auf die Urteile an diesem Mittwoch, den 22. Juni 2005, gewartet. Sie hatten Verurteilungen erhofft, Freisprüche befürchtet. Ihre Gesichter sind von Anspannung gekennzeichnet, die Nerven bis zum Zerreiߟen gespannt.
Dann endlich, um 19.40 Uhr verliest der Präsident des Militärgerichts von La Spezia die Urteile: Gerhard Sommer, schuldig der Beteiligung am fortgesetzten Mord, begangen mit besonderer Grausamkeit. Die Strafe: lebenslänglich.
Das gleiche Urteil, die gleiche Strafe für Alfred Schäneberg, Ludwig Heinrich Sonntag, Alfred Concina, Karl Gropler, Horst Richter, Ludwig Gäring, Werner Bruss, Georg Rauch, Heinrich Schendel.
Die Verurteilten haben die Kosten des Verfahrens zu tragen. Einige von ihnen müssen außerdem Entschädigungen an private Nebenkläger bezahlen.
Den Urteilen folgt spontaner Applaus, Tränen der Entspannung, Tränen der Erinnerung an das schreckliche Ende der Ermordeten. Bewegende Szenen innerhalb und auߟerhalb des Gerichtssaals. Die Zufriedenheit mit den Urteilen macht nicht vergessen, dass sie jetzt, 61 Jahre nach dem Massaker, viel zu spät kommen und viel zu viele der Mörder nie zur Rechenschaft gezogen wurden.Die Mörder von Sant Anna di Stazzema: Soldaten der 16. SS-Panzergrenadierdivision “Reichsführer SS”. Am Morgen des 12. August 1944 steigen 4 Kompanien in das abgelegene Bergdorf Sant Anna auf und massakrieren jede Menschenseele, die sie antreffen: vor allem Kinder, Frauen, alte Männer (die jüngeren Männer sind nicht im Dorf). Sie verbrennen die Leichen und die Häuser. 560 Tote, ein ausgelöschtes Dorf. Nur wenige Einwohner haben das Morden überlebt, viele von ihnen mussten mit ansehen, wie die Mutter, die Geschwister umgebracht wurden. Sie wurden ein Leben lang von diesen Bildern verfolgt. Vielleicht helfen ihnen diese Urteile, die Traumatisierung abzumildern. Die Verurteilung wenigstens einiger der Täter ist für sie die gesellschaftliche Anerkennung ihres Leids und ein öffentliches Gedenken an ihre getöteten Angehörigen, eine späte Erinnerung und eine späte – wenn auch eher moralische – Sühne.

Einige der Angeklagten wurden in Abwesenheit verurteilt. Sie hatten teilweise italienische Pflichtverteidiger. Einer der hochbetagten Angeklagten erfuhr erst etwa ein Jahr später überhaupt von seiner Verurteilung. Zufällig über das Internet. Er hatte vor dem Prozess seine ausführliche Einlassung bei der italienischen Staatsanwaltschaft eingereicht. Danach war er nie im Dorfe gewesen – als das Massaker geschah, sei er an der Straße zurückgeblieben.

Sein italienischer Verteidiger hatte ihn von nichts unterrichtet – nicht einmal von der Verurteilung. Das Urteil erhielt erst, als der italienische Staatsanwalt seine Auslieferung nach Italien beantragte. Als er sich bei seinem italienischen Pflichtverteidiger beschwerte, kündigte dieser an, eine Kostenrechnung zu übersenden, obwohl dieser vom italienischen Staat bezahlt worden war. Der Verurteilte legte Revision ein und beantragte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Vor mehr als 3 Jahren. Von dem Ausgang des Revisionsverfahrens erfuhr er nie wieder etwas. Bis heute nicht.

Im Internet finden sich Darstellungen, wonach er seine Tat bereue. Unrichtige Darstellungen – bis heute bestreitet er, auch nur einen Menschen verletzt zu haben. Ein rechtsstaatliches Verfahren wird ihm verwehrt bleiben – die Stuttgarter Staatsanwaltschaft wird wegen der Probleme, Mordmerkmale nachweisen zu können und der damit gegebenen Verjährung keine Anklage mehr erheben.

Was 1944 geschah, ist unvorstellbar grausam. Ich habe Fotos gesehen, die mich noch heute in Tag- und Nachtträumen verfolgen. Ich kann die Angehörigen, die noch immer Rache fordern, bestens verstehen. Ich würde es auch tun.

Aber was sich in Italien Strafprozess schimpft, ist eine lächerliche Farce. Der italienische Strafprozess ist vom deutschen Rechtsstaat weiter entfernt als ein Gericht in Uganda (wenn es dort eines gibt). Und auch deshalb – wegen der Abweichung von den deutschen rechtsstaatlichen Vorgaben – wurde er nicht ausgeliefert. Man kann das deutsche Rechtssystem in vielen Punkten zu Recht kritisieren – aber in andere europäische Staaten darf man dabei nicht sehen.

(Quelle des pic: http://www.resistenza.de/bilder/bilder_gross/anna-opfer-g.jpg)

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