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Beiträge vom » Februar, 2009 «

Lucidum intervallum.

Dienstag, 17. Februar 2009 | Autor: Michael

Manchmal spielt der Rechthaber auch Schach. Und selten mal gut. Am Montag war es mal wieder so weit. Allerdings verlor seine Mannschaft dann auch gleich mit 2:6.

Alle, die nichts vom Schach verstehen, bitte weglesen. Ich bitte um Nachsicht.

Also:

Stellung nach 26 Zügen, der Rechthaber hat Weiß. Weiß am Zug gewinnt.

Na? Sieht einer die Kombi?

O.k.:

27. Sd7 gewinnt eine Figur.

Denn nach 27…Sxd7 28. Dxe7 Ta8 29. Txa8 Lxa8 30.Dxd7 Dxd7 31.Lxd7 Lxd5 32. Sxb6

sieht es so aus:

Mit Mehrfigur und Schwarz gab nach weiteren 15 Zügen auf.

Manchmal erschreckt man sich richtig vor sich selbst. 27. d6 gewann auch, aber weniger hübsch und weniger Material.

Thema: Allgemein, Schachliches | Beitrag kommentieren

Wenig Begeisterung…

Dienstag, 17. Februar 2009 | Autor: Michael

.. dann allerdings scheint ein anderer Beitrag von mir bei der Redaktion des Beck-Verlages hervorgerufen zu haben. Dieser sieht, korrigiert, so aus (Achtung, bunt!):

Nun ja. Und so weiter (also bunt auf den nächsten Seiten). Ich muss an meinem Stil arbeiten. Unabhängig davon auch an dieser Stelle: Always thanks to Andreas Kappus. :-)

Thema: Lesbares | Beitrag kommentieren

Begeisterung am frühen Morgen.

Dienstag, 17. Februar 2009 | Autor: Michael

Keine Ahnung wer bei juris die Aufsätze zusammenfasst. Oft waren die Inhaltsangaben von Aufsätzen in anderen Zeitschriften ziemlich unsinnig und am Kern vorbei. Aber hier war ich dann doch mal begeistert und fand mich sogar wieder:

“Möbel und Mindestabstand zu Außenwänden im Wohnraummietrecht – über einen Irrtum
Kurzreferat

Verfasser geht der Frage nach, ob es im Mietrecht eine von der Rechtsprechung entwickelte Regel gibt, nach der insbesondere große Möbel nicht unmittelbar an einer Außenwand aufgestellt werden dürfen, sondern zur Vermeidung von Feuchtigkeitsschäden einen Mindestabstand zur Wand wahren müssen. Er führt in die Problemstellung ein und erläutert anhand von Textauszügen, dass sich nach anders lautender Rechtsprechungspraxis der Achtziger Jahre inzwischen die Annahme durchgesetzt habe, dass ein Mieter keinerlei derartige Abstände einhalten müsse. Mit dieser Annahme setzt sich der Autor sodann kritisch auseinander. Er hält ihre Prämisse, wonach eine Außenwand nur dann mängelfrei sei, wenn es dort auch bei fehlendem Abstand zwischen Möbeln und Wand nicht zur Schimmelbildung komme, für falsch und begründet dies mit Hinweise auf bauphysikalische Gesetzlichkeiten und Regelwerke. Vor diesem Hintergrund referiert er die Judikatur des BGH zur Abgrenzung von Verantwortungssphären des Vermieters und Mieters und zieht sodann die Schlussfolgerungen aus seiner Auffassung, dass der Vermieter einen Wandabstand bei Möbeln in bestimmten Fällen verlangen kann. Abschließend weist er darauf hin, dass die Tendenz zur Errichtung von Passivhäusern die angesprochene Problematik weiter verschärft habe.”"

(zitiert bei: juris).

Thema: Rechtliches | Beitrag kommentieren

Sail away.

Sonntag, 15. Februar 2009 | Autor: Michael

Gorch Fock im Schnee, gestern in Kiel, Tirpitzmole. Mit – kaum erkennbar – Hund im Tümpel.

Thema: Allgemein | Beitrag kommentieren

Wochenende ist wieder Bundesliga.

Freitag, 13. Februar 2009 | Autor: Michael

Thema: Ballerisches, Tierisches | Beitrag kommentieren

Gerichtlicher Hinweis II.

Freitag, 13. Februar 2009 | Autor: Michael

Amtsgericht schreibt an die Gegenseite:

“Die Beklagten sollten ein Anerkenntnis überlegen und eine Rücknahme der Widerklage. In Anbetracht des eigenen Vortrages der Beklagten versteht der Vorsitzende nicht, wieso die Beklagten an den Erfolg ihrer Verteidigung glauben können. Rechtlich bestätigen die Beklagten mit ihrem Sachvortrag die Rechtsauffassungen der Kläger.”

Sehr gut. Obwohl – was manche Parteien so glauben und was nicht, versteht sowieso keiner.

Thema: Rechtliches | Beitrag kommentieren

Entbehrlichkeit der gerichtlichen Hinweispflicht.

Freitag, 13. Februar 2009 | Autor: Michael

Ich fürchte, nun wird es ein wenig Juristisch (§ 139 ZPO).

Ein Senat in Schleswig überraschte mich letztens mit der “Erkenntnis”, dass dann, wenn die anwaltlich vertretene Gegenseite auf einen rechtlich erheblichen Aspekt in einem Schriftsatz bereits hingewiesen hatte, zu dem die andere Partei noch nichts vorgetragen hatte, ein Hinweis des Gerichts dann regelmäߟig entbehrlich sei – dies sei in Schleswig gängige Rechtsprechung aller Senate.

Nun ja. Bis zur ZPO-Novelle vertrat ich das auch immer so. Dann allerdings lieߟ mich der 7.Senat eben dieses OLG überrascht zurück – in einer Entscheidung vom 16.12.2004 (7 U 26/04) heißt es nämlich:

“Die Erörterungspflicht des § 139 Abs. 1 ZPO richtet sich gerade an das Gericht, sie kann nicht ersatzweise durch den Prozessgegner erfüllt werden. Zudem bieten Hinweise des Prozessgegners gerade keine hinreichende Gewähr dafür, dass die kritisierten Gesichtspunkte auch durch das Gericht tatsächlich als erheblich und ergänzungsbedürftig angesehen werden.”  (bei: juris)

Nun ja. Da muss sich also bei angeblich ja allen Schleswiger Senaten plötzlich in den letzten Jahren eine Kehrtwende vollzogen haben, die an mir vorbeistrich – zumal Gegner oder ich in anderen Verfahren dort sehr wohl auch dann Hinweise erhielten, wenn die jeweils andere Partei auf relevante Umstände in den Schriftsätzen bereits hingewiesen hatte.

Der Rechthaber bleibt also leicht verwirrt zurück.

Thema: Berufliches, Rechtliches, Unlogisches | Beitrag kommentieren

Lost highway.

Freitag, 13. Februar 2009 | Autor: Michael

Gerichtstermine. Ach ja. Auswärtige.

Hier auf dem Weg nach Schwerin, frühmorgens, in den Sonnenaufgang hinein…

hier wenige Tage später auf dem Weg von Schleswig zurück. Anwaltsschicksal, fast täglich.

Thema: Autoliches, Berufliches | Beitrag kommentieren

Schnee und das Oberlandesgericht.

Donnerstag, 12. Februar 2009 | Autor: Michael

Dienstag, OLG Schleswig. Termin auf 9.30 anberaumt. Seit dem frühen Morgen fällt Schnee. Aus Hamburg und Schleswig-Holsteins tiefstem Südosten reisen an: zwei Anwälte, drei Parteien. Die Straßenverhältnisse sind grausam. Der Rechthaber sitzt um 7.00 Uhr im Auto.

9.25 Uhr in Schleswig. Parteien und Anwälte sind da. Alle schauen sich gleichsam verwundert an – sie haben es geschafft, trotz dicker Schneeflocken, Unfälle auf der Autobahn, 30 km/h zeitweise.

9.30 Uhr in Schleswig. Der Vorsitzende ruft die Sache auf. Wir sollen gleich sitzenbleiben. Der Wagen eines beisitzenden RIchters springt nicht an. Er soll jetzt mit dem Zug kommen, offenbar aus Kiel. Beginn der Sitzung: frühestens 10.15 Uhr.

Kommt vor, sicher. Schade nur, dass das Land offenbar nicht einmal genug Geld hat, den Beisitzer angemessen zu vergüten, so dass er sich ein fahrtüchtiges Auto leisten kann, dem Beisitzer eine Taxifahrt zu spendieren.

Thema: Berufliches, Menschliches | Beitrag kommentieren

Gemeinsamkeiten.

Montag, 9. Februar 2009 | Autor: Michael

So ein Schild wäre ganz passend, fiel mir ein, mit leicht geändertem Text. Also bezogen auf das hier, meinte ich.

Thema: Unhöfliches. | Beitrag kommentieren

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