Kaffee und Kuchen.
Freitag, 20. August 2010 | Autor: Michael
Über die letzten Jahrzehnte hat sich das Warensortiment bei Tankstellen deutlich erweitert. Dienstleistung rules. Ging es vor vielen Jahren dort nur darum, Benzin oder Diesel zu zapfen so gleicht das Angebot dort mittlerweile einem Supermarkt.
Ähnliches wird bald die deutsche Anwaltschaft erfahren. Das ungeliebteste Kind in der deutschen Richterschaft, nämlich die Rechtsschutzversicherungen, befragen ihre Versicherungsnehmer per Fragebögenaktionen danach, ob sie, die Mandanten, mit dem Rechtsanwalt, den sie aufsuchten, zufrieden waren.
Die Frage “Wie zufrieden waren Sie mit Ihrem Rechtsanwalt” lässt sich per Ankreuzen noch recht schnell beantworten : es gibt immerhin fünf Smilies zur Auswahl, von “vollkommen zufrieden” bis “gar nicht zufrieden”. Schwieriger wird es dann mit der Beantwortung der offenen Frage “Gab es etwas, womit Sie besonders zufrieden waren?”.
Hm. Es geht, wohlgemerkt, um die Mandantenperspektive. Als ich den Fragebogen zum ersten Mal las, war ich spontan froh, dass wir seit kurzer Zeit einen niegelnagelneuen Kaffeeluxusautomaten unser Eigen nennen können. Die Vorstellung, ein Mandant könnte sich bei seiner Rechtsschutzversicherung über die schlechte Qualität unseres Kaffees beschweren, machte mir doch plötzlich für eine Sekunde Sorgen. Gut, das ist also kein Problem. Man will es ja dem Mandanten Recht machen. Aber was ist mit der sonstigen Versorgung? Immerhin, im Wartezimmer liegen diverse Zeitschriften, vom “Spiegel” bis zum “Stern”. Aber genügt das einem Golfspieler, einem Segler, oder gar einem Schachprofi? Wohl kaum. Ich bekam leicht feuchte Hände. Die Vorstellung, ein Herr Ballack würde sich in unsere Kanzlei verirren und nicht einmal den “Kicker” finden – aber gut, der hat und braucht sicherlich keine Rechtsschutzversicherung. Ruhig bleiben. Und sonst? Essen. Was ist mit den hungrigen Mandanten? Gewiss, unten ist ein Bäcker, aber es ist doch eine Frage der Bedienerfreundlichkeit, den Mandanten nicht mit einem kurzen Hinweis nach draußen zu schicken, sondern ihn selbstverständlich von sich also uns aus Kuchen und Torte zu kredenzen. Dann müsste die Zufriedenheit wohl gewährleistet sein.
Kann man wirklich mittags Kuchen servieren? Meine Besorgnis steigt. Nein. Ein leichtes Süppchen sollte den Smiley im Fragebogen zum Lächeln bringen. Zu wenig. Als Vorspeise, ja. Aber ein hungriger Mandant wird um 12.30 eher beleidigt sein, bleibt es bei einer mageren Suppe.
Hm. Mandantenzufriedenheit ist ein hohes Gut. Und erst recht die Zufriedenheit der Rechtsschutzversicherer mit “ihrem” Anwalt. Wir sollten umbauen. Weitere Räume anmieten. Einen Koch einstellen. Das sollte was bringen.
Allerdings… Augenblick mal. Es wird sich vielleicht nicht ganz rechnen. Mir fällt urplötzlich wieder ein, dass es die Rechtsschutzversicherungen sind, die uns Anwälten Beratungspauschalhonorare für eine Erstberatung von 60 Euro, eine Reduzierung der Mittelgebühr auf 1,0, undundund abringen wollen als wären wir bei myhammer. Ich streiche flugs die Küche und den Koch. Nö. Und stelle dankend fest, dass man vielleicht einmal einen eigenen Fragebogen entwerfen sollte. Gute Idee eigentlich. Aber den bekommen denn die Mandanten von uns und nicht die Rechtsschutzversicherung.
Thema: Berufliches | 3 Kommentare


