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Kaffee und Kuchen.

Freitag, 20. August 2010 | Autor: Michael

Über die letzten Jahrzehnte hat sich das Warensortiment bei Tankstellen deutlich erweitert. Dienstleistung rules.  Ging es vor vielen Jahren dort nur darum, Benzin oder Diesel zu zapfen so gleicht das Angebot dort mittlerweile einem Supermarkt.

Ähnliches wird bald die deutsche Anwaltschaft erfahren. Das ungeliebteste Kind in der deutschen Richterschaft, nämlich die Rechtsschutzversicherungen, befragen ihre Versicherungsnehmer per Fragebögenaktionen danach, ob sie, die Mandanten, mit dem Rechtsanwalt, den sie aufsuchten, zufrieden waren.

Die Frage “Wie zufrieden waren Sie mit Ihrem Rechtsanwalt” lässt sich per Ankreuzen noch recht schnell beantworten : es gibt immerhin fünf Smilies zur Auswahl, von “vollkommen zufrieden” bis “gar nicht zufrieden”. Schwieriger wird es dann mit der Beantwortung der offenen Frage “Gab es etwas,  womit Sie besonders zufrieden waren?”.

Hm. Es geht, wohlgemerkt, um die Mandantenperspektive. Als ich den Fragebogen zum ersten Mal las, war ich spontan froh, dass wir seit kurzer Zeit einen niegelnagelneuen Kaffeeluxusautomaten unser Eigen nennen können. Die Vorstellung, ein Mandant könnte sich bei seiner Rechtsschutzversicherung über die schlechte Qualität unseres Kaffees beschweren, machte mir doch plötzlich für eine Sekunde Sorgen. Gut, das ist also kein Problem. Man will es ja dem Mandanten Recht machen. Aber was ist mit der sonstigen Versorgung? Immerhin, im Wartezimmer liegen diverse Zeitschriften, vom “Spiegel” bis zum “Stern”. Aber genügt das einem Golfspieler, einem Segler, oder gar einem Schachprofi? Wohl kaum. Ich bekam leicht feuchte Hände. Die Vorstellung, ein Herr Ballack würde sich in unsere Kanzlei verirren und nicht einmal den “Kicker” finden – aber gut, der hat und braucht sicherlich keine Rechtsschutzversicherung. Ruhig bleiben. Und sonst? Essen. Was ist mit den hungrigen Mandanten? Gewiss, unten ist ein Bäcker, aber es ist doch eine Frage der Bedienerfreundlichkeit, den Mandanten nicht mit einem kurzen Hinweis nach draußen zu schicken, sondern ihn selbstverständlich von sich also uns aus Kuchen und Torte zu kredenzen. Dann müsste die Zufriedenheit wohl gewährleistet sein.

Kann man wirklich mittags Kuchen servieren? Meine Besorgnis steigt. Nein. Ein leichtes Süppchen sollte den Smiley im Fragebogen zum Lächeln bringen. Zu wenig. Als Vorspeise, ja. Aber ein hungriger Mandant wird um 12.30 eher beleidigt sein, bleibt es bei einer mageren Suppe.

Hm. Mandantenzufriedenheit ist ein hohes Gut. Und erst recht die Zufriedenheit der Rechtsschutzversicherer mit “ihrem” Anwalt.  Wir sollten umbauen. Weitere Räume anmieten. Einen Koch einstellen. Das sollte was bringen.

Allerdings… Augenblick mal. Es wird sich vielleicht nicht ganz rechnen. Mir fällt urplötzlich wieder ein, dass es die Rechtsschutzversicherungen sind, die uns Anwälten Beratungspauschalhonorare für eine Erstberatung von 60 Euro, eine Reduzierung der Mittelgebühr auf 1,0, undundund abringen wollen als wären wir bei myhammer. Ich streiche flugs die Küche und den Koch. Nö. Und stelle dankend fest, dass man vielleicht einmal einen eigenen Fragebogen entwerfen sollte. Gute Idee eigentlich. Aber den bekommen denn die Mandanten von uns und nicht die Rechtsschutzversicherung.

Thema: Berufliches | 3 Kommentare

On the beach. Italienische Version.

Samstag, 7. August 2010 | Autor: Michael

Nach einigen Tagen Kultur war Entspannung angesagt.

K2 und ich beschlossen daher, dem italienischen Strandleben zu frönen. Wir hatten am Abend unserer Ankunft an der Amalfiküste bereits die ersten Erfahrungen mit den italienischen Stränden gemacht, die ich jedoch nicht allzu ernst genommen hatte. Als wir aus dem Wasser stiegen, stand neben unseren Utensilien ein Bademeister mit strengem Blick, der uns in bestem Italienisch deutlich machte, dass es so nicht ginge. Gut, wir hatten unsere Sachen in einem Strandabschnitt abgelegt, der vor Liegen und Schirmen nur so wimmelte…. und Badegäste, die den Strand ohne Liege nutzten, gab es – außer uns  – dort keine. Ich versicherte dem Meister des Strandes, dass wir am nächsten Tag ganz gewiss dort eine Liege mieten würden, zog mich rasch an, verschwand mit K2 aus dem dortigen Machtbereich und ließ mich da nie wieder blicken.

Heute sollte uns das nicht wieder passieren.

An einem Strandabschnitt angekommen, der mit grünen Sonnenschirmen und grünen Liegestühlen so dicht gepflastert war, dass das Passieren anderer Strandgäste ohne Kollision fast unmöglich war, fanden wir bald – in der dritten Reihe – einen freien Schirm mit zwei dazugehörigen Liegen. Vorsichtshalber hatte ich einen Zwanzigeuroschein mitgenommen, der nach meinen losen Berechnungen auch für ein paar Snacks und Getränke reichen sollte. Kurz nachdem wir uns ausgebreitet hatten, erschien der Meister dieses Strandabschnitts mit erhobenem Zeigefinger und schüttelndem Kopfe. Nein, ein “Ticket” für diesen Liegeplatz hatten wir nicht, aber wir waren ja willig zu bezahlen. Der Inhaber des Sandes sagte – auch er sprach hervorragendes Italienisch -, dass diese Reihe nur den Gästen des Hotels “Panorama” vorbehalten sei und dass wir mangels Tickets – hier hatte er natürlich recht – nicht Gäste desselben seien. Ich fragte ihn ganz offen, ob es denn an seinem Strand auch für uns zugängliches Grün gäbe und fand in der Tasche den Zwanziger, ihm andeutend, dass wir ohnehin vorhatten zu zahlen – etwas zu zahlen. Der Meister verwies auf einen Schirm in der letzten Reihe, dort, neben der “Signorita”, packte unsere Sachen und verbrachte uns zu einem anderen Grün mit einer Grundfläche von ca. 1,2qm, welches praktischerweise unmittelbar neben der Toilette und der Umkleide lag. Meinen Zwanziger hatte er zu diesem Zeitpunkt schon längst. Für kurze Zeit verschwand er, um dann mit einem handgeschriebenen Beleg zurückzukehren, auf dem die Nummer des Schirms, das Datum und als Quittungsbetrag “20 Euro” eingetragen war.

Wir gingen baden. Vom Wasser aus zählten wir die Schirme und rechneten. Allein das frische Grün fand sich 25 x 8 mal, also 200 mal, pro Schirm 20 Euro macht 4000 Euro pro Tag… insgesamt gab es 8 Strandabschnitte, das macht 32.000 Euro pro Tag, im Monat also ca. eine Million Euro für den Ort. Das läppert sich.

Übrigens hatten wir keine Probleme damit, vom Meer aus die Schirme zu zählen. Es war nämlich leer. Nur wir und ein paar vereinzelte Italiener badeten, alle anderen 3195 Badegäste befanden sich auf  ihren Liegen oder standen am Strand und starrten auf die See, letzteres vermutlich dann wohl doch kostenlos.

Thema: Allgemein | 3 Kommentare

Rücktritt und Vertrauensschutz

Montag, 2. August 2010 | Autor: Michael

Es gibt Arbeitstage, die sind einfach zum Zurücktreten.

Das sind die Tage, an denen Richter kurzerhand “aus dienstlichen Gründen” ihre Verhandlungstermine verlegen, was den Plan für eine Woche schnell mal über den Haufen werfen kann. Oder es sind die Tage, an denen Mandanten zu spät oder gar nicht kommen. Auch nicht besser sind die Tage, an denen man abends nach Hause fährt und sich fragt, was man eigentlich trotz Schufterei den ganzen Tag wirklich geschafft hat.

An manchen Tagen kann man also gewisse Herren, die in der letzten Zeit zur Politik einfach keine Lust mehr hatten, etwas verstehen. Hm.

Oder vielleicht doch nicht.

Bürgermeister. Bundespräsident. Ministerpräsident. Sie werden für vier oder fünf Jahre gewählt. Das hat einen Sinn. Legislaturperioden sollen Konstanz vermitteln, für Ruhe sorgen, Vertrauen in eine gewisse Stabilität von was auch immer schaffen. Wenn jedoch die Vertrauensschaffer sich zurückziehen, weil sie beleidigt sind, keine Lust mehr haben oder ein Angebot aus der Wirtschaft bekommen haben, das sie nicht ausschlagen können, dann ist da nix mit Vertrauen. Der Begriff der “Rücktrittsgesellschaft” macht die Runde.

Die verfassungsrechtliche Sichtweise ist da eine andere. In sämtlichen (Groß-)Kommentaren zum Grundgesetz lassen die Kommentatoren keine Zweifel daran, dass es für einen wirksamen Rücktritt eines Rücktrittsgrundes nicht bedarf.

Das erscheint auf den ersten Blick nachvollziehbar. Wer will schon  von lustlosen, unengagierten Politikern regiert werden?

Auf den zweiten Blick spricht jedoch Einiges gegen die Rechtmäßigkeit dieser Rücktretereien. Im Wesentlichen das Rechtsstaatsprinzip, das aus einer Vielzahl von Einzelprinzipien besteht. Eines dieser Grundsätze ist

Verlässlichkeit und Vertrauensschutz in staatliches Handeln.

Es muss nicht weiter diskutiert werden, dass dieser Grundsatz von denen, die in den letzten Monaten gerückt sind, missachtet worden ist. Ich vermisse schlichtweg die verfassungsrechtliche Diskussion zu der Frage der Wirksamkeit solcher Rücktrittserklärungen… es gibt sie nicht wirklich.  Und diese Diskussion sollte geführt werden – und nicht mit dem Argument, Rücktrittsmotive seien politischer Natur und zwangsläufig nicht zu erforschen, im Keim erstickt werden.

Eine Position wäre: nein. Ohne einen näher zu definierenden Rücktrittsgrund darfst du nicht zurücktreten. Herr von Böhler, Keust, Woch und wie sie alle heißen: nein. Weisen Sie doch bitte dem Verfassungsorgan, dass Ihre Rücktrittserklärung entgegennimmt, nach, dass Sie einen legitimen Rücktrittsgrund haben.

Eine Position  wäre: ein legitimer Rücktrittsgrund liegt nur vor, falls Dienstunfähigkeit (definiert in den Beamtengesetzen) besteht. Was für Beamte gilt, muss auch für Staatsämter gelten. Politische Legitimation hin oder her – nein, es muss erst recht gelten.

Und dann mag man darüber streiten, ob für diese Position das geltende Verfassungsrecht genügt oder ob die Verfassung dafür geändert werden muss. Und auch diese Diskussion sollte geführt werden, und dabei sollte man die o.a. Rechtsgüter nicht unbeachtet lassen. Denn sonst gibt es in einem politikverdrossenen Staat irgendwann niemand mehr, der überhaupt noch da ist, um zurücktreten zu können.

Thema: Politisches, Rechtliches | 3 Kommentare

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