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Inkompatibel.

Montag, 4. Oktober 2010 | Autor: Michael

Heute hat die Bundeskanzlerin das neue Buch von Roland Koch vorgestellt.

Man kann gewiss über die Qualität des Buches streiten. Auch kann man sich uneinig darüber sein, ob es just in dieser Zeit eines Buches bedarf, in dem ein Politiker seine eigene Grundüberzeugung definiert.

Aber es muss vollkommen unstreitig sein, dass es nicht in das Berufsbild oder die Kompetenz eines Bundeskanzlers oder Bundeskanzlerin fällt, öffentlich Bücher von wem auch immer vorzustellen. Mit der Richtlinienkompetenz des Art. 65 GG hat es nichts zu tun. Im Gegenteil: das Grundgesetz fordert gerade vom Bundeskanzler bzw. der Bundeskanzlerin “politische Rücksichtnahme und Zurückhaltung” (s. nur Weckerling-Wilhelm in: Umbach u.a., GG-Komm., Art. 69 Rdnr 16).  Zum Zurückhaltungsgebot gehört es auch, amtsfremde Tätigkeit auszuüben, die insbesondere geeignet ist, Interessenverflechtungen nach außen kundzutun.

Man könnte einwenden, die Bundeskanzlerin habe dabei in ihrer Eigenschaft als CDU-Vorsitzende gehandelt und eben nicht als Bundeskanzlerin.  Dies verkennt jedoch, dass eine solche Trennung der Ämter praktisch nicht möglich ist – wie albern wäre es denn auch, wenn sie bei ähnlichen Veranstaltungen vorab verkünden würde “ich handele hier in meiner Eigenschaft als….”.

Daher sollte es bei der Diskussion, ob es sich bei der Buchvorstellung nur um eine “nette Geste” oder mehr handelt, nicht bleiben – weniger die politische Bedeutung dieser Aktion sollte von Interesse sein als eher die verfassungsrechtliche.

Thema: Politisches, Rechtliches | 5 Kommentare

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