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Wesentliches II: Weihnachtspost vom Sachverständigen

Sonntag, 18. Dezember 2011 | Autor: Michael

Das LG Dessau-Roßlau musste sich mit der Frage auseinandersetzen, ob ein Sachverständiger dann befangen ist, wenn er am 23.12. eine Ladung zum Ortstermin für den 10.1. des nächsten Jahres absendet und diese am 24.12. einer Partei zugeht (Beschluss vom 17.3.2011, 1 T 19/11).

Tatsächlich lehnte eine Partei den Sachverständigen als befangen ab, weil die am 24.12. zugegangene Ladung den Weihnachtsfrieden störe (!).

Erstaunlicherweise wiesen das Amtsgericht (Wittenberg) als auch das Landgericht den Befangenheitsantrag ab: einen offiziellen Grundsatz des “Weihnachtsfriedens” gäbe es nicht.

Dann wäre das ja, rechtzeitig auch für dieses Jahr, grundsätzlich geklärt.

Thema: Berufliches, Rechtliches | Beitrag kommentieren

Wesentliches I: der gerichtlich bestellte Sachverständige darf das Klo der Partei benutzen.

Sonntag, 18. Dezember 2011 | Autor: Michael

Das Amtsgericht Geilenkirchen durfte sich mit der sehr wesentlichen Frage auseinandersetzen, ob der gerichtlich bestellte Sachverständige bei einem Ortstermin die Toilette im Hausmeisterbüro einer Partei benutzen durfte oder nicht. Die gegnerische Partei reichte daraufhin einen Befangenheitsantrag ein.

Im Geilenkirchener Gerichtsbezirk jedenfalls darf der Sachverständige das. Zweifel an der Unparteilichkeit würden dann nicht bestehen. Auch soweit der Sachverständige sich dort nur aufhielt, um sich aufzuwärmen, sei ihm das ohne weiteres erlaubt (AG Geilenkirchen, Beschluss vom 14.4.2011, 10 C 83/10).

Richtige Entscheidung. Ich druck mir das mal aus. Nur für den Fall, dass man mich bei einer Auswärtsbeurkundung nicht auf die “Beteiligtentoilette” lässt. So.

Thema: Menschliches, Rechtliches | 2 Kommentare

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