Alle warten auf die endgültige Fassung des Mietrechtsmodernisierungsgesetzes – der Gesetzgeber denkt noch. In der Zwischenzeit passieren weiter erstaunliche Betrugsfälle – selten, aber spannend. So etwa folgender Fall, Gegenstand meiner Akten:
Es war ein Leichtes für den Mieter, in das Einfamilienhaus zu ziehen: er fälschte zunächst alten Arbeitsvertrag und eine alte Arbeitsbescheinigung so, dass der Vermieter irrig davon ausging, der Mieter hätte aktuell ein Arbeitseinkommen von 4800 Euro brutto. Seit einem Jahr jedoch war der Mieter arbeitslos. Kaum eingezogen, zahlte der Mieter…. nichts. Nicht eine Monatsmiete. Kaution? Fehlanzeige.
Der Vermieter focht den Mietvertrag wegen arglistiger Täuschung an und klagte auf Räumung. Sechs Monate nach Einzug lag dann das Urteil (der Mieter hatte die Räumungsklage anerkannt…) vor. Freiwilliger Auszug nun? Erneute Fehlanzeige. Knapp zwei Wochen vor dem vom Gerichtsvollzieher anberaumten Räumungstermin erscheint der Mieter beim Rechtspfleger und beantragt Räumungssschutz – mit dem Argument, der Auszug Anfang Januar wäre unverhältnismäßig, da man ja zum 1. Februar einen neuen Wohnsitz habe. Dem Rechtspfleger präsentiert der Mieter einen wenige Tage zuvor unterschriebenen Mietvertrag – mit seiner Unterschrift und der Unterschrift einer vermeintlichen (neuen) Vermieterin.
Der Rechtspfleger ist beeindruckt – ein “schlüssiger Vortrag”, wie er schreibt und ankündigt, dem Räumungsschutzantrag stattzugeben. Das hätte für den Vermieter einen weiteren Einnahmeverlust von einigen tausend Euro bedeutet, ein neuer Räumungstermin wäre frühestens 2-3 Monate später anberaumt worden.
Komisch an dem neuen Mietvertrag über das neue Mietobjekt war nur zunächst, dass der Mieter für eine Vierzimmerwohnung in Darmstadt nur 500 Euro Miete zahlen sollte – und 50 Euro monatliche Nebenkosten. Auch hatte die Handschrift im Mietvertrag (Namen, Adressen pp) eine erstaunliche Ähnlichkeit mit der Schrift des Räumungsschuldners… der also anders als in der Praxis üblich den Mietvertrag selbst vorbereitet hätte. Dem Rechtspfleger war das offenbar nicht aufgefallen.
Die Mandantin recherchierte weiter. Und fand heraus, dass die angebliche Vermieterin des neuen Mietvertrages zum Zeitpunkt der Unterschriftsleistung Ende 2011 bereits fast drei Jahre tot war. Währenddessen präsentiert der Räumungsschuldner dem Rechtspfleger weitere “Emailkorrespondenz” zwischen der toten Vermieterin und dem Räumungsschuldner, nur wenige Tage alt, in der die “Vermieterin” dem Mieter angeblich ankündigt, einem Einzug zum 1.2. stände nichts im Wege.
Dem Rechtspfleger reicht die Lügerei – er lehnt nun den Räumungsschutzantrag ab. Auch hier gilt: das geplante neue Gesetz hätte hier nichts geändert, eine Hinterlegunganordnung hätte nichts beschleunigt. Nur eine beschleunigte Justiz wäre allein in der Lage, dem Vermieter zu helfen.