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Auch andere schimmeln.

Dienstag, 10. Juni 2008 | Autor: Michael

Wie zum Beispiel der hier bereits erwähnte Herr Streyl. Und dann kommentiert er noch dieselbe BGH-Entscheidung wie ich, nur in einer anderen Zeitschrift. Sowas.

Hier die Zusammenfassung seines Aufsatzes… und meiner/unserer kam später, auch das noch. :-) Hab ihn mal angemailt. Zufälle gibt es.

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Thema: Rechtliches

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Keine Kommentare

  1. 1
    Susi 

    Das riecht gefährlich nach Klagerei. Ich will Gutachterin sein, für was auch immer. ;-)

  2. 2
    Susi 

    Nach der angelesenen Kurzlektüre der Zusammenfassung bin ich um so mehr der Meinung, mit der Einführung des Urheberrechts in dein Schaffenstum eine wirklich gute Tat getan zu haben. :-)

  3. 3
    Michael 

    Ich sortiere dich mal in die Antischimmelfraktion ein.

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