Auch andere schimmeln.
Dienstag, 10. Juni 2008 | Autor: Michael
Wie zum Beispiel der hier bereits erwähnte Herr Streyl. Und dann kommentiert er noch dieselbe BGH-Entscheidung wie ich, nur in einer anderen Zeitschrift. Sowas.
Hier die Zusammenfassung seines Aufsatzes… und meiner/unserer kam später, auch das noch.
Hab ihn mal angemailt. Zufälle gibt es.


Das riecht gefährlich nach Klagerei. Ich will Gutachterin sein, für was auch immer.
Nach der angelesenen Kurzlektüre der Zusammenfassung bin ich um so mehr der Meinung, mit der Einführung des Urheberrechts in dein Schaffenstum eine wirklich gute Tat getan zu haben.
Ich sortiere dich mal in die Antischimmelfraktion ein.