Außer Kontrolle geraten.
Mittwoch, 23. September 2009 | Autor: Michael
Unlängst las ich in einer staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsakte mal wieder, dass dieselbe außer Kontrolle geraten war. Die Akte also. Zum Glück hatte sich dieser Zustand der Akte offenkundig wieder gelegt – hatte ich sie doch im Besitz gehabt, um sie dann, völlig kontrolliert natürlich, wieder an ihren Heimatort zurückzuschicken.
Dennoch macht man sich ja so seine Gedanken. Die Formulierung
“Am 27.11.2008 fand die Durchsuchung beim Beschuldigten statt. Danach geriet die Akte außer Kontrolle und wurde erst am 17.1.2009 wieder angefunden, so dass erst dann die Vernehmung des X erfolgen konnte” lässt doch gewisse Fragen offen. Was geschah mit der Akte? Oder, anders gefragt: Was tat sie (sich an), um in einen solchen Zustand zu geraten?
Das Schlimme daran ist, dass das Außerkontrollegeraten von Akten offenbar eine Art schlechte Angewohnheit mancher Akten ist. Immer wieder, so etwa alle zwei Monate mal in meinem Dezernat, lese ich von solchen Akten. Vielleicht ist es eine Art Virus. Nur wer Böses unterstellt, würde auf den Gedanken kommen, dieser Begriff (Akte außer Kontrolle) sei eine nebulöse Umschreibung des Tuns eines überarbeiteten/übermüdeten/konfusen Geschäftsstellenbeamten, der die Akte schlichtweg auf der fast schon legendären Fensterbank geparkt hatte. Aber lassen wir das. Bislang sind die unkontrollierten Akten immer wieder aufgetaucht und das ist gut so. Irgendwann werden sie uns dann mal erzählen, welche Schweinerei sie in der Zwischenzeit angestellt haben. Aber das tun sie dann sicher sehr kontrolliert.


unlängst wurde eine Anwaltsakte im Gerichtsaal gefunden.
Sie lag dort unbemerkt ca. 14 Tage.
Also als Verteidiger nicht schimpfen auf außer Kontrolle geratene E-Akten. Das sind doch die Schönsten!
Menschlich ist es allemal.
Oh, ich schimpfe gar nicht. Ich bin eher amüsiert ob der Formulierung, die offenbar fast geistiger Textbaustein geworden ist, taucht sie doch in vielen Akten immer wieder auf.
Man sollte endlich – bei Zustimmung beider Parteien – auf elektronische Aktenführung umstellen. Bei elektronischen Datenräumen geht’s doch auch, und wer wirklich paranoid ist, der kann an Anwälte so eine Karte ausgeben wie an Notare.
Mir ist schleierhaft, warum das nicht geht. Damit ließe sich die Dauer von Gerichtsverfahren mindestens halbieren.
Man sollte ganz schnell die Pharmaindustrie auffordern, einen Impfstoff zu entwickeln und Massenimpfungen durchführen – nicht dass die Akten sich weiterhin gegenseitig anstecken und eine Außer-Kontroll-gerat-Epidemie entsteht. Wenn sowas mutiert, bekommen wir am Ende noch alle Aktenwahn!
schöner blog. die beiträge finde ich absolut lesenswert. danke!