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Autorenarchiv

Das missverstandene Kompliment

Montag, 6. Februar 2012 | Autor: Michael

Also bitte nicht, denn:

Shakespeare, ich las es sicherheitshalber nach, verstand es als Kompliment an alle Richter und Anwälte, die in Henry VI Gesetz und Ordnung repräsentierten – Gesetz und Ordnung, die Jack Cade, der Rebell, beseitigen wollte, um König zu werden.

Ich häng es trotzdem mal im Büro auf, mal sehen, wie es auf gewisse Mandanten wirkt…

Thema: Unhöfliches. | Ein Kommentar

Rudi Völler, Bauernopfer und Anwaltsfraß

Montag, 6. Februar 2012 | Autor: Michael

Rudi Völler mag uns Anwälte nicht.  Oder präziser: er mag jedenfalls nicht alle Anwälte. Noch präziser: er mag den Kollegen, der Herrn Ballack berät, nicht.

Deutlicher, ob nun bei Kaffee oder Tee, konnte er es nicht ausdrücken.

Allerdings:

Sonderlich juristisch war die Bemerkung des Beraters von Herrn Ballack, der zugleich Anwalt ist, in diesem Zusammenhang allerdings nicht. Kollege Becker hatte bemerkt, dass Ballack nur “Bauernopfer” sei und es eigentlich  darum ging, Herrn Dutt zu entlassen oder auch nicht.

Bislang war ich sicher, dass der Begriff des “Bauernopfers” primär aus der Schachwelt kommt – dort opfert eine Seite einen Bauern, um etwa eine Gegenleistung (Entwicklungsvorsprung, bessere Angriffsmöglichkeiten pp) zu erhalten. Passt also nicht so wirklich. Und vor allem: auch jeder Nichtjurist hätte eine ähnliche Bemerkung machen können, mit Juristerei hat die Kritik von Herrn Becker nichts zu tun.

Ich erahne, dass Rudi Völler Anwälte nicht mag. Nur dies erklärt, warum – inkonnex – der Hinweis auf den Berufsstand des Herrn Becker fiel. Dafür wiederum – also für das Nichtmögen – habe ich, sehe ich mich im Kollegenkreise so um, manchmal  ein gewisses Verständnis.

Thema: Ballerisches | Beitrag kommentieren

Irreführende Hinweise des Zivilgerichts

Sonntag, 5. Februar 2012 | Autor: Michael

Hinweise des Zivilgerichts gem. § 139 ZPO lösen regelmäßig einen erhöhten Adrenalinschub aus. Irgendwas ist ja immer (dran). Entweder sind die Hinweise an die Gegenseite gerichtet: dann kann man sich meist entspannt zurücklehnen und sich ansehen, wie der Prozessgegner das Problem in seinem nächsten Schriftsatz löst. Oder sie richten sich an die eigene Partei – dann droht meist erhebliche Arbeit, vor allem “Nachsitzen”, was weiteren Tatsachenstoff betrifft.

Ab und zu jedoch geben Zivilrichter Hinweise, die sozusagen verpuffen. Nicht verpuffen, weil die Parteien darauf nicht reagieren und nicht weiter vortragen – nein, die Parteien schreiben sich die Finger zu dem Aspekt, den das Gericht für bedeutsam hält, wund… und im Urteil findet sich dazu kein Wort des Gerichts mehr.

So unlängst geschehen in einem Wohnungseigentumsrechtsstreit vor dem Amtsgericht Hamburg St-Georg: das Gericht wies die Parteien darauf hin, dass der angefochtene Beschluss der Wohnungseigentümer unter Umständen sogar nichtig und nicht nur anfechtbar sein könne, weil der Beschlussinhalt nicht hinreichend bestimmt war (so wurde auf ein Sanierungskonzept Bezug genommen, welches mit dem angegebenen Datum nicht existierte – auch im Übrigen war unklar, worauf sich die geplante Mängelbeseitigung bezog). Der ordentliche Anwalt schreibt dazu viele Zeilen und zitiert fleißig Rechtsprechung und Literatur…. um dann, Monate später, nach Erhalt des Urteils, festzustellen, dass der Amtsrichter kein Wort über das Problem verlor, das ihm im Hinweisbeschluss einst noch so wichtig war.  Nichts mehr dazu.

Ein Verstoß gegen die Grundsätze des rechtlichen Gehörs, da wesentliche Aspekte des Tatsachenvortrags nicht im Urteil erörter werden  – aber mit welcher Konsequenz? Letztlich wird das Berufungsgericht  die Sache gemäß § 538 ZPO an das Amtsgericht zurückverweisen müssen, es sei denn, das Urteil weist noch andere Fehler auf, so dass das Landgericht selbst eine eigene Sachentscheidung zu treffen hätte. Bleibt das Amtsgericht nach der Zurückverweisung im Ergebnis bei seinem Urteil, ergänzt lediglich die Begründung um den Aspekt der Nichtigkeit des Beschlusses, hat der Berufungsführer nicht viel gewonnen;  es bliebe nur, eine Niederschlagung der durch das Berufungsverfahren entstandenen Kosten gemäß § 21 GKG zu beantragen.

Thema: Rechtliches, Unlogisches | Ein Kommentar

Reue oder Satire? Sorry BVB.

Samstag, 4. Februar 2012 | Autor: Michael

Mittlerweile neige ich eher der herrschenden Meinung  (Veräppelung…) zu – man sehe sich das Entschuldigungsvideo von Holstein Kiel an und entscheide selbst….

Hier ist das gute Stück… mit der Bitte um Nachsicht bei allen BVBfans.

Thema: Ballerisches | Beitrag kommentieren

Das nächste Mal: mit Schimmel im Gerichtstermin

Freitag, 3. Februar 2012 | Autor: Michael

Als Anwalt muss ich ja nicht immer alles verstehen oder alles können. Ich räume unumwunden ein, dass ich von Familienrecht so viel verstehe wie ein Metzger von Botanik. Umgekehrt verstehe ich vielleicht von den Gebieten etwas,  auf denen ich meine Fachanwaltstitel führe. Aber ich glaube, das reibe ich im Gerichtstermin den Beteiligten nicht immer unter die Nase.

Andere Kollegen verfahren da … anders. Heute beim Landgericht Hamburg meinte ein Medienrechtler, seine – unbestrittene – Kompetenz hervorheben zu müssen.  Der Kollege, Fachanwalt im gewerblichen Rechtsschutz, verwies in einer Domainstreitigkeit darauf, dass er seine “Internetanschrift”  ja – kompetent – wie seinen richtigen Namen trage, nur getrennt durch das @ (also zB Hans@Meier.de), eben weil er von der Materie so viel verstehe.

Ich bin und war beeindruckt. Von diesem Fachgebiet verstehe ich eben nichts. Aber vielleicht erscheine ich nächstens mit einem Stück Bitumendickbeschichtung im Termin. Oder einer verschimmelten Tapete. Ich denke noch darüber nach. Kompetenz nach außen ist eben alles.

Thema: Berufliches, Menschliches | Beitrag kommentieren

Plädoyer für ein Wortprotokoll im Zivilprozess

Freitag, 3. Februar 2012 | Autor: Michael

Aussagen eines Zeugen sollten möglichst unverfälscht im Protokoll wiedergegeben werden.

Dennoch ist es gängige Praxis, dass Richter die Aussage mit eigenen Worten wiedergeben.  In einem Termin vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht haben Mandanten nun veranlasst, dass Stenographinnen zeitgleich die Beweisaufnahme mitschrieben – das Wortprotokoll liegt nun vor, parallel dazu das gerichtliche Protokoll.

Es verwundert nicht, dass die mehrstündige Zeugenvernehmung im Gerichtsprotokoll auf ca. 25 Seiten zusammengefasst ist, während das Wortprotokoll den fünffachen Umfang einnimmt. Aber es verwundert doch, dass sich im gerichtlichen Protokoll angebliche Aussagen des Zeugen wiederfinden, die er nach dem Wortprotokoll nie – nicht einmal in ähnlichem Zusammenhang getan – machte.

Man muss nicht Verfechter der Nullhypothese sein, um die Vorteile des Wortprotokolls zu erkennen.  Die Glaubwürdigkeit eines Zeugen hängt von einer Vielzahl von Umständen ab, die jedoch in einem üblichen gerichtlichen Protokoll “glattgebügelt” werden.

Bender/Nack/Treuer, Tatsachenfeststellung vor Gericht, 3.Auflage, bringen unter Berufung auf Schmitz und Banscherus (Autoren einer BKA Forschungsreihe) folgendes, typisches Beispiel (S.352) für eine falsche Paraphrasierung (allerdings im Strafprozess – die Anforderungen gelten ebenso im Zivilprozess):

Frage: War der Geschädigte zu dem Zeitpunkt …. schon angetrunken?

Antwort: ja.

Frage:  Stark angetrunken?

Antwort: Ja, hunnertprozentig

Frage: Ja, richtig besoffen, voll?

Antwort: Ja

Protokoll: “Dabei hat der Geschädigte, der meiner Meinung nach bereits erheblich unter Alkoholeinwirkung stand, mich gesehen und zu mir gesagt, dass er mich kennen würde.”

Letztlich werden die Kosten dagegen sprechen: ein Tonbandmitschnitt etwa müsste in stunden- oder gar tagelanger Arbeit von der Geschäftsstelle zu Papier gebracht werden… Allerdings: die Wahrheitsfindung hat nun mal ihren Preis. Mag es im schlimmsten Fall mehrere hundert Euro kosten, die Bandaufzeichnung zu Papier zu bringen – das wären Kosten, die die Parteien in Kauf nehmen sollten. Dann wäre endlich Schluss mit den “Auf Frage: ….” oder “Wenn ich gefragt werde, ob… dann…” , Hinzufügungen, falschen Paraphrasierungen, Auslassungen, Modifikationen und all den Unerträglichkeiten.

Thema: Berufliches, Rechtliches, Unlogisches | 6 Kommentare

Entschleunigung im Hamburger Jugendstrafrecht

Donnerstag, 2. Februar 2012 | Autor: Michael

In wenigen Wochen geht Olof Masch in den Ruhestand. Der Bergedorfer Jugendrichter hat den Bezirk über viele Jahre geprägt – mit unorthodoxen Methoden und vielen Verbesserungsvorschlägen, die jedoch überwiegend im Hamburger Rathaus verpufften. Gerüchte besagen, er würde gern noch ein paar Jahre dranhängen… aber die Hamburger Politik möchte dies wohl nicht.

Nun ja. Man kann gespannt sein, ob es seiner Nachfolgerin/ seinem Nachfolger gelingen wird,  das Maschse Terminierungstempo durchzuhalten. Jugendgerichtstermine innerhalb weniger Wochen nach der Tat sind bei ihm keine Seltenheit.  Ich nahm vor wenigen Wochen an einer Jugendschöffengerichtsverhandlung als Nebenklägervertreter teil, bei der u.a. eine Sexualtat verhandelt wurde, die nur vier Wochen vor der Hauptverhandlung  geschehen war.  Zwar waren an diesem Tag schon andere Anklagen gegen den Heranwachsenden terminiert – aber auch die andere, ihm vorgeworfene Tat, ein Raub, war zum Zeitpunkt der Hauptverhandlung etwa acht Wochen alt.

So soll es eigentlich sein im Jugendstrafrecht. Irgendwie befürchte ich, dass diese Zeiten in einigen Wochen vorbei sein werden.

Thema: Rechtliches | 2 Kommentare

Der Anwalt mit den ungewaschenen Füßen

Donnerstag, 2. Februar 2012 | Autor: Michael

Neulich beim Oberlandesgericht:

Ein Kollege aus den neuen Bundesländern bemerkte Folgendes, an den Autor dieser Zeilen gerichtet:

“Sie sollten sich die Füße waschen, damit Sie alles mitbekommen, was hier besprochen wird!”

Vorausgegangen war ein leises Intermezzo zwischen einem anderen Kollegen und dem Vorsitzenden, das für mich akustisch nicht verständlich war – als ich darauf hinwies, dass ich es nicht verstanden hatte, fiel sodann der Ausruf des Kollegen aus Mecklenburg-Vorpommern.

Ich bin nach wie vor etwas irritiert über die fehlende Kenntnis der Funktion des Sinnesorgans “Ohr” des Kollegen.  Hat jemand ähnliche Probleme mit den Füßen? Ich grübel noch.

Thema: Menschliches, Unlogisches | 8 Kommentare

Elbphilharmonie und Planungsfehler

Mittwoch, 1. Februar 2012 | Autor: Michael

Glaubt man dem Hamburger Abendblatt, so ist der planende Architekt verantwortlich für die an der Rolltreppe entstandenen Risse – das soll jedenfalls das Ergebnis eines Beweisgutachtens sein, welches vom Hamburger Landgericht auf Veranlassung von Hochtief in Auftrag gegeben worden ist.

Hier geht es “nur” um einen Betrag von 1,2 Millionen Euro, der wegen dieses Mangels einbehalten worden ist. Sieht man sich die weiteren Streitpunkte an (Fassade, Dach, Bauzeitenverzögerung usw), die deutlich höhere Beträge betreffen, und guckt man sich weiter an, wie lange bereits das wegen der Rolltreppe anhängige Beweisverfahren bislang dauerte (bislang ein Jahr), so ist es eher unbegreiflich, wie selbst die Pessimisten meinen können, 2015 würde das dann wohl bis 500 Millionen teure Objekt fertiggestellt werden.  Jedenfalls eines der Verfahren, wenn nicht gar alle, ist bei der 17. Zivilkammer des LG Hamburg in der ersten Instanz anhängig – diese ist allein schon aufgrund der hochkomplizierten Bauprozesse, die ich bei ihr seit 2009 anhängig habe, extrem überlastet. Nichts anderes dürfte für die anderen Baukammern des Landgerichts gelten.

2015 wird daher noch nichts fertiggestellt sein – allein die diversen Gutachter werden noch Jahre brauchen, um die Mängel in Augenschein zu nehmen…. es sei denn, die Parteien gehen beide aufeinander zu.  Irgendwann werden diese vielleicht verstehen, dass der Gesichtsverlust aufgrund der verlorenen Jahre nicht durch irgendwelche Prozesserfolge in der Öffentlichkeit ausgeglichen werden kann.

Thema: Bauliches, Rechtliches | Beitrag kommentieren

“Von Ihnen nehme ich keine Würstchen!”

Freitag, 27. Januar 2012 | Autor: Michael

Das Amtsgericht Reinbek bringt sich in diesen Tagen den Bürgern der Stadt näher:

Der Tag der offenen Tür.

Das erinnert mich an eine wunderbare Begebenheit vor einigen Jahren:

Anlässlich eines Tags der offenen Tür bei einem anderen Gericht (Bundesland Niedersachsen) vor einigen Jahren war es ein Staatsanwalt, der an das interessierte Publikum Würstchen verkaufte. Vor ihm stand ein Teil der Öffentlichkeit, der ihn anstarrte und sich offenbar erinnerte. “Sie haben damals dafür gesorgt, dass ich drei Jahre pur bekam!”

Darauf brach eine erregte Diskussion los, der verurteilte Teil der Öffentlichkeit warf dem Staatsanwalt vor, sein Leben ruiniert zu haben. Dieser wehrte sich mit Formulierungen wie “das ist nun mal der Rechtsstaat” oder “Jetzt sind Sie doch ein freier Mann” oder ähnlich beruhigenden Formulierungen. Am Ende dann ergriff der Verurteilte Teil des Rechtsstaats den Würstchentopf und kippte ihn über den Verkaufsstand.

Hemmungen abbauen. Das Gericht dem Menschen näher bringen. Das Ziel des Tags der offenen Tür bei einem Gericht. Immer wieder ein Erlebnis.

Thema: Berufliches | Beitrag kommentieren

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