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Gauck als Bundespräsident – die einzig logische Lösung

Sonntag, 19. Februar 2012 | Autor: Michael

Juristen halten Motivirrtümer für unbeachtlich. Kauft man ein Fahrzeug in der irrigen Annahme, vier große Reisekoffer würden hineinpassen und stellt sich dies als Irrtum heraus, kann man den Kaufvertrag nicht anfechten. Das mag für das Kaufrecht gelten. Aber auch für die Bundespräsidentenwahl?

Hätten die Wahlfrauen und Wahlmänner der Bundesversammlung Ende Juni 2010 gewusst, dass Christian Wulff offenkundig Altlasten wie nun deutlich geworden mit sich herumträgt… es wäre vielleicht unwahrscheinlich, dass er dann noch gewählt worden wäre. Gut, vielleicht hätte die CDU einen anderen Kandidaten aufgestellt. Aber: das Hinzudenken von Ersatzursachen gildet nicht, sagt eine der Regeln der hypothetischen Kausalität.

Joachim Gauck ist also so zu stellen wie er stehen würde, hätte Wulff bei seiner Wahl Ende 2010 die Bundesversammlung über seine “geschäftlichen Aktivitäten” aufgeklärt.  Dann hätte Wulff gar nicht erst gewählt werden dürfen – das ergibt schon ein Blick in Art. 55 II GG, wonach geschäftliche Abhängigkeiten des Bundespräsidenten grundsätzlich strikt verboten sind (er darf zB keinen Beruf, kein Gewerbe ausüben oder der Leitung oder dem Aufsichtsrat eines Unternehmens angehören).  Hier deutet bereits die Verfassung selbst an wie wichtig vor allem die wirtschaftliche Unabhängigkeit des Bundespräsidenten selbst ist. Die Wahlfrauen und -männer am 30.6.2010 hätten – notfalls auf Weisung der Parteien hin – diese Regel beachten müssen.

Schon daher verbietet sich jede Diskussion über die Kandidatur einer anderen Person als Joachim Gauck.

Thema: Allgemein, Politisches | 2 Kommentare

Bettina Wulff ist noch im Amt. Eine verfassungsrechtliche Warnung.

Freitag, 17. Februar 2012 | Autor: Michael

Anerkanntermaßen kommt dem Amt der “First Lady” eine große Bedeutung zu. Sie tritt mit dem Bundespräsidenten gemeinsam auf. Und gemeinsam ab (Irrtum: siehe unten).  In der Zwischenzeit werden Stiftungen gegründet und kranke Kinder getätschelt.

An anderer Stelle ist allen Ernstes die Auffassung vertreten worden, die Präsidentingattin wäre kein Verfassungsorgan. Diese Ansicht ist – bei allem Verständnis – nicht vertretbar. Auch die Ehefrau des Bundespräsidenten repräsentiert die Bundesrepublik nach außen, berät ihren Gatten in allen Fragen (auch den finanziellen Dingen) und ist stets an seiner Seite. Ein Fehltritt ihrerseits kann dem Land genauso schaden wie ein Fehltritt des Bundespräsidenten selbst. Sie ist sozusagen eine Institution. Nicht ohne Grund erscheint daher auch Bettina Wulff auf der halboffiziellen homepage des Bundespräsidenten.

Sie ist daher nach zutreffender Ansicht als Verfassungsorgan anzusehen. Dann aber endet ihre Amtszeit keineswegs automatisch mit dem Amt des Bundespräsidenten.  Das Recht des Rücktritts vom Amt des höchsten Staatsoberhaupts  ist ein höchstpersönliches Recht; es kann nur vom jeweiligen Amtsinhaber ausgeübt werden. Dieser Grundsatz gilt auch für die Gattin.  Aus diesem Grunde sollte Frau Wulff ebenfalls zurücktreten. Die bloße Vorstellung, in einem Monat würde dieses Land von zwei Repräsentantinnen repräsentiert, lässt mich erschaudern. Man stelle sich etwa das Kompetenzgerangel beim UNICEF-Neujahrsgespräch vor. Aber Moment. Vielleicht bekommen wir ja auch bald eine Bundespräsidentin. Dann würde – Gleichberechtigung sei Dank – auch der Ehegatte dieses Land repräsentieren…  in diesem Land, in dem Mann und Frau ja bekanntlich nicht nur auf dem Papier gleiche Rechte haben, sicherlich kein Problem. Dann würden beispielsweise ein Herr von der Leyen gemeinsam mit Frau Wulff….

Lassen wir das. Dieses Land braucht Klarheit. Ich erwarte nun Ihren Rücktritt, Frau Wulff.

Thema: Unlogisches | 4 Kommentare

Wider den Draußenrauchern.

Freitag, 17. Februar 2012 | Autor: Michael

Die Gruppe der Raucher ist in diesem Land eine diskriminierte Minderheit, wie ich heute mittag wieder einmal feststellen musste. Vor allem gilt dies für den zecheprellenden Teil der Minderheit.

(Nur für den Fall, dass der Text schlecht lesbar ist: )

“Wegen zunehmenden offenen Rechnungen, möchten wir Sie bitten, beim Draußenrauchen Vorkasse zu leisten. Vielen Dank für Ihr Verständnis.”

Thema: Essbares | Ein Kommentar

So fix geht das.

Montag, 13. Februar 2012 | Autor: Michael

Ein Verwaltungsrichter hat vom juristischen Leben anderen Vorstellungen als ein Zivilrichter. Vor allem geht alles langsamer. Ein Prozess dauert meistens länger (viel länger…).  Einstweilige Anordnungen oder Beschlüsse auf Anordnung aufschiebender Wirkung brauchen regelmäßig Monate – ein Zivilrichter hingegen erlässt oft noch eine einstweilige Verfügung am Tag des Antragseingangs.

Wenn es aber um die Anforderungen an Obliegenheiten der Bürger geht, dann überschlägt sich der Verwaltungsrichter geradezu. Während im Zivilprozess das Institut der Verwirkung regelmäßig frühestens nach drei Jahren greift (guckstu nur Palandt-Grüneberg, BGB,  71. Auflage § 242 Rndr. 93 a.E.), verlangen die Verwaltungsgerichte vom Betroffenen, dass er aber auch zackzack reagiert wenn er seinen Nachbarn beim Bauen erwischt: das OVG Lüneburg hat gerade die jahrzehntelange Rechtsprechung jedenfalls norddeutscher Verwaltungsgerichte bestätigt, wonach ein Nachbar seine Abwehrrechte verwirken kann, wenn er deutlich länger als einen Monat untätig bleibt, obwohl er die drohende Verletzung seiner Rechte durch ein Bauvorhaben auf dem Nachbargrundstück erkennen kann (Beschluss vom 5.7.2011, 1 LA 207/08).

So viel zum Thema “Einheit der Rechtsordnung”, was das Institut der Verwirkung betrifft.  Und sieht man sich das Aktenzeichen des OVG Lüneburg dazu an, dann brauchten die Verwaltungsgerichte für diese Entscheidung drei Jahre. Alles eine Frage der Perspektive.

Thema: Rechtliches, Unlogisches | 5 Kommentare

Jahrestag des Kriegsendes und Befangenheit

Sonntag, 12. Februar 2012 | Autor: Michael

Ein anwaltlicher Schriftsatz ging erst zwei Tage vor dem Termin zur mündlichen Verhandlung beim Gericht ein. Der erboste Richter reagierte mit den Worten

“… es sei schön, dass sich der Beklagtenvertreter noch am  8.5.2011, einem Sonntag und immerhin dem Jahrestag des Kriegsendes, sich die Mühe gemacht habe, einen Schriftsatz zu fertigen und diesen zum Gericht zu bringen.”

Das OLG Hamm hat mit Beschluss vom 6.10.2011 (32 W 19/11) auf den Antrag des Beklagten hin den Richter für befangen erklärt. Es handele sich um eine gänzlich sachwidrige verbale Entgleisung, eine grobe Unsachlichkeit, die die Besorgnis der Befangenheit begründe.

Kollege Schwenker hat in seiner Anmerkung in IBR 2011, 122, die Auffassung vertreten, die Entscheidung des OLG möge zwar politisch korrekt sein, sei aber rechtlich nicht nachvollziehbar: der Richter habe keinen Zusammenhang zwischen der Prozessführung des Beklagten und dem Jahrestag des Kriegsendes hergestellt.

Das verstehe ich nicht ganz. Zwischen dem Jahrestag des Kriegsendes und der  als Kompliment zu verstehenden Tatsache, dass der Kollege “in seiner Freizeit” (Wochenende) den Schriftsatz fertigte, gibt es keinen Zusammenhang – die Andeutung, am Jahrestag des Kriegsendes würde man nicht arbeiten (aber der Kollege immerhin gleichwohl…) ist völlig unangebracht.  Verstehen könnte man es vielleicht noch, wenn der Richter den Kollegen quasi dafür gelobt hätte, wenn dieser den Schriftsatz an einem Feiertag wie Weihnachten o.ä. zu Papier gebracht hätte – aber ein solcher Tag ist der Jahrestag des Kriegsendes eben gerade nicht. Also ist es satte Ironie und nichts anderes, und dies verdient die Ablehnung.

Thema: Rechtliches, Unhöfliches. | 3 Kommentare

Noch Fragen zur Mietrechtsreform?

Freitag, 10. Februar 2012 | Autor: Michael

Am 1.9.2001 trat das Mietrechtsreformgesetz in Kraft. Ziel des Gesetzes war es, ein übersichtliches und verständliches Mietrecht zu schaffen.  Paragrafen sollten zusammengefasst werden, der Bürger sollte das Mietrecht verstehen, ohne gleich einen Anwalt bemühen zu müssen.

Mehr als zehn Jahre danach stehen wir vor dem soundsovielten Mietrechtsreformänderungsgesetz.  Ein Entwurf, der aus Sicht des Laien, der keinen Anwalt bemühen will, als gelungen bezeichnet werden muss.  Der Anspruch des Vermieters auf Duldung von Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen wird in wenigen lächerlichen Paragrafen kodifiziert – in den §§ 555a bis 555f BGB. Ein Musterbeispiel gesetzgeberischer Transparenz. Allein die Legaldefinitionen in Paragraf Fünfhundertfünfundfünzig Bee sind schon ohne weiteres für einen Laien verständlich:

“Modernisierungsmaßnahmen sind bauliche Veränderungen zur Verbesserung der Mietsache oder sonstiger Gebäudeteile,
1. durch die in Bezug auf die Mietsache Endenergie oder nicht erneuerbare Primärenergie
nachhaltig eingespart wird (energetische Modernisierung),
2. durch die auf sonstige Weise nicht erneuerbare Primärenergie nachhaltig eingespart
oder das Klima nachhaltig geschützt wird…”

Ich verstehe also gar nicht, warum sich Juristen schon jetzt die Finger wund geschrieben haben, um zu definieren, was Endenergie bzw. nicht erneuerbare Primärenergie wirklich ist – um nur ein Beispiel zu nennen, wenn das alles für den Laien (der juristisch unkundige Mieter, auf den der BGH in den Nebenkostenabrechnungsentscheidungen so gerne abstellt..) so klar verständlich ist. Denn das Gesetz ist ja für Otto Normalverbraucher geschrieben. Also den, der nicht erneuerbare Primärenergie verbraucht. Oder so. Noch Fragen?

Thema: Unlogisches | Ein Kommentar

Diebstahl – für immer unbestraft

Donnerstag, 9. Februar 2012 | Autor: Michael

Eine Mandantin leidet unter einem, wie der Sachverständige es nennt, demenziellen Abbauprozess.

Sie betritt einen Supermarkt, legt nach und nach ein oder zwei Sachen in ihren Einkaufskorb, und verlässt den Markt – ohne zu bezahlen -  wieder durch den Eingang, stellt den Korb zurück an den Sammelplatz, geht zum Bäcker, kauft ein Brot, geht dann zu dem schon weggestellten Korb, nimmt die Sachen heraus und verlässt den Supermarkt mit den Sachen und dem gekauften Brot.

An der Tür vom Hausdetektiv angehalten, bestreitet sie, die Ware nicht bezahlt zu haben. Sie ist sicher, die Ware an der Kasse bezahlt zu haben. Details erinnert sie nicht.

Tatsächlich ist die Mandantin, erst Mitte fünfzig, mittlerweile etwas dement.  Auch der Psychiater gelangt  zu dem Ergebnis,  es sei nicht auszuschließen, dass die Mandantin das nicht mehr erinnert und daher schuldlos gehandelt hat.

Das Bundeszentralregister weist eine Vielzahl von Eintragungen auf – wegen Ladendiebstahls.  Vor der Begutachtung gab es auch schon Freiheitsstrafe “pur”.

Nun jedoch scheint sich das Blatt zu wenden. Übrigens auch für die Supermärkte im hiesigen Umfeld. Sollte sie wegen Schuldunfähigkeit im nächsten Verfahren freigesprochen werden, kann sie umsonst einkaufen gehen, solange ihr (trauriger!) Zustand das zulässt.

Thema: Allgemein, Essbares, Rechtliches | 4 Kommentare

Das Einwirken auf den lieben Mandanten.

Mittwoch, 8. Februar 2012 | Autor: Michael

Mietrechtsstreit. Die Parteien sind auch noch Nachbarn. Der Mandant versichert mir, vom benachbart wohnenden Vermieter terrorisiert zu werden (das übliche Muster, um einen Mieter “kalt” rauszuklagen: Beleidigungen, “Besuche” an der Haustür, plötzliches Verschwinden von Gartenutensilien, eine an das Schlafzimmerfenster gestellte Leiter zum Reingucken und ähnlich nette Dinge).

Ich schreibe der Kollegin, die den Vermieter vertritt, einen Brief, in dem ich sie bitte, doch auf ihren Mandanten einzuwirken, dass damit Schluss ist.  Ohne Erfolg, der Psychoterror geht weiter.  In meinem nächsten Schreiben stelle ich fest, dass sie offenbar nicht in der Lage ist, auf ihren Mandanten einzuwirken.

Nun erhalte ich von ihr ein persönlich/vertrauliches Schreiben, in dem sie mich auffordert, zukünftig derartige persönliche Verumglimpfungen ihre Person betreffend zu unterlassen.

Hm. Ich bleibe fassungslos zurück. Auch ich habe Mandanten, auf die ich erfolglos einzuwirken versuche. Es gibt Mandanten, bei denen man es einfach vergessen kann: ich warne vor Wiederholungen (etwa bei jugendlichen Straftätern, sich streitenden Nachbarn usw) – aber kaum haben sie die Kanzlei verlassen geht es unverändert weiter. Das mag auch daran liegen, dass es mir nicht gelungen ist, deutlich zu machen, dass es keinen Sinn macht, beispielsweise im nächsten Alkoholrausch über Leute herzufallen oder am übernächsten Tag aus Rache den Baum des Nachbarn abzusägen. Hm.

Ich habe der Kollegin empfohlen, sich doch bitte an die für mich zuständige Rechtsanwaltskammer zu wenden, nachdem ich ihr erklärte, dass ich – siehe die Erläuterung im obigen Absatz – niemand verunglimpfen wollte. Mal sehen. Die Kammer wird es schon wissen.

Thema: Berufliches | 6 Kommentare

Drei Jahre und fünf Monate – wer lange klagt…

Dienstag, 7. Februar 2012 | Autor: Michael

Ich habe mir mal die Mühe gemacht, meine abgeschlossenen Bauprozessakten bei den Landgerichten der letzten acht Jahre durchzusehen.

Das Ergebnis steht in der Überschrift: das ist die durchschnittliche Prozessdauer der in meinem Dezernat anhängig gewesenen Bauprozesse (einschließlich selbständiger Beweisverfahren):

- 72 Prozesse vor den örtlichen Landgerichten

- Kürzeste Prozessdauer sieben Monate (Abschluss durch gerichtlichen Vergleich)

- Längste Prozessdauer sieben Jahre und neun Monate (eine Instanz!).

Aus dem Rahmen fällt ein Verfahren, in dem erstmals nach vier Jahren und drei Monaten überhaupt in die Beweisaufnahme eingetreten worden ist – bis dahin gab es Streit vor allem über die Person des Sachverständigen.

Ein Beweisverfahren (mit fünf Streitverkündeten) dauerte fast fünf Jahre – der sich anschließende Prozess dauert noch an.

Thema: Bauliches, Berufliches | 5 Kommentare

Das missverstandene Kompliment

Montag, 6. Februar 2012 | Autor: Michael

Also bitte nicht, denn:

Shakespeare, ich las es sicherheitshalber nach, verstand es als Kompliment an alle Richter und Anwälte, die in Henry VI Gesetz und Ordnung repräsentierten – Gesetz und Ordnung, die Jack Cade, der Rebell, beseitigen wollte, um König zu werden.

Ich häng es trotzdem mal im Büro auf, mal sehen, wie es auf gewisse Mandanten wirkt…

Thema: Unhöfliches. | 2 Kommentare

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