Bauen – aber nach österreichischem Recht!
Mittwoch, 14. Juli 2010 | Autor: Michael
In Österreich ticken die Uhren anders.
Der juristische Sprachgebrauch unseres Nachbarlandes ist schon eigen – so verbirgt sich hinter der Exekutionsordnung nicht etwa die Möglichkeit, Strafurteile auch mit der Guillotine zu vollstrecken. Auch das Konsumentenschutzgesetz soll nicht den fernsehenden Teil der Bevölkerung betreffen, wie man hört.
Im privaten Baurecht gibt es gar eine Vielzahl von Vorschriften, die den Bauherrn schützen – viel mehr schützen als in Deutschland. Besonders krass ist, dass Vertragsstrafenklauseln (welche die Verzögerungsschäden am Bau betreffen) nahezu uneingeschränkt wirksam sind. Dies gilt etwa für eine vertragliche Regelung, wonach eine Vertragsstrafe von rund 70% der Auftragssumme auch dann wirksam ist, wenn der Bauherr keinen Schaden nachgewiesen hat. Bei einer Verzögerung eines Fertigstellungstermins um einige Wochen hätte die Baufirma dann bei einer Auftragssumme von z.B. 200.000 Euro glatt 140.000 Euro zurückzuzahlen.
Vielleicht sollte man daher nur noch mit der STRABAG bauen. Hm.


Ich gebe ja eh zu, dass ich das deutsche Recht oft nicht nachvollziehen kann…
Aber: Ist das nicht eigentlich logisch? Ich meine..
wenn ich in einem Vertrag angebe, bis zum sagen wir 30.07 ist das Produkt fertig und wird ausgeliefert, wenn nicht, wird eine Vertragsstrafe von 70% der Auftragssumme fällig, und der Auftragnehmer unterzeichnet… Dann weiß er doch, was passiert, wenn er zu langsam ist? Also.. warum wäre sowas in .de ungültig? “Schaden” wäre doch, dass ich nicht zum von mir gewünschten Termin habe, was mir per Vertrag zusteht?
Naja. Nach deutschem Recht wäre eine solche Vertragsstrafe unangemessen hoch… maximal einige Prozent sind maximal erlaubt. Ich finde auch, man kann mehr Prozent gut vertreten, gerade aus Sicht des Konsumenten ähhh… Verbrauchers.
Ist es nicht so, dass durch die Auslegung der
Gesetze der gemeine Bürger eher benachteiligt wird, also die Industrie bzw. der Gewerbetreibende eher geschützt wird?