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Begeisterung am frühen Morgen.

Dienstag, 17. Februar 2009 | Autor: Michael

Keine Ahnung wer bei juris die Aufsätze zusammenfasst. Oft waren die Inhaltsangaben von Aufsätzen in anderen Zeitschriften ziemlich unsinnig und am Kern vorbei. Aber hier war ich dann doch mal begeistert und fand mich sogar wieder:

“Möbel und Mindestabstand zu Außenwänden im Wohnraummietrecht – über einen Irrtum
Kurzreferat

Verfasser geht der Frage nach, ob es im Mietrecht eine von der Rechtsprechung entwickelte Regel gibt, nach der insbesondere große Möbel nicht unmittelbar an einer Außenwand aufgestellt werden dürfen, sondern zur Vermeidung von Feuchtigkeitsschäden einen Mindestabstand zur Wand wahren müssen. Er führt in die Problemstellung ein und erläutert anhand von Textauszügen, dass sich nach anders lautender Rechtsprechungspraxis der Achtziger Jahre inzwischen die Annahme durchgesetzt habe, dass ein Mieter keinerlei derartige Abstände einhalten müsse. Mit dieser Annahme setzt sich der Autor sodann kritisch auseinander. Er hält ihre Prämisse, wonach eine Außenwand nur dann mängelfrei sei, wenn es dort auch bei fehlendem Abstand zwischen Möbeln und Wand nicht zur Schimmelbildung komme, für falsch und begründet dies mit Hinweise auf bauphysikalische Gesetzlichkeiten und Regelwerke. Vor diesem Hintergrund referiert er die Judikatur des BGH zur Abgrenzung von Verantwortungssphären des Vermieters und Mieters und zieht sodann die Schlussfolgerungen aus seiner Auffassung, dass der Vermieter einen Wandabstand bei Möbeln in bestimmten Fällen verlangen kann. Abschließend weist er darauf hin, dass die Tendenz zur Errichtung von Passivhäusern die angesprochene Problematik weiter verschärft habe.”"

(zitiert bei: juris).

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Thema: Rechtliches

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Keine Kommentare

  1. 1
    doppelfish 

    Praxis und Juristerei – zwei Welten prallen aufeinander.

  2. 2
    BFreith 

    Ich denke ja seit Jahren über ein Büro für Stilberatung (Schreiben) speziell für Behörden und Juristen nach. Die Zeit scheint gekommen. Au weia!

  3. 3
    Gerd 

    Ich verstehe die Vorkommentatoren nicht. Für juristische Alltagsprosa – mit dem Diktiergerät unter Zeitdruck und für ein reines Fachpublikum erstellt – ist das gut. Arztbriefe oder technische Sachverständigengutachten, die unter ähnlichen Bedingungen entstehen, sind normalerweise sprachlich viel schlechter.

  4. 4
    BFreith 

    “Ich verstehe die Vorkommentatoren nicht.”
    Ja, das ist das grundsätzliche Problem. Und das ist gar nicht bewertend gemeint, sondern nur feststellend :-)

  5. 5
    Michael 

    O.k. Arztbriefe sind wirklich schlimmer. Und in der Regel noch weniger ..äh.. lesbar.

  6. 6
    Tina 

    Ich finde das sehr anschaulich. Muss wohl mal Möbel rücken … Gut, dass mein Haus wenigstens nicht passiv ist.

  7. 7
    Michael 

    Vor allem nicht die Nachbarn.

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