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	<title>Kommentare zu: Bergedorfer Strafrichter als Verteidiger unterwegs.</title>
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	<description>law suit, anyone?</description>
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		<title>Von: RA Lars Rieck</title>
		<link>http://der-rechthaber.de/bergedorfer-strafrichter-als-verteidiger-unterwegs/#comment-1393</link>
		<dc:creator>RA Lars Rieck</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 02 Feb 2009 12:43:15 +0000</pubDate>
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		<description>Als Strafverteidiger schätze ich Herrn Amtsrichter Stello als kompetenten und fairen Vorsitzenden.

Dennoch ist dieser Vorgang m. E. durchaus unglücklich für alle Beteiligten und die Hamburger Justiz. Das hat nichts mit Konkurrenzangst zu tun, wie von manchem hier unterstellt.

Man stelle sich nur vor, der an der Verhandlung beteiligte Vertreter der Staatsanwaltschaft, der sich gerade mit dem engagierten Herrn Strafverteidiger Stello auf das Schönste gestritten hat, hat am folgenden Tag eine Sitzungsvertretung am AG Bergedorf. Bei Herrn Amtsrichter Stello.

Und wäre das Ansehen der Hamburger Justiz bei einem Freispruch nicht lange mit dem wenn auch unberechtigten Makel des &quot;Gemauschels&quot; behaftet gewesen? Man stelle sich nur vor, bundesweite Medien sprängen auf den Fall an; der polemische Beitrag bei Spiegel-TV, etc. wäre sicher.

Schließlich soll nun, laut Harburger Nachrichten, gegen mehrere Entlastungszeugen der Verteidigung, darunter angeblich eine Finanzrichterin und ein Polizeibeamter, wegen des Vorwurfs der uneidlichen Falschaussage ermittelt werden. Kein öffentlichkeitswirksamer Schaden für die Justiz?

Wenn die Sache tatsächlich, wie berichtet, mit Verteidiger Stello in die zweite Instanz geht, ist erhöhtes Medieninteresse gewiss. Und Hamburger Examenskandidaten dürfen sich auf interessante, lange nicht mehr durchdachte Fragestellungen gefasst machen ;-).</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Als Strafverteidiger schätze ich Herrn Amtsrichter Stello als kompetenten und fairen Vorsitzenden.</p>
<p>Dennoch ist dieser Vorgang m. E. durchaus unglücklich für alle Beteiligten und die Hamburger Justiz. Das hat nichts mit Konkurrenzangst zu tun, wie von manchem hier unterstellt.</p>
<p>Man stelle sich nur vor, der an der Verhandlung beteiligte Vertreter der Staatsanwaltschaft, der sich gerade mit dem engagierten Herrn Strafverteidiger Stello auf das Schönste gestritten hat, hat am folgenden Tag eine Sitzungsvertretung am AG Bergedorf. Bei Herrn Amtsrichter Stello.</p>
<p>Und wäre das Ansehen der Hamburger Justiz bei einem Freispruch nicht lange mit dem wenn auch unberechtigten Makel des &#8220;Gemauschels&#8221; behaftet gewesen? Man stelle sich nur vor, bundesweite Medien sprängen auf den Fall an; der polemische Beitrag bei Spiegel-TV, etc. wäre sicher.</p>
<p>Schließlich soll nun, laut Harburger Nachrichten, gegen mehrere Entlastungszeugen der Verteidigung, darunter angeblich eine Finanzrichterin und ein Polizeibeamter, wegen des Vorwurfs der uneidlichen Falschaussage ermittelt werden. Kein öffentlichkeitswirksamer Schaden für die Justiz?</p>
<p>Wenn die Sache tatsächlich, wie berichtet, mit Verteidiger Stello in die zweite Instanz geht, ist erhöhtes Medieninteresse gewiss. Und Hamburger Examenskandidaten dürfen sich auf interessante, lange nicht mehr durchdachte Fragestellungen gefasst machen <img src='http://der-rechthaber.de/wp-includes/images/smilies/icon_wink.gif' alt=';-)' class='wp-smiley' /> .</p>
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	<item>
		<title>Von: Rolf Schälike</title>
		<link>http://der-rechthaber.de/bergedorfer-strafrichter-als-verteidiger-unterwegs/#comment-1392</link>
		<dc:creator>Rolf Schälike</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 01 Feb 2009 06:10:47 +0000</pubDate>
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		<description>Hier werden Paragraphen diskutiert. Es ist doch allen bekannt, dass Paragraphen lediglich Beiwerk sind zur Durchsetzung der vorab getroffenen Entscheidung.

Liebe Juristen, versteckt euch nicht hinter den Paragraphen.

Was der Richter macht ist im Prinzip nicht zu beanstanden. Eher das Gegenteil.

Richter Günter Stello erfährt Lebensnähe aus eigener Erfahrung. Dazu gehören auch die negativen Seiten, wie, Beziehungen, Korruption, Widersprüche in den eigenen Entscheidungen, Neid, Lüge etc.

Das Positive ist, dass sich Richter Günter Stelle durch seine Entscheidung, Anwalt zu spielen,  der Öffentlichkeit stellt, denn es ist ein Fall von hervorragendem Interesse.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hier werden Paragraphen diskutiert. Es ist doch allen bekannt, dass Paragraphen lediglich Beiwerk sind zur Durchsetzung der vorab getroffenen Entscheidung.</p>
<p>Liebe Juristen, versteckt euch nicht hinter den Paragraphen.</p>
<p>Was der Richter macht ist im Prinzip nicht zu beanstanden. Eher das Gegenteil.</p>
<p>Richter Günter Stello erfährt Lebensnähe aus eigener Erfahrung. Dazu gehören auch die negativen Seiten, wie, Beziehungen, Korruption, Widersprüche in den eigenen Entscheidungen, Neid, Lüge etc.</p>
<p>Das Positive ist, dass sich Richter Günter Stelle durch seine Entscheidung, Anwalt zu spielen,  der Öffentlichkeit stellt, denn es ist ein Fall von hervorragendem Interesse.</p>
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	<item>
		<title>Von: Michael</title>
		<link>http://der-rechthaber.de/bergedorfer-strafrichter-als-verteidiger-unterwegs/#comment-1391</link>
		<dc:creator>Michael</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 31 Jan 2009 19:44:27 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://der-rechthaber.de/?p=193#comment-1391</guid>
		<description>Guter Ansatz, aber ich habe eher Zweifel. § 4 II DRiG zählt Ausnahmen vom Prinzip der Gewaltenteilung auf (§ 4 I DRiG), aber darum geht es hier nicht. § 41 I passt schon vom Wortlaut nicht, zumal Stello sicher unentgeltlich tätig wurde, und die richterliche Unabhängigkeit ist m.E. gar nicht tangiert, da er eben gerade keine richterliche Tätigkeit ausgeübt hat.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Guter Ansatz, aber ich habe eher Zweifel. § 4 II DRiG zählt Ausnahmen vom Prinzip der Gewaltenteilung auf (§ 4 I DRiG), aber darum geht es hier nicht. § 41 I passt schon vom Wortlaut nicht, zumal Stello sicher unentgeltlich tätig wurde, und die richterliche Unabhängigkeit ist m.E. gar nicht tangiert, da er eben gerade keine richterliche Tätigkeit ausgeübt hat.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: RA Werner Siebers</title>
		<link>http://der-rechthaber.de/bergedorfer-strafrichter-als-verteidiger-unterwegs/#comment-1390</link>
		<dc:creator>RA Werner Siebers</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 31 Jan 2009 19:25:06 +0000</pubDate>
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		<description>Ich meine, dass hier Verstöße gegen die §§ 4, 41 I Richtergesetz vorliegen. Dass § 4 II die Verteidigertätigkeit nicht nennt, spricht für ein Verbot. Und dass zur Verteidigung auch Rechtsrat im Sinne von § 41 I gehört, liegt auf der Hand. Selbst bei fehlender Entgeltlichkeit hat der Verteidiger die Pflicht, einseitig zu sein, und das wiederum ist mit § 25 Richtergesetz nicht vereinbar.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ich meine, dass hier Verstöße gegen die §§ 4, 41 I Richtergesetz vorliegen. Dass § 4 II die Verteidigertätigkeit nicht nennt, spricht für ein Verbot. Und dass zur Verteidigung auch Rechtsrat im Sinne von § 41 I gehört, liegt auf der Hand. Selbst bei fehlender Entgeltlichkeit hat der Verteidiger die Pflicht, einseitig zu sein, und das wiederum ist mit § 25 Richtergesetz nicht vereinbar.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Michael</title>
		<link>http://der-rechthaber.de/bergedorfer-strafrichter-als-verteidiger-unterwegs/#comment-1389</link>
		<dc:creator>Michael</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 31 Jan 2009 17:34:47 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://der-rechthaber.de/?p=193#comment-1389</guid>
		<description>Ich habe schon das Problem, Freunde und Bekannte zu verteidigen. Tue ich aus Prinzip nie. Herr Stello sah das bereits anders.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ich habe schon das Problem, Freunde und Bekannte zu verteidigen. Tue ich aus Prinzip nie. Herr Stello sah das bereits anders.</p>
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		<title>Von: ballmann</title>
		<link>http://der-rechthaber.de/bergedorfer-strafrichter-als-verteidiger-unterwegs/#comment-1388</link>
		<dc:creator>ballmann</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 31 Jan 2009 17:26:20 +0000</pubDate>
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		<description>in England gab/gibt es eine Tradition:
Gerät ein Labour-Politiker in einen Verdacht, nimmt er sich einen Verteidiger von den Torries (und umgekehrt)

&quot;hat eine persönliche Beziehung zum Beschuldigten&quot;

Das ist für eine sachgemäße Verteidigung eher schädlich.
Ich würde meine frühere Verlobte nicht verteidigen wollen (die stellt aber auch nichts an,...hoffe ich)</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>in England gab/gibt es eine Tradition:<br />
Gerät ein Labour-Politiker in einen Verdacht, nimmt er sich einen Verteidiger von den Torries (und umgekehrt)</p>
<p>&#8220;hat eine persönliche Beziehung zum Beschuldigten&#8221;</p>
<p>Das ist für eine sachgemäße Verteidigung eher schädlich.<br />
Ich würde meine frühere Verlobte nicht verteidigen wollen (die stellt aber auch nichts an,&#8230;hoffe ich)</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Michael</title>
		<link>http://der-rechthaber.de/bergedorfer-strafrichter-als-verteidiger-unterwegs/#comment-1387</link>
		<dc:creator>Michael</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 31 Jan 2009 17:18:55 +0000</pubDate>
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		<description>@ ballmann: Richterverteidiger und Angeklagter sind befreundet; ich meine, ein Umweltdelikt.

@ Erforderlich: Jaja, juristisch ist es nicht klar. Ich hätte es trotzdem nicht gemacht. Es gibt Gründe, warum man ihm verboten hätte, im selben Amtsgerichtsbezirk als Verteidiger aufzutreten; diese Gründe gelten in schwächerer Form auch für den unmittelbaren Nachbarbezirk. Ich denke einfach, die Überzeugungskraft seines in der Hauptverhandlung verkündeten Strafurteils gegenüber den Angeklagten leidet, wenn man/Öffentlichkeit weiß, dass derselbe Richter Wochen vorher als Strafverteidiger vielleicht komplett anders argumentiert hat, sei es beim Strafmaß oder bei der Frage der Täterschaft oder sonstwas. Damit leidet nicht seine Unabhängigkeit, sondern sein Berufsbild und das Bild der Öffentlichkeit über ihn. Formal mögen Sie, Erforderlich, ja Recht haben. Ein Dienstvergehen ist es sicher nicht. Aber das ist auch egal.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@ ballmann: Richterverteidiger und Angeklagter sind befreundet; ich meine, ein Umweltdelikt.</p>
<p>@ Erforderlich: Jaja, juristisch ist es nicht klar. Ich hätte es trotzdem nicht gemacht. Es gibt Gründe, warum man ihm verboten hätte, im selben Amtsgerichtsbezirk als Verteidiger aufzutreten; diese Gründe gelten in schwächerer Form auch für den unmittelbaren Nachbarbezirk. Ich denke einfach, die Überzeugungskraft seines in der Hauptverhandlung verkündeten Strafurteils gegenüber den Angeklagten leidet, wenn man/Öffentlichkeit weiß, dass derselbe Richter Wochen vorher als Strafverteidiger vielleicht komplett anders argumentiert hat, sei es beim Strafmaß oder bei der Frage der Täterschaft oder sonstwas. Damit leidet nicht seine Unabhängigkeit, sondern sein Berufsbild und das Bild der Öffentlichkeit über ihn. Formal mögen Sie, Erforderlich, ja Recht haben. Ein Dienstvergehen ist es sicher nicht. Aber das ist auch egal.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: ballmann</title>
		<link>http://der-rechthaber.de/bergedorfer-strafrichter-als-verteidiger-unterwegs/#comment-1386</link>
		<dc:creator>ballmann</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 31 Jan 2009 17:05:46 +0000</pubDate>
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		<description>&quot;Womit hätten Sie denn eine Ablehnung des Antrags begründet?&quot;

Ich räume ein, formaljuristisch wirds schwierig.
Bevor ich mich endgültig festlege:
Bin ortsfremd, deshalb:
Ist der Angeklagte auch Richter ?
Welches Delikt ist angeklagt ?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>&#8220;Womit hätten Sie denn eine Ablehnung des Antrags begründet?&#8221;</p>
<p>Ich räume ein, formaljuristisch wirds schwierig.<br />
Bevor ich mich endgültig festlege:<br />
Bin ortsfremd, deshalb:<br />
Ist der Angeklagte auch Richter ?<br />
Welches Delikt ist angeklagt ?</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Erforderlich</title>
		<link>http://der-rechthaber.de/bergedorfer-strafrichter-als-verteidiger-unterwegs/#comment-1385</link>
		<dc:creator>Erforderlich</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 31 Jan 2009 16:35:45 +0000</pubDate>
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		<description>&quot;Für mich ist es wohl auch eher eine Stilfrage.&quot;

Wenn das Ihre einzigen nicht unerheblichen Bedenken sind, dürfte es Sie wohl nicht überraschen, wenn das Gericht nach pflichtgemäßen Ermessen die Genehmigung erteilt.

Warum sollte es auch nicht? Er ist (fach- und) rechtskundig (oder war es zumindest beim Ablegen beider Staatsexamen), hat eine persönliche Beziehung zum Beschuldigten und genießt das Vertrauen des Beschuldigten. Auf der anderen Seite steht da... hm?

Selbst wenn man annehmen könnte, die Zielgruppe beider AG-Bezirke wäre teilweise deckungsgleich. Was hat das mit dem Verfahren zu tun? Die Genehmigung bezieht sich ja immer nur auf das eine Verfahren.

Wo wird die Unparteilichkeit des Richters in späteren Verfahren beschädigt oder zumindest in Frage gestellt? Kann man davon ausgehen, dass ein Richter, der einen Angeklagten verteidigt hat, später stets pro Angeklagten entscheiden wird? Wohl kaum. Als gestandener Jurist ist ein geistiger Rollenwechsel sicherlich nicht permanent, das ergebnisoffene Denken &amp; Diskutieren von verschiedenen Standpunkten aus ist ja wohl die Basis der Juristerei.


Oder wird durch eine einzige Verteidigung das Ansehen des Richters bzw. der Richterschaft gefährdet? Ebenso wohl nicht. Ich finde es persönlich eher ansehenssteigernd, wenn Richter sich auch auf die Gegenseite begeben, aber das hatte ich ja oben schon erwähnt.



@ Herr Richter Ballmann

Womit hätten Sie denn eine Ablehnung des Antrags begründet?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>&#8220;Für mich ist es wohl auch eher eine Stilfrage.&#8221;</p>
<p>Wenn das Ihre einzigen nicht unerheblichen Bedenken sind, dürfte es Sie wohl nicht überraschen, wenn das Gericht nach pflichtgemäßen Ermessen die Genehmigung erteilt.</p>
<p>Warum sollte es auch nicht? Er ist (fach- und) rechtskundig (oder war es zumindest beim Ablegen beider Staatsexamen), hat eine persönliche Beziehung zum Beschuldigten und genießt das Vertrauen des Beschuldigten. Auf der anderen Seite steht da&#8230; hm?</p>
<p>Selbst wenn man annehmen könnte, die Zielgruppe beider AG-Bezirke wäre teilweise deckungsgleich. Was hat das mit dem Verfahren zu tun? Die Genehmigung bezieht sich ja immer nur auf das eine Verfahren.</p>
<p>Wo wird die Unparteilichkeit des Richters in späteren Verfahren beschädigt oder zumindest in Frage gestellt? Kann man davon ausgehen, dass ein Richter, der einen Angeklagten verteidigt hat, später stets pro Angeklagten entscheiden wird? Wohl kaum. Als gestandener Jurist ist ein geistiger Rollenwechsel sicherlich nicht permanent, das ergebnisoffene Denken &amp; Diskutieren von verschiedenen Standpunkten aus ist ja wohl die Basis der Juristerei.</p>
<p>Oder wird durch eine einzige Verteidigung das Ansehen des Richters bzw. der Richterschaft gefährdet? Ebenso wohl nicht. Ich finde es persönlich eher ansehenssteigernd, wenn Richter sich auch auf die Gegenseite begeben, aber das hatte ich ja oben schon erwähnt.</p>
<p>@ Herr Richter Ballmann</p>
<p>Womit hätten Sie denn eine Ablehnung des Antrags begründet?</p>
]]></content:encoded>
	</item>
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		<title>Von: Michael</title>
		<link>http://der-rechthaber.de/bergedorfer-strafrichter-als-verteidiger-unterwegs/#comment-1384</link>
		<dc:creator>Michael</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 31 Jan 2009 16:19:33 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://der-rechthaber.de/?p=193#comment-1384</guid>
		<description>Genau. Und zack gibt es keine Richter mehr. Außer unserem Herrn Ballmann latürnich.:-)</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Genau. Und zack gibt es keine Richter mehr. Außer unserem Herrn Ballmann latürnich.:-)</p>
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