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Berufung und Sitzordnung.

Freitag, 5. Juni 2009 | Autor: Michael

Immer wieder das gleiche Spielchen.

Wohin setzt sich der erstinstanzlich Beklagte, der Berufung eingelegt hat, mithin Berufungskläger und Beklagter, in der zweiten Instanz im Gerichtssaal? Vom Gericht aus gesehen links oder rechts?

Nun ja.

Wie ich es mache, ist es falsch. Jedenfalls fast immer.

Setze ich mich auf die linke Seite (vom Gericht aus gesehen), sagt man mir freundlich, ich solle mich doch als Beklagter “wie üblich” rechts hinsetzen. Aha.

Setze ich mich rechts hin, sagen manche Vorsitzende: bitte links. “Sie sind doch BerufungsKLÄGER.” Aha.

Am liebsten sind mir die Vorsitzenden, die sagen, es sei ihnen wurscht. Die kommen zwar bei der Anrede regelmäßig durcheinander, aber machen da keinen Aufstand mit der doofen Sitzordnung.

Und: bitte keine Schilder. Nein. Alles hat seine Grenzen.

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Thema: Berufliches

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5 Kommentare

  1. 1
    RA JM 

    … solange das Gericht die Parteien dann im Urteil nicht verwechselt …

  2. 2
    Aquii 

    Gibt es schon interne Statistiken über den Ausgang der Verfahren, ob die rechts oder links Sitzenden dann in der Berufung besser da stehen?

  3. 3
    doppelfish 

    Kann man das nicht einfach im Geschäftsverteilungsplan notieren? Richter X: Partei A links, Partei B rechts, bei Richter Y andersrum?

  4. 4
    Michael 

    Vermutlich eine der wenigen Statistiken die es nicht gibt, Aquii. Und, doppelfish, bei den zahlreichen Änderungen der Geschäftsverteilungspläne würde so etwas dort nicht lange halten…

  5. Wieso keine Schilder?

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