Home

Beschleunigung fängt unten an.

Dienstag, 3. Januar 2012 | Autor: Michael

Wider allen Erwartungen ist  mit § 198 GVG ein Gesetz in Kraft getreten, welches der Justiz Beine machen soll. Ich gebe zu: ich habe damit nicht mehr gerechnet. Aber dann war es da – und zunächst einmal galt es, alle Aktenleichen darauf hin durchzusehen, ob sich seit Monaten nichts mehr tat oder ob sie sonst irgendwie vor sich hinsiechten.

Wie man hört, haben die Länder schon reagiert – das Land Niedersachsen soll 3,2 Millionen Euro bereitgestellt haben,  wohl um den immateriellen Schaden aufzufangen. Eigentlich sollte das Gesetz nach den Vorgaben des EuGH präventiv wirken – eigentlich sollte es darum gehen, von vornherein Verzögerungen zu vermeiden. Statt dessen scheinen die Länder schon zu resgnieren, fügen sich in ihr offenbar unvermeidbares Schicksal und zahlen.

Die Verzögerung aber bleibt.

Als ich heute beim Landgericht Hamburg (ZK) vorsichtig nach dem Verbleib eines Protokolls einer Beweisaufnahme einer Sitzung vom 13.12.2011 fragen ließ, wurde mir mitgeteilt, es käme frühestens Ende nächster Woche. Also dann über einen Monat nach der Sitzung. Man sei überlastet, arbeite nur “mit halber Kraft”.

Na dann. Die Justiz ist von der vielgepriesenen Dienstleistung so weit entfernt wie der HSV von der deutschen Meisterschaft.

Tags »

Trackback: Trackback-URL | Feed zum Beitrag: RSS 2.0
Thema: Berufliches, Rechtliches

Diesen Beitrag kommentieren.

3 Kommentare

  1. 1
    Gudrun Schwarz 

    Kleine Korrektur: es sind die Vorgaben des EGMR bzw. der EMRK und nicht die des EuGH.

    Gruß
    Gudrun Schwarz

  2. 2
    Anna 

    Man sollte einfach die ganze Rechtsprechung abschaffen. Vielleicht zusammen mit der Pressefreiheit. Das würde unsere Justiz massiv entlasten.

  1. [...] 22. Januar 2012 | Autor: Michael Die Justiz des Vatikanstaates würde über das bundesdeutsche Justizbeschleunigungsgesetz, würde es dort gelten, nur müde lächeln. Die dortige Justiz benötigt für die Abarbeitung eines [...]

Kommentar abgeben

google