Bettina Wulff ist noch im Amt. Eine verfassungsrechtliche Warnung.
Freitag, 17. Februar 2012 | Autor: Michael
Anerkanntermaßen kommt dem Amt der “First Lady” eine große Bedeutung zu. Sie tritt mit dem Bundespräsidenten gemeinsam auf. Und gemeinsam ab (Irrtum: siehe unten). In der Zwischenzeit werden Stiftungen gegründet und kranke Kinder getätschelt.
An anderer Stelle ist allen Ernstes die Auffassung vertreten worden, die Präsidentingattin wäre kein Verfassungsorgan. Diese Ansicht ist – bei allem Verständnis – nicht vertretbar. Auch die Ehefrau des Bundespräsidenten repräsentiert die Bundesrepublik nach außen, berät ihren Gatten in allen Fragen (auch den finanziellen Dingen) und ist stets an seiner Seite. Ein Fehltritt ihrerseits kann dem Land genauso schaden wie ein Fehltritt des Bundespräsidenten selbst. Sie ist sozusagen eine Institution. Nicht ohne Grund erscheint daher auch Bettina Wulff auf der halboffiziellen homepage des Bundespräsidenten.
Sie ist daher nach zutreffender Ansicht als Verfassungsorgan anzusehen. Dann aber endet ihre Amtszeit keineswegs automatisch mit dem Amt des Bundespräsidenten. Das Recht des Rücktritts vom Amt des höchsten Staatsoberhaupts ist ein höchstpersönliches Recht; es kann nur vom jeweiligen Amtsinhaber ausgeübt werden. Dieser Grundsatz gilt auch für die Gattin. Aus diesem Grunde sollte Frau Wulff ebenfalls zurücktreten. Die bloße Vorstellung, in einem Monat würde dieses Land von zwei Repräsentantinnen repräsentiert, lässt mich erschaudern. Man stelle sich etwa das Kompetenzgerangel beim UNICEF-Neujahrsgespräch vor. Aber Moment. Vielleicht bekommen wir ja auch bald eine Bundespräsidentin. Dann würde – Gleichberechtigung sei Dank – auch der Ehegatte dieses Land repräsentieren… in diesem Land, in dem Mann und Frau ja bekanntlich nicht nur auf dem Papier gleiche Rechte haben, sicherlich kein Problem. Dann würden beispielsweise ein Herr von der Leyen gemeinsam mit Frau Wulff….
Lassen wir das. Dieses Land braucht Klarheit. Ich erwarte nun Ihren Rücktritt, Frau Wulff.


Sie stand daneben und hat blond genickt. Das lass ich mal gelten.
Grundsätzlich kommt in der Bundesrepublik Deutschland dem Schweigen kein Erklärungswert zu.
@Anton: … dem Nicken aber schon.
Also nun auch Bettina aus den »königlichen Gemächern« zu verbannen, wäre doch eine unzumutbare Härte. Nach Medienberichten sol sie sich doch da so wohl gefühlt haben. Vielleicht sollte man erstmal die Entscheidung des neuen BPräsi abwarten. vielleicht möchte er ja auch in der Hinsicht ein Wulff-Nachfolger sein, betreffs Scheidung und Heirat mit der bisherigen First-Lady…
In dem Zusammenhang müßte endlich aber auch mal der Amtseid modernisiert werden. Der Spruch: … so wahr mir Gott helfe, taugt doch nichts mehr. Es sei denn zur Schuld-Verweisung, das Wulff dafür nichts konnte. Lauten müßte der Spruch künftig: So wahr mir »Bild« hilft…