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Bund und Länder klagen gerichtskostenfrei.

Freitag, 30. Januar 2009 | Autor: Michael

§ 2 S. 1 des Gerichtskostengesetzes lautet in Absatz 1:

“In Verfahren vor den ordentlichen Gerichten und den Gerichten der Finanz- und Sozialgerichtsbarkeit sind von der Zahlung der Kosten befreit der Bund und die Länder sowie die nach Haushaltsplänen des Bundes oder eines Landes verwalteten öffentlichen Anstalten und Kassen. ”

Eine erstaunliche Privilegierung – hinsichtlich der Gerichtskosten also spielen Bund und Länder ihre eigene Rechtsschutzversicherung. Sie dürfen klagen und verlieren, ohne dass Gerichtskosten entstehen. So werden Prozessrisiken nicht unerheblich abgemildert. Grad mal wieder gemerkt, in einem teuren Bauprozess. Tsts.

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Thema: Rechtliches, Unlogisches

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Keine Kommentare

  1. 1
    Erforderlich 

    Aus Controlling-Gesichtspunkten wäre es sicherlich interessant, aber letzten Endes läufts doch aufs Gleiche hinaus, wenn das Bundesland auf die Prozesskosten verzichtet, die es an sich selbst zahlen müsste.

    Wegen des Anspielens auf Bausachen gehe ich davon aus, dass es sich wohl um eine Gemeinde handelt und sie gerne durch die Gerichtskosten eine abschreckende Wirkung erreichen wollten.
    Nunja, Gemeinden gehören (trotz mittelbarer Staatsanwalt) doch organisatorisch in diesem Fall zu den Bundesländern. Also spart man sich so unnötige Umbucherei.

    Vermutlich hätte ein gut lancierter Artikel für die Presse in der Gemeinde über deren seltsames Gebaren mehr Wirkung als sich über die Abschreckungswirkung von Gebühren Sorgen zu machen. Dickköpfigkeit wird meist nicht durch wirtschaftliche Argumente geheilt ;-)

  2. 2
    Michael 

    Ja, Gemeinden merken da wenig, vor allem die kleinen… stures Volk manchmal. Hier ging es aber nicht um eine Gemeinde, ausnahmsweise, privates BauR auch.

    Ich find es nicht sooo leicht zu vermitteln, wenn der Mandant eine Klage erhebt, fast 4000 Euro Gerichtskosten zahlen muss, dann eine Widerklage kommt in gleicher Höhe – die bleibt dann gerichtskostenfrei. Da kommen Fragen auf.

  3. 3
    ballmann 

    Schön ist auch, dass gemäß § 71 GVG Staatshaftungsprozesse ohne Rücksicht auf den Streitwert dem LG zugeordnet werden.
    Wegen jedes “Schlaglochschadens” darf sich der Bürger einen Anwalt nehmen und sieht sich – falls die Berufungssumme erreicht wird – in der 2. Instanz der geballten juristischen Kraft eines OLG-Senats gegenüber

  4. 4
    Michael 

    Ja, der totale Nonsens. Vor Jahren hat mal ein Lehrer das Handy eines Schülers zertrümmert – wegen 60 Euro ging es zum Landgericht.

  5. 5
    ballmann 

    vermutlich durch Notwehr gerechtfertigt

  6. 6
    Michael 

    Lol. Nein, ausnahmsweise nicht.:-)

  7. 7
    wAldhEinZ 

    das geht sogar noch in tiefere Schichten:

    Stcihwort: Justizgebührenbefreiungsgesetz

    http://rlp.juris.de/rlp/JGebBefrG_RP_rahmen.htm

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