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Was haben Gesetze und Gehirne gemeinsam?

Donnerstag, 17. September 2009 | Autor: Michael

Fragt sich der Kollege Wendt aus Recklinghausen (in der neuen WuM, Heft 9, S.496f). Und findet erwartungsgemäß keine befriedigende Antwort.

Es geht um § 16 III WEG, der da lautet:

“Die Wohnungseigentümer können abweichend von Absatz 2 durch Stimmenmehrheit beschließen, dass die Betriebskosten des gemeinschaftlichen Eigentums oder des Sondereigentums im Sinne des § Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches, die nicht unmittelbar gegenüber Dritten abgerechnet werden, und die Kosten der Verwaltung nach Verbrauch oder Verursachung erfasst und nach diesem oder nach einem anderen Maßstab verteilt werden, soweit dies ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht”

Semantisch bereits eine Meisterleistung. Inhaltlich auch. Diese Norm, die eigentlich dazu dienen sollte, die Änderung eines Verteilungsschlüssels abweichend von einer Vereinbarung der Wohnungseigentümer zu vereinfachen, führt, wie Wendt zutreffend feststellt, bereits wenige Jahre nach ihrem Inkrafttreten zu dem totalen Chaos – nahezu jeder legt die Vorschrift anders aus.

“Mir ist nicht bekannt, welche Meister bei der Gestaltung des § 16 III WEG am Werk waren” schreibt Wendt. Recht hat er. Und am Ende des Aufsatzes dann: “Es bedarf wohl keiner weiteren Ausführung, dass Gesetze und Gehirne nicht immer etwas miteinander zu tun haben. Oder etwa doch?”

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Nordkurve.

Donnerstag, 23. April 2009 | Autor: Michael

Es hätte mir zu denken geben sollen, als ich dieses Schild am Tribüneneingangsbereich las. Da stand sinngemäß etwas von “Zutritt nur für HSV-fans”. Naja. Eigentlich hätte es mir schon zu denken geben müssen, als ich die Karten ersteigerte. Aber da hatte ich gar nicht Zeit zu gucken wo mich denn ebay hinführte.

Endgültig zu spät war es dann, als es um uns herum Nacht wurde, kurz vor dem Spiel. Da rollten nämlich eingefleischte HSVer eine Plane aus, die ausgereicht hätte, um den ganzen Werderfanblock drin einzuwickeln. Über unseren Köpfen. Keine Ahnung, was da drauf stand.

Mein Nachbar zur Linken stand sowieso das ganze Spiel über. Und schrie. Zwischenzeitlich holte er sich Bier. Das eine oder andere. Irgendwann war seine Stimme weg. Das machte dann nicht mehr so wirklich viel. Vielleicht etwas schade um den schönen Gesang. Er hat mich  über 130 Minuten beifallsheischend angesehen, zumeist unmittelbar nach seinen leicht ehrenrührigen ..äh.. Anfeuerungen. Ich habe ihn 130 Minuten lang ignoriert. Als Mertesacker das 1:0 für Werder schoss, wurde die Situation einen kurzen Moment lang kritisch (ich hatte meine nach oben schnellenden Arme nicht ganz unter Kontrolle). Ein HSVfan vor uns fragte kurz darauf, ob wir denn den HSV mögen würden. Ich antwortete gelassen und diplomatisch. Beim Ausgleich wollte er mich dann vor Glück abklatschen, was ich ignorierte. Und als Wiese dann drei Elfmeter in Folge hielt – alles fand unmittelbar vor unseren Nasen statt – jubelte ich mehr als nur still und verhalten. Aber die tausend anderen um uns herum waren da schon so traumatisiert, dass sie sowieso nichts mehr merkten.

So viel blau um uns rum.

So viel blau um uns rum.

Aber grünweiß fand auf dem Rasen statt.

Und ich habe dazugelernt, dass der Torwart vor dem Elfmeter auf der Linie offenbar so viel herumhampeln darf wie er lustig ist. Hm. Das war früher mal anders, dachte ich.

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Venedig.

Mittwoch, 22. April 2009 | Autor: Michael

venedigich00311

venedigich0061

Eigentlich nur als Test gedacht. Später mal mehr.:-)

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Der tatsächliche Opferschutz im Strafprozess

Montag, 2. März 2009 | Autor: Michael

…findet nicht wirklich statt.

Daran vermögen auch die zahlreichen Opferschutzgesetze aus der letzten Zeit nicht wirklich viel zu ändern. Und auch keine Merkblätter, die Opfern von Straftaten meist schon bei der ersten Vernehmung bei der Polizei mitgegeben werden.

Typischerweise erlebt man vielmehr zumeist Folgendes:

Die Vollmacht im Ermittlungsverfahren, für die Geschädigten zur Akte gereicht, wird hartnäckig von den Ermittlungsbehörden ignoriert, ebenso wie die sicherheitshalber schon abgegebene Anschlusserklärung im Falle einer Nebenklage. Fragt man nicht alle paar Monate nach, so darf man sich nicht wundern, wenn der Mandant plötzlich, meist Monate oder gar Jahre später, mit einer Zeugenladung für “seinen” Termin – der natürlich dann auch schon in der nächsten Woche ist! – vor der anwaltlichen Tür steht. Verwirrt guckt man die eigene Post durch, um festzustellen, dass man tatsächlich natürlich keine Ladung erhalten hat. Warum auch.

Und dann geht es erst richtig los. Da nach der Strafprozessordnung auf die Terminslage des Nebenklagevertreters keine Rücksicht genommen werden darf, scheitern Verlegungsanträge in grausamer Art und Weise. Stößt man nicht auf einen verständnisvollen Richter, der auf die StPO pfeift, so muss das Opfer einer Körperverletzung bzw. eines Mißbrauchs ohne anwaltliche Hilfe in den Hauptverhandlungstermin. Ach ja – und die Ermittlungsakte hatten natürlich bis dahin schon alle, nur der Opferanwalt nicht. Und die kriegt er ja nun zumeist auch nicht mehr, da wegen der Kürze der Zeit bis zum Termin ja nun unentbehrlich.

Selbst Schuld mag man da denken, warum fragt man halt nicht alle Nas lang bei der Staatsanwaltschaft nach. Doch selbst dann. Bei Formulierung der Anklageschrift wird die Nebenklage leider oft genug übersehen. Das Gericht selbst hat meist auch keinen Anlass, beim ersten Durchblättern der Akte auf den Fehler hinzuweisen. Aber selbst wenn bis dahin alles gut läuft: geladen zum Hauptverhandlungstermin werden oft, jedenfalls bei den Amtsgerichten, wieder alle, nur der Nebenklagevertreter nicht.

Und noch eine Variante: als ich unlängst Opfer in einem Mißbrauchsfall vertrat, wussten im Hauptverhandlungstermin alle, dass der Einspruch gegen den Strafbefehl zwei Wochen vor dem Termin durch Schriftsatz des Verteidigers auf das Strafmaß beschränkt worden war. Trotzdem waren die Geschädigten geladen, auch die Eltern, obwohl nach der Beschränkung des Einspruchs deren Aussagen (naturgemäß die Opfer belastend) gar nicht mehr notwendig waren. So erschienen dann brav alle zum Termin, fertig mit den Nerven und in der Erwartung, dem Täter gegenüberstehen zu müssen – nur: der kam ja sowieso nicht, wie seit Wochen bekannt. Allen anderen Verfahrensbeteiligten – Gericht, Staatsanwaltschaft, Verteidigung – bekannt. Nur mir nicht. Denn meine Akteneinsicht war, wie üblich, ca. 4 Wochen alt und eine Abschrift vom einspruchsbeschränkenden Schriftsatz des Kollegen Verteidigers hatte ich nicht erhalten.

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Noch´n Gedicht.

Samstag, 28. Februar 2009 | Autor: Michael

Für muh-muh und alle anderen halbwegs Schachinteressierten kurz was von gestern abend:

Stellung nach dem 28. Zug von Schwarz (28…g6). Wie gewinnt Weiß?

Auf geht´s: weiter…

Thema: Allgemein | 11 Kommentare

Wolfgang kommt doch schon.

Donnerstag, 26. Februar 2009 | Autor: Michael

Gestern, Sport. In der Männerumkleide. Von draußen hört man Geschreie. Einer Frau. Steht offenbar vor der Tür. “Wolfgang, nun komm endlich!”

Einer der fast angezogenen Herren guckt zur Tür. Zieht sich hektisch weiter an. Ruft zurück: “Komm doch schon! Warte!”

Von draußen, deutlich vernehmbar für alle fast Angezogenen: “Wo bleibst du denn?? Ich will endlich los!”

Wolfgang stopft sein Hemd in die Hose, murmelt was in seinen Bart, greift zu seinen Schuhen. “Jaaa doch!”

Vor der Tür: “Ich hab da soooo satt!!!! Immer trödelst du so!” Wolfgang stolpert. Zur Tür. Kein Wunder. Die Schnürsenkel sind nicht zu.  Guckt sich nochmal kurz um. Was vergessen?

Der Rest der fast Angezogenen bedeutet ihm: nein. Alles mit. Er könne gehen. Lieber schnell. Wolfgang öffnet die Tür.

Vor ihm die wohl Angetraute: “Da bist du ja endlich! Ich steh hier schon seit Stuuuuuuuuunden rum! Was machst du da bloߟ immer! Bin schon so laaaange fertig und waaaaaaaaaaaaaarte nur auf dich!!”

Wolfgang schließt die Tür hinter sich. Die fast Angezogenen sehen sich an. Und finden, dass sich Wolfgang sehr schnell angezogen hat. Ach Wolfgang.

Thema: Allgemein, Eheliches | 28 Kommentare

Lucidum intervallum.

Dienstag, 17. Februar 2009 | Autor: Michael

Manchmal spielt der Rechthaber auch Schach. Und selten mal gut. Am Montag war es mal wieder so weit. Allerdings verlor seine Mannschaft dann auch gleich mit 2:6.

Alle, die nichts vom Schach verstehen, bitte weglesen. Ich bitte um Nachsicht.

Also:

Stellung nach 26 Zügen, der Rechthaber hat Weiß. Weiß am Zug gewinnt.

Na? Sieht einer die Kombi?

O.k.:

27. Sd7 gewinnt eine Figur.

Denn nach 27…Sxd7 28. Dxe7 Ta8 29. Txa8 Lxa8 30.Dxd7 Dxd7 31.Lxd7 Lxd5 32. Sxb6

sieht es so aus:

Mit Mehrfigur und Schwarz gab nach weiteren 15 Zügen auf.

Manchmal erschreckt man sich richtig vor sich selbst. 27. d6 gewann auch, aber weniger hübsch und weniger Material.

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Sail away.

Sonntag, 15. Februar 2009 | Autor: Michael

Gorch Fock im Schnee, gestern in Kiel, Tirpitzmole. Mit – kaum erkennbar – Hund im Tümpel.

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Las Vegas-Vergleich.

Samstag, 7. Februar 2009 | Autor: Michael

So heißt der von Ballmann bereits erwähnte Monte Carlo-Vergleich auch in gewissen Gegenden.

Ganz spannend ist eine Entscheidung des OLG Frankfurt, die durch Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde durch den BGH am 23.10.2008 rechtskräftig wurde (VII ZR 68/08):

Dort hatte der Schuldner die Zahlungsfrist um 107 Minuten überschritten, so dass der Gläubiger die gesamte Forderung und nicht nur den im Falle fristgemäßer Zahlung vereinbarten Teil geltend machte (356.492,86 Euro statt 190.000 Euro). Der Senat meinte, dies würde gegen Treu und Glauben verstoßen, mit etwas merkwürdiger Begründung abstellend auf den Einzelfall.

Bis dato kannte ich nur die Formulierung “Monte Carlo-Vergleich”; bin nun mal wieder schlauer (grad gelesen bei IBR 2009, 75).

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Zum Tackerunwesen.

Mittwoch, 4. Februar 2009 | Autor: Michael

Jeder kennt sicherlich diese kleinen, nützlichen Zinkdinger:

(source: http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/d/db/Heftklammer.jpg/180px-Heftklammer.jpg).

Allerdings neigt die Justiz dazu, sie zu mißbrauchen. Regelmäߟig rammen die Mitarbeiter der Geschäftsstellen der Gerichte ganze Zinkvorkommen in ein “Postausgangsstück”. Besonders beliebt ist es, dickere Gutachten mit dem inhaltslosen Anschreiben des Gerichts zu tackern. Und zwar genau oben in der Mitte. Mehrfach.

Dann helfen auch die mittlerweile im Gebrauch anzutreffenden Enttackerungsgeräte auch nicht wirklich weiter, da gewisse Geschäftsstellen es schaffen, sogar 40-50 Seiten mit einem Tackerdings gleichzeitig zu versorgen. Allein das gewaltsame Öffnen des Posteingangs – man kann das Gutachten geschickterweise so ja auch nicht umblättern – kann durchaus einige Minuten in Anspruch nehmen.

Sollte also einer der geneigten Leserinnen oder Leser zufällig zu denen gehören, die mit Freude 30 Blatt und mehr durchtackern, so will ich Ihnen diese Freude ja generell gar nicht nehmen – benutzen Sie doch Ihre Stapel Altpapier zu Hause und tackern Sie was das Zeug hält. Aber mich verschonen Sie bitte damit. Behalten Sie Ihren Zinkkram.

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