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Archiv für die Kategorie » Berufliches «

Das nächste Mal: mit Schimmel im Gerichtstermin

Freitag, 3. Februar 2012 | Autor: Michael

Als Anwalt muss ich ja nicht immer alles verstehen oder alles können. Ich räume unumwunden ein, dass ich von Familienrecht so viel verstehe wie ein Metzger von Botanik. Umgekehrt verstehe ich vielleicht von den Gebieten etwas,  auf denen ich meine Fachanwaltstitel führe. Aber ich glaube, das reibe ich im Gerichtstermin den Beteiligten nicht immer unter die Nase.

Andere Kollegen verfahren da … anders. Heute beim Landgericht Hamburg meinte ein Medienrechtler, seine – unbestrittene – Kompetenz hervorheben zu müssen.  Der Kollege, Fachanwalt im gewerblichen Rechtsschutz, verwies in einer Domainstreitigkeit darauf, dass er seine “Internetanschrift”  ja – kompetent – wie seinen richtigen Namen trage, nur getrennt durch das @ (also zB Hans@Meier.de), eben weil er von der Materie so viel verstehe.

Ich bin und war beeindruckt. Von diesem Fachgebiet verstehe ich eben nichts. Aber vielleicht erscheine ich nächstens mit einem Stück Bitumendickbeschichtung im Termin. Oder einer verschimmelten Tapete. Ich denke noch darüber nach. Kompetenz nach außen ist eben alles.

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Plädoyer für ein Wortprotokoll im Zivilprozess

Freitag, 3. Februar 2012 | Autor: Michael

Aussagen eines Zeugen sollten möglichst unverfälscht im Protokoll wiedergegeben werden.

Dennoch ist es gängige Praxis, dass Richter die Aussage mit eigenen Worten wiedergeben.  In einem Termin vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht haben Mandanten nun veranlasst, dass Stenographinnen zeitgleich die Beweisaufnahme mitschrieben – das Wortprotokoll liegt nun vor, parallel dazu das gerichtliche Protokoll.

Es verwundert nicht, dass die mehrstündige Zeugenvernehmung im Gerichtsprotokoll auf ca. 25 Seiten zusammengefasst ist, während das Wortprotokoll den fünffachen Umfang einnimmt. Aber es verwundert doch, dass sich im gerichtlichen Protokoll angebliche Aussagen des Zeugen wiederfinden, die er nach dem Wortprotokoll nie – nicht einmal in ähnlichem Zusammenhang getan – machte.

Man muss nicht Verfechter der Nullhypothese sein, um die Vorteile des Wortprotokolls zu erkennen.  Die Glaubwürdigkeit eines Zeugen hängt von einer Vielzahl von Umständen ab, die jedoch in einem üblichen gerichtlichen Protokoll “glattgebügelt” werden.

Bender/Nack/Treuer, Tatsachenfeststellung vor Gericht, 3.Auflage, bringen unter Berufung auf Schmitz und Banscherus (Autoren einer BKA Forschungsreihe) folgendes, typisches Beispiel (S.352) für eine falsche Paraphrasierung (allerdings im Strafprozess – die Anforderungen gelten ebenso im Zivilprozess):

Frage: War der Geschädigte zu dem Zeitpunkt …. schon angetrunken?

Antwort: ja.

Frage:  Stark angetrunken?

Antwort: Ja, hunnertprozentig

Frage: Ja, richtig besoffen, voll?

Antwort: Ja

Protokoll: “Dabei hat der Geschädigte, der meiner Meinung nach bereits erheblich unter Alkoholeinwirkung stand, mich gesehen und zu mir gesagt, dass er mich kennen würde.”

Letztlich werden die Kosten dagegen sprechen: ein Tonbandmitschnitt etwa müsste in stunden- oder gar tagelanger Arbeit von der Geschäftsstelle zu Papier gebracht werden… Allerdings: die Wahrheitsfindung hat nun mal ihren Preis. Mag es im schlimmsten Fall mehrere hundert Euro kosten, die Bandaufzeichnung zu Papier zu bringen – das wären Kosten, die die Parteien in Kauf nehmen sollten. Dann wäre endlich Schluss mit den “Auf Frage: ….” oder “Wenn ich gefragt werde, ob… dann…” , Hinzufügungen, falschen Paraphrasierungen, Auslassungen, Modifikationen und all den Unerträglichkeiten.

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“Von Ihnen nehme ich keine Würstchen!”

Freitag, 27. Januar 2012 | Autor: Michael

Das Amtsgericht Reinbek bringt sich in diesen Tagen den Bürgern der Stadt näher:

Der Tag der offenen Tür.

Das erinnert mich an eine wunderbare Begebenheit vor einigen Jahren:

Anlässlich eines Tags der offenen Tür bei einem anderen Gericht (Bundesland Niedersachsen) vor einigen Jahren war es ein Staatsanwalt, der an das interessierte Publikum Würstchen verkaufte. Vor ihm stand ein Teil der Öffentlichkeit, der ihn anstarrte und sich offenbar erinnerte. “Sie haben damals dafür gesorgt, dass ich drei Jahre pur bekam!”

Darauf brach eine erregte Diskussion los, der verurteilte Teil der Öffentlichkeit warf dem Staatsanwalt vor, sein Leben ruiniert zu haben. Dieser wehrte sich mit Formulierungen wie “das ist nun mal der Rechtsstaat” oder “Jetzt sind Sie doch ein freier Mann” oder ähnlich beruhigenden Formulierungen. Am Ende dann ergriff der Verurteilte Teil des Rechtsstaats den Würstchentopf und kippte ihn über den Verkaufsstand.

Hemmungen abbauen. Das Gericht dem Menschen näher bringen. Das Ziel des Tags der offenen Tür bei einem Gericht. Immer wieder ein Erlebnis.

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Paradoxon auf der Amtsgerichtstoilette

Donnerstag, 26. Januar 2012 | Autor: Michael

Und das sieht dann so aus:

Gesehen und ignoriert auf dem Klo des Amtsgerichts Winsen/Luhe.

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18,8 Tage durchschnittliche Prozessdauer.

Sonntag, 22. Januar 2012 | Autor: Michael

Die Justiz des Vatikanstaates würde über das bundesdeutsche Justizbeschleunigungsgesetz, würde es dort gelten, nur müde lächeln. Die dortige Justiz benötigt für die Abarbeitung eines Verfahrens durchschnittlich 18,8 Tage und hat damit  die durchschnittliche Dauer der Verfahren im Vergleich zum Vorjahr fast halbiert (36 Tage).

Und niemand soll sagen, dies läge daran, dass es da unten keine Prozesse gäbe. Das Gegenteil ist der Fall: auf 492 Vatikanbürger kamen im letzten Jahr 640 Zivil- und 226 Strafverfahren, fast also zwei Prozesse pro Kopf pro Jahr. Das übertrifft die Prozessfreudigkeit der bundesdeutschen Bevölkerung um ein Vielfaches.

Bedenkt man zudem, dass die italienische Justiz im Schnitt drei bis fünf Jahre für ein Verfahren benötigt, ist man also hinter dem Petersplatz  sechzig bis hundertmal so schnell wie ein paar Meter weiter der italienische Straf- oder Zivilrichter.

Hm. Ich werde zukünftig versuchen, in bestimmten Fällen Gerichtsstandsvereinbarungen zu schließen… wenn das dann so einfach ginge…

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Beschleunigung fängt unten an.

Dienstag, 3. Januar 2012 | Autor: Michael

Wider allen Erwartungen ist  mit § 198 GVG ein Gesetz in Kraft getreten, welches der Justiz Beine machen soll. Ich gebe zu: ich habe damit nicht mehr gerechnet. Aber dann war es da – und zunächst einmal galt es, alle Aktenleichen darauf hin durchzusehen, ob sich seit Monaten nichts mehr tat oder ob sie sonst irgendwie vor sich hinsiechten.

Wie man hört, haben die Länder schon reagiert – das Land Niedersachsen soll 3,2 Millionen Euro bereitgestellt haben,  wohl um den immateriellen Schaden aufzufangen. Eigentlich sollte das Gesetz nach den Vorgaben des EuGH präventiv wirken – eigentlich sollte es darum gehen, von vornherein Verzögerungen zu vermeiden. Statt dessen scheinen die Länder schon zu resgnieren, fügen sich in ihr offenbar unvermeidbares Schicksal und zahlen.

Die Verzögerung aber bleibt.

Als ich heute beim Landgericht Hamburg (ZK) vorsichtig nach dem Verbleib eines Protokolls einer Beweisaufnahme einer Sitzung vom 13.12.2011 fragen ließ, wurde mir mitgeteilt, es käme frühestens Ende nächster Woche. Also dann über einen Monat nach der Sitzung. Man sei überlastet, arbeite nur “mit halber Kraft”.

Na dann. Die Justiz ist von der vielgepriesenen Dienstleistung so weit entfernt wie der HSV von der deutschen Meisterschaft.

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Wesentliches II: Weihnachtspost vom Sachverständigen

Sonntag, 18. Dezember 2011 | Autor: Michael

Das LG Dessau-Roßlau musste sich mit der Frage auseinandersetzen, ob ein Sachverständiger dann befangen ist, wenn er am 23.12. eine Ladung zum Ortstermin für den 10.1. des nächsten Jahres absendet und diese am 24.12. einer Partei zugeht (Beschluss vom 17.3.2011, 1 T 19/11).

Tatsächlich lehnte eine Partei den Sachverständigen als befangen ab, weil die am 24.12. zugegangene Ladung den Weihnachtsfrieden störe (!).

Erstaunlicherweise wiesen das Amtsgericht (Wittenberg) als auch das Landgericht den Befangenheitsantrag ab: einen offiziellen Grundsatz des “Weihnachtsfriedens” gäbe es nicht.

Dann wäre das ja, rechtzeitig auch für dieses Jahr, grundsätzlich geklärt.

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Nichts gelernt – Verhöre und “intensives Nachfragen”

Freitag, 5. August 2011 | Autor: Michael

Wenn man dem glauben kann was im weltweiten Netz steht, dann hat die Polizei nach dem verbotenen Foltereinsatz am Kindesmörder Gäfgen nichts dazugelernt:

Während sich die halbe – auch juristische Welt – über die Entscheidung des LG Frankfurt, Gäfgen eine Entschädigung von 3000 Euro zuzusprechen, aufregt, wird übersehen, dass die Gewerkschaft der Polizei einmal mehr unfassbare Kommentare von sich gibt. “Das Urteil sei “emotional nur schwer erträglich”, sagte der GdP-Vorsitzende Bernhard Witthaut – unter dem Gesichtspunkt der Rechtsstaatlichkeit jedoch geboten. Vor allem dürfe das Urteil aber nicht zur Folge haben, dass Polizeibeamte in Verhören nicht mehr intensiv nachfragen dürften.”

Dass verbotener Foltereinsatz von “intensiver Nachfragerei” Meilen entfernt ist, sollte jedem Laien klar sein. Um so schlimmer ist, dass offenbar gewisse Polizeibeamte schon wieder versuchen, die aus dem Frankfurter Verfahren gezogenen Lehren zu vergessen. Die Bemerkung von Witthaut lässt erahnen, wie mancherorts auf Polizeirevieren Vernehmungen stattfinden.

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Etwa der Kram?

Freitag, 29. Juli 2011 | Autor: Michael

Meine Mitarbeiterin rief gestern bei der Geschäftsstelle einer Baukammer des Landgerichts Hamburg an, um sich nach einer Fristverlängerung in einer Sache (nennen wir die Mandanten in der Sache aus Vereinfachungsgründen “Müller”)  zu erkundigen. Da sich die Akte beim zuständigen Richter befand, wurde sie durchgestellt. Als sie ihn fragte, ob er – da heute die Frist abläuft – die Frist verlängert habe, meinte er zu ihr,  offenbar eine andere Akte von mir im Kopf:

“Geht es etwa um den Schulzekram?”

Begeisterung klingt da nicht gerade heraus.

Übrigens warte ich seit bald einem Jahr in dem Schulzekram darauf, dass die Akte auch nur irgendwie gefördert wird. Hm.

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PEBB§Y und Bausachen – oder: was erlauben Andersen?

Donnerstag, 28. Juli 2011 | Autor: Michael

Es war einmal vor einigen Jahren, als die Personalbedarfsberechnungssysteme (PEBB§Y) in der Justiz Einzug hielten. Die Wirtschaftsberatungsgesellschaft Arthur Andersen Business Consulting GmbH erstellte 2003 ein Gutachten, welches im Wesentlichen von den einzelnen Bundesländern übernommen wurde. Dort wird festgelegt, wieviel Zeit ein Justizangehöriger durchschnittlich für welche Tätigkeit benötigt. Ich erspare an dieser Stelle die Einzelheiten. Für die Zivilkammern am Landgericht etwa wurde festgelegt, dass eine Prozessakte über gewerblichen Rechtsschutz durchschnittlich in 430 Minuten, eine Mietsache in 410 Minuten, eine Verkehrsunfallsache in 700 Minuten und eine Bausache in 800 Minuten erledigt sein sollen.  Diese Zahlen wurden in manchen Bundesländern zwar bald leicht korrigiert (Bausachen nun 872 Minuten, Verkehrsunfälle 620), aber das System ist vom Grundsatz geblieben und wird, soweit ersichtlich, fleissig beachtet (zynische Töne allerdings hört man nicht nur auf den Gerichtsfluren, sondern liest sie auch im weltweiten Netz).

Ich kenne Arthur Andersen nicht. Und ich habe auch sein Gutachten nicht vollständig gelesen. Das brauche ich aber auch nicht, um festzustellen, dass PEBB§Y jedenfalls in meinen Dezernaten nicht wirklich funktioniert.

Kein Richter wäre in der Lage, die meisten meiner Bauakten, die sich in meinem Dezernat in den letzten Jahren angesammelt haben, auch nur in 14,5333333 Stunden zu bearbeiten. Sie sind dick, umfassen regelmäßig mehr als 250 Blatt aufwärts (bis zu 5000 Blatt pro Prozess) und warten alle auf einen Sachverständigen, der dann nach Erstellung des Gutachtens in einer mehrstündigen Beweisaufnahme anzuhören ist. Von dem dann zu fertigenden Urteil will ich gar nicht erst reden.  Grishambücher habe ich nie unter 5 Stunden geschafft. Und die musste ich schließlich nur lesen.

Momentan habe ich in meinem “Bestand” (u.a.) 27 Bauakten als Prozessakten vor dem Landgericht. Die dünnste ist ca. 120 Blatt stark und entwickelt sich gerade explosionsartig. Einige dümpeln im langsamen Justizfahrwasser herum, sind mitten in der Beweisaufnahme und ca. 300 Blatt dick (hier gab es schon einen ersten Termin vor der Kammer, ferner liegt ein Sachverständigengutachten vor). Hier schätze ich den richterlichen Aufwand auf zwischen 3 bis 15 h. Die meisten Akten jedoch bestehen aus mehreren Bänden, weit mehr als 500 Blatt und werden, sofern sie nicht ein Vergleich erlöst, jegliche Statistik sprengen.

Und nein, ich bin kein Einzelfall. Spricht man mit Fachanwaltskollegen (Bau- und Architektenrecht), so wird dieser Eindruck bestätigt. Jeder hat mindestens einige “Gürteltiere”, die die Statistik so nach oben ziehen, dass die Personalberechnungsdingsdas nur mit den Ohren schlackern würden.

Demzufolge sind die Baukammern, bei denen ich verhandle, nahezu alle hoffnungslos überlastet. Und das hat nichts mit der ohnehin schon bekannten Überlastung der Justiz zu tun. In einigen Verfahren, die schon Jahre dauern, gab es noch nicht einmal einen ersten Termin. In anderen Verfahren gab es zwar einen, aber seitdem hat der geneigte Rechtssuchende vom Gericht danach nie wieder etwas gehört. Die Sachen, die von den engagierten Richtern gefördert werden, sind ebenfalls schon Jahre anhängig: Gutachten, Ergänzungsgutachten, Zeugenvernehmungen usw.

Niemand wird mir einleuchtend erklären können, warum ein Verkehrsunfallprozess fast genauso lange (also nur 1/3 der Zeit weniger) als  einer meiner Bauprozesse dauern soll. Umgekehrt sind es die Arzthaftungskammern etwa des LG Lübeck oder des LG Hamburg , welche manchmal zwölfstündige Sitzungstage haben – warum wohl…

Was also erlauben Andersen?

Thema: Allgemein, Berufliches, Unlogisches | 9 Kommentare

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