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Kaffee und Kuchen.

Freitag, 20. August 2010 | Autor: Michael

Über die letzten Jahrzehnte hat sich das Warensortiment bei Tankstellen deutlich erweitert. Dienstleistung rules.  Ging es vor vielen Jahren dort nur darum, Benzin oder Diesel zu zapfen so gleicht das Angebot dort mittlerweile einem Supermarkt.

Ähnliches wird bald die deutsche Anwaltschaft erfahren. Das ungeliebteste Kind in der deutschen Richterschaft, nämlich die Rechtsschutzversicherungen, befragen ihre Versicherungsnehmer per Fragebögenaktionen danach, ob sie, die Mandanten, mit dem Rechtsanwalt, den sie aufsuchten, zufrieden waren.

Die Frage “Wie zufrieden waren Sie mit Ihrem Rechtsanwalt” lässt sich per Ankreuzen noch recht schnell beantworten : es gibt immerhin fünf Smilies zur Auswahl, von “vollkommen zufrieden” bis “gar nicht zufrieden”. Schwieriger wird es dann mit der Beantwortung der offenen Frage “Gab es etwas,  womit Sie besonders zufrieden waren?”.

Hm. Es geht, wohlgemerkt, um die Mandantenperspektive. Als ich den Fragebogen zum ersten Mal las, war ich spontan froh, dass wir seit kurzer Zeit einen niegelnagelneuen Kaffeeluxusautomaten unser Eigen nennen können. Die Vorstellung, ein Mandant könnte sich bei seiner Rechtsschutzversicherung über die schlechte Qualität unseres Kaffees beschweren, machte mir doch plötzlich für eine Sekunde Sorgen. Gut, das ist also kein Problem. Man will es ja dem Mandanten Recht machen. Aber was ist mit der sonstigen Versorgung? Immerhin, im Wartezimmer liegen diverse Zeitschriften, vom “Spiegel” bis zum “Stern”. Aber genügt das einem Golfspieler, einem Segler, oder gar einem Schachprofi? Wohl kaum. Ich bekam leicht feuchte Hände. Die Vorstellung, ein Herr Ballack würde sich in unsere Kanzlei verirren und nicht einmal den “Kicker” finden – aber gut, der hat und braucht sicherlich keine Rechtsschutzversicherung. Ruhig bleiben. Und sonst? Essen. Was ist mit den hungrigen Mandanten? Gewiss, unten ist ein Bäcker, aber es ist doch eine Frage der Bedienerfreundlichkeit, den Mandanten nicht mit einem kurzen Hinweis nach draußen zu schicken, sondern ihn selbstverständlich von sich also uns aus Kuchen und Torte zu kredenzen. Dann müsste die Zufriedenheit wohl gewährleistet sein.

Kann man wirklich mittags Kuchen servieren? Meine Besorgnis steigt. Nein. Ein leichtes Süppchen sollte den Smiley im Fragebogen zum Lächeln bringen. Zu wenig. Als Vorspeise, ja. Aber ein hungriger Mandant wird um 12.30 eher beleidigt sein, bleibt es bei einer mageren Suppe.

Hm. Mandantenzufriedenheit ist ein hohes Gut. Und erst recht die Zufriedenheit der Rechtsschutzversicherer mit “ihrem” Anwalt.  Wir sollten umbauen. Weitere Räume anmieten. Einen Koch einstellen. Das sollte was bringen.

Allerdings… Augenblick mal. Es wird sich vielleicht nicht ganz rechnen. Mir fällt urplötzlich wieder ein, dass es die Rechtsschutzversicherungen sind, die uns Anwälten Beratungspauschalhonorare für eine Erstberatung von 60 Euro, eine Reduzierung der Mittelgebühr auf 1,0, undundund abringen wollen als wären wir bei myhammer. Ich streiche flugs die Küche und den Koch. Nö. Und stelle dankend fest, dass man vielleicht einmal einen eigenen Fragebogen entwerfen sollte. Gute Idee eigentlich. Aber den bekommen denn die Mandanten von uns und nicht die Rechtsschutzversicherung.

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Waffengleichheit im Bauprozess?

Freitag, 9. Juli 2010 | Autor: Michael

Nennen wir ihn Bürger B. Er wohnt seit 20 Jahren zur Miete. Seine Hausbank rät ihm dringend, “Eigentum zu schaffen”, damit er im Alter eine günstige Bleibe hat. B verdient als Angestellter ca. 2500 Euro netto, seine Frau verdient etwas hinzu, 2 Kinder. Die Hausbank rechnet ihm vor, dass er auch im Hinblick auf Steuervergünstigungen letztlich weniger an Darlehensbelastungen als jetzt Miete zahlen muss.

B hört auf seine Bank. Er baut. Ein Einfamilienhaus. Sein Eigenkapital, 20.000 Euro, wird komplett in den Bau gesteckt. Der Bau kostet ihn, incl. Grundstück, fast alles finanziert, 250.000 Euro. B selbst ist, da er viele Dinge in Eigenleistungen erledigt, bis tief in die Nacht am Bau, über fast ein Jahr. Endlich der Einzug. B hat gut kalkuliert – der letzte Cent ist weg, aber das Zahlenwerk stimmte.

Nach einigen Wochen werden seine Erdgeschosswände schwarz. Von unten steigt Nässe empor. Die Baufirma kommt, schüttelt den Kopf, murmelt etwas von “falschem Heizen und Lüften” und geht wieder. Für immer. B verzweifelt. Seine Kinder erkranken, die Kinderärztin spricht von Schimmel, Asthmaverdacht. B geht zu einem Anwalt. Dieser warnt ihn: ein über ein Gericht eingeleitetes selbständiges Beweisverfahren könne Jahre dauern, gerade dann, wenn die Baufirma noch ihren Subunternehmern den Streit verkündet. Er rät ihm dringend zur Einholung eines Privatgutachtens eines guten öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen. Kosten: ca. 4000 Euro,mindestens. B lacht und weint. Er habe keinen Cent mehr. Ob er nicht Prozesskostenhilfe dafür bekäme. Nein, sagt ihm der Anwalt, das bekäme er – wenn überhaupt – nur für das Beweisverfahren. Danach hätte er ja nach Jahren auch kein Urteil, nur ein Gutachten, der Prozess würde sich dann in 4 – 5 Jahren vielleicht anschließen. Nun weint B nur noch. Seine Familie auch.

Schnitt.

Ähnlicher Fall. Bürger C ist der Bauherr, bewohnt das Objekt mit Frau und Kindern. Er ist ein sehr gut verdienender Geschäftsmann. Ihm ist es egal, wieviele Gutachter er im Vorfeld beauftragen muss, um seine Ansprüche geltend machen zu können. Nach wenigen Wochen hat er alle Gutachten zusammen, nach zwei Monaten klagt er auf Zahlung der Mängelbeseitigungskosten gegen die Baufirma, in der Zwischenzeit lässt er die Mängel fachgerecht beseitigen. Kosten für alles: 70.000 Euro. Auch ein Zwischenumzug von einigen Wochen (Hotelaufenthalt) war für ihn finanziell kein Problem. Die Kammer des Landgerichts vernimmt die Privatgutachter und die Handwerker als Zeugen, dies in Gegenwart eines gerichtlich bestellten Sachverständigen, der bei der Beweisaufnahme zugegen ist. Nach eineinhalb Jahren ist das Urteil rechtskräftig, C bekommt sein Geld von der Baufirma.

Eben.

Nein, es gibt sie nicht, die Waffengleichheit im Bauprozess. Da hilft nichts, weder die Makler- und Bauträgerverordnung noch vielleicht bei Abnahme einbehaltene 5% der Bausumme oder sonstwas.

Der Gesetzgeber sollte etwas tun. Dringend. Wenn er die Beweisverfahren schon nicht beschleunigen kann, so sollte es Verfahrenskostenhilfe für die Privatgutachten öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger geben. Dies gilt um so mehr wenn man bedenkt, dass der Bausenat des Bundesgerichtshofs immer wieder zu Recht auf den hohen Stellenwert qualifizierter Privatgutachten und den nahezu gleichen Rang zu den Gerichtsgutachten hinweist.

Und es gibt viele Bs, die weinen. Zu viele.

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In line.

Mittwoch, 1. Juli 2009 | Autor: Michael

Wundersames befindet sich in diesen Tagen in unserer Bibliothek:

Die neuen Telefone warten darauf, sich mit Daten zu füllen und die alten zu ersetzen. Brav in Reih und Glied.

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Down at the BGH.

Donnerstag, 25. Juni 2009 | Autor: Michael

In Leipzig, beim Wirtschaftsstrafsenat, gibt sich der BGH multikulturell. Ein Wachtmeister, der die Sache in tiefstem Sächsisch aufruft. Ein Vorsitzender mit deutlich Berliner Akzent. Aus dem Munde des einen Beisitzers sprudeln bayrische Laute. Gestern fielen dann noch einige Hamburger/norddeutsche Verteidiger ein. Und noch ein dort beim BGH ohne stets anwesender Kollege, Prof. Widmaier. Der spricht seines Zeichens schwäbisch.

Nach einer Stunde traten bei einen Beisitzer leichte Müdigkeitserscheinungen auf.  Zum Glück hatte ein Hamburger Kollege, der geschickterweise neben mir saß, sein Handy dabei. Muss nicht so wichtig gewesen sein – auf ein tiefes durch die Nase erfolgendes Einatmen des fast schon schlafenden Beisitzers (einhergehend mit gen Zimmerdecke gereckten Augenbrauen) schaltete der Kollege sein noch immer klingelndes Handy schnell aus. Sicherlich wäre es noch schneller gegangen, hätte er sofort den Schalter dafür gefunden. Naja. Immerhin waren dann alle wach.

Nach zwei Stunden gab es dann eine Pause. Von zehn Minuten. Der bayrische Beisitzer erschien gut gelaunt zurück – er grinste nur noch. Das hielt er dann die verbleibenden zweieinhalb Stunden durch (ich glaube mittlerweile, ich weiß wieso).  Ein kleines Wortgefecht mit dem ansonsten ganz reizenden Bundesanwalt kostete mich fast meinen vorvorletzten Zug nach Hamburg.

Nach über viereinhalb Stunden Verhandlung  fand ich dann eine ebenfalls reizende Taxifahrerin, die mich mit 90 km/h durch die Leipziger Innenstadt zum Bahnhof “fuhr”. Zum Glück hatte mein Zug Verspätung.  Wie eigentlich immer, wenn ich Zug fahre.

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Aussterbende Rasse: der Notar.

Mittwoch, 17. Juni 2009 | Autor: Michael

Die Statistik wirft mal wieder erschreckende Zahlen aus.

Gab es bundesweit 2002 noch 10428 Notare, gibt es nun, im Jahre 2009 nur noch 8341 Notarkollegen. Schleswig-Holstein hat es auch hart getroffen: statt im Jahre 2002 noch 987 Notare im Lande, sind es jetzt nur noch 791.

Das macht einen durchschnittlichen Verlust von ca. 20% alle 7 Jahre.  Hm.

Das bedeutet dann also für das Jahr 2038 Schlimmes. Der letzte Notar wird dann endgültig von der Bildfläche verschwunden sein. Dann beginnt die notarlose Zeit.

Beweis: hier

Das alles verläuft diametral zu den anwaltlichen Zulassungszahlen. Wenn ich richtig gerechnet habe, wäre im Jahre 2120 sämtliche Bundesbürger Anwältinnen oder Anwälte. Zahlen dazu findet man hier.

Beeindruckend, das.

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Berufung und Sitzordnung.

Freitag, 5. Juni 2009 | Autor: Michael

Immer wieder das gleiche Spielchen.

Wohin setzt sich der erstinstanzlich Beklagte, der Berufung eingelegt hat, mithin Berufungskläger und Beklagter, in der zweiten Instanz im Gerichtssaal? Vom Gericht aus gesehen links oder rechts?

Nun ja.

Wie ich es mache, ist es falsch. Jedenfalls fast immer.

Setze ich mich auf die linke Seite (vom Gericht aus gesehen), sagt man mir freundlich, ich solle mich doch als Beklagter “wie üblich” rechts hinsetzen. Aha.

Setze ich mich rechts hin, sagen manche Vorsitzende: bitte links. “Sie sind doch BerufungsKLÄGER.” Aha.

Am liebsten sind mir die Vorsitzenden, die sagen, es sei ihnen wurscht. Die kommen zwar bei der Anrede regelmäßig durcheinander, aber machen da keinen Aufstand mit der doofen Sitzordnung.

Und: bitte keine Schilder. Nein. Alles hat seine Grenzen.

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Richteranreden. Oder: was bleibt?

Mittwoch, 3. Juni 2009 | Autor: Michael

Ich fand “Frau Vorsitzende” oder “Herr Vorsitzender” als Anrede für die Richterin bzw. den Richter in einer Verhandlung immer doof. Vor allem dann, wenn sie/er als Einzelrichter verhandelt – “Vorsitzende” impliziert für mich immer den Vorsitz führen über ein Kollegialgericht. Und ich finde den Begriff irgendwie negativ besetzt.

Nicht besser ist “Herr Richter” oder “Frau Richterin”. Zwar zutreffend, aber letztlich irgendwie schräg – und nicht ansatzweise auf Augenhöhe. Übrigens führt diese Anrede dazu, dass ein Anwalt vom so angesprochenen Gericht schnell als “Herr Rechtsanwalt” angesprochen wird. Und das mit deutlich negativem Unterton.

Gestern las ich in einem Schriftsatz eines Kollegen die Anrede “verehrliches Gericht”. Das hat mich nachhaltig beeindruckt.  Vielleicht sollte man das übernehmen. Die Verhandlungen könnten dann schneller enden als gewollt.

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Ade Amtsgericht.

Donnerstag, 21. Mai 2009 | Autor: Michael

Auch hier schlägt die Gebietsreform gnadenlos zu: das kleine aber feine und hübsche Amtsgericht Bad Schwartau wird zum 30.9.2009 endgültig aufgelöst. Wenn ich mich richtig erinnere, sollte es schon früher passieren…. aber das neue Gebäude in Lübeck ist noch nicht ansatzweise fertig, dort verzögert sich der Bau um mindestens ein halbes Jahr.

Schade, mal wieder. Nach Geesthacht und Mölln ein weiteres Gericht futsch. Und alles Neue wird weniger funktionieren und anonymer sein.

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Return to sender.

Dienstag, 19. Mai 2009 | Autor: Michael

Ein sich in den vergangenen Wochen häufig anzutreffendes Spiel mancher Geschäftsstellen des Landgerichts Hamburg als auch des Landgerichts Lübeck besteht darin, mir die für die Gegenseite bestimmten Abschriften meiner Schriftsätze wieder zurückzuschicken – statt sie an die Gegenseite weiterzuleiten.

Besonders hartnäckig ist eine gewisse Kammer. Nachdem ich das Anschreiben des LG nebst eigenen Abschriften wieder an das LG zurückgeschickt hatte mit dem Vermerk “Irrtum – eigener Schriftsatz”, landete derselbe Schmus wieder in meiner Eingangspost. Dieses Mal hatte das LG sogar noch ein Empfangsbekenntnisformular vorab getackert.  Ich sollte also den Empfang meiner eigenen Schriftsätze bestätigen.

Gut. Dieses Spiel kann ich ja unendlich lange spielen. So wirklich gefördert wird der Prozess dadurch nicht wirklich.

Und ja, ich habe mehrfach telefonisch versucht, bei der Kammer anzurufen, um die erneute Fehlsendung zu vermeiden. Und nein, ich drang leider nicht durch. Entweder war niemand da, oder es war besetzt.  Nicht wirklich ein Wunder, btw.

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Berufung gegen Anerkenntnisurteil?!?

Montag, 18. Mai 2009 | Autor: Michael

Ja. Man kann es. Berufung gegen ein Anerkenntnisurteil einlegen. Aber man sollte es lassen.

Eine andere Auffassung vertrat unlängst die Geschäftsstellenmitarbeiterin eines benachbarten Amtsgerichts. Sie schickte einen Herrn zu mir, der vor dem Amtsgericht, anwaltlich nicht vertreten, vor dem Hintergrund ungünstiger prozessualer Situation den Anspruch der Gegenseite nach langem Hin und Her anerkannt hatte, wie sich aus dem Protokoll ergab. Nach – hust – etwas längerer Erläuterung der Sach- und Rechtslage folgte er dann meiner Empfehlung, gegen das Urteil kein Rechtsmittel einlegen zu wollen – theoretisch könne man es ja tun, aber die Erfolgsaussichten waren gleich Null.

Vorerst.

Denn am nächsten Tag erschien er wieder – er war nochmals bei der freundlichen Geschäftsstellendame aufgelaufen, die ihm mitteilte, er könne sehr wohl gegen das Urteil Berufung einlegen. Erneut bedurfte es etwas längerer Überzeugungskunst, ihm von dieser Idee abzuhalten (Wiederaufnahmegründe – nur die hätten überhaupt eine Berufung erfolgreich gestalten können – kamen natürlich nicht in Betracht).  Erfolgreich, dachte ich.

Vorerst.

Erneut ein Anruf, am nächsten Tag. Die auskunftsfreudige Geschäftsstellendame hatte ihm erneut mitgeteilt, dass er sehr wohl Berufung einlegen könne. So langsam begann ich, an meiner Überzeugungskraft zu zweifeln. Nochmals Erläuterung der Rechtslage. Der Kosten. Die nicht vorhandenen Chancen.

Nächster Tag. Kein Anruf mehr. Kein Besuch. Die Frage blieb allerdings: hat er nun einen anderen Kollegen aufgesucht, der dann für ihn Berufung eingelegt hat?

Thema: Berufliches, Rechtliches | 2 Kommentare

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