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Archiv für die Kategorie » Berufliches «

BILDlichtgewitter.

Samstag, 28. Februar 2009 | Autor: Michael

Am Donnerstag ist der Rechthaber Opfer eines hinterhältigen Anschlages geworden.

2 Fotografen, vor einem Sitzungssaal des Strafjustizgebäudes. Die vorige Sache läuft noch. Jeder, aber auch jeder, der auch nur den Flur entlang geht – selbst ein Akten schiebender Wachtmeister – wird geblitzdingst (sorry, von Men in black geklaut). Aber wie.

Und es passiert was passieren muss: als ich dann den Saal betreten muss (da Aufruf der Sache), werde ich heftigst unter Feuer genommen, auch die armen Mandanten (Nebenkläger). Ich brülle den Hauptkanonier an, er solle es gefälligst lassen, von wegen Einverständnis und so. Der guckt nur seinen Kanonenkugelkollegen an und grinst.

Wie mir der Kollege Verteidiger nach der Sitzung mitteilte, hatte er noch heftiger reagiert als ich. Von ihm erfuhr ich dann, dass die beiden grinsenden und nichtsmerkenden Schützen von der BILDzeitung waren. Die Leser hier - abgesehen von Elsbe, die ja die Bild liest – wird dies ja keiner wissen. Aber sollte jemand hier tatsächlich die BILD lesen und mein wütendes Haupt dort gefunden haben, zahle ich Prämie, nach erfolgreichem Prozessausgang. Sowasaberauch.

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Entbehrlichkeit der gerichtlichen Hinweispflicht.

Freitag, 13. Februar 2009 | Autor: Michael

Ich fürchte, nun wird es ein wenig Juristisch (§ 139 ZPO).

Ein Senat in Schleswig überraschte mich letztens mit der “Erkenntnis”, dass dann, wenn die anwaltlich vertretene Gegenseite auf einen rechtlich erheblichen Aspekt in einem Schriftsatz bereits hingewiesen hatte, zu dem die andere Partei noch nichts vorgetragen hatte, ein Hinweis des Gerichts dann regelmäߟig entbehrlich sei – dies sei in Schleswig gängige Rechtsprechung aller Senate.

Nun ja. Bis zur ZPO-Novelle vertrat ich das auch immer so. Dann allerdings lieߟ mich der 7.Senat eben dieses OLG überrascht zurück – in einer Entscheidung vom 16.12.2004 (7 U 26/04) heißt es nämlich:

“Die Erörterungspflicht des § 139 Abs. 1 ZPO richtet sich gerade an das Gericht, sie kann nicht ersatzweise durch den Prozessgegner erfüllt werden. Zudem bieten Hinweise des Prozessgegners gerade keine hinreichende Gewähr dafür, dass die kritisierten Gesichtspunkte auch durch das Gericht tatsächlich als erheblich und ergänzungsbedürftig angesehen werden.”  (bei: juris)

Nun ja. Da muss sich also bei angeblich ja allen Schleswiger Senaten plötzlich in den letzten Jahren eine Kehrtwende vollzogen haben, die an mir vorbeistrich – zumal Gegner oder ich in anderen Verfahren dort sehr wohl auch dann Hinweise erhielten, wenn die jeweils andere Partei auf relevante Umstände in den Schriftsätzen bereits hingewiesen hatte.

Der Rechthaber bleibt also leicht verwirrt zurück.

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Lost highway.

Freitag, 13. Februar 2009 | Autor: Michael

Gerichtstermine. Ach ja. Auswärtige.

Hier auf dem Weg nach Schwerin, frühmorgens, in den Sonnenaufgang hinein…

hier wenige Tage später auf dem Weg von Schleswig zurück. Anwaltsschicksal, fast täglich.

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Schnee und das Oberlandesgericht.

Donnerstag, 12. Februar 2009 | Autor: Michael

Dienstag, OLG Schleswig. Termin auf 9.30 anberaumt. Seit dem frühen Morgen fällt Schnee. Aus Hamburg und Schleswig-Holsteins tiefstem Südosten reisen an: zwei Anwälte, drei Parteien. Die Straßenverhältnisse sind grausam. Der Rechthaber sitzt um 7.00 Uhr im Auto.

9.25 Uhr in Schleswig. Parteien und Anwälte sind da. Alle schauen sich gleichsam verwundert an – sie haben es geschafft, trotz dicker Schneeflocken, Unfälle auf der Autobahn, 30 km/h zeitweise.

9.30 Uhr in Schleswig. Der Vorsitzende ruft die Sache auf. Wir sollen gleich sitzenbleiben. Der Wagen eines beisitzenden RIchters springt nicht an. Er soll jetzt mit dem Zug kommen, offenbar aus Kiel. Beginn der Sitzung: frühestens 10.15 Uhr.

Kommt vor, sicher. Schade nur, dass das Land offenbar nicht einmal genug Geld hat, den Beisitzer angemessen zu vergüten, so dass er sich ein fahrtüchtiges Auto leisten kann, dem Beisitzer eine Taxifahrt zu spendieren.

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Digitale Diktiergeräte und Vergleichsquote.

Freitag, 6. Februar 2009 | Autor: Michael

Gut. Wenn man sie erst verstanden hat, dann machen diese Geräte Sinn. Und entlasten. Wenn man nicht, wie ich gestern abend/nacht, auf einen falschen Knopf drückt, zufällig. Grrr.

Aber schlimm ist folgende Kombination: eine junge Proberichterin/ein junger Proberichter – technisch noch unbegabt unvertraut – mit diesem Gerät in der Sitzung ; noch schlimmer: in der Beweisaufnahme. Vor wenigen Tagen kam es so fast zu einem Zwangsvergleich. Nachdem die junge, sehr nette Proberichterin sich mit dem Gerät ca. 5 Minuten vertraut gemacht hatte, nahm sie die Anwesenheit der Erschienenen zu Protokoll auf. Dachte sie jedenfalls. Drauf war nix. Wie später festgestellt. Also alles nochmal. Meinetwegen. Nach ca. 20 Minuten hätte es dann losgehen sollen, Beweisaufnahme, 3 Zeugen, diverse Beweisthemen. Vergleichen wollte sich ja keiner so wirklich.

Aber als dann klar wurde, dass die Beweisaufnahme mit der netten Dame und dem Gerät so sicherlich 8 Stunden gedauert hätte (günstig geschätzt) und der Rechthaber von rechts schon panische Blicke erhielt, schnappte sich der Rechthaber seinen Mandanten, ging mit ihm auf den Flur, um dann nach einem Gespräch zurückzukehren und noch was draufzupacken, finanziell. Und flugs wurde der Vergleich geschlossen.

Nein. Nicht flugs. Für das Abdiktieren des 4zeiligen Vergleichstextes brauchte die nette Dame dann auch – incl. Vorspielen des Vergleichs – nochmal so 10 Minuten.

Und ich hab irgendwie das Gefühl, dass sie stolz darauf ist, wie fein sich die Parteien bei ihr verglichen haben.

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Ich bin ein Rechtsverdreher.

Donnerstag, 5. Februar 2009 | Autor: Michael

Spätestens seit heute. Da hat mich nämlich im Termin (Nachbarsache – sic!) der Kläger so beschimpft. Nach vielen höhnischen und unfreundlichen Bemerkungen platzte ihm der Kragen, als das Gericht ihm sagte, mit seinen 4 Klaganträgen werde er nix und der Rechthaber hätte ausnahmsweise mal Recht.

Endlich. Das erste Mal seit all den Jahren wurde ich im Gerichtssaal beleidigt. Darauf hatte ich schon so lange gewartet. Wie schön. Ich fühle mich irgendwie … hm… erhaben. Oder so.

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Aus gegebenem Anlass.

Donnerstag, 5. Februar 2009 | Autor: Michael

K1 ist heute in Behandlung – kieferchirurgisch. Einzelheiten erspare ich mir und dem geneigten Leser. Der Operateur ist ein Prozessgegner von mir, aus 2 Fällen während der letzten 5 Jahre.

Ich trenne scharf zwischen privat und beruflich. Hoffe noch, er tut es auch. Allerdings gab es heute morgen bereits gewisse Komplikationen, nur zeitlicher Natur allerdings. Und erkannt hat er mich auch, im Wartezimmer.

Was mich zu der grundsätzlichen Frage führt: bin ich zu naiv? (Klar, bin ich sowieso)

Und zur zweiten grundsätzlichen Frage: welcher Kollege macht privat Verträge mit den (Prozess-)gegnern? (mit den Mandanten – das verdient wohl einen eigenen thread).

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Die personifizierte Öffentlichkeit.

Mittwoch, 4. Februar 2009 | Autor: Michael

Seit Jahren stoße ich bei meinen fast alltäglichen Besichtigungen des Landgerichts immer wieder auf denselben Herrn. Oft fragen die Mandanten, wer das denn sei. Also ich kenne ihn nicht. Obwohl er fast immer da ist, jeden Tag, von einem Saal zum anderen pendelnd. Ein bärtiger Herr, so geschätzte 50 – 55. Nein, keine Presse. Er stellt die Öffentlichkeit dar.

Als die Gerichtsshows dann aufkamen, dachte ich,  es wäre nun um ihn geschehen. Pustekuchen. Live ist eben doch spannender, wie beim Fußball. Also sitzt er hinten im Zuschauersaal, hört sich ödlangweilige Bausachen ebenso an wie spannendere Strafprozesse. Nie sagt er ein Wort, nie gibt er Zeichen von Sympathie, er zeigt eigentlich bei genauer Betrachtung null Reaktion. Mittlerweile dürfte er alle Richter in- und auswendig kennen, viele Anwälte ebenso. Ich frag mich ja manchmal, was an all diesen Verhandlungen so spannend ist… viele Sachen verlaufen auch im ruhigen Fahrwasser, ein schneller Vergleich, manchmal ohne Parteien… aber vielleicht ist das auch nur meine etwas routinierte Sichtweise der Dinge. Hm. Man sollte den Herrn mal zum bloggen anstiften.

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Robendings.

Montag, 2. Februar 2009 | Autor: Michael

Tina forderte einst einen Robenthread. Hier ist er nun. Wobei ich ehrlich gesagt gar nicht so genau weiß warum der so spannend sein soll.

Nun gut. Hier fand ich schon mal ein Bild:

Und obiges Pic zeigt eine Amtsanwaltsrobe, das Bild ist auch aus dem Robenshop entnommen.

Etwas spannender sind vielleicht Fragen nach der Farbe. Dazu findet sich ein guter Überblick bei Wikipedia, nämlich hier.

Das karmesinrot finde ich persönlich ja wenig streitschlichtend (Assoziation: Stierkampf!), allerdings wird bei den Revisionsgerichten auch wenig geschlichtet. Und ich hätte jetzt geschworen, dass die Richter beim Bundesverwaltungsgericht in violett auftreten, aber da isses nun auch rot. Muss schon länger her sein, dass ich da war.

So. Da habt ihr euren Robenthread. Ballmanns Begriff des Robenluders bitte in diesem blog nicht erwähnen, dies ist ein anständiges blog. Danke. :-)

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Bergedorfer Strafrichter als Verteidiger unterwegs.

Samstag, 31. Januar 2009 | Autor: Michael

Heutiger Leitartikel in der Bergedorfer Zeitung:

Gefährdet ein Bergedorfer Richter seine Unabhängigkeit?
Bergedorf (knm). Normalerweise sitzt Günter Stello als Richter Prozessen vor, verurteilt Ladendiebe oder Verkehrssünder und ist streng zur Unabhängigkeit verpflichtet. Doch jüngst hat der stellvertretende Direktor des Bergedorfer Amtsgerichts nicht auf, sondern vor der Richterbank Platz genommen. Bei einem Strafprozess gegen seinen Freund Heinrich Quast in Harburg trat er als dessen Verteidiger auf. Das stößt bei der Rechtsanwaltskammer auf harsche Kritik. „Das ist in Hamburg ein absolut einmaliger Fall, ich habe das noch nicht erlebt“, ordnet Otmar Kury, Präsident der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer den Vorgang ein. Mit der gebotenen Unabhängigkeit eines Richters ist dieser Rollentausch, seiner Meinung nach, nicht zu vereinbaren. Allerdings tut Stello nichts Unrechtes. In Bergedorf, seinem eigenen Gerichtsbezirk, könne Stello die Verteidiger-Rolle selbstverständlich nicht übernehmen, erläutert Sabine Annette Westphalen, Sprecherin des Oberlandesgerichts Hamburg. In Harburg sei das etwas anderes, auch wenn die Staatsanwaltschaft die Sache „unglücklich“ gefunden habe.

Hoppla.

Gemäß § 138 StPO dürfen vor einem Strafrichter als Verteidiger auftreten Anwälte und Professoren sowie “andere Personen nur mit Genehmigung des Gerichts”. Diese Genehmigung ist vorliegend, so erfuhr man aus dem Artikel weiter, vom zuständigen Harburger Strafrichter erteilt worden.

Die Genehmigung ist nach pflichtgemäßen Ermessen zu erteilen, in die Abwägung sind auch die “Bedürfnisse der Rechtspflege” mit einzustellen. Spontan hätte ich da nicht unerhebliche Bedenken.

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