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Archiv für die Kategorie » Berufliches «

Berufung und Sitzordnung.

Freitag, 5. Juni 2009 | Autor: Michael

Immer wieder das gleiche Spielchen.

Wohin setzt sich der erstinstanzlich Beklagte, der Berufung eingelegt hat, mithin Berufungskläger und Beklagter, in der zweiten Instanz im Gerichtssaal? Vom Gericht aus gesehen links oder rechts?

Nun ja.

Wie ich es mache, ist es falsch. Jedenfalls fast immer.

Setze ich mich auf die linke Seite (vom Gericht aus gesehen), sagt man mir freundlich, ich solle mich doch als Beklagter “wie üblich” rechts hinsetzen. Aha.

Setze ich mich rechts hin, sagen manche Vorsitzende: bitte links. “Sie sind doch BerufungsKLÄGER.” Aha.

Am liebsten sind mir die Vorsitzenden, die sagen, es sei ihnen wurscht. Die kommen zwar bei der Anrede regelmäßig durcheinander, aber machen da keinen Aufstand mit der doofen Sitzordnung.

Und: bitte keine Schilder. Nein. Alles hat seine Grenzen.

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Richteranreden. Oder: was bleibt?

Mittwoch, 3. Juni 2009 | Autor: Michael

Ich fand “Frau Vorsitzende” oder “Herr Vorsitzender” als Anrede für die Richterin bzw. den Richter in einer Verhandlung immer doof. Vor allem dann, wenn sie/er als Einzelrichter verhandelt – “Vorsitzende” impliziert für mich immer den Vorsitz führen über ein Kollegialgericht. Und ich finde den Begriff irgendwie negativ besetzt.

Nicht besser ist “Herr Richter” oder “Frau Richterin”. Zwar zutreffend, aber letztlich irgendwie schräg – und nicht ansatzweise auf Augenhöhe. Übrigens führt diese Anrede dazu, dass ein Anwalt vom so angesprochenen Gericht schnell als “Herr Rechtsanwalt” angesprochen wird. Und das mit deutlich negativem Unterton.

Gestern las ich in einem Schriftsatz eines Kollegen die Anrede “verehrliches Gericht”. Das hat mich nachhaltig beeindruckt.  Vielleicht sollte man das übernehmen. Die Verhandlungen könnten dann schneller enden als gewollt.

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Ade Amtsgericht.

Donnerstag, 21. Mai 2009 | Autor: Michael

Auch hier schlägt die Gebietsreform gnadenlos zu: das kleine aber feine und hübsche Amtsgericht Bad Schwartau wird zum 30.9.2009 endgültig aufgelöst. Wenn ich mich richtig erinnere, sollte es schon früher passieren…. aber das neue Gebäude in Lübeck ist noch nicht ansatzweise fertig, dort verzögert sich der Bau um mindestens ein halbes Jahr.

Schade, mal wieder. Nach Geesthacht und Mölln ein weiteres Gericht futsch. Und alles Neue wird weniger funktionieren und anonymer sein.

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Return to sender.

Dienstag, 19. Mai 2009 | Autor: Michael

Ein sich in den vergangenen Wochen häufig anzutreffendes Spiel mancher Geschäftsstellen des Landgerichts Hamburg als auch des Landgerichts Lübeck besteht darin, mir die für die Gegenseite bestimmten Abschriften meiner Schriftsätze wieder zurückzuschicken – statt sie an die Gegenseite weiterzuleiten.

Besonders hartnäckig ist eine gewisse Kammer. Nachdem ich das Anschreiben des LG nebst eigenen Abschriften wieder an das LG zurückgeschickt hatte mit dem Vermerk “Irrtum – eigener Schriftsatz”, landete derselbe Schmus wieder in meiner Eingangspost. Dieses Mal hatte das LG sogar noch ein Empfangsbekenntnisformular vorab getackert.  Ich sollte also den Empfang meiner eigenen Schriftsätze bestätigen.

Gut. Dieses Spiel kann ich ja unendlich lange spielen. So wirklich gefördert wird der Prozess dadurch nicht wirklich.

Und ja, ich habe mehrfach telefonisch versucht, bei der Kammer anzurufen, um die erneute Fehlsendung zu vermeiden. Und nein, ich drang leider nicht durch. Entweder war niemand da, oder es war besetzt.  Nicht wirklich ein Wunder, btw.

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Berufung gegen Anerkenntnisurteil?!?

Montag, 18. Mai 2009 | Autor: Michael

Ja. Man kann es. Berufung gegen ein Anerkenntnisurteil einlegen. Aber man sollte es lassen.

Eine andere Auffassung vertrat unlängst die Geschäftsstellenmitarbeiterin eines benachbarten Amtsgerichts. Sie schickte einen Herrn zu mir, der vor dem Amtsgericht, anwaltlich nicht vertreten, vor dem Hintergrund ungünstiger prozessualer Situation den Anspruch der Gegenseite nach langem Hin und Her anerkannt hatte, wie sich aus dem Protokoll ergab. Nach – hust – etwas längerer Erläuterung der Sach- und Rechtslage folgte er dann meiner Empfehlung, gegen das Urteil kein Rechtsmittel einlegen zu wollen – theoretisch könne man es ja tun, aber die Erfolgsaussichten waren gleich Null.

Vorerst.

Denn am nächsten Tag erschien er wieder – er war nochmals bei der freundlichen Geschäftsstellendame aufgelaufen, die ihm mitteilte, er könne sehr wohl gegen das Urteil Berufung einlegen. Erneut bedurfte es etwas längerer Überzeugungskunst, ihm von dieser Idee abzuhalten (Wiederaufnahmegründe – nur die hätten überhaupt eine Berufung erfolgreich gestalten können – kamen natürlich nicht in Betracht).  Erfolgreich, dachte ich.

Vorerst.

Erneut ein Anruf, am nächsten Tag. Die auskunftsfreudige Geschäftsstellendame hatte ihm erneut mitgeteilt, dass er sehr wohl Berufung einlegen könne. So langsam begann ich, an meiner Überzeugungskraft zu zweifeln. Nochmals Erläuterung der Rechtslage. Der Kosten. Die nicht vorhandenen Chancen.

Nächster Tag. Kein Anruf mehr. Kein Besuch. Die Frage blieb allerdings: hat er nun einen anderen Kollegen aufgesucht, der dann für ihn Berufung eingelegt hat?

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Bausachverständige

Mittwoch, 29. April 2009 | Autor: Michael

Aus gegebenem Anlass wage ich mal ein paar Empfehlungen, den norddeutschen Raum betreffend.

Kurze Vorrede: das Bittere ist, dass es viel einfacher ist, ..äh.. qualitativ wenig geeignete Sachverständige für Schäden an Gebäuden zu benennen als wirklich gute. Es gibt viele, die weder Gericht noch Parteien auch nur ansatzweise eine Hilfe sind. Das/der Schlimmste war mal ein Herr aus Ostholstein, auch öffentlich bestellt und vereidigt, der klatschnasse Flurwände einfach zufliesen wollte. Das schrieb er auch in seinem Gutachten, so über 15 Seiten lang.

Aber nun folgen einige, die wirklich etwas von ihrem Handwerk verstehen, gründlich und überzeugend arbeiten…. my 2 cents.

Ich beginne mal mit

Professor Wilfried Haker aus Wismar. Sehr freundlich, sehr gründlich, vergleichsweise (da gibt es auch andere Stundensätze) günstig, im Termin gut vorbereitet seine Meinung mit Sachargumenten verteidigend.

Dipl.-Ing Annett Bendfeldt aus Ahrensburg. Meines Wissens momentan nicht öffentlich bestellt und vereidigt (wohl private Gründe), im Gerichtstermin sehr überzeugend, aber auch vor Ort – durchaus in der Lage, manchen Handwerker von der Mangelhaftigkeit seiner Leistung zu überzeugen und spart so manchen Prozess.

Dipl.-Ing Finn Kempin aus Hamburg. Meist sehr vernünftige und überzeugende Gutachten, recht zügig aber gründlich in den Ortsterminen.

Ing. Ralf Schumacher aus Pogeez. Gut, nicht preiswert, aber leider regelmäßig so ausgebucht, dass man mit Gutachten länger rechnen muss als gewöhnlich.

Dipl-Ing. Gunter Hankammer aus Hamburg.  Öffentlich und bestellt nicht nur für den Bereich Schäden an Gebäuden, sondern auch für Schimmelpilze und andere Innenraumschadstoffe sowie HOAI-Fragen.  Sehr überzeugende Gutachten, didaktisch hervorragend hergeleitete Erläuterungen auch im Termin, Autor zahlreicher Fachbücher.

Das soll keine Focus- oder sonstwieListe sein oder werden, daher mache ich hiermit einfach mal Schluss. Wer weiß, wie bedeutsam Sachverständige für den Ausgang eines Prozesses sind, wird verstehen, warum solche Empfehlungen Sinn machen.:-)

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BILDlichtgewitter.

Samstag, 28. Februar 2009 | Autor: Michael

Am Donnerstag ist der Rechthaber Opfer eines hinterhältigen Anschlages geworden.

2 Fotografen, vor einem Sitzungssaal des Strafjustizgebäudes. Die vorige Sache läuft noch. Jeder, aber auch jeder, der auch nur den Flur entlang geht – selbst ein Akten schiebender Wachtmeister – wird geblitzdingst (sorry, von Men in black geklaut). Aber wie.

Und es passiert was passieren muss: als ich dann den Saal betreten muss (da Aufruf der Sache), werde ich heftigst unter Feuer genommen, auch die armen Mandanten (Nebenkläger). Ich brülle den Hauptkanonier an, er solle es gefälligst lassen, von wegen Einverständnis und so. Der guckt nur seinen Kanonenkugelkollegen an und grinst.

Wie mir der Kollege Verteidiger nach der Sitzung mitteilte, hatte er noch heftiger reagiert als ich. Von ihm erfuhr ich dann, dass die beiden grinsenden und nichtsmerkenden Schützen von der BILDzeitung waren. Die Leser hier - abgesehen von Elsbe, die ja die Bild liest – wird dies ja keiner wissen. Aber sollte jemand hier tatsächlich die BILD lesen und mein wütendes Haupt dort gefunden haben, zahle ich Prämie, nach erfolgreichem Prozessausgang. Sowasaberauch.

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Entbehrlichkeit der gerichtlichen Hinweispflicht.

Freitag, 13. Februar 2009 | Autor: Michael

Ich fürchte, nun wird es ein wenig Juristisch (§ 139 ZPO).

Ein Senat in Schleswig überraschte mich letztens mit der “Erkenntnis”, dass dann, wenn die anwaltlich vertretene Gegenseite auf einen rechtlich erheblichen Aspekt in einem Schriftsatz bereits hingewiesen hatte, zu dem die andere Partei noch nichts vorgetragen hatte, ein Hinweis des Gerichts dann regelmäߟig entbehrlich sei – dies sei in Schleswig gängige Rechtsprechung aller Senate.

Nun ja. Bis zur ZPO-Novelle vertrat ich das auch immer so. Dann allerdings lieߟ mich der 7.Senat eben dieses OLG überrascht zurück – in einer Entscheidung vom 16.12.2004 (7 U 26/04) heißt es nämlich:

“Die Erörterungspflicht des § 139 Abs. 1 ZPO richtet sich gerade an das Gericht, sie kann nicht ersatzweise durch den Prozessgegner erfüllt werden. Zudem bieten Hinweise des Prozessgegners gerade keine hinreichende Gewähr dafür, dass die kritisierten Gesichtspunkte auch durch das Gericht tatsächlich als erheblich und ergänzungsbedürftig angesehen werden.”  (bei: juris)

Nun ja. Da muss sich also bei angeblich ja allen Schleswiger Senaten plötzlich in den letzten Jahren eine Kehrtwende vollzogen haben, die an mir vorbeistrich – zumal Gegner oder ich in anderen Verfahren dort sehr wohl auch dann Hinweise erhielten, wenn die jeweils andere Partei auf relevante Umstände in den Schriftsätzen bereits hingewiesen hatte.

Der Rechthaber bleibt also leicht verwirrt zurück.

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Lost highway.

Freitag, 13. Februar 2009 | Autor: Michael

Gerichtstermine. Ach ja. Auswärtige.

Hier auf dem Weg nach Schwerin, frühmorgens, in den Sonnenaufgang hinein…

hier wenige Tage später auf dem Weg von Schleswig zurück. Anwaltsschicksal, fast täglich.

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Schnee und das Oberlandesgericht.

Donnerstag, 12. Februar 2009 | Autor: Michael

Dienstag, OLG Schleswig. Termin auf 9.30 anberaumt. Seit dem frühen Morgen fällt Schnee. Aus Hamburg und Schleswig-Holsteins tiefstem Südosten reisen an: zwei Anwälte, drei Parteien. Die Straßenverhältnisse sind grausam. Der Rechthaber sitzt um 7.00 Uhr im Auto.

9.25 Uhr in Schleswig. Parteien und Anwälte sind da. Alle schauen sich gleichsam verwundert an – sie haben es geschafft, trotz dicker Schneeflocken, Unfälle auf der Autobahn, 30 km/h zeitweise.

9.30 Uhr in Schleswig. Der Vorsitzende ruft die Sache auf. Wir sollen gleich sitzenbleiben. Der Wagen eines beisitzenden RIchters springt nicht an. Er soll jetzt mit dem Zug kommen, offenbar aus Kiel. Beginn der Sitzung: frühestens 10.15 Uhr.

Kommt vor, sicher. Schade nur, dass das Land offenbar nicht einmal genug Geld hat, den Beisitzer angemessen zu vergüten, so dass er sich ein fahrtüchtiges Auto leisten kann, dem Beisitzer eine Taxifahrt zu spendieren.

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