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Archiv für die Kategorie » Berufliches «

Lost highway.

Freitag, 13. Februar 2009 | Autor: Michael

Gerichtstermine. Ach ja. Auswärtige.

Hier auf dem Weg nach Schwerin, frühmorgens, in den Sonnenaufgang hinein…

hier wenige Tage später auf dem Weg von Schleswig zurück. Anwaltsschicksal, fast täglich.

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Schnee und das Oberlandesgericht.

Donnerstag, 12. Februar 2009 | Autor: Michael

Dienstag, OLG Schleswig. Termin auf 9.30 anberaumt. Seit dem frühen Morgen fällt Schnee. Aus Hamburg und Schleswig-Holsteins tiefstem Südosten reisen an: zwei Anwälte, drei Parteien. Die Straßenverhältnisse sind grausam. Der Rechthaber sitzt um 7.00 Uhr im Auto.

9.25 Uhr in Schleswig. Parteien und Anwälte sind da. Alle schauen sich gleichsam verwundert an – sie haben es geschafft, trotz dicker Schneeflocken, Unfälle auf der Autobahn, 30 km/h zeitweise.

9.30 Uhr in Schleswig. Der Vorsitzende ruft die Sache auf. Wir sollen gleich sitzenbleiben. Der Wagen eines beisitzenden RIchters springt nicht an. Er soll jetzt mit dem Zug kommen, offenbar aus Kiel. Beginn der Sitzung: frühestens 10.15 Uhr.

Kommt vor, sicher. Schade nur, dass das Land offenbar nicht einmal genug Geld hat, den Beisitzer angemessen zu vergüten, so dass er sich ein fahrtüchtiges Auto leisten kann, dem Beisitzer eine Taxifahrt zu spendieren.

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Digitale Diktiergeräte und Vergleichsquote.

Freitag, 6. Februar 2009 | Autor: Michael

Gut. Wenn man sie erst verstanden hat, dann machen diese Geräte Sinn. Und entlasten. Wenn man nicht, wie ich gestern abend/nacht, auf einen falschen Knopf drückt, zufällig. Grrr.

Aber schlimm ist folgende Kombination: eine junge Proberichterin/ein junger Proberichter – technisch noch unbegabt unvertraut – mit diesem Gerät in der Sitzung ; noch schlimmer: in der Beweisaufnahme. Vor wenigen Tagen kam es so fast zu einem Zwangsvergleich. Nachdem die junge, sehr nette Proberichterin sich mit dem Gerät ca. 5 Minuten vertraut gemacht hatte, nahm sie die Anwesenheit der Erschienenen zu Protokoll auf. Dachte sie jedenfalls. Drauf war nix. Wie später festgestellt. Also alles nochmal. Meinetwegen. Nach ca. 20 Minuten hätte es dann losgehen sollen, Beweisaufnahme, 3 Zeugen, diverse Beweisthemen. Vergleichen wollte sich ja keiner so wirklich.

Aber als dann klar wurde, dass die Beweisaufnahme mit der netten Dame und dem Gerät so sicherlich 8 Stunden gedauert hätte (günstig geschätzt) und der Rechthaber von rechts schon panische Blicke erhielt, schnappte sich der Rechthaber seinen Mandanten, ging mit ihm auf den Flur, um dann nach einem Gespräch zurückzukehren und noch was draufzupacken, finanziell. Und flugs wurde der Vergleich geschlossen.

Nein. Nicht flugs. Für das Abdiktieren des 4zeiligen Vergleichstextes brauchte die nette Dame dann auch – incl. Vorspielen des Vergleichs – nochmal so 10 Minuten.

Und ich hab irgendwie das Gefühl, dass sie stolz darauf ist, wie fein sich die Parteien bei ihr verglichen haben.

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Ich bin ein Rechtsverdreher.

Donnerstag, 5. Februar 2009 | Autor: Michael

Spätestens seit heute. Da hat mich nämlich im Termin (Nachbarsache – sic!) der Kläger so beschimpft. Nach vielen höhnischen und unfreundlichen Bemerkungen platzte ihm der Kragen, als das Gericht ihm sagte, mit seinen 4 Klaganträgen werde er nix und der Rechthaber hätte ausnahmsweise mal Recht.

Endlich. Das erste Mal seit all den Jahren wurde ich im Gerichtssaal beleidigt. Darauf hatte ich schon so lange gewartet. Wie schön. Ich fühle mich irgendwie … hm… erhaben. Oder so.

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Aus gegebenem Anlass.

Donnerstag, 5. Februar 2009 | Autor: Michael

K1 ist heute in Behandlung – kieferchirurgisch. Einzelheiten erspare ich mir und dem geneigten Leser. Der Operateur ist ein Prozessgegner von mir, aus 2 Fällen während der letzten 5 Jahre.

Ich trenne scharf zwischen privat und beruflich. Hoffe noch, er tut es auch. Allerdings gab es heute morgen bereits gewisse Komplikationen, nur zeitlicher Natur allerdings. Und erkannt hat er mich auch, im Wartezimmer.

Was mich zu der grundsätzlichen Frage führt: bin ich zu naiv? (Klar, bin ich sowieso)

Und zur zweiten grundsätzlichen Frage: welcher Kollege macht privat Verträge mit den (Prozess-)gegnern? (mit den Mandanten – das verdient wohl einen eigenen thread).

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Die personifizierte Öffentlichkeit.

Mittwoch, 4. Februar 2009 | Autor: Michael

Seit Jahren stoße ich bei meinen fast alltäglichen Besichtigungen des Landgerichts immer wieder auf denselben Herrn. Oft fragen die Mandanten, wer das denn sei. Also ich kenne ihn nicht. Obwohl er fast immer da ist, jeden Tag, von einem Saal zum anderen pendelnd. Ein bärtiger Herr, so geschätzte 50 – 55. Nein, keine Presse. Er stellt die Öffentlichkeit dar.

Als die Gerichtsshows dann aufkamen, dachte ich,  es wäre nun um ihn geschehen. Pustekuchen. Live ist eben doch spannender, wie beim Fußball. Also sitzt er hinten im Zuschauersaal, hört sich ödlangweilige Bausachen ebenso an wie spannendere Strafprozesse. Nie sagt er ein Wort, nie gibt er Zeichen von Sympathie, er zeigt eigentlich bei genauer Betrachtung null Reaktion. Mittlerweile dürfte er alle Richter in- und auswendig kennen, viele Anwälte ebenso. Ich frag mich ja manchmal, was an all diesen Verhandlungen so spannend ist… viele Sachen verlaufen auch im ruhigen Fahrwasser, ein schneller Vergleich, manchmal ohne Parteien… aber vielleicht ist das auch nur meine etwas routinierte Sichtweise der Dinge. Hm. Man sollte den Herrn mal zum bloggen anstiften.

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Robendings.

Montag, 2. Februar 2009 | Autor: Michael

Tina forderte einst einen Robenthread. Hier ist er nun. Wobei ich ehrlich gesagt gar nicht so genau weiß warum der so spannend sein soll.

Nun gut. Hier fand ich schon mal ein Bild:

Und obiges Pic zeigt eine Amtsanwaltsrobe, das Bild ist auch aus dem Robenshop entnommen.

Etwas spannender sind vielleicht Fragen nach der Farbe. Dazu findet sich ein guter Überblick bei Wikipedia, nämlich hier.

Das karmesinrot finde ich persönlich ja wenig streitschlichtend (Assoziation: Stierkampf!), allerdings wird bei den Revisionsgerichten auch wenig geschlichtet. Und ich hätte jetzt geschworen, dass die Richter beim Bundesverwaltungsgericht in violett auftreten, aber da isses nun auch rot. Muss schon länger her sein, dass ich da war.

So. Da habt ihr euren Robenthread. Ballmanns Begriff des Robenluders bitte in diesem blog nicht erwähnen, dies ist ein anständiges blog. Danke. :-)

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Bergedorfer Strafrichter als Verteidiger unterwegs.

Samstag, 31. Januar 2009 | Autor: Michael

Heutiger Leitartikel in der Bergedorfer Zeitung:

Gefährdet ein Bergedorfer Richter seine Unabhängigkeit?
Bergedorf (knm). Normalerweise sitzt Günter Stello als Richter Prozessen vor, verurteilt Ladendiebe oder Verkehrssünder und ist streng zur Unabhängigkeit verpflichtet. Doch jüngst hat der stellvertretende Direktor des Bergedorfer Amtsgerichts nicht auf, sondern vor der Richterbank Platz genommen. Bei einem Strafprozess gegen seinen Freund Heinrich Quast in Harburg trat er als dessen Verteidiger auf. Das stößt bei der Rechtsanwaltskammer auf harsche Kritik. „Das ist in Hamburg ein absolut einmaliger Fall, ich habe das noch nicht erlebt“, ordnet Otmar Kury, Präsident der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer den Vorgang ein. Mit der gebotenen Unabhängigkeit eines Richters ist dieser Rollentausch, seiner Meinung nach, nicht zu vereinbaren. Allerdings tut Stello nichts Unrechtes. In Bergedorf, seinem eigenen Gerichtsbezirk, könne Stello die Verteidiger-Rolle selbstverständlich nicht übernehmen, erläutert Sabine Annette Westphalen, Sprecherin des Oberlandesgerichts Hamburg. In Harburg sei das etwas anderes, auch wenn die Staatsanwaltschaft die Sache „unglücklich“ gefunden habe.

Hoppla.

Gemäß § 138 StPO dürfen vor einem Strafrichter als Verteidiger auftreten Anwälte und Professoren sowie “andere Personen nur mit Genehmigung des Gerichts”. Diese Genehmigung ist vorliegend, so erfuhr man aus dem Artikel weiter, vom zuständigen Harburger Strafrichter erteilt worden.

Die Genehmigung ist nach pflichtgemäßen Ermessen zu erteilen, in die Abwägung sind auch die “Bedürfnisse der Rechtspflege” mit einzustellen. Spontan hätte ich da nicht unerhebliche Bedenken.

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Seltenheit – gegen die Statistik.

Freitag, 30. Januar 2009 | Autor: Michael

Der Strafrechtler, der nicht nur ausschließlich Strafverteidiger ist, wird in seinem Leben die nachstehende Formulierung eher selten lesen, erst recht dann, wenn sie aus der Feder des Generalbundesanwaltes beim Bundesgerichtshof kommt:

“Ich beantrage, auf die Revision des Angeklagten gegen das Urteil der Großen Strafkammer … des Landgerichts Hamburg vom …. Termin zur Hauptverhandlung anzuberaumen.”

Und dieser Satz, es folgte eine kurze Begründung, war letztens in der Eingangspost des Rechthabers zu lesen. Der jubelte und freut sich auf eine Reise nach Leipzig, alsbald.

Die meisten Revisionen der Verteidigung werden als offensichtlich unbegründet verworfen – einen Termin gibt es dann nicht. Und wenn selbst die Gegenseite meint, so sehr viel Unsinn habe man – der Rechthaber also – nicht geschrieben, denn es müsse zumindest Termin anberaumt werden, dann kann der eigene Senf ( = Revisionsbegründung) so falsch nicht gewesen sein.

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Warnung vor Schiedsleuten.

Donnerstag, 29. Januar 2009 | Autor: Michael

Gut, nicht vor allen.

Aber generell gilt:

1. Nie eine Schiedsfrau/einen Schiedsmann einen Vergleich formulieren lassen. Der ist nie vollstreckbar, und aus dem Vergleich muss man/Frau dann wieder neu losklagen. Beliebt sind Formulierungen wie “Herr A wird nie mehr Frau B verletzen”, “Die Parteien sind sich einig, dass die Ąste abgeschnitten werden sollen” usw.

2.  Nehmen Sie nie einen Anwalt mit zum Schiedstermin im Nachbarrecht. Sie verlieren! Oder warten Sie: wegen den Ausführungen zu 1. vielleicht doch besser. Allerdings werden Sie mit Anwalt erleben, was für eine miese Type Sie doch sind. Und Ihr Anwalt sowieso. Der heisst da auch nur “Rechtsbeistand” und sagen darf er sowieso nichts.

3. Nehmen Sie nie das Nachbarrechtsgesetz Ihres Bundeslandes mit in den Termin. Wozu? Das Gesetz wird sowieso nicht angewendet und Sie gelten nur als Besserwisser. Schiedsleute lachen Sie aus wenn Sie sich auf das Gesetz berufen. Sie selbst – die Schiedsleute – tun es nur, wenn Sie merken, ein Zwangsvergleich klappt nicht – dann berufen sie sich auf ausgedachte Normen.

4. Nehmen Sie viel Zeit mit. Unter 3 Stunden ist ein Schiedstermin nicht zu schaffen. Wenn Sie nach 2 Stunden Vergleichsgefasel gedacht haben, endlich ist alles erledigt, muss Schiedsmensch noch immer das Protokoll mit dem Vergleichstext ausfüllen. Und dann beginnt alles wieder von vorne. Und nur bis zu diesem Zeitpunkt haben Sie gedacht, Sie wären sich mit Ihrem Widersacher einig. Falsch gedacht!

5. Wundern Sie sich nicht, wenn der Schiedsleut plötzlich einen ganz anderen Sachverhalt verhandelt als von Ihnen beantragt. Geht es Ihnen etwa darum, zu verhindern, dass Ihr Nachbar wie ein wild gewordener Brutalogärtner noch einmal plötzlich Ihren halben Garten in einer Nacht- und Nebelaktion abholzt, dann bleiben Sie ruhig, wenn die Schiedsfrau/der Schiedsmann Ihnen beim Ortstermin wiederholt erläutert, es gehe wie immer um “zu hohe Pflanzen im Grenzstreifen.”

6. Ihr Anwalt – sofern er überhaupt als solcher anerkannt wird, s.o. – darf sich darauf einstellen, dass seine Verlegungsanträge verpuffen. Schiedsleute terminieren oft auf einen Mittwoch- oder Freitagabend, wohl wissend, dass Anwalt da oft nicht kann. Oder mag. Jedenfalls bringt ein Verlegungsantrag nichts; die Schiedsordnungen der Länder kennen, anders als die ZPO, so einen Unfug nicht. Und, siehe oben, ohne Anwalt geht es sowieso viel besser.

Zusammengefasst gilt also: Meiden Sie Schiedsverfahren. Sofern das Landesschlichtungsgesetz ein erfolglos durchgeführtes Schlichtungsverfahren für die Zulässigkeit einer Klage verlangt, geben Sie einfach auf. Ziehen Sie um, wenn der Nachbarbewuchs Sie zugrünt. Sollten Sie beleidigt oder verprügelt werden: haken Sie es ab. Sollten Sie die Ladung zu einem Schiedstermin bekommen, tun Sie einfach, was Ihr Nachbar will. Denn sonst kann es nur noch schlimmer kommen.

Thema: Berufliches, Unspießiges | Beitrag kommentieren

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