Und wieder einmal darf in diesem Lande herumspekuliert werden was Herrn Hoeneß so erwartet oder auch nicht. Nun denn. Nach der Lektüre des heutigen Interviews in der ZEIT wird man nach den von ihm selbst eingeräumten Fakten und den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft von folgenden Umständen ausgehen können:
- Uli Hoeneß hat über einen Zeitraum von mehr als 10 Jahren Steuern hinterzogen
- der hinterzogene Betrag beläuft sich jedenfalls auf 3,2 Mio Euro
- Uli Hoeneß hat in seinem Leben bislang über 50 Mio Euro Steuern gezahlt.
- die Selbstanzeige wegen des Kontos bei der Vontobel-Bank war unzureichend
- die unzureichende Selbstanzeige beruht auf Fehlern von Hoeneß´ Beratern.
Nun denn.
Immer wieder geistern Berichte durch die Presse, wonach bei hinterzogenen Beträgen von über einer Million Euro eine Bewährungsstrafe nicht mehr in Betracht kommt. Ein gewisses Boulevardblatt etwa zitiert den Chef der Steuergewerkschaft mit den Worten: “Ab einer Million Euro führt kein Weg am Gefängnis vorbei.”
Berufen wird sich immer wieder auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach bei einem Betrag wie hier (über einer Million Euro) eine Bewährungsstrafe nicht möglich sein soll.
Das jedoch ist falsch. Auch Boris Becker etwa musste trotz eines hinterzogenen Betrages von 1,7 Mio Euro nicht ins Gefängnis. Warum also dies?
Kurzum: es gibt eine “Lebensleistungsrechtsprechung” des 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofs. Dieser formulierte nämlich wie folgt:
” Ein die Indizwirkung des Hinterziehungsbetrages beseitigender Milderungsgrund ist etwa gegeben, wenn sich der Täter im Tatzeitraum im Wesentlichen steuerehrlich verhalten hat und die Tat nur einen verhältnismäßig geringen Teil seiner steuerlich relevanten Betätigungen betrifft. Bedeutsam ist daher das Verhältnis der verkürzten zu den gezahlten Steuern. Hat sich der Täter vor der Tat über einen längeren Zeitraum steuerehrlich verhalten, ist auch dies in den Blick zu nehmen. In die vorzunehmende Gesamtwürdigung ist auch die Lebensleistung und das Verhalten des Täters nach Aufdeckung der Tat einzubeziehen, etwa ein (frühzeitiges) Geständnis, verbunden mit der Nachzahlung verkürzter Steuern oder jedenfalls dem ernsthaften Bemühen hierzu. Der „Schadenswiedergutmachung“ durch Nachzahlung verkürzter Steuern kommt schon im Hinblick auf die Wertung des Gesetzgebers im Falle einer Selbstanzeige (§ 371 AO) besondere strafmildernde Bedeutung zu.”
Also subsumieren wir mal schön unter alle in Betracht kommenden Milderungsgründe:
1. Selbstverständlich hat sich Herr Hoeneß vor der Tat über einen längeren Zeitraum steuerehrlich verhalten. Das tat er auch während des Tatzeitraums, abgesehen natürlich von dem Schweizer Konto.
2. Die Tat bezieht sich nur auf 3,2 Mio Euro. Stellt man diesem Betrag den insgesamt gezahlten Betrag von über 50 Mio Euro gegenüber, so geht es nur um einen verhältnismäßig geringen Teil der steuerlich relevanten Betätigungen im Sinn der BGH-Entscheidung (ca. 6 %).
3. Die “Lebensleistung” von Uli Hoeneß ist strafmildernd mit einzubeziehen. Keine Wortmeldungen dazu. Danke.
4. Nach der Tat: ein frühzeitiges Geständnis. Aber sowas von. Siehe nur das in der ZEIT von heute. Nachtigall?
5. Nach der Tat: die Nachzahlung verkürzter Steuern. Soll sofort geschehen sein.
6. Eine verspätete Selbstanzeige. Wirkt zwar nicht strafbefreiend aber strafmildernd.
7. Spielsucht. Nach der Rechtsprechung des BGH ist sie grundsätzlich zwar kein Milderungsgrund mit der möglichen Konsequenz einer Verschiebung des Strafrahmens zu seinen Gunsten. Aber dennoch kann sie strafmildernd wirken.
8. Reue? Aber sowas von. Der Artikel der ZEIT tropft noch immer.
Eben. Die Strafmilderungsgründe überwiegen. Die Lebensleistung siegt. Uli Hoeneß wird verurteilt werden. Aber nur zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt werden wird. Und einer Geldauflage von 1 Million Euro, maximal eineinhalb Millionen.
(P.S.: Anmerkung für den sog. einfachen Bürger: machen Sie sich nichts draus. Ihre Lebensleistung ist eben nichts Wert. Und da Sie, sehr geehrter einfacher Bürger, auch nicht in der Lage sind, siebenstellige Millionenbeträge als Kaution zu hinterlegen und dann auch noch Bundesligavereine erfolgreich zu führen, Wimbledon zu gewinnen oder als erster Deutscher den Mars zu betreten, werden Sie eben wie jeder andere gute Deutsche in einem ähnlichen Fall Stadelheim oder Santa Fu oder Lauerhof von innen kennen lernen. Mindestens einige Jahre. Da dürfen Sie dann schwitzen. Und sich jede Nacht wälzen.)