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	<title>Der Rechthaber &#187; Politisches</title>
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	<description>law suit, anyone?</description>
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		<title>Vorschlag für den Zapfenstreichsong, Herr Wulff.</title>
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		<pubDate>Fri, 24 Feb 2012 21:38:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael</dc:creator>
				<category><![CDATA[Musikalisches]]></category>
		<category><![CDATA[Politisches]]></category>

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		<description><![CDATA[Wie man hört, hat der ehemalige Bundespräsident das Angebot, am 8. März mit einem Großen Zapfenstreich verabschiedet zu werden, angenommen. Man macht sich ja so seine Gedanken. Herr Dr. zu  Guttenberg hatte als Abschiedslied bekanntlich &#8220;Smoke on the water&#8221; gewählt (vermutlich wegen der Zeile &#8220;we ended up at the Grand Hotel&#8221;).  Horst Köhler wählte den [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wie man hört, hat der ehemalige Bundespräsident das <a href="http://de.nachrichten.yahoo.com/wulff-gro%C3%9Fem-zapfenstreich-verabschiedet-130600722.html">Angebot, am 8. März mit einem Großen Zapfenstreich </a>verabschiedet zu werden, angenommen.</p>
<p>Man macht sich ja so seine Gedanken. Herr <span style="text-decoration: line-through;">Dr.</span> zu  Guttenberg hatte als Abschiedslied bekanntlich &#8220;Smoke on the water&#8221; gewählt (vermutlich wegen der Zeile &#8220;we ended up at the Grand Hotel&#8221;).  Horst Köhler wählte den &#8220;St Louis Blues March&#8221;, in dem der Autor des Liedes am Ende seine Koffer packt und sich aus dem Staub macht.  Hm.</p>
<p>Nach langem Nachdenken schlage ich Herrn Wulff vor, einen song von Randy Newman zu wählen. Nachdem ich zunächst etwas von &#8220;Little Criminals&#8221; erwog, neige ich jetzt eher &#8220;It´s money that matters zu.&#8221; Klingt mit Bläsern bestimmt fein.</p>
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		<title>Gauck als Bundespräsident &#8211; die einzig logische Lösung</title>
		<link>http://der-rechthaber.de/gauck-als-bundesprasident-die-einzig-logische-losung/</link>
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		<pubDate>Sun, 19 Feb 2012 20:45:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Politisches]]></category>

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		<description><![CDATA[Juristen halten Motivirrtümer für unbeachtlich. Kauft man ein Fahrzeug in der irrigen Annahme, vier große Reisekoffer würden hineinpassen und stellt sich dies als Irrtum heraus, kann man den Kaufvertrag nicht anfechten. Das mag für das Kaufrecht gelten. Aber auch für die Bundespräsidentenwahl? Hätten die Wahlfrauen und Wahlmänner der Bundesversammlung Ende Juni 2010 gewusst, dass Christian [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Juristen halten Motivirrtümer für unbeachtlich. Kauft man ein Fahrzeug in der irrigen Annahme, vier große Reisekoffer würden hineinpassen und stellt sich dies als Irrtum heraus, kann man den Kaufvertrag nicht anfechten. Das mag für das Kaufrecht gelten. Aber auch für die Bundespräsidentenwahl?</p>
<p>Hätten die Wahlfrauen und Wahlmänner der Bundesversammlung Ende Juni 2010 gewusst, dass Christian Wulff offenkundig Altlasten wie nun deutlich geworden mit sich herumträgt&#8230; es wäre vielleicht unwahrscheinlich, dass er dann noch gewählt worden wäre. Gut, vielleicht hätte die CDU einen anderen Kandidaten aufgestellt. Aber: das Hinzudenken von Ersatzursachen gildet nicht, sagt eine der Regeln der hypothetischen Kausalität.</p>
<p>Joachim Gauck ist also so zu stellen wie er stehen würde, hätte Wulff bei seiner Wahl Ende 2010 die Bundesversammlung über seine &#8220;geschäftlichen Aktivitäten&#8221; aufgeklärt.  Dann hätte Wulff gar nicht erst gewählt werden dürfen &#8211; das ergibt schon ein Blick in Art. 55 II GG, wonach geschäftliche Abhängigkeiten des Bundespräsidenten grundsätzlich strikt verboten sind (er darf zB keinen Beruf, kein Gewerbe ausüben oder der Leitung oder dem Aufsichtsrat eines Unternehmens angehören).  Hier deutet bereits die Verfassung selbst an wie wichtig vor allem die wirtschaftliche Unabhängigkeit des Bundespräsidenten selbst ist. Die Wahlfrauen und -männer am 30.6.2010 hätten &#8211; notfalls auf Weisung der Parteien hin &#8211; diese Regel beachten müssen.</p>
<p>Schon daher verbietet sich jede Diskussion über die Kandidatur einer anderen Person als Joachim Gauck.</p>
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		<title>Wider den &#8220;Mietnomaden&#8221;  &#8211; was daraus wurde&#8230;</title>
		<link>http://der-rechthaber.de/wider-den-mietnomaden-was-daraus-wurde/</link>
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		<pubDate>Sun, 31 Jul 2011 20:24:50 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael</dc:creator>
				<category><![CDATA[Politisches]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtliches]]></category>
		<category><![CDATA[Unlogisches]]></category>

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		<description><![CDATA[Vor eineinhalb Jahren schrub ich etwas über die wirren Absichten des Gesetzgebers im Koalitionsvertrag, das &#8220;Mietnomadentum zu bekämpfen.&#8221; Nun ist es so weit.  Die Hinterlegungsanordnung für säumige Mieter kommt, § 302a ZPO.  Danach soll der Mieter, der in Zahlungsverzug gerät und nach Kündigung und Räumungsklage in der Wohnung verbleibt, dann schneller geräumt werden, wenn er [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Vor eineinhalb Jahren schrub ich etwas über die wirren Absichten des Gesetzgebers im Koalitionsvertrag, das &#8220;<a href="http://der-rechthaber.de/kampf-den-nomaden/">Mietnomadentum zu bekämpfen.</a>&#8221;</p>
<p>Nun ist es so weit.  Die <a href="http://www.mietgerichtstag.de/materialien_zum_mietraendg.php">Hinterlegungsanordnung</a> für säumige Mieter kommt, § 302a ZPO.  Danach soll der Mieter, der in Zahlungsverzug gerät und nach Kündigung und Räumungsklage in der Wohnung verbleibt, dann schneller geräumt werden, wenn er einem gerichtlichen Beschluss, die nach Zustellung der Klage anfallenden Mieten zu hinterlegen, nicht nachkommt.</p>
<p>Voraussetzung für den Beschluss, der dann die Wirkung eines Räumungstitels hat, sind &#8220;hohe Erfolgsaussichten&#8221; der Klage &#8211; und das muss im Strengbeweisverfahren geprüft werden, eine Glaubhaftmachung genügt nicht.</p>
<p>An anderer Stelle (der Beitrag erscheint bald in der ZMR) habe ich schon problematisiert, dass ich das Gesetz für sinnlos halte &#8211; nach wie vor fallen mir keine Beispiele ein, wonach das Gesetz tatsächlich dem Vermieter helfen soll. Entweder hat die Verteidigung gegen die Räumungsklage von vornherein keine Aussicht auf Erfolg (weil z.B. keine Mängel gerügt werden&#8230;) &#8211; dann gibt es (hoffentlich) schnell ein Räumungsurteil, wenn das Gericht angemessen zeitnah terminiert. Wendet der Mieter hingegen Mängel der Mietsache ein, wird das Gericht ohnehin in die Beweisaufnahme einsteigen &#8211; dann gibt es bis zum Ende der Beweisaufnahme auch keine hohen Erfolgsaussichten. Auch Nuancen dazwischen, in den das Gesetz Sinn machen soll, vermag ich nicht wirklich zu erkennen &#8211; eine halbwegs funktionierende Justiz einmal vorausgesetzt&#8230;.</p>
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		<title>Inkompatibel.</title>
		<link>http://der-rechthaber.de/inkompatibel/</link>
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		<pubDate>Mon, 04 Oct 2010 21:01:53 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael</dc:creator>
				<category><![CDATA[Politisches]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtliches]]></category>

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		<description><![CDATA[Heute hat die Bundeskanzlerin das neue Buch von Roland Koch vorgestellt. Man kann gewiss über die Qualität des Buches streiten. Auch kann man sich uneinig darüber sein, ob es just in dieser Zeit eines Buches bedarf, in dem ein Politiker seine eigene Grundüberzeugung definiert. Aber es muss vollkommen unstreitig sein, dass es nicht in das [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Heute hat die Bundeskanzlerin das neue Buch von Roland Koch vorgestellt.</p>
<p>Man kann gewiss über die Qualität des Buches streiten. Auch kann man sich uneinig darüber sein, ob es just in dieser Zeit eines Buches bedarf, in dem ein Politiker seine eigene Grundüberzeugung definiert.</p>
<p>Aber es muss vollkommen unstreitig sein, dass es nicht in das Berufsbild oder die Kompetenz eines Bundeskanzlers oder Bundeskanzlerin fällt, öffentlich Bücher von wem auch immer vorzustellen. Mit der Richtlinienkompetenz des Art. 65 GG hat es nichts zu tun. Im Gegenteil: das Grundgesetz fordert gerade vom Bundeskanzler bzw. der Bundeskanzlerin &#8220;politische Rücksichtnahme und Zurückhaltung&#8221; (s. nur Weckerling-Wilhelm in: Umbach u.a., GG-Komm., Art. 69 Rdnr 16).  Zum Zurückhaltungsgebot gehört es auch, amtsfremde Tätigkeit auszuüben, die insbesondere geeignet ist, Interessenverflechtungen nach außen kundzutun.</p>
<p>Man könnte einwenden, die Bundeskanzlerin habe dabei in ihrer Eigenschaft als CDU-Vorsitzende gehandelt und eben nicht als Bundeskanzlerin.  Dies verkennt jedoch, dass eine solche Trennung der Ämter praktisch nicht möglich ist &#8211; wie albern wäre es denn auch, wenn sie bei ähnlichen Veranstaltungen vorab verkünden würde &#8220;ich handele hier in meiner Eigenschaft als&#8230;.&#8221;.</p>
<p>Daher sollte es bei der Diskussion, ob es sich bei der Buchvorstellung nur um eine<a href="http://www.stern.de/politik/deutschland/richtungsdebatte-in-der-union-die-lady-ist-nur-ein-bisschen-eisern-1610354.html"> &#8220;nette Geste&#8221; </a>oder mehr handelt, nicht bleiben &#8211; weniger die politische Bedeutung dieser Aktion sollte von Interesse sein als eher die verfassungsrechtliche.</p>
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		<title>Rücktritt und Vertrauensschutz</title>
		<link>http://der-rechthaber.de/rucktritt-und-vertrauensschutz/</link>
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		<pubDate>Mon, 02 Aug 2010 12:52:57 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael</dc:creator>
				<category><![CDATA[Politisches]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtliches]]></category>

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		<description><![CDATA[Es gibt Arbeitstage, die sind einfach zum Zurücktreten. Das sind die Tage, an denen Richter kurzerhand &#8220;aus dienstlichen Gründen&#8221; ihre Verhandlungstermine verlegen, was den Plan für eine Woche schnell mal über den Haufen werfen kann. Oder es sind die Tage, an denen Mandanten zu spät oder gar nicht kommen. Auch nicht besser sind die Tage, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Es gibt Arbeitstage, die sind einfach zum Zurücktreten.</p>
<p>Das sind die Tage, an denen Richter kurzerhand &#8220;aus dienstlichen Gründen&#8221; ihre Verhandlungstermine verlegen, was den Plan für eine Woche schnell mal über den Haufen werfen kann. Oder es sind die Tage, an denen Mandanten zu spät oder gar nicht kommen. Auch nicht besser sind die Tage, an denen man abends nach Hause fährt und sich fragt, was man eigentlich trotz Schufterei den ganzen Tag wirklich geschafft hat.</p>
<p>An manchen Tagen kann man also gewisse Herren, die in der letzten Zeit zur Politik einfach keine Lust mehr hatten, etwas verstehen. Hm.</p>
<p>Oder vielleicht doch nicht.</p>
<p>Bürgermeister. Bundespräsident. Ministerpräsident. Sie werden für vier oder fünf Jahre gewählt. Das hat einen Sinn. Legislaturperioden sollen Konstanz vermitteln, für Ruhe sorgen, Vertrauen in eine gewisse Stabilität von was auch immer schaffen. Wenn jedoch die Vertrauensschaffer sich zurückziehen, weil sie beleidigt sind, keine Lust mehr haben oder ein Angebot aus der Wirtschaft bekommen haben, das sie nicht ausschlagen können, dann ist da nix mit Vertrauen. Der Begriff der &#8220;Rücktrittsgesellschaft&#8221; macht die Runde.</p>
<p>Die verfassungsrechtliche Sichtweise ist da eine andere. In sämtlichen (Groß-)Kommentaren zum Grundgesetz lassen die Kommentatoren keine Zweifel daran, dass es für einen wirksamen Rücktritt eines Rücktrittsgrundes nicht bedarf.</p>
<p>Das erscheint auf den ersten Blick nachvollziehbar. Wer will schon  von lustlosen, unengagierten Politikern regiert werden?</p>
<p>Auf den zweiten Blick spricht jedoch Einiges gegen die Rechtmäßigkeit dieser Rücktretereien. Im Wesentlichen das Rechtsstaatsprinzip, das aus einer Vielzahl von Einzelprinzipien besteht. Eines dieser Grundsätze ist</p>
<p style="text-align: center;"><strong>Verlässlichkeit und Vertrauensschutz in staatliches Handeln.</strong></p>
<p style="text-align: left;">Es muss nicht weiter diskutiert werden, dass dieser Grundsatz von denen, die in den letzten Monaten gerückt sind, missachtet worden ist. Ich vermisse schlichtweg die verfassungsrechtliche Diskussion zu der Frage der Wirksamkeit solcher Rücktrittserklärungen&#8230; es gibt sie nicht wirklich.  Und diese Diskussion sollte geführt werden &#8211; und nicht mit dem Argument, Rücktrittsmotive seien politischer Natur und zwangsläufig nicht zu erforschen, im Keim erstickt werden.</p>
<p style="text-align: left;">Eine Position wäre: nein. Ohne einen näher zu definierenden Rücktrittsgrund darfst du nicht zurücktreten. Herr von Böhler, Keust, Woch und wie sie alle heißen: nein. Weisen Sie doch bitte dem Verfassungsorgan, dass Ihre Rücktrittserklärung entgegennimmt, nach, dass Sie einen legitimen Rücktrittsgrund haben.</p>
<p style="text-align: left;">Eine Position  wäre: ein legitimer Rücktrittsgrund liegt nur vor, falls Dienstunfähigkeit (definiert in den Beamtengesetzen) besteht. Was für Beamte gilt, muss auch für Staatsämter gelten. Politische Legitimation hin oder her &#8211; nein, es muss <strong>erst recht</strong> gelten.</p>
<p style="text-align: left;">Und dann mag man darüber streiten, ob für diese Position das geltende Verfassungsrecht genügt oder ob die Verfassung dafür geändert werden muss. Und auch diese Diskussion sollte geführt werden, und dabei sollte man die o.a. Rechtsgüter nicht unbeachtet lassen. Denn sonst gibt es in einem politikverdrossenen Staat irgendwann niemand mehr, der überhaupt noch da ist, um zurücktreten zu können.</p>
<p style="text-align: left;">
<p style="text-align: left;">
]]></content:encoded>
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		</item>
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		<title>Warum strahlt Herr Oettinger?</title>
		<link>http://der-rechthaber.de/warum-strahlt-herr-oettinger/</link>
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		<pubDate>Fri, 14 Nov 2008 07:37:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael</dc:creator>
				<category><![CDATA[Politisches]]></category>

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		<description><![CDATA[Hamburger Hauptbahnhof, Bahnhofsvorplatz, Parkplatz, vor einigen Monaten. Wir tauschen Kinder aus, auf dem Parkplatz, zwei gehen, zwei kommen. Neben kmVolvo parkt eine dunkle Limousine. Die Beifahrertür wird mit Schwung aufgestoßen. Viel Schwung. Macht nix. Denn an der Tür steht ein strahlender baden-württembergischer Ministerpräsident. Kann nicht sein, denke ich. Wo sind Bodyguards? Hubschrauber? Nochmal hingeguckt. Nein, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hamburger Hauptbahnhof, Bahnhofsvorplatz, Parkplatz, vor einigen Monaten. Wir tauschen Kinder aus, auf dem Parkplatz, zwei gehen, zwei kommen. Neben kmVolvo parkt eine dunkle Limousine. Die Beifahrertür wird mit Schwung aufgestoßen. Viel Schwung. Macht nix. Denn an der Tür steht ein strahlender baden-württembergischer Ministerpräsident. Kann nicht sein, denke ich. Wo sind Bodyguards? Hubschrauber? Nochmal hingeguckt. Nein, es isser. Hatte ihn grad kurz zuvor in einer Talkshow gesehen (Fliege?). O.k. Ich lächele zurück. Das halte ich ob der Situation für angemessen <span style="text-decoration: line-through;">(wäre das mit der Volvotür nicht gewesen, hätte ich auch gestrahlt</span>).</p>
<p>Herr Oettinger strahlt weiter. Es erscheint eine junge blonde Dame. Die strahlt auch. Beide strahlen mich an. Gut. Ich gebe zu erkennen, dass ich ihn erkannt habe und nicke höflich (lächelnd, nicht strahlend). Murmele was von &#8220;Macht nix mit der Tür, da ist sicher nix passiert&#8221;. Herr Oettinger nickt, strahlt und wendet sich strahlend der blonden Dame zu. Ich suche weiter verzweifelt nach Bodyguards. Die sind bekanntlich zur Schadensabwehr da und hätten vielleicht auch die Türkollision verhindert. Egal. Bei so viel Glück kommt es darauf dann auch nicht an.</p>
<p>Beide steigen in die Limousine. Herr Oettinger nickt mir zum Abschied zu. Und fahren davon. Ich suche noch immer den Hubschrauber. Vergebens.</p>
<p>Schnitt.</p>
<p>Heute. Das <a href="http://www.abendblatt.de/daten/2008/11/14/971642.html">Hamburger Abendblatt </a>berichtet von Herrn Oettinger und seiner &#8220;neuen&#8221; Beziehung zu einer Hamburger PR-Frau. Sie kommt mir irgendwie auch bekannt vor. Komisch. Und<a href="http://www.bild.de/BILD/news/politik/2008/11/13/guenther-oettinger-stellt-seine/neue-freundin-friederike-beyer-vor.html"> BILD</a> weiß sowieso alles. Mit Foto:</p>
<p><img src="http://i8.photobucket.com/albums/a34/Michi22/guenther-oettinger-und-friederike-b.jpg" alt="" /></p>
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		<title>Der Boss will sein Land zurück. Morgen.</title>
		<link>http://der-rechthaber.de/der-boss-will-sein-land-zuruck-morgen/</link>
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		<pubDate>Mon, 03 Nov 2008 13:55:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael</dc:creator>
				<category><![CDATA[Politisches]]></category>

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		<description><![CDATA[Na, mal sehen ob das klappt. Springsteen spielte vor 80.000 Leuten in Cleveland, für Obama.  Und er rief &#8220;Ich will mein Land, meinen Traum, mein Amerika zurück.&#8221; Da hat Obama dann wohl viel zu tun. Irgendein Bauchgefühl sagt mir, dass es gefährlich wird für ihn. Ein Nichtweisser. In den USA. Der das Bad in der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Na, mal sehen ob das klappt.</p>
<p>Springsteen spielte vor 80.000 Leuten in Cleveland, für Obama.  Und er rief &#8220;<a href="http://www.zeit.de/news/artikel/2008/11/03/2651980.xml">Ich will mein Land, meinen Traum, mein Amerika zurück.&#8221;</a></p>
<p>Da hat Obama dann wohl viel zu tun. Irgendein Bauchgefühl sagt mir, dass es gefährlich wird für ihn. Ein Nichtweisser. In den USA. Der das Bad in der Menge liebt. Und dann noch ein Demokrat. Da gab es in der amerikanischen Vergangenheit schon so einige erfolgreiche Attentate. Denn das, mit dem Traum und dem Land, hat viele alptraumhafte Züge (Waffen; Diskriminierung usw.). Die Wahl ist nur die erste Hürde, das Überleben die zweite.</p>
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