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	<title>Der Rechthaber &#187; Rechtliches</title>
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		<title>Irreführende Hinweise des Zivilgerichts</title>
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		<pubDate>Sun, 05 Feb 2012 21:57:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael</dc:creator>
				<category><![CDATA[Rechtliches]]></category>
		<category><![CDATA[Unlogisches]]></category>

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		<description><![CDATA[Hinweise des Zivilgerichts gem. § 139 ZPO lösen regelmäßig einen erhöhten Adrenalinschub aus. Irgendwas ist ja immer (dran). Entweder sind die Hinweise an die Gegenseite gerichtet: dann kann man sich meist entspannt zurücklehnen und sich ansehen, wie der Prozessgegner das Problem in seinem nächsten Schriftsatz löst. Oder sie richten sich an die eigene Partei &#8211; [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hinweise des Zivilgerichts gem. § 139 ZPO lösen regelmäßig einen erhöhten Adrenalinschub aus. Irgendwas ist ja immer (dran). Entweder sind die Hinweise an die Gegenseite gerichtet: dann kann man sich meist entspannt zurücklehnen und sich ansehen, wie der Prozessgegner das Problem in seinem nächsten Schriftsatz löst. Oder sie richten sich an die eigene Partei &#8211; dann droht meist erhebliche Arbeit, vor allem &#8220;Nachsitzen&#8221;, was weiteren Tatsachenstoff betrifft.</p>
<p>Ab und zu jedoch geben Zivilrichter Hinweise, die sozusagen verpuffen. Nicht verpuffen, weil die Parteien darauf nicht reagieren und nicht weiter vortragen &#8211; nein, die Parteien schreiben sich die Finger zu dem Aspekt, den das Gericht für bedeutsam hält, wund&#8230; und im Urteil findet sich dazu kein Wort des Gerichts mehr.</p>
<p>So unlängst geschehen in einem Wohnungseigentumsrechtsstreit vor dem Amtsgericht Hamburg St-Georg: das Gericht wies die Parteien darauf hin, dass der angefochtene Beschluss der Wohnungseigentümer unter Umständen sogar nichtig und nicht nur anfechtbar sein könne, weil der Beschlussinhalt nicht hinreichend bestimmt war (so wurde auf ein Sanierungskonzept Bezug genommen, welches mit dem angegebenen Datum nicht existierte &#8211; auch im Übrigen war unklar, worauf sich die geplante Mängelbeseitigung bezog). Der ordentliche Anwalt schreibt dazu viele Zeilen und zitiert fleißig Rechtsprechung und Literatur&#8230;. um dann, Monate später, nach Erhalt des Urteils, festzustellen, dass der Amtsrichter kein Wort über das Problem verlor, das ihm im Hinweisbeschluss einst noch so wichtig war.  Nichts mehr dazu.</p>
<p>Ein Verstoß gegen die Grundsätze des rechtlichen Gehörs, da wesentliche Aspekte des Tatsachenvortrags nicht im Urteil erörter werden  &#8211; aber mit welcher Konsequenz? Letztlich wird das Berufungsgericht  die Sache gemäß § 538 ZPO an das Amtsgericht zurückverweisen müssen, es sei denn, das Urteil weist noch andere Fehler auf, so dass das Landgericht selbst eine eigene Sachentscheidung zu treffen hätte. Bleibt das Amtsgericht nach der Zurückverweisung im Ergebnis bei seinem Urteil, ergänzt lediglich die Begründung um den Aspekt der Nichtigkeit des Beschlusses, hat der Berufungsführer nicht viel gewonnen;  es bliebe nur, eine Niederschlagung der durch das Berufungsverfahren entstandenen Kosten gemäß § 21 GKG zu beantragen.</p>
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		<title>Plädoyer für ein Wortprotokoll im Zivilprozess</title>
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		<pubDate>Fri, 03 Feb 2012 07:56:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael</dc:creator>
				<category><![CDATA[Berufliches]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtliches]]></category>
		<category><![CDATA[Unlogisches]]></category>

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		<description><![CDATA[Aussagen eines Zeugen sollten möglichst unverfälscht im Protokoll wiedergegeben werden. Dennoch ist es gängige Praxis, dass Richter die Aussage mit eigenen Worten wiedergeben.  In einem Termin vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht haben Mandanten nun veranlasst, dass Stenographinnen zeitgleich die Beweisaufnahme mitschrieben &#8211; das Wortprotokoll liegt nun vor, parallel dazu das gerichtliche Protokoll. Es verwundert nicht, dass [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Aussagen eines Zeugen sollten möglichst unverfälscht im Protokoll wiedergegeben werden.</p>
<p>Dennoch ist es gängige Praxis, dass Richter die Aussage mit eigenen Worten wiedergeben.  In einem Termin vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht haben Mandanten nun veranlasst, dass Stenographinnen zeitgleich die Beweisaufnahme mitschrieben &#8211; das Wortprotokoll liegt nun vor, parallel dazu das gerichtliche Protokoll.</p>
<p>Es verwundert nicht, dass die mehrstündige Zeugenvernehmung im Gerichtsprotokoll auf ca. 25 Seiten zusammengefasst ist, während das Wortprotokoll den fünffachen Umfang einnimmt. Aber es verwundert doch, dass sich im gerichtlichen Protokoll angebliche Aussagen des Zeugen wiederfinden, die er nach dem Wortprotokoll nie &#8211; nicht einmal in ähnlichem Zusammenhang getan &#8211; machte.</p>
<p>Man muss nicht Verfechter der <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Glaubw%C3%BCrdigkeit_%28Recht%29">Nullhypothese</a> sein, um die Vorteile des Wortprotokolls zu erkennen.  Die Glaubwürdigkeit eines Zeugen hängt von einer Vielzahl von Umständen ab, die jedoch in einem üblichen gerichtlichen Protokoll &#8220;glattgebügelt&#8221; werden.</p>
<p>Bender/Nack/Treuer, Tatsachenfeststellung vor Gericht, 3.Auflage, bringen unter Berufung auf Schmitz und Banscherus (Autoren einer BKA Forschungsreihe) folgendes, typisches Beispiel (S.352) für eine falsche Paraphrasierung (allerdings im Strafprozess &#8211; die Anforderungen gelten ebenso im Zivilprozess):</p>
<p><em>Frage: War der Geschädigte zu dem Zeitpunkt &#8230;. schon angetrunken?</em></p>
<p><em>Antwort: ja.</em></p>
<p><em>Frage:  Stark angetrunken?</em></p>
<p><em>Antwort: Ja, hunnertprozentig</em></p>
<p><em>Frage: Ja, richtig besoffen, voll?</em></p>
<p><em>Antwort: Ja</em></p>
<p><em>Protokoll: &#8220;Dabei hat der Geschädigte, der meiner Meinung nach bereits erheblich unter Alkoholeinwirkung stand, mich gesehen und zu mir gesagt, dass er mich kennen würde.&#8221;</em></p>
<p>Letztlich werden die Kosten dagegen sprechen: ein Tonbandmitschnitt etwa müsste in stunden- oder gar tagelanger Arbeit von der Geschäftsstelle zu Papier gebracht werden&#8230; Allerdings: die Wahrheitsfindung hat nun mal ihren Preis. Mag es im schlimmsten Fall mehrere hundert Euro kosten, die Bandaufzeichnung zu Papier zu bringen &#8211; das wären Kosten, die die Parteien in Kauf nehmen sollten. Dann wäre endlich Schluss mit den &#8220;Auf Frage: &#8230;.&#8221; oder &#8220;Wenn ich gefragt werde, ob&#8230; dann&#8230;&#8221; , Hinzufügungen, falschen Paraphrasierungen, Auslassungen, Modifikationen und all den Unerträglichkeiten.</p>
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		<title>Entschleunigung im Hamburger Jugendstrafrecht</title>
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		<pubDate>Thu, 02 Feb 2012 21:14:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael</dc:creator>
				<category><![CDATA[Rechtliches]]></category>

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		<description><![CDATA[In wenigen Wochen geht Olof Masch in den Ruhestand. Der Bergedorfer Jugendrichter hat den Bezirk über viele Jahre geprägt &#8211; mit unorthodoxen Methoden und vielen Verbesserungsvorschlägen, die jedoch überwiegend im Hamburger Rathaus verpufften. Gerüchte besagen, er würde gern noch ein paar Jahre dranhängen&#8230; aber die Hamburger Politik möchte dies wohl nicht. Nun ja. Man kann [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In wenigen Wochen geht Olof Masch in den Ruhestand. Der Bergedorfer Jugendrichter hat den Bezirk über viele Jahre geprägt &#8211; mit <a href="http://www.abendblatt.de/hamburg/schule/article1511159/Schulschwaenzer-muessen-eine-Woche-lang-ins-Gefaengnis.html">unorthodoxen Methoden und vielen Verbesserungsvorschlägen</a>, die jedoch überwiegend im Hamburger Rathaus verpufften. Gerüchte besagen, er würde gern noch ein paar Jahre dranhängen&#8230; aber die Hamburger Politik möchte dies wohl nicht.</p>
<p>Nun ja. Man kann gespannt sein, ob es seiner Nachfolgerin/ seinem Nachfolger gelingen wird,  das Maschse Terminierungstempo durchzuhalten. Jugendgerichtstermine innerhalb weniger Wochen nach der Tat sind bei ihm keine Seltenheit.  Ich nahm vor wenigen Wochen an einer Jugendschöffengerichtsverhandlung als Nebenklägervertreter teil, bei der u.a. eine Sexualtat verhandelt wurde, die nur vier Wochen vor der Hauptverhandlung  geschehen war.  Zwar waren an diesem Tag schon andere Anklagen gegen den Heranwachsenden terminiert &#8211; aber auch die andere, ihm vorgeworfene Tat, ein Raub, war zum Zeitpunkt der Hauptverhandlung etwa acht Wochen alt.</p>
<p>So soll es eigentlich sein im Jugendstrafrecht. Irgendwie befürchte ich, dass diese Zeiten in einigen Wochen vorbei sein werden.</p>
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		<title>Elbphilharmonie und Planungsfehler</title>
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		<pubDate>Wed, 01 Feb 2012 08:27:45 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bauliches]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtliches]]></category>

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		<description><![CDATA[Glaubt man dem Hamburger Abendblatt, so ist der planende Architekt verantwortlich für die an der Rolltreppe entstandenen Risse &#8211; das soll jedenfalls das Ergebnis eines Beweisgutachtens sein, welches vom Hamburger Landgericht auf Veranlassung von Hochtief in Auftrag gegeben worden ist. Hier geht es &#8220;nur&#8221; um einen Betrag von 1,2 Millionen Euro, der wegen dieses Mangels [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Glaubt man dem <a href="http://www.abendblatt.de/hamburg/article2173203/Teure-Elbphilharmonie-Gericht-entlastet-Hochtief.html">Hamburger Abendblatt,</a> so ist der planende Architekt verantwortlich für die an der Rolltreppe entstandenen Risse &#8211; das soll jedenfalls das Ergebnis eines Beweisgutachtens sein, welches vom Hamburger Landgericht auf Veranlassung von Hochtief in Auftrag gegeben worden ist.</p>
<p>Hier geht es &#8220;nur&#8221; um einen Betrag von 1,2 Millionen Euro, der wegen dieses Mangels einbehalten worden ist. Sieht man sich die weiteren Streitpunkte an (Fassade, Dach, Bauzeitenverzögerung usw), die deutlich höhere Beträge betreffen, und guckt man sich weiter an, wie lange bereits das wegen der Rolltreppe anhängige Beweisverfahren bislang dauerte (bislang ein Jahr), so ist es eher unbegreiflich, wie selbst die Pessimisten meinen können, 2015 würde das dann wohl bis 500 Millionen teure Objekt fertiggestellt werden.  Jedenfalls eines der Verfahren, wenn nicht gar alle, ist bei der 17. Zivilkammer des LG Hamburg in der ersten Instanz anhängig &#8211; diese ist allein schon aufgrund der hochkomplizierten Bauprozesse, die ich bei ihr seit 2009 anhängig habe, extrem überlastet. Nichts anderes dürfte für die anderen Baukammern des Landgerichts gelten.</p>
<p>2015 wird daher noch nichts fertiggestellt sein &#8211; allein die diversen Gutachter werden noch Jahre brauchen, um die Mängel in Augenschein zu nehmen&#8230;. es sei denn, die Parteien gehen beide aufeinander zu.  Irgendwann werden diese vielleicht verstehen, dass der Gesichtsverlust aufgrund der verlorenen Jahre nicht durch irgendwelche Prozesserfolge in der Öffentlichkeit ausgeglichen werden kann.</p>
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		<title>18,8 Tage durchschnittliche Prozessdauer.</title>
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		<pubDate>Sun, 22 Jan 2012 21:49:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Berufliches]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtliches]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Justiz des Vatikanstaates würde über das bundesdeutsche Justizbeschleunigungsgesetz, würde es dort gelten, nur müde lächeln. Die dortige Justiz benötigt für die Abarbeitung eines Verfahrens durchschnittlich 18,8 Tage und hat damit  die durchschnittliche Dauer der Verfahren im Vergleich zum Vorjahr fast halbiert (36 Tage). Und niemand soll sagen, dies läge daran, dass es da unten [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Justiz des Vatikanstaates würde über das <a href="http://der-rechthaber.de/beschleunigung-fangt-unten-an/">bundesdeutsche Justizbeschleunigungsgesetz</a>, würde es dort gelten, nur müde lächeln. Die<a href="http://www.kathweb.at/site/nachrichten/database/44246.html"> dortige Justiz</a> benötigt für die Abarbeitung eines Verfahrens durchschnittlich 18,8 Tage und hat damit  die durchschnittliche Dauer der Verfahren im Vergleich zum Vorjahr fast halbiert (36 Tage).</p>
<p>Und niemand soll sagen, dies läge daran, dass es da unten keine Prozesse gäbe. Das Gegenteil ist der Fall: auf 492 Vatikanbürger kamen im letzten Jahr 640 Zivil- und 226 Strafverfahren, fast also zwei Prozesse pro Kopf pro Jahr. Das übertrifft die Prozessfreudigkeit der bundesdeutschen Bevölkerung um ein <a href="http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Content/Publikationen/Fachveroeffentlichungen/Rechtspflege/GerichtePersonal/GeschaeftsentwicklungGerichtStaatsanwalt,templateId=renderPrint.psml">Vielfaches.</a></p>
<p>Bedenkt man zudem, dass die<a href="http://www.rom.diplo.de/Vertretung/rom/de/04/Familie__Leben/Juristische_20Hilfe/SeiteRechtsverfolgung.html"> italienische Justiz</a> im Schnitt drei bis fünf Jahre für ein Verfahren benötigt, ist man also hinter dem Petersplatz  sechzig bis hundertmal so schnell wie ein paar Meter weiter der italienische Straf- oder Zivilrichter.</p>
<p>Hm. Ich werde zukünftig versuchen, in bestimmten Fällen Gerichtsstandsvereinbarungen zu schließen&#8230; wenn das dann so einfach ginge&#8230;</p>
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		<title>&#8220;Mietnomaden&#8221; &#8211; der (vorläufige) Schluss der Geschichte&#8230;</title>
		<link>http://der-rechthaber.de/mietnomaden-der-vorlaufige-schluss-der-geschichte/</link>
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		<pubDate>Sat, 14 Jan 2012 21:27:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael</dc:creator>
				<category><![CDATA[Rechtliches]]></category>
		<category><![CDATA[Unlogisches]]></category>

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		<description><![CDATA[Für die beiden Mieter, welche mit allen nur denkbaren Tricks versuchten, in der Immobilie zu bleiben, gab es letztlich kein happy end &#8211; Anfang Januar setzte der Gerichtsvollzieher vor die Tür  und tauschte die Schlösser aus. Bis zuletzt jedoch gab es Versuche, die Räumung zu verhindern. Nachdem der Rechtspfleger den Antrag auf Einstellung der Räumungsvollstreckung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Für die beiden Mieter, welche<a href="http://der-rechthaber.de/mietnomadentum-ein-nachtrag-die-tote-vermieterin/"> mit allen nur denkbaren Tricks </a>versuchten, in der Immobilie zu bleiben, gab es letztlich kein happy end &#8211; Anfang Januar setzte der Gerichtsvollzieher vor die Tür  und tauschte die Schlösser aus.</p>
<p>Bis zuletzt jedoch gab es Versuche, die Räumung zu verhindern. Nachdem der Rechtspfleger den Antrag auf Einstellung der Räumungsvollstreckung abgelehnt hatte, versuchte die Mieterin mit dem Argument, sie habe von all dem nichts gewusst, ihr Mann habe sie nicht über die Betrügereien usw. informiert, nun sei er nur mit einem Rucksack ausgezogen, würde irgendwo im Wald leben und habe sie mit all den Sachen sitzen lassen, einen Aufschub zu bewirken.</p>
<p>Die Mandantin ließ sich davon nicht beeindrucken. Auch diese letzte Geschichte stimmte nicht, wie sich bald herausstellte. Der Mieter wurde nach der Räumung bald am Hauptbahnhof gesehen, gemeinsam mit dem Rest der Familie auf dem Weg nach Süddeutschland.</p>
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		<title>Kugeln für den Staatsanwalt &#8211; ein Plädoyer für Personenkontrollen im Gericht</title>
		<link>http://der-rechthaber.de/kugeln-fur-den-staatsanwalt-ein-pladoyer-fur-personenkontrollen-im-gericht/</link>
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		<pubDate>Thu, 12 Jan 2012 11:09:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael</dc:creator>
				<category><![CDATA[Rechtliches]]></category>
		<category><![CDATA[Unmenschliches]]></category>

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		<description><![CDATA[Durchschnittlich alle zwei Jahre geschieht in deutschen Gerichtssäälen ein Tötungsdelikt gegen einen Prozessbeteiligten, zumeist sind Richter oder Staatsanwälte die Opfer. Unmittelbar danach beginnt jedes Mal die Diskussion darüber, wie der Täter die Waffe in den Gerichtssaal schmuggeln und ungehindert schießen konnte. Voraussehbar ist dann auch die Pressekonferenz des jeweiligen Justizministers / der Justizministerin des entsprechenden [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Durchschnittlich alle zwei Jahre geschieht in deutschen Gerichtssäälen ein Tötungsdelikt gegen einen Prozessbeteiligten, zumeist sind Richter oder Staatsanwälte die Opfer.</p>
<p>Unmittelbar danach beginnt jedes Mal die Diskussion darüber, wie der Täter die Waffe in den Gerichtssaal schmuggeln und ungehindert schießen konnte. Voraussehbar ist dann auch die Pressekonferenz des jeweiligen Justizministers / der Justizministerin des entsprechenden Bundeslandes, in der dann ebenso stereotyp erklärt wird, die Tat sei nicht voraussehbar gewesen.</p>
<p>Das Landgericht Lübeck hat 30 Jahre nach dem Fall Bachmeier  eine Personenkontrolle am Eingangsbereich eingeführt.  Damit liegt es im Trend &#8211; immer mehr Landgerichtspräsidenten schützen ihre Mitarbeiter und die Besucher durch derartige Maßnahmen. Was zunächst noch belächelt wurde, macht vor dem Hintergrund der zumehmenden Gewalt in den Gerichtssäälen Sinn. Das muss auch für die Amtsgerichte gelten. Der Hinweis, die Tat von Dachau sei nicht voraussehbar gewesen, ist purer Unsinn. Auch bei einfachen Strafsachen geht es regelmäßig um menschliche Existenzen, die durch ein Urteil mit einem Schlag vernichtet werden können. Dass Menschen in solchen Extremsituationen extrem reagieren, liegt nicht fern.</p>
<p>Personenkontrollen an jedem Eingang eines Gerichtes sollten Pflicht werden. Jeder auch nur halb verrückte Straftäter kann momentan problemlos und unkontrolliert jedes Amtsgericht betreten und bereits nach wenigen Sekunden etwa vor dem Dienstzimmer des Richters oder der Richterin stehen, die/der ihm gerade seine Existenz zerstört hat.  Jeder kann im Gerichtssaal dort den &#8220;Rächer&#8221; spielen. Man komme mir nicht mit dem Argument, der Täter könne ja vor dem Gebäude sowieso auf sein Opfer warten und dort zuschlagen. Das Töten im Gerichtssaal hat eine andere Dimension.</p>
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		<title>Beschleunigung fängt unten an.</title>
		<link>http://der-rechthaber.de/beschleunigung-fangt-unten-an/</link>
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		<pubDate>Mon, 02 Jan 2012 22:37:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael</dc:creator>
				<category><![CDATA[Berufliches]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtliches]]></category>

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		<description><![CDATA[Wider allen Erwartungen ist  mit § 198 GVG ein Gesetz in Kraft getreten, welches der Justiz Beine machen soll. Ich gebe zu: ich habe damit nicht mehr gerechnet. Aber dann war es da &#8211; und zunächst einmal galt es, alle Aktenleichen darauf hin durchzusehen, ob sich seit Monaten nichts mehr tat oder ob sie sonst [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wider allen Erwartungen ist  mit § 198 GVG ein <a href="http://drschmitz.info/rechtsschutz-gegen-uberlange-gerichtsverfahren.html">Gesetz in Kraft getreten, welches der Justiz Beine machen soll.</a> Ich gebe zu: <a href="http://der-rechthaber.de/verzogerung-der-verzogerungsruge/">ich habe damit nicht mehr gerechnet.</a> Aber dann war es da &#8211; und zunächst einmal galt es, alle Aktenleichen darauf hin durchzusehen, ob sich seit Monaten nichts mehr tat oder ob sie sonst irgendwie vor sich hinsiechten.</p>
<p>Wie man hört, haben die Länder schon reagiert &#8211; das Land Niedersachsen soll 3,2 Millionen Euro bereitgestellt haben,  wohl um den immateriellen Schaden aufzufangen. Eigentlich sollte das Gesetz nach den Vorgaben des EuGH präventiv wirken &#8211; eigentlich sollte es darum gehen, von vornherein Verzögerungen zu vermeiden. Statt dessen scheinen die Länder schon zu resgnieren, fügen sich in ihr offenbar unvermeidbares Schicksal und zahlen.</p>
<p>Die Verzögerung aber bleibt.</p>
<p>Als ich heute beim Landgericht Hamburg (ZK) vorsichtig nach dem Verbleib eines Protokolls einer Beweisaufnahme einer Sitzung vom 13.12.2011 fragen ließ, wurde mir mitgeteilt, es käme frühestens Ende nächster Woche. Also dann über einen Monat nach der Sitzung. Man sei überlastet, arbeite nur &#8220;mit halber Kraft&#8221;.</p>
<p>Na dann. Die Justiz ist von der vielgepriesenen Dienstleistung so weit entfernt wie der HSV von der deutschen Meisterschaft.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>&#8220;Mietnomadentum&#8221; &#8211; ein Nachtrag: die tote Vermieterin.</title>
		<link>http://der-rechthaber.de/mietnomadentum-ein-nachtrag-die-tote-vermieterin/</link>
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		<pubDate>Sun, 01 Jan 2012 20:56:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael</dc:creator>
				<category><![CDATA[Rechtliches]]></category>
		<category><![CDATA[Unlogisches]]></category>

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		<description><![CDATA[Alle warten auf die endgültige Fassung des Mietrechtsmodernisierungsgesetzes &#8211; der Gesetzgeber denkt noch. In der Zwischenzeit passieren weiter erstaunliche Betrugsfälle &#8211; selten, aber spannend. So etwa folgender Fall, Gegenstand meiner Akten: Es war ein Leichtes für den Mieter, in das Einfamilienhaus zu ziehen: er fälschte zunächst alten Arbeitsvertrag und eine alte Arbeitsbescheinigung so, dass der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Alle warten auf die endgültige Fassung des Mietrechtsmodernisierungsgesetzes &#8211; der <a href="http://der-rechthaber.de/wider-den-mietnomaden-was-daraus-wurde/">Gesetzgeber denkt noch.</a> In der Zwischenzeit passieren weiter erstaunliche Betrugsfälle &#8211; selten, aber spannend. So etwa folgender Fall, Gegenstand meiner Akten:</p>
<p>Es war ein Leichtes für den Mieter, in das Einfamilienhaus zu ziehen: er fälschte zunächst alten Arbeitsvertrag und eine alte Arbeitsbescheinigung so, dass der Vermieter irrig davon ausging, der Mieter hätte aktuell ein Arbeitseinkommen von 4800 Euro brutto. Seit einem Jahr jedoch war der Mieter arbeitslos. Kaum eingezogen, zahlte der Mieter&#8230;. nichts. Nicht eine Monatsmiete. Kaution? Fehlanzeige.</p>
<p>Der Vermieter focht den Mietvertrag wegen arglistiger Täuschung an und klagte auf Räumung. Sechs Monate nach Einzug lag dann das Urteil (der Mieter hatte die Räumungsklage anerkannt&#8230;) vor. Freiwilliger Auszug nun? Erneute Fehlanzeige. Knapp zwei Wochen vor dem vom Gerichtsvollzieher anberaumten Räumungstermin erscheint der Mieter beim Rechtspfleger und beantragt Räumungssschutz &#8211; mit dem Argument, der Auszug Anfang Januar wäre unverhältnismäßig, da man ja zum 1. Februar einen neuen Wohnsitz habe. Dem Rechtspfleger präsentiert der Mieter einen wenige Tage zuvor unterschriebenen Mietvertrag &#8211; mit seiner Unterschrift und der Unterschrift einer vermeintlichen (neuen) Vermieterin.</p>
<p>Der Rechtspfleger ist beeindruckt &#8211; ein &#8220;schlüssiger Vortrag&#8221;, wie er schreibt und ankündigt, dem Räumungsschutzantrag stattzugeben. Das hätte für den Vermieter einen weiteren Einnahmeverlust von einigen tausend Euro bedeutet, ein neuer Räumungstermin wäre frühestens 2-3 Monate später anberaumt worden.</p>
<p>Komisch an dem neuen Mietvertrag  über das neue Mietobjekt war nur zunächst, dass der Mieter für eine Vierzimmerwohnung in Darmstadt nur 500 Euro Miete zahlen sollte &#8211; und 50 Euro monatliche Nebenkosten. Auch hatte die Handschrift im Mietvertrag (Namen, Adressen pp) eine erstaunliche Ähnlichkeit mit der Schrift des Räumungsschuldners&#8230; der also anders als in der Praxis üblich den Mietvertrag selbst vorbereitet hätte.  Dem Rechtspfleger war das offenbar nicht aufgefallen.</p>
<p>Die Mandantin recherchierte weiter. Und fand heraus, dass die angebliche Vermieterin des neuen Mietvertrages zum Zeitpunkt der Unterschriftsleistung Ende 2011 bereits fast drei Jahre tot war. Währenddessen präsentiert der Räumungsschuldner dem Rechtspfleger weitere &#8220;Emailkorrespondenz&#8221; zwischen der toten Vermieterin und dem Räumungsschuldner, nur wenige Tage alt, in der die &#8220;Vermieterin&#8221; dem Mieter angeblich ankündigt, einem Einzug zum 1.2. stände nichts im Wege.</p>
<p>Dem Rechtspfleger reicht die Lügerei  &#8211; er lehnt nun den Räumungsschutzantrag ab.  Auch hier gilt: das geplante neue Gesetz hätte hier nichts geändert, eine Hinterlegunganordnung hätte nichts beschleunigt. Nur eine beschleunigte Justiz wäre allein in der Lage, dem Vermieter zu helfen.</p>
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		<title>Wesentliches II: Weihnachtspost vom Sachverständigen</title>
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		<pubDate>Sun, 18 Dec 2011 18:17:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael</dc:creator>
				<category><![CDATA[Berufliches]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtliches]]></category>

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		<description><![CDATA[Das LG Dessau-Roßlau musste sich mit der Frage auseinandersetzen, ob ein Sachverständiger dann befangen ist, wenn er am 23.12. eine Ladung zum Ortstermin für den 10.1. des nächsten Jahres absendet und diese am 24.12. einer Partei zugeht (Beschluss vom 17.3.2011, 1 T 19/11). Tatsächlich lehnte eine Partei den Sachverständigen als befangen ab, weil die am [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das LG Dessau-Roßlau musste sich mit der Frage auseinandersetzen, ob ein Sachverständiger dann befangen ist, wenn er am 23.12. eine Ladung zum Ortstermin für den 10.1. des nächsten Jahres absendet und diese am 24.12. einer Partei zugeht (Beschluss vom 17.3.2011, 1 T 19/11).</p>
<p>Tatsächlich lehnte eine Partei den Sachverständigen als befangen ab, weil die am 24.12. zugegangene Ladung den Weihnachtsfrieden störe (!).</p>
<p>Erstaunlicherweise wiesen das Amtsgericht (Wittenberg) als auch das Landgericht den Befangenheitsantrag ab: einen offiziellen Grundsatz des &#8220;Weihnachtsfriedens&#8221; gäbe es nicht.</p>
<p>Dann wäre das ja, rechtzeitig auch für dieses Jahr, grundsätzlich geklärt.</p>
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