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Archiv für die Kategorie » Rechtliches «

Begeisterung am frühen Morgen.

Dienstag, 17. Februar 2009 | Autor: Michael

Keine Ahnung wer bei juris die Aufsätze zusammenfasst. Oft waren die Inhaltsangaben von Aufsätzen in anderen Zeitschriften ziemlich unsinnig und am Kern vorbei. Aber hier war ich dann doch mal begeistert und fand mich sogar wieder:

“Möbel und Mindestabstand zu Außenwänden im Wohnraummietrecht – über einen Irrtum
Kurzreferat

Verfasser geht der Frage nach, ob es im Mietrecht eine von der Rechtsprechung entwickelte Regel gibt, nach der insbesondere große Möbel nicht unmittelbar an einer Außenwand aufgestellt werden dürfen, sondern zur Vermeidung von Feuchtigkeitsschäden einen Mindestabstand zur Wand wahren müssen. Er führt in die Problemstellung ein und erläutert anhand von Textauszügen, dass sich nach anders lautender Rechtsprechungspraxis der Achtziger Jahre inzwischen die Annahme durchgesetzt habe, dass ein Mieter keinerlei derartige Abstände einhalten müsse. Mit dieser Annahme setzt sich der Autor sodann kritisch auseinander. Er hält ihre Prämisse, wonach eine Außenwand nur dann mängelfrei sei, wenn es dort auch bei fehlendem Abstand zwischen Möbeln und Wand nicht zur Schimmelbildung komme, für falsch und begründet dies mit Hinweise auf bauphysikalische Gesetzlichkeiten und Regelwerke. Vor diesem Hintergrund referiert er die Judikatur des BGH zur Abgrenzung von Verantwortungssphären des Vermieters und Mieters und zieht sodann die Schlussfolgerungen aus seiner Auffassung, dass der Vermieter einen Wandabstand bei Möbeln in bestimmten Fällen verlangen kann. Abschließend weist er darauf hin, dass die Tendenz zur Errichtung von Passivhäusern die angesprochene Problematik weiter verschärft habe.”"

(zitiert bei: juris).

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Gerichtlicher Hinweis II.

Freitag, 13. Februar 2009 | Autor: Michael

Amtsgericht schreibt an die Gegenseite:

“Die Beklagten sollten ein Anerkenntnis überlegen und eine Rücknahme der Widerklage. In Anbetracht des eigenen Vortrages der Beklagten versteht der Vorsitzende nicht, wieso die Beklagten an den Erfolg ihrer Verteidigung glauben können. Rechtlich bestätigen die Beklagten mit ihrem Sachvortrag die Rechtsauffassungen der Kläger.”

Sehr gut. Obwohl – was manche Parteien so glauben und was nicht, versteht sowieso keiner.

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Entbehrlichkeit der gerichtlichen Hinweispflicht.

Freitag, 13. Februar 2009 | Autor: Michael

Ich fürchte, nun wird es ein wenig Juristisch (§ 139 ZPO).

Ein Senat in Schleswig überraschte mich letztens mit der “Erkenntnis”, dass dann, wenn die anwaltlich vertretene Gegenseite auf einen rechtlich erheblichen Aspekt in einem Schriftsatz bereits hingewiesen hatte, zu dem die andere Partei noch nichts vorgetragen hatte, ein Hinweis des Gerichts dann regelmäߟig entbehrlich sei – dies sei in Schleswig gängige Rechtsprechung aller Senate.

Nun ja. Bis zur ZPO-Novelle vertrat ich das auch immer so. Dann allerdings lieߟ mich der 7.Senat eben dieses OLG überrascht zurück – in einer Entscheidung vom 16.12.2004 (7 U 26/04) heißt es nämlich:

“Die Erörterungspflicht des § 139 Abs. 1 ZPO richtet sich gerade an das Gericht, sie kann nicht ersatzweise durch den Prozessgegner erfüllt werden. Zudem bieten Hinweise des Prozessgegners gerade keine hinreichende Gewähr dafür, dass die kritisierten Gesichtspunkte auch durch das Gericht tatsächlich als erheblich und ergänzungsbedürftig angesehen werden.”  (bei: juris)

Nun ja. Da muss sich also bei angeblich ja allen Schleswiger Senaten plötzlich in den letzten Jahren eine Kehrtwende vollzogen haben, die an mir vorbeistrich – zumal Gegner oder ich in anderen Verfahren dort sehr wohl auch dann Hinweise erhielten, wenn die jeweils andere Partei auf relevante Umstände in den Schriftsätzen bereits hingewiesen hatte.

Der Rechthaber bleibt also leicht verwirrt zurück.

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Bergedorfer Strafrichter als Verteidiger unterwegs.

Samstag, 31. Januar 2009 | Autor: Michael

Heutiger Leitartikel in der Bergedorfer Zeitung:

Gefährdet ein Bergedorfer Richter seine Unabhängigkeit?
Bergedorf (knm). Normalerweise sitzt Günter Stello als Richter Prozessen vor, verurteilt Ladendiebe oder Verkehrssünder und ist streng zur Unabhängigkeit verpflichtet. Doch jüngst hat der stellvertretende Direktor des Bergedorfer Amtsgerichts nicht auf, sondern vor der Richterbank Platz genommen. Bei einem Strafprozess gegen seinen Freund Heinrich Quast in Harburg trat er als dessen Verteidiger auf. Das stößt bei der Rechtsanwaltskammer auf harsche Kritik. „Das ist in Hamburg ein absolut einmaliger Fall, ich habe das noch nicht erlebt“, ordnet Otmar Kury, Präsident der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer den Vorgang ein. Mit der gebotenen Unabhängigkeit eines Richters ist dieser Rollentausch, seiner Meinung nach, nicht zu vereinbaren. Allerdings tut Stello nichts Unrechtes. In Bergedorf, seinem eigenen Gerichtsbezirk, könne Stello die Verteidiger-Rolle selbstverständlich nicht übernehmen, erläutert Sabine Annette Westphalen, Sprecherin des Oberlandesgerichts Hamburg. In Harburg sei das etwas anderes, auch wenn die Staatsanwaltschaft die Sache „unglücklich“ gefunden habe.

Hoppla.

Gemäß § 138 StPO dürfen vor einem Strafrichter als Verteidiger auftreten Anwälte und Professoren sowie “andere Personen nur mit Genehmigung des Gerichts”. Diese Genehmigung ist vorliegend, so erfuhr man aus dem Artikel weiter, vom zuständigen Harburger Strafrichter erteilt worden.

Die Genehmigung ist nach pflichtgemäßen Ermessen zu erteilen, in die Abwägung sind auch die “Bedürfnisse der Rechtspflege” mit einzustellen. Spontan hätte ich da nicht unerhebliche Bedenken.

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Bund und Länder klagen gerichtskostenfrei.

Freitag, 30. Januar 2009 | Autor: Michael

§ 2 S. 1 des Gerichtskostengesetzes lautet in Absatz 1:

“In Verfahren vor den ordentlichen Gerichten und den Gerichten der Finanz- und Sozialgerichtsbarkeit sind von der Zahlung der Kosten befreit der Bund und die Länder sowie die nach Haushaltsplänen des Bundes oder eines Landes verwalteten öffentlichen Anstalten und Kassen. ”

Eine erstaunliche Privilegierung – hinsichtlich der Gerichtskosten also spielen Bund und Länder ihre eigene Rechtsschutzversicherung. Sie dürfen klagen und verlieren, ohne dass Gerichtskosten entstehen. So werden Prozessrisiken nicht unerheblich abgemildert. Grad mal wieder gemerkt, in einem teuren Bauprozess. Tsts.

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Iphone als Warner vor mobilen Radarfallen.

Freitag, 30. Januar 2009 | Autor: Michael

Die Fa. Sixt plant, so jedenfalls Spiegel-Online, die Einführung eines Dienstes, der vor mobilen Radarfallen warnen soll. Und über ein iPhone kann man entsprechende Warnungen abrufen.

Allerdings streiten sich die Juristen sowieso schon mal wieder über die Zulässigkeit solcher “Dienste”. Bzw. Applications. Mal sehen was noch kommt – vielleicht warnt mein iPhone mich auch bald vor Polizeibeamten, die mich mit Handy am Steuer telefonierend erblicken und anhalten. Was latürnich niiie vorkommt, hust. Und ob das Ganze ein fake ist, ist auch noch unklar.

Gefunden im beck-blog.

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“Herr im Ring”: Reinbeks Strafrichter.

Mittwoch, 28. Januar 2009 | Autor: Michael

Heute morgen gab es in der Bergedorfer Zeitung eine halbe Seite über einen der Reinbeker Richterschaft zu lesen – eine neue Serie beginnt über die Richter des hiesigen Amtsgerichts. Offenbar jede Woche eine andere Richterin bzw. ein anderer Richter.

Der Auszug aus dem Artikel im Internet liest sich so:

€žEin Richter muss Herr im Ring bleiben€œ
Reinbek (amü). An diesem Montag wird Richter Malte Zickermann seine Robe nur für eine Stunde an die Garderobe hängen können. Um 12.30 Uhr ist eine Mittagspause eingeplant. Mit den Kollegen und Referendar Felix Geppert (26) geht€™s wie jeden Tag in die Kantine des Krankenhauses. Bis dahin liegen noch dreieinhalb Stunden vor ihm. Es ist 9 Uhr. Der 33-Jäöhrige eöffnet pünktlich die erste Verhandlung im Amtsgericht. Dann geht es Schlag auf Schlag. Im 45-Minuten-Takt geben sich Betrüger, Diebe und Verkehrssünder die Klinke in die Hand: 9.45 Diebstahl, 10.30 Computerbetrug, 11.15 Uhr fahrlässige Trunkenheit im Verkehr…. Gegen 15 Uhr wird der Strafrichter die letzte Akte schlieߟen. Voraussichtlich pünktlich, denn fast alle Angeklagten sind geständig, Zeugen müssen nicht gehört werden.
Der schlaksige Jurist lässt sich von dem strammen Terminplan nicht hetzen, bleibt “€žHerr im Ring”€œ. Mit ruhiger, freundlicher Stimme, aber bestimmt, fragt er nach persönlichen Lebensverhältnissen, Beruf, Einkommen der Angeklagten, von denen einige ohne Anwalt ihrer Strafe entgegensehen. Gefühlsausbrüche, Emotionen, unsachliche Kommentare haben im Gerichtsaal 107 nichts zu suchen. €žIch achte auf eine sachliche, friedliche Verhandlungsatmosphäre€œ, sagt Zickermann, …”

Falls jemand fragen sollte: oh doch. Herr Zickermann spricht auch durchaus mal Angeklagte frei. ֖fter als hier suggeriert, btw.  :-)

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Wichtige Änderung des Landesschlichtungsgesetzes.

Dienstag, 27. Januar 2009 | Autor: Michael

Der Gesetzgeber hat zumindest teilweise ein Einsehen gehabt und das schleswig-holsteinische Landesschlichtungsgesetz geändert. Ab dem 1.1.2009 muss daher auch bei Streitwerten bis zu 750 Euro in vermögensrechtlichen Streitigkeiten kein Schlichtungsverfahren mehr durchgeführt werden. Bislang konnte man ja ohnehin versuchen, durch vorheriges Mahnverfahren diesen Weg zu umgehen. Ab nun ist Schluss damit.

Allerdings bleibt uns der schlichtungsrechtliche Wahnsinn nach wie vor für Nachbarstreitigkeiten erhalten. Und die Schiedsleute. Bleiben erhalten. Und wer das mal erlebt hat, weiß wovon ich rede. Ausnahmen bestätigen auch hier die Regel.

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Lebenswerk als strafmildernder Umstand – Zumwinkel II

Montag, 26. Januar 2009 | Autor: Michael

Also bei allem Verständnis, aber diese Strafzumessungserwägung halte ich für bedenklich:

“Zudem berücksichtigt das Urteil die Lebensleistung des Managers und zurückgezahlte Steuerschulden in Höhe von insgesamt 3,9 Millionen Euro seit 1997 strafmildernd. Die Staatsanwaltschaft betont in ihrem Plädoyer die €žRelation zwischen tatsächlicher Steuerzahlung und verkürzten Steuern€œ. Zumwinkel habe im Zeitraum 2002 bis 2006, in dem er rund 970.000 Euro Steuern hinterzogen hat, Beträge in zweistelligen Millionenbereich ordentlich abgeführt. ”

(http://www.welt.de/wirtschaft/article3094796/Die-kriminellen-Steuertricks-des-Klaus-Zumwinkel.html)

Die Art der Lebensführung ist nach der Rechtsprechung der Strafsenate regelmäߟig nur dann von Bedeutung für die Strafzumessung, wenn sie in Beziehung zur Tat steht. Das “Lebenswerk” allein kann schlechterdings kein Strafzumessungsaspekt sein – dies würde zu bedenklichen Differenzierungen führen, die mit Erwägungen des Gleichheitssatzes kaum vereinbar sind. ܜbersetzt heißt dies also, die Bochumer Kammer hat offenbar positiv gewürdigt, dass Herr Zumwinkel früher regelmäߟig und viel Steuern bezahlt hat (Bezug zur Tat/Lebensführung). Dieser Strafmilderungsaspekt sollte dann allerdings wohl für alle braven Steuerzahler gelten. Uiuiui.

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LG Frankfurt a.M. und Wohnflächendefinition.

Freitag, 23. Januar 2009 | Autor: Michael

Die Neue Zeitschrift für Mietrecht berichtet unter NZM aktuell (Heft 1-2/2009) von einer neuen, noch unveröffentlichten Entscheidung des LG Frankfurt a.M. zur Wohnflächenproblematik (2/17 S 144/07 – komisches Aktenzeichen btw).

In der Sache handelte es sich um eine Galeriewohnung, weniger als die Hälfte der Galerie wies eine lichte Höhe von 2,2 m auf. Nach der Hessischen Landesbauordnung wäre dieser Raum daher mangels Höhe nicht als Aufenthaltsraum zu definieren. § 2 Wohnflächenverordnung, die für alle ab dem 1.1.2004 abgeschlossenen Mietverträge grundsätzlich gilt,verweist darauf, dass die Wohnräume nicht zur Wohnfläche zählen, die nicht den Anforderungen des Bauordnungsrechts der Länder genügen (wie also hier).

Nach der konsequenten Auffassung des Landgerichts Frankfurt hatte der Mieter daher ein Mietminderungsrecht, da die Abweichung von der vertraglichen Wohnfläche mehr als 10% betrug (entsprechend den dazu ergangenen Entscheidungen des VIII. Zivilsenats).

Das Landgericht Lübeck (Az hab ich grad nicht greifbar) hat hierzu m.E. unter Missachtung dieser Grundsätze auch des BGH vor 2 Jahren eine abweichende Entscheidung gefällt ; gegen diese Entscheidung ist ein Verfassungsbeschwerdeverfahren in Karlsruhe anhängig. Der dortige Senat hat über die Beschwerde noch nicht entschieden. Diese Fälle (Verstöße gegen das Bauordnungsrecht der Länder) kommen häufig vor (als Wohnraum deklarierter Keller z.B.).

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