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Archiv für die Kategorie » Rechtliches «

Ach so.

Montag, 4. Mai 2009 | Autor: Michael

Offenbar ist mir bei den letzten Gesetzesänderungen etwas entgangen: so ersetzt offenbar die Kenntnis von einer Personalnummer die Unterschrift unter einen Vertrag. Wahrscheinlich der neue § 126d BGB. Oder so.

“Sofern Sie und ihr Mandant uns mitteilen, dass der Vertrag unwirksam sei weil der Vertrag keine Unterschrift unsererseits enthält, können wir dies nicht nachvollziehen, für unser Vertragsverhältnis ist es zumindest unerheblich.  Unsere Mitarbeiterin  hat ihre Personalnummer in unseren Verträgen angegeben. Damit ist die Namensmitteilung des Kundenberaters eindeutig möglich. Einer eigenhändigen Unterschrift bedarf es hier nicht. Der Vertrag ist für die Mindestlaufzeit von 48 Monaten voll wirksam.”

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Der tatsächliche Opferschutz im Strafprozess

Montag, 2. März 2009 | Autor: Michael

…findet nicht wirklich statt.

Daran vermögen auch die zahlreichen Opferschutzgesetze aus der letzten Zeit nicht wirklich viel zu ändern. Und auch keine Merkblätter, die Opfern von Straftaten meist schon bei der ersten Vernehmung bei der Polizei mitgegeben werden.

Typischerweise erlebt man vielmehr zumeist Folgendes:

Die Vollmacht im Ermittlungsverfahren, für die Geschädigten zur Akte gereicht, wird hartnäckig von den Ermittlungsbehörden ignoriert, ebenso wie die sicherheitshalber schon abgegebene Anschlusserklärung im Falle einer Nebenklage. Fragt man nicht alle paar Monate nach, so darf man sich nicht wundern, wenn der Mandant plötzlich, meist Monate oder gar Jahre später, mit einer Zeugenladung für “seinen” Termin – der natürlich dann auch schon in der nächsten Woche ist! – vor der anwaltlichen Tür steht. Verwirrt guckt man die eigene Post durch, um festzustellen, dass man tatsächlich natürlich keine Ladung erhalten hat. Warum auch.

Und dann geht es erst richtig los. Da nach der Strafprozessordnung auf die Terminslage des Nebenklagevertreters keine Rücksicht genommen werden darf, scheitern Verlegungsanträge in grausamer Art und Weise. Stößt man nicht auf einen verständnisvollen Richter, der auf die StPO pfeift, so muss das Opfer einer Körperverletzung bzw. eines Mißbrauchs ohne anwaltliche Hilfe in den Hauptverhandlungstermin. Ach ja – und die Ermittlungsakte hatten natürlich bis dahin schon alle, nur der Opferanwalt nicht. Und die kriegt er ja nun zumeist auch nicht mehr, da wegen der Kürze der Zeit bis zum Termin ja nun unentbehrlich.

Selbst Schuld mag man da denken, warum fragt man halt nicht alle Nas lang bei der Staatsanwaltschaft nach. Doch selbst dann. Bei Formulierung der Anklageschrift wird die Nebenklage leider oft genug übersehen. Das Gericht selbst hat meist auch keinen Anlass, beim ersten Durchblättern der Akte auf den Fehler hinzuweisen. Aber selbst wenn bis dahin alles gut läuft: geladen zum Hauptverhandlungstermin werden oft, jedenfalls bei den Amtsgerichten, wieder alle, nur der Nebenklagevertreter nicht.

Und noch eine Variante: als ich unlängst Opfer in einem Mißbrauchsfall vertrat, wussten im Hauptverhandlungstermin alle, dass der Einspruch gegen den Strafbefehl zwei Wochen vor dem Termin durch Schriftsatz des Verteidigers auf das Strafmaß beschränkt worden war. Trotzdem waren die Geschädigten geladen, auch die Eltern, obwohl nach der Beschränkung des Einspruchs deren Aussagen (naturgemäß die Opfer belastend) gar nicht mehr notwendig waren. So erschienen dann brav alle zum Termin, fertig mit den Nerven und in der Erwartung, dem Täter gegenüberstehen zu müssen – nur: der kam ja sowieso nicht, wie seit Wochen bekannt. Allen anderen Verfahrensbeteiligten – Gericht, Staatsanwaltschaft, Verteidigung – bekannt. Nur mir nicht. Denn meine Akteneinsicht war, wie üblich, ca. 4 Wochen alt und eine Abschrift vom einspruchsbeschränkenden Schriftsatz des Kollegen Verteidigers hatte ich nicht erhalten.

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Zu Hülf. Die GbR ist grundbuchfähig.

Mittwoch, 18. Februar 2009 | Autor: Michael

Das war nach der allgemeinen Entwicklung ja zu erwarten – der BGH hat am 4.12.2008 (V ZB 74/08) so entschieden.

Und stürzt die grundbuchliche Welt in ein Chaos. Wer sich hinter der GbR Sowiesostraße im Grundbuch versteckt, wird jedenfalls aus dem Grundbuch nicht zu erfahren sein, wenn die Gesellschafter es nicht wollen und sich namentlich nicht benennen.

Was nun, wenn ein Gesellschafter seinen Anteil außerhalb des Grundbuchs einem Dritten überträgt? Das ging bislang rein privatschriftlich. Muss sich auch hier die Rechtsprechung ändern?

Was ist mit dem gutgläubigen Erwerb eines GbR-Grundstücks? Geht das?

Brauchen wir nun ein GbR-Register?

Uh oh.

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Begeisterung am frühen Morgen.

Dienstag, 17. Februar 2009 | Autor: Michael

Keine Ahnung wer bei juris die Aufsätze zusammenfasst. Oft waren die Inhaltsangaben von Aufsätzen in anderen Zeitschriften ziemlich unsinnig und am Kern vorbei. Aber hier war ich dann doch mal begeistert und fand mich sogar wieder:

“Möbel und Mindestabstand zu Außenwänden im Wohnraummietrecht – über einen Irrtum
Kurzreferat

Verfasser geht der Frage nach, ob es im Mietrecht eine von der Rechtsprechung entwickelte Regel gibt, nach der insbesondere große Möbel nicht unmittelbar an einer Außenwand aufgestellt werden dürfen, sondern zur Vermeidung von Feuchtigkeitsschäden einen Mindestabstand zur Wand wahren müssen. Er führt in die Problemstellung ein und erläutert anhand von Textauszügen, dass sich nach anders lautender Rechtsprechungspraxis der Achtziger Jahre inzwischen die Annahme durchgesetzt habe, dass ein Mieter keinerlei derartige Abstände einhalten müsse. Mit dieser Annahme setzt sich der Autor sodann kritisch auseinander. Er hält ihre Prämisse, wonach eine Außenwand nur dann mängelfrei sei, wenn es dort auch bei fehlendem Abstand zwischen Möbeln und Wand nicht zur Schimmelbildung komme, für falsch und begründet dies mit Hinweise auf bauphysikalische Gesetzlichkeiten und Regelwerke. Vor diesem Hintergrund referiert er die Judikatur des BGH zur Abgrenzung von Verantwortungssphären des Vermieters und Mieters und zieht sodann die Schlussfolgerungen aus seiner Auffassung, dass der Vermieter einen Wandabstand bei Möbeln in bestimmten Fällen verlangen kann. Abschließend weist er darauf hin, dass die Tendenz zur Errichtung von Passivhäusern die angesprochene Problematik weiter verschärft habe.”"

(zitiert bei: juris).

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Gerichtlicher Hinweis II.

Freitag, 13. Februar 2009 | Autor: Michael

Amtsgericht schreibt an die Gegenseite:

“Die Beklagten sollten ein Anerkenntnis überlegen und eine Rücknahme der Widerklage. In Anbetracht des eigenen Vortrages der Beklagten versteht der Vorsitzende nicht, wieso die Beklagten an den Erfolg ihrer Verteidigung glauben können. Rechtlich bestätigen die Beklagten mit ihrem Sachvortrag die Rechtsauffassungen der Kläger.”

Sehr gut. Obwohl – was manche Parteien so glauben und was nicht, versteht sowieso keiner.

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Entbehrlichkeit der gerichtlichen Hinweispflicht.

Freitag, 13. Februar 2009 | Autor: Michael

Ich fürchte, nun wird es ein wenig Juristisch (§ 139 ZPO).

Ein Senat in Schleswig überraschte mich letztens mit der “Erkenntnis”, dass dann, wenn die anwaltlich vertretene Gegenseite auf einen rechtlich erheblichen Aspekt in einem Schriftsatz bereits hingewiesen hatte, zu dem die andere Partei noch nichts vorgetragen hatte, ein Hinweis des Gerichts dann regelmäߟig entbehrlich sei – dies sei in Schleswig gängige Rechtsprechung aller Senate.

Nun ja. Bis zur ZPO-Novelle vertrat ich das auch immer so. Dann allerdings lieߟ mich der 7.Senat eben dieses OLG überrascht zurück – in einer Entscheidung vom 16.12.2004 (7 U 26/04) heißt es nämlich:

“Die Erörterungspflicht des § 139 Abs. 1 ZPO richtet sich gerade an das Gericht, sie kann nicht ersatzweise durch den Prozessgegner erfüllt werden. Zudem bieten Hinweise des Prozessgegners gerade keine hinreichende Gewähr dafür, dass die kritisierten Gesichtspunkte auch durch das Gericht tatsächlich als erheblich und ergänzungsbedürftig angesehen werden.”  (bei: juris)

Nun ja. Da muss sich also bei angeblich ja allen Schleswiger Senaten plötzlich in den letzten Jahren eine Kehrtwende vollzogen haben, die an mir vorbeistrich – zumal Gegner oder ich in anderen Verfahren dort sehr wohl auch dann Hinweise erhielten, wenn die jeweils andere Partei auf relevante Umstände in den Schriftsätzen bereits hingewiesen hatte.

Der Rechthaber bleibt also leicht verwirrt zurück.

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Bergedorfer Strafrichter als Verteidiger unterwegs.

Samstag, 31. Januar 2009 | Autor: Michael

Heutiger Leitartikel in der Bergedorfer Zeitung:

Gefährdet ein Bergedorfer Richter seine Unabhängigkeit?
Bergedorf (knm). Normalerweise sitzt Günter Stello als Richter Prozessen vor, verurteilt Ladendiebe oder Verkehrssünder und ist streng zur Unabhängigkeit verpflichtet. Doch jüngst hat der stellvertretende Direktor des Bergedorfer Amtsgerichts nicht auf, sondern vor der Richterbank Platz genommen. Bei einem Strafprozess gegen seinen Freund Heinrich Quast in Harburg trat er als dessen Verteidiger auf. Das stößt bei der Rechtsanwaltskammer auf harsche Kritik. „Das ist in Hamburg ein absolut einmaliger Fall, ich habe das noch nicht erlebt“, ordnet Otmar Kury, Präsident der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer den Vorgang ein. Mit der gebotenen Unabhängigkeit eines Richters ist dieser Rollentausch, seiner Meinung nach, nicht zu vereinbaren. Allerdings tut Stello nichts Unrechtes. In Bergedorf, seinem eigenen Gerichtsbezirk, könne Stello die Verteidiger-Rolle selbstverständlich nicht übernehmen, erläutert Sabine Annette Westphalen, Sprecherin des Oberlandesgerichts Hamburg. In Harburg sei das etwas anderes, auch wenn die Staatsanwaltschaft die Sache „unglücklich“ gefunden habe.

Hoppla.

Gemäß § 138 StPO dürfen vor einem Strafrichter als Verteidiger auftreten Anwälte und Professoren sowie “andere Personen nur mit Genehmigung des Gerichts”. Diese Genehmigung ist vorliegend, so erfuhr man aus dem Artikel weiter, vom zuständigen Harburger Strafrichter erteilt worden.

Die Genehmigung ist nach pflichtgemäßen Ermessen zu erteilen, in die Abwägung sind auch die “Bedürfnisse der Rechtspflege” mit einzustellen. Spontan hätte ich da nicht unerhebliche Bedenken.

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Bund und Länder klagen gerichtskostenfrei.

Freitag, 30. Januar 2009 | Autor: Michael

§ 2 S. 1 des Gerichtskostengesetzes lautet in Absatz 1:

“In Verfahren vor den ordentlichen Gerichten und den Gerichten der Finanz- und Sozialgerichtsbarkeit sind von der Zahlung der Kosten befreit der Bund und die Länder sowie die nach Haushaltsplänen des Bundes oder eines Landes verwalteten öffentlichen Anstalten und Kassen. ”

Eine erstaunliche Privilegierung – hinsichtlich der Gerichtskosten also spielen Bund und Länder ihre eigene Rechtsschutzversicherung. Sie dürfen klagen und verlieren, ohne dass Gerichtskosten entstehen. So werden Prozessrisiken nicht unerheblich abgemildert. Grad mal wieder gemerkt, in einem teuren Bauprozess. Tsts.

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Iphone als Warner vor mobilen Radarfallen.

Freitag, 30. Januar 2009 | Autor: Michael

Die Fa. Sixt plant, so jedenfalls Spiegel-Online, die Einführung eines Dienstes, der vor mobilen Radarfallen warnen soll. Und über ein iPhone kann man entsprechende Warnungen abrufen.

Allerdings streiten sich die Juristen sowieso schon mal wieder über die Zulässigkeit solcher “Dienste”. Bzw. Applications. Mal sehen was noch kommt – vielleicht warnt mein iPhone mich auch bald vor Polizeibeamten, die mich mit Handy am Steuer telefonierend erblicken und anhalten. Was latürnich niiie vorkommt, hust. Und ob das Ganze ein fake ist, ist auch noch unklar.

Gefunden im beck-blog.

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“Herr im Ring”: Reinbeks Strafrichter.

Mittwoch, 28. Januar 2009 | Autor: Michael

Heute morgen gab es in der Bergedorfer Zeitung eine halbe Seite über einen der Reinbeker Richterschaft zu lesen – eine neue Serie beginnt über die Richter des hiesigen Amtsgerichts. Offenbar jede Woche eine andere Richterin bzw. ein anderer Richter.

Der Auszug aus dem Artikel im Internet liest sich so:

€žEin Richter muss Herr im Ring bleiben€œ
Reinbek (amü). An diesem Montag wird Richter Malte Zickermann seine Robe nur für eine Stunde an die Garderobe hängen können. Um 12.30 Uhr ist eine Mittagspause eingeplant. Mit den Kollegen und Referendar Felix Geppert (26) geht€™s wie jeden Tag in die Kantine des Krankenhauses. Bis dahin liegen noch dreieinhalb Stunden vor ihm. Es ist 9 Uhr. Der 33-Jäöhrige eöffnet pünktlich die erste Verhandlung im Amtsgericht. Dann geht es Schlag auf Schlag. Im 45-Minuten-Takt geben sich Betrüger, Diebe und Verkehrssünder die Klinke in die Hand: 9.45 Diebstahl, 10.30 Computerbetrug, 11.15 Uhr fahrlässige Trunkenheit im Verkehr…. Gegen 15 Uhr wird der Strafrichter die letzte Akte schlieߟen. Voraussichtlich pünktlich, denn fast alle Angeklagten sind geständig, Zeugen müssen nicht gehört werden.
Der schlaksige Jurist lässt sich von dem strammen Terminplan nicht hetzen, bleibt “€žHerr im Ring”€œ. Mit ruhiger, freundlicher Stimme, aber bestimmt, fragt er nach persönlichen Lebensverhältnissen, Beruf, Einkommen der Angeklagten, von denen einige ohne Anwalt ihrer Strafe entgegensehen. Gefühlsausbrüche, Emotionen, unsachliche Kommentare haben im Gerichtsaal 107 nichts zu suchen. €žIch achte auf eine sachliche, friedliche Verhandlungsatmosphäre€œ, sagt Zickermann, …”

Falls jemand fragen sollte: oh doch. Herr Zickermann spricht auch durchaus mal Angeklagte frei. ֖fter als hier suggeriert, btw.  :-)

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