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Archiv für die Kategorie » Tierisches «

Abflug.

Montag, 15. Juni 2009 | Autor: Michael

Schwalbenbabys machen sich bereit, das Nest vor meinem Bürobalkon zu verlassen. Jetzt, wo ich dies schreibe, sind sie schon weg.

So saßen sie da, kurz vor dem Abflug:

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Hund mit Quark.

Montag, 2. März 2009 | Autor: Michael

Er isst nicht sauber.

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Happy Birthday.

Donnerstag, 19. Februar 2009 | Autor: Michael

K2 hat die Rechte an diesem Bild. Und hat vergessen das Datum einzustellen.

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Stalkerfall.

Mittwoch, 18. Februar 2009 | Autor: Michael

Schweriner Zoo, letztes Jahr irgendwann im Herbst.

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Wochenende ist wieder Bundesliga.

Freitag, 13. Februar 2009 | Autor: Michael

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Wir arbeiten dran. Er übt noch.

Samstag, 31. Januar 2009 | Autor: Michael

Der Rechthaber geht mit zwei Hunden seines Weges. Drei kommen entgegen. Hunde, nicht Rechthaber. Einer mit Maulkorb. Ein Rottweiler. Und zwei weitere, große. Großer Hund ohne Maulkorb stürzt sich ohne Anlass auf Hund von Rechthaber. Unterwirft ihn und beißt. Rechthaber brüllt Frau Halterin vom großen Hund an. Sie möge sofort ihr Tier da wegnehmen. Frau Halterin wirft Leine Richtung ihres großen Hundes. Und schreit. Laut. Großer Hund soll aufhören. Was er dann auch tut. Frau Halterin und ihre Halterinfreundinnen strahlen verzückt. Rechthaber fragt Frau von großen Hund, was das denn bitte eben war. Darauf sie: “wir arbeiten dran. Er übt noch.” Darauf der Rechthaber: “Dann nehmen Sie bitte zukünftig meinen Hund aus Ihrem Übungsprogramm heraus.”

Kuh, blöde.

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Also ich find´s eklig: Messingkäfer.

Dienstag, 20. Januar 2009 | Autor: Michael

“Streite” mich gerade in einer Akte mit dem werten Kollegen von der Gegenseite darüber, ob das massive Auftreten von Messingkäfern in einer Mietwohnung eine fristlose Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung rechtfertigt. So richtig Zweifel hab ich nicht. Aus einem Schädlingslexikon:

“Die fertig entwickelten Larven wandern zur Verpuppung meist ab und befestigen einen Kokon an Gegenständen. Aber auch im Fraßsubstrat ist eine Verpuppung möglich. Die Imagines wandern sehr viel umher. Ihre Nahrung ist mit der der Larven identisch. Sie können nicht fliegen. Die Eier werden einzeln an das Nährsubstrat der Larven abgelegt. Letztere laufen kaum umher, wenn sie in einer ihnen zusagenden Nahrung leben. Hauptsächlich Linie fressen sie kohlenhydratreiche Stoffe wie trockene pflanzliche Vorräte, Samen, Arzneidrogen, Kräutertee, Herbarpflanzen, Kakao, besonders häufig Getreideprodukte wie Schrot, Kleie, Mehl, Haferflocken, Kaff (Spreu und andere Abfälle beim Dreschen), Häcksel, Stroh usw., zusätzliche tierische Kost, z. B. tote Insekten, fördert ihre Entwicklung. Aber auch an rein tierischen Stoffen können sie leben, z. B. an Badeschwämmen, Häuten oder Fischmehl. Bei ihrer Zucht an letzterem zeigte es sich allerdings, daß dabei ihre Sterblichkeit sehr groß ist und die Entwicklung nur langsam fortschreitet, erst bei Zusatz von Bierhefe (B-Vitaminen) verläuft sie besser. Nach Beobachtungen in England ist ihre Entwicklung auch in Wollabfällen möglich. Häufig leben sie auch in Mäuse- und Rattenkot, der ebenso wie Kaff, das früher häufig als Füllmaterial für Zwischenböden verwendet wurde, die Quelle für das Massenauftreten von wandernden Käfern in den Häusern bildet. Schließlich hat man sie auch als Bewohner von Vogelnestern, besonders den hausnahen von Tauben, Sperlingen, Schwalben und Dohlen, von Wespennestern und Bienenstöcken gefunden.”

Quelle des pic: wikipedia.org

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Gefahr auf vier Beinen.

Montag, 12. Januar 2009 | Autor: Michael

Das Gefahrhundegesetz in Schleswig-Holstein wird von den Gemeinden irgendwie leicht unterschiedlich gehandhabt. Während einige Städte und Gemeinden Vorfälle mit Hunden ignorieren, wohne ich in einer Gemeinde, die jeden Kratzer zum Anlass nimmt, dem Hund einen Maulkorb verpassen zu wollen plus Leinenzwang und was weiß ich noch alles.

Dabei ist der Gesetzeswortlaut recht eindeutig:

“Hunde, die einen Menschen gebissen haben, sofern dies nicht zur Verteidigung anlässlich einer strafbaren Handlung geschah” gelten als gefährlich. Und das Beißen ist nun mal das Zusammenklappen zweier Kiefer, wie sinngemäߟ das Oberverwaltungsgericht schon mal entschied.

Morgen gehe ich allerdings nun zum 2.Mal in einen Termin, wo Hund definitiv freizusprechen ist. Eine 0,2 cm lange Kratzwunde wurde diagnostiziert. Zwei Millimeter lang. Gekratzt. Weil der gefährliche Hund, ein Golden Retriever, sich freute und die Frau Nachbarin auch auf 2 Beinen unerzogen stehend begrüߟte; sie hatte ihren Hund auf den Arm.

Im letzten Jahr, anlässlich eines ähnlichen Falles, hatte der Vorsitzende wütend verkündet, er habe seit langer Zeit nicht mehr so ein fehlerhaftes Verhalten einer Gemeinde im Vorverfahren erlebt. Zum Glück für die Gemeinde kam niemand. Morgen wird wohl auch wieder niemand kommen. Verstehen kann man das nur, wenn man weiß, dass der Bürgermeister Hunde hasst. Auf Kosten der Steuerzahler also dann. Also auch auf meine, fällt mir gerade auf, Gemeindebürger der ich bin. Hmpf.

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Alles nur Stammtischblabla.

Dienstag, 11. November 2008 | Autor: Michael

Herr Poggendorf ist gestern verurteilt worden. Der ehemalige Chef des Hamburger Tierschutzvereins hatte ca. 300.000 Euro veruntreut. Das Landgericht Hamburg verurteilte ihn zu einer Bewährungsstrafe von 2 Jahren und einer Geldauflage von 20.000 Euro, nachdem er den Schaden, wie er von der Staatsanwaltschaft beziffert worden war, wiedergutgemacht hatte.

Natürlich gibt es wieder irgendwelche Stimmen, die sagen: hej, das ist viel zu wenig. Der kleine Mann muss sitzen, und die Großen lässt man laufen. Das typische Stammtischgerede halt, wie man es etwa in der Commentspalte zum Artikel im Abendblatt findet. Diese Kommentatoren/Leser dort meinen doch tatsächlich, eine auf Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe von 2 Jahren wäre zu wenig.

Die haben doch keine Ahnung von der Justiz. Die Frau Vorsitzende hat das Urteil mündlich überzeugend begründet, wie Welt online zu berichten weiß:

Richterin Birgit Woitas hatte in ihrer Urteilsbegründung wortreich erklärt, warum es gar keine andere Möglichkeit gegeben habe, als die Strafe zur Bewährung auszusetzen. Die Sozialprognose für Poggendorf sei günstig, es bestehe keine Wiederholungsgefahr. Außerdem müsse man besondere Umstände berücksichtigen, nämlich das “umfangreiche Geständnis”, das Poggendorf am vergangenen Montag abgelegt hatte, das hohe Alter des 71-Jährigen und die Wiedergutmachung, die er geleistet habe.

Eben. Sie hatte keine andere Möglichkeit, als die Strafe zur Bewährung auszusetzen. Nicht etwa, dass man bei Herrn Poggendorf darüber hätte nachdenken können, ob nicht eine Freiheitsstrafe von zweieinhalb oder mehr Jahren in Betracht gekommen wäre im Hinblick auf den Tatvorwurf. Denn dann, ab zwei Jahren, soll es, gerüchtehalber, eine Bewährungsstrafe ja nun gar nicht mehr geben.  Und, nebenbei, er wurde wegen acht Taten verurteilt. Wenigstens einige davon könnten sich ja als besonders schwerer Fall der Untreue darstellen. Oder gab es etwa einen Deal mit Verteidigung und Staatsanwaltschaft? Und warum geht der “einfache” Steuerhinterzieher regelmäßig ab einer Hinterziehungssumme von 250.000 Euro “ab”, und hier nicht, obwohl hier nicht der Staat sondern ja nur ein Verein und auch viele kleine Spender um Geld erleichtert wurden? Egal. Sie hatte ja keine andere Wahl, sagt sie.  Na dann.

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Taubenabwehrnetz.

Montag, 10. November 2008 | Autor: Michael

Es liegt mir fern, die wertvolle Aufgabe des Herrn Vergrämers übernehmen zu wollen. Dennoch will ich dem geneigten Leser nicht vorenthalten, dass diese wertvolle Gestalt der Bloggeschichte offenbar bereits Rechtsgeschichte geschrieben hat.

So stieß ich unverhofft auf eine Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Schöneberg vom 3.9.2007, die sowohl den gesunden Menschenverstand als auch das geschädigte Juristenhirn nicht überraschen dürfte:

Aufgrund eines seit Jahren bestehenden Taubenproblems montierte die Vermieterin auf Drängen des Mieters Spikes auf den Fenstersimsen des Mieters. Da sich hierdurch das Taubenproblem auf die Wohnungen anderer Mieter verlagerte, spannte die Vermieterin sowohl über dem Hof auf Dachhöhe und entlang der offenen, unbebauten Hofrückseite ein schwarzes Netz. In der Folge drangen keine Tauben mehr ein, da sämtliche Öffnungen zum Hof durch das Netz versperrt wurden. Der Mieter fühlte sich durch das Netz gestört, minderte die Miete und verlangte Beseitigung des Netzes.

Aus den Gründen des Urteils:

“Indes gehen von diesem Netz keine objektiven Beeinträchtigungen aus. Denn durch das Netz werden weder die Licht- noch die Sicht- noch die Luftverhältnisse in negativer Weise beeinflusst. Auch die Nutzbarkeit der Wohnräume des Klägers wird durch die Montage des Netzes nicht beeinflußt. Im Gegensatz zu den von dem Kläger vorgeschlagenen Spikes bietet die Montage eines Taubenabwehrnetzes die Möglichkeit die Fenster- bzw. Fenstersimse wieder zu nutzen (Lüften von Kleidung, Bettwäsche, ohne die Gefahr der Beschädigung) und bietet darüber hinaus den Vorteil, dass einem Taubenproblem großfläächig und zuverlässig entgegen getreten werden kann. Insoweit ist zu berücksichtigen, dass die Beklagte als Vermieter auch gegenüber anderen Mietern verpflichtet ist, Maߟnahmen zur Taubenabwehr zu ergreifen, da ein übermäßiger Taubenanflug -€“ der offensichtlich unstreitig vorliegt -€“ einen Mangel im Sinne des § 536 BGB darstellt. Bei der Wahl der Taubenvergrämungsmaߟnahmen ist dem Vermieter dabei ein breiter Ermessenspielraum einzuräumen, der letztlich davon geprägt sein muß, dass der Vermieter zuverlässige und den Mangel endgültig beseitigende Maßnahmen ergreift. Dabei können und dürfen auch finanzielle Erwägungen eine Rolle spielen. Hinsichtlich der Farbe des Taubenabwehrnetzes (schwarz, grün, weiß, transparent) steht dem Vermieter dabei gleichfalls ein Ermessenspielraum zu. Entscheidend ist, dass der Vermieter nicht zuletzt aus Tierschutzgründen darauf achtet, ein Netz mit einer bestimmten Maschenbreite und -Stärke fachmännisch montieren zu lassen.” (aus Grundeigentum 2007, 1325-1327)

Wohlan, Herr Fitz, das Netz ist das Ihre.

Übrigens: wer lebensnah Tips vom Vergrämer erhalten möchte: am 15.11. ist er hier, bei FrauvonWelt, anzutreffen. Falls er nicht stottert, liest er auch.

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