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Archiv für die Kategorie » Unlogisches «

Welcome to paradise.

Mittwoch, 25. Februar 2009 | Autor: Michael

Unsere Gemeinde dürfte in der nächsten Zeit eine heftige Zuwanderung erfahren. Sie will nämlich die Straßenausbaubeiträge abschaffen. Nix mehr mit Umlegung der Kosten auf die Anwohner:

http://www.bergedorfer-zeitung.de/wentorf/article17069/Soll_Steuerregen_Anlieger_entlasten.html

Ich bin beeindruckt. Endlich mal nette Gemeindevertreter. Die Tatsache, dass sowohl Gemeindeordnung als auch das Kommunalabgabengesetz wohl geändert werden müssten wenn das geschähe, lasse ich einfach mal weg.

Auch lasse ich unerwähnt, dass der Vorsitzende einer gewissen Fraktion, die die Beiträge auch abschaffen will, in unserer Straߟe wohnt und die letzten Ausbaumaߟnahmen ziemlich genau vor seiner Grundstücksgrenze endeten, noch unter dem Geltungsbereich der jetzigen Satzung.

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Entbehrlichkeit der gerichtlichen Hinweispflicht.

Freitag, 13. Februar 2009 | Autor: Michael

Ich fürchte, nun wird es ein wenig Juristisch (§ 139 ZPO).

Ein Senat in Schleswig überraschte mich letztens mit der “Erkenntnis”, dass dann, wenn die anwaltlich vertretene Gegenseite auf einen rechtlich erheblichen Aspekt in einem Schriftsatz bereits hingewiesen hatte, zu dem die andere Partei noch nichts vorgetragen hatte, ein Hinweis des Gerichts dann regelmäߟig entbehrlich sei – dies sei in Schleswig gängige Rechtsprechung aller Senate.

Nun ja. Bis zur ZPO-Novelle vertrat ich das auch immer so. Dann allerdings lieߟ mich der 7.Senat eben dieses OLG überrascht zurück – in einer Entscheidung vom 16.12.2004 (7 U 26/04) heißt es nämlich:

“Die Erörterungspflicht des § 139 Abs. 1 ZPO richtet sich gerade an das Gericht, sie kann nicht ersatzweise durch den Prozessgegner erfüllt werden. Zudem bieten Hinweise des Prozessgegners gerade keine hinreichende Gewähr dafür, dass die kritisierten Gesichtspunkte auch durch das Gericht tatsächlich als erheblich und ergänzungsbedürftig angesehen werden.”  (bei: juris)

Nun ja. Da muss sich also bei angeblich ja allen Schleswiger Senaten plötzlich in den letzten Jahren eine Kehrtwende vollzogen haben, die an mir vorbeistrich – zumal Gegner oder ich in anderen Verfahren dort sehr wohl auch dann Hinweise erhielten, wenn die jeweils andere Partei auf relevante Umstände in den Schriftsätzen bereits hingewiesen hatte.

Der Rechthaber bleibt also leicht verwirrt zurück.

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"Wir befinden den Angeklagten."

Montag, 2. Februar 2009 | Autor: Michael

.. ja für was??”

Hab gestern mal in “Law and Order” reingelugt. Ziemlich chaotischer Handlungsablauf. Und der Schluss erst. Die Jury erscheint, der speaker sagt: “Wir befinden den Angeklagten.”

Schnitt. Dann kam der Ausblender. Und das war es dann. Fortsetzung folgt nicht.

Sollte jemand irgendwie das Ende der gestrigen Folge erfahren haben, wäre ich für eine kurze Nachricht dankbar.

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Bund und Länder klagen gerichtskostenfrei.

Freitag, 30. Januar 2009 | Autor: Michael

§ 2 S. 1 des Gerichtskostengesetzes lautet in Absatz 1:

“In Verfahren vor den ordentlichen Gerichten und den Gerichten der Finanz- und Sozialgerichtsbarkeit sind von der Zahlung der Kosten befreit der Bund und die Länder sowie die nach Haushaltsplänen des Bundes oder eines Landes verwalteten öffentlichen Anstalten und Kassen. ”

Eine erstaunliche Privilegierung – hinsichtlich der Gerichtskosten also spielen Bund und Länder ihre eigene Rechtsschutzversicherung. Sie dürfen klagen und verlieren, ohne dass Gerichtskosten entstehen. So werden Prozessrisiken nicht unerheblich abgemildert. Grad mal wieder gemerkt, in einem teuren Bauprozess. Tsts.

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Lebenswerk als strafmildernder Umstand – Zumwinkel II

Montag, 26. Januar 2009 | Autor: Michael

Also bei allem Verständnis, aber diese Strafzumessungserwägung halte ich für bedenklich:

“Zudem berücksichtigt das Urteil die Lebensleistung des Managers und zurückgezahlte Steuerschulden in Höhe von insgesamt 3,9 Millionen Euro seit 1997 strafmildernd. Die Staatsanwaltschaft betont in ihrem Plädoyer die €žRelation zwischen tatsächlicher Steuerzahlung und verkürzten Steuern€œ. Zumwinkel habe im Zeitraum 2002 bis 2006, in dem er rund 970.000 Euro Steuern hinterzogen hat, Beträge in zweistelligen Millionenbereich ordentlich abgeführt. ”

(http://www.welt.de/wirtschaft/article3094796/Die-kriminellen-Steuertricks-des-Klaus-Zumwinkel.html)

Die Art der Lebensführung ist nach der Rechtsprechung der Strafsenate regelmäߟig nur dann von Bedeutung für die Strafzumessung, wenn sie in Beziehung zur Tat steht. Das “Lebenswerk” allein kann schlechterdings kein Strafzumessungsaspekt sein – dies würde zu bedenklichen Differenzierungen führen, die mit Erwägungen des Gleichheitssatzes kaum vereinbar sind. ܜbersetzt heißt dies also, die Bochumer Kammer hat offenbar positiv gewürdigt, dass Herr Zumwinkel früher regelmäߟig und viel Steuern bezahlt hat (Bezug zur Tat/Lebensführung). Dieser Strafmilderungsaspekt sollte dann allerdings wohl für alle braven Steuerzahler gelten. Uiuiui.

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Gefahr auf vier Beinen.

Montag, 12. Januar 2009 | Autor: Michael

Das Gefahrhundegesetz in Schleswig-Holstein wird von den Gemeinden irgendwie leicht unterschiedlich gehandhabt. Während einige Städte und Gemeinden Vorfälle mit Hunden ignorieren, wohne ich in einer Gemeinde, die jeden Kratzer zum Anlass nimmt, dem Hund einen Maulkorb verpassen zu wollen plus Leinenzwang und was weiß ich noch alles.

Dabei ist der Gesetzeswortlaut recht eindeutig:

“Hunde, die einen Menschen gebissen haben, sofern dies nicht zur Verteidigung anlässlich einer strafbaren Handlung geschah” gelten als gefährlich. Und das Beißen ist nun mal das Zusammenklappen zweier Kiefer, wie sinngemäߟ das Oberverwaltungsgericht schon mal entschied.

Morgen gehe ich allerdings nun zum 2.Mal in einen Termin, wo Hund definitiv freizusprechen ist. Eine 0,2 cm lange Kratzwunde wurde diagnostiziert. Zwei Millimeter lang. Gekratzt. Weil der gefährliche Hund, ein Golden Retriever, sich freute und die Frau Nachbarin auch auf 2 Beinen unerzogen stehend begrüߟte; sie hatte ihren Hund auf den Arm.

Im letzten Jahr, anlässlich eines ähnlichen Falles, hatte der Vorsitzende wütend verkündet, er habe seit langer Zeit nicht mehr so ein fehlerhaftes Verhalten einer Gemeinde im Vorverfahren erlebt. Zum Glück für die Gemeinde kam niemand. Morgen wird wohl auch wieder niemand kommen. Verstehen kann man das nur, wenn man weiß, dass der Bürgermeister Hunde hasst. Auf Kosten der Steuerzahler also dann. Also auch auf meine, fällt mir gerade auf, Gemeindebürger der ich bin. Hmpf.

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Strafrechtsunsinn zur Vergewaltigung in der Ehe.

Dienstag, 16. Dezember 2008 | Autor: Michael

1985 veröffentlichte Eckhard Horn, seines Zeichens damals Strafrechtsprofessor in Kiel, einen vielbeachteten Aufsatz in der Zeitschrift für Rechtspolitik (ZRP 1985, 265ff).

Die Folge waren zahlreiche Leserbriefe – ich erinnere noch einen, der den Aufsatz als gut gemachte Satire abtat. Allerdings: der Autor meinte es bitter ernst.

Damals war noch die nur außereheliche Vergewaltigung strafbar; vergewaltigt der Ehemann seine Frau, so blieb außer einer möglichen Körperverletzung eine Nötigung nach. Anders jedoch damals Horn in seinem Aufsatz

Nötigung des Ehegatten zum Beischlaf – strafbar?

Horn erörtert die Problematik der Strafbarkeit einer Nötigung zum ehelichen Beischlaf gemäß StGB § 177 oder StGB § 240. StGB § 177, also die Vergewaltigung, greife bei Eheleuten nicht ein. Das war damals ja noch zutreffend, hat sich dann vernünftigerweise in der Folge geändert. Er meint aber, auch eine Nötigung gem. StGB § 240 könne nicht bestraft werden, und nun wird es absurd:

Aus der Pflicht der Ehefrau zur ehelichen Lebensgemeinschaft könne die Rechtspflicht zum Beischlaf hergeleitet werden, die eine Nötigung hierzu rechtfertigt. Sogar Notwehr gegen den Angriff der Ehefrau durch Unterlassen des Beischlafs könne die Nötigung rechtfertigen. Also: schläft Frau nicht mit Mann und vergewaltigt Mann dann die Ehefrau, macht er sich nicht strafbar, weil er in Notwehr handelt: die Frau greift ja durch das Nixtun das Recht des Mannes auf Vollziehung des Geschlechtsverkehrs an.

Alles klar?

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Kleine Münze und Willkür.

Montag, 15. Dezember 2008 | Autor: Michael

Mittlerweile liegt mir eine Entscheidung des LG München zum Urheberschutz von Heiratsannoncen vollständig vor, von der auch schon mal irgendwo hier oder woanders die Rede war. Rechtskräftig ist sie noch nicht, aber wenn sie es wird, dann kann man, solange es noch geht, eigentlich betroffenen Texter/inne/n nur raten, etwaige Ansprüche zukünftig beim LG München I geltend zu machen. Mit dem üblichen Vorsichtsvorbehalt latürnich… seufz.

Danach genießt folgende Anzeige als Sprachwerk Urheberschutz:

“Western Europe – USA – Multimillionaire @ one of the leading world economists / This splendid gentleman and genuine world citizen disposes of the wisdom & aristocratic class, the impeccable integrity and a precise understanding for an emotionally enriching and mutually rewarding lifestyle, which you request-! Slim and athletic 192 cm tall, of flawless elegance, appearance and courtesy, in his dynamic sixties he is determined to again create a happy marriage.”

Diese und eine weitere, ähnliche Anzeige sollen also nach Auffassung des LG München I Urheberschutz genießen.  Die Kammer stellt in der Begründung darauf ab, dass die Anzeige auf einen bestimmten Personenkreis zugeschnitten sei, schon darin sei die individuell-schöpferische Leistung zu sehen; ferner darauf, dass sich die Anzeige von herkömmlichen Annoncen, die teilweise nicht einmal vollständige Sätze beinhalten, unterscheide.

Nun ja. Schön wäre es, wenn es andere Richter in viel klarer gelagerten Fällen auch so sehen würden. Mal sehen, ob die Entscheidung rechtskräftig wird. Man kann sich im Urheberrecht – jedenfalls Werbe- oder Anzeigentexte betreffend – nur noch wundern.

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Die Kapitulation des Gesetzgebers vor dem Tempo der Justiz

Mittwoch, 3. Dezember 2008 | Autor: Michael

Am 1. Januar 2009 tritt das sogenannte Forderungssicherungsgesetz in Kraft. Eigentlich ging es hier mal nur um das private Baurecht, und das Gesetz bezieht sich auch überwiegend darauf bzw. ändert es ab. Etwas versteckt jedoch, in einer Änderung der Zivilprozessordnung, findet sich etwas völlig Neues:

die vorläufige Zahlungsanordnung.

Da heißt es dann:

Das Gericht erlässt auf Antrag des Klägers wegen einer Geldforderung eine vorläufige Zahlungsanordnung, soweit
1. die Klage nach dem bisherigen Sach- und Streitstand hohe Aussicht auf Erfolg hat und
2. die Anordnung nach Abwägung der beiderseitigen Interessen zur Abwendung besonderer Nachteile für den Kläger gerechtfertigt ist, die sich aus der voraussichtlichen Verfahrensdauer ergeben…

In der Gesetzesbegründung heißt es dann, dass das Gericht eine prognostische Entscheidung zum “Zeitmoment” treffen muss, also die voraussichtlich verbleibende Verfahrensdauer abschätzen soll. Wow. Das kann interessant werden. Vor meinem geistigen Auge erscheint gerade eine Begründung wie “Die Kammer musste eine vorläufige Zahlungsanordnung auch deshalb treffen, weil mit einer Entscheidung in der Sache vor 2012 nicht zu rechnen war.” Sowas schreibt sich ein Richter sicher gerne in die Entscheidung hinein, mag er an der Verzögerung (mit-)schuldig sein oder auch nicht. Spannend ist auch: woher soll der Kläger bzw. sein Prozessbevollmächtigter bei Antragstellung so genau wissen, wie lange das Gericht noch für die Akte und die Entscheidung braucht?

Ohnehin erscheint dann Eile geboten: Artikel 4 des Gesetzes fügt einen § 29 an, wonach die Regelung der vorläufigen Zahlungsanordnung mit Ablauf des 31. Dezember 2009 nicht mehr anzuwenden ist. Mit anderen Worten: sollte der Gesetzgeber die Geltungsdauer des Gesetzes nicht flugs verlängern, so isses mit dem schnellen Glück auch bald wieder vorbei.

Also eine vorläufige vorläufige Zahlungsanordnung, sozusagen. Aha.

P.S.: auf speziellen Wunsch hin eine summary, die banale Version sozusagen :-) Â :

Neujahr: es gibt ein neues Gesetz. Jetzt kannst du schnell klagen und schnell Geld kriegen. Aber du musst dich beeilen! Denn am 31.12.2009 ist alles schon wieder vorbei. Und ich sage: zum ersten Mal räumt der Gesetzgeber ein, dass die Gerichte oft zu langsam sind. Denn sonst hätten wir dieses Gesetz gar nicht nötig.

PPS: (seufz, noch ein spezieller Wunsch) Schnell klagen und viel Kohle!

PPPPPS: Offenbar (siehe comment) hat der Gesetzgeber dann doch entschieden, diesen Unsinn nicht umzusetzen. (19.1.2009)

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Zur Glaubwürdigkeit von Boris Becker – wen es interessiert.

Freitag, 21. November 2008 | Autor: Michael

Nun kann es eigentlich relativ egal sein, was mit Boris und seiner Sandy so war oder nicht war.

Wenn da nicht dieses Interview wäre, welches der aufgewühlte Boris der mitfüählenden BILD-Kolumnistin gab, nämlich hier, betitelt mit: So machte Sandy Schluss mit mir.

Armer Boris. Leider glaube ich ihm nicht. Dieses Interview ist gefällt mit Lügensignalen.  Nur ein Absatz als Beispiel, das genügt vollkommen (auch die anderen sind nicht viel besser):

BILD: Wie hat Sandy reagiert?

Becker: Schwierig, weil ich auch nicht jedes Detail und jedes Wort wiederholen möchte. Ein bisschen Privatsphäre sollten wir noch versuchen zu wahren. Aber glauben Sie mir, es war nicht schön. Was ich Ihnen hier mitteile, ist leider die Wahrheit. Ich kenne mich im Medienrecht mittlerweile recht gut aus und kenne die Konsequenzen, wenn ich hier lügen würde. Warum ich mich heute überhaupt zu Wort melde, weil es langsam auch meinen Namen beschmutzt, was hier von der anderen Seite öffentlich behauptet wurde. Ich bin der Letzte, der eine öffentliche Schlammschlacht braucht. Ich habe das schon einmal nach meiner Scheidung durchmachen müssen. Aber wenn der Bogen überspannt ist und zu viele Unwahrheiten behauptet werden, habe ich keine andere Wahl!

Das Fluchtsymptom: Boris wird (nur) gefragt, wie Sandy reagiert hat. Diese Frage beantwortet er nicht. Er versucht zu erklären, dass es füäihn schwierig ist, dazu etwas zu sagen (warum eigentlich? – das Argument Privatsphäre zieht nicht, da er ganz andere Dinge schildert, viel intimere). Und nach zwei Sätzen, die die Frage nicht beantworten, schwenkt er auf sich über (“glauben Sie mir, es war nicht schön..”, es folgt nichts über Sandy). Er beantwortet die Frage also nicht, sondern sucht die Flucht in Nebensächlichkeiten seine Person betreffend.

Bestimmtheitssignal: Boris sagt “glauben Sie mir”, “es ist leider die Wahrheit”,  “Ich kenne mich im Medienrecht mittlerweile recht gut aus und kenne die Konsequenzen, wenn ich hier lügen würde.” Wird die Wahrheit einer Bekundung demonstrativ beteuert, kann man davon ausgehen, dass gelogen wird.  So krass wie hier findet man es selten.

Übertreibungssignal: Dies findet man in ” Ich bin der Letzte, der eine öffentliche Schlammschlacht braucht” oder etwa in “habe ich keine andere Wahl”. Derartige Übertreibungen machen Bekundungen immer verdächtig.

Entrüstungssymptom: “Aber wenn der Bogen überspannt ist und zu viele Unwahrheiten behauptet werden, habe ich keine andere Wahl!” Je mehr eine Entrüstung öffentlich dargeboten wird, desto skeptischer sollte man sein.

Hm. Vielleicht wollte er ja auch nur Stoff für die nächste Auflage von Büchern über die Glaubwürdigkeitslehren liefern. Was weiß ich denn. Armer Boris.

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