Herr Poggendorf ist gestern verurteilt worden. Der ehemalige Chef des Hamburger Tierschutzvereins hatte ca. 300.000 Euro veruntreut. Das Landgericht Hamburg verurteilte ihn zu einer Bewährungsstrafe von 2 Jahren und einer Geldauflage von 20.000 Euro, nachdem er den Schaden, wie er von der Staatsanwaltschaft beziffert worden war, wiedergutgemacht hatte.
Natürlich gibt es wieder irgendwelche Stimmen, die sagen: hej, das ist viel zu wenig. Der kleine Mann muss sitzen, und die Großen lässt man laufen. Das typische Stammtischgerede halt, wie man es etwa in der Commentspalte zum Artikel im Abendblatt findet. Diese Kommentatoren/Leser dort meinen doch tatsächlich, eine auf Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe von 2 Jahren wäre zu wenig.
Die haben doch keine Ahnung von der Justiz. Die Frau Vorsitzende hat das Urteil mündlich überzeugend begründet, wie Welt online zu berichten weiß:
Richterin Birgit Woitas hatte in ihrer Urteilsbegründung wortreich erklärt, warum es gar keine andere Möglichkeit gegeben habe, als die Strafe zur Bewährung auszusetzen. Die Sozialprognose für Poggendorf sei günstig, es bestehe keine Wiederholungsgefahr. Außerdem müsse man besondere Umstände berücksichtigen, nämlich das “umfangreiche Geständnis”, das Poggendorf am vergangenen Montag abgelegt hatte, das hohe Alter des 71-Jährigen und die Wiedergutmachung, die er geleistet habe.
Eben. Sie hatte keine andere Möglichkeit, als die Strafe zur Bewährung auszusetzen. Nicht etwa, dass man bei Herrn Poggendorf darüber hätte nachdenken können, ob nicht eine Freiheitsstrafe von zweieinhalb oder mehr Jahren in Betracht gekommen wäre im Hinblick auf den Tatvorwurf. Denn dann, ab zwei Jahren, soll es, gerüchtehalber, eine Bewährungsstrafe ja nun gar nicht mehr geben. Und, nebenbei, er wurde wegen acht Taten verurteilt. Wenigstens einige davon könnten sich ja als besonders schwerer Fall der Untreue darstellen. Oder gab es etwa einen Deal mit Verteidigung und Staatsanwaltschaft? Und warum geht der “einfache” Steuerhinterzieher regelmäßig ab einer Hinterziehungssumme von 250.000 Euro “ab”, und hier nicht, obwohl hier nicht der Staat sondern ja nur ein Verein und auch viele kleine Spender um Geld erleichtert wurden? Egal. Sie hatte ja keine andere Wahl, sagt sie. Na dann.