Kleine Münze und Willkür.
Montag, 15. Dezember 2008 | Autor: Michael
Mittlerweile liegt mir eine Entscheidung des LG München zum Urheberschutz von Heiratsannoncen vollständig vor, von der auch schon mal irgendwo hier oder woanders die Rede war. Rechtskräftig ist sie noch nicht, aber wenn sie es wird, dann kann man, solange es noch geht, eigentlich betroffenen Texter/inne/n nur raten, etwaige Ansprüche zukünftig beim LG München I geltend zu machen. Mit dem üblichen Vorsichtsvorbehalt latürnich… seufz.
Danach genießt folgende Anzeige als Sprachwerk Urheberschutz:
“Western Europe – USA – Multimillionaire @ one of the leading world economists / This splendid gentleman and genuine world citizen disposes of the wisdom & aristocratic class, the impeccable integrity and a precise understanding for an emotionally enriching and mutually rewarding lifestyle, which you request-! Slim and athletic 192 cm tall, of flawless elegance, appearance and courtesy, in his dynamic sixties he is determined to again create a happy marriage.”
Diese und eine weitere, ähnliche Anzeige sollen also nach Auffassung des LG München I Urheberschutz genießen. Die Kammer stellt in der Begründung darauf ab, dass die Anzeige auf einen bestimmten Personenkreis zugeschnitten sei, schon darin sei die individuell-schöpferische Leistung zu sehen; ferner darauf, dass sich die Anzeige von herkömmlichen Annoncen, die teilweise nicht einmal vollständige Sätze beinhalten, unterscheide.
Nun ja. Schön wäre es, wenn es andere Richter in viel klarer gelagerten Fällen auch so sehen würden. Mal sehen, ob die Entscheidung rechtskräftig wird. Man kann sich im Urheberrecht – jedenfalls Werbe- oder Anzeigentexte betreffend – nur noch wundern.
Thema: Rechtliches, Unlogisches | Beitrag kommentieren




