Eigentlich ist alles wie immer in der Justiz: der NSU-Prozess und Opferschutz.
Sonntag, 5. Mai 2013 | Autor: Michael
“Die Weisheit eines Menschen misst man nicht nach seinen Erfahrungen, sondern nach seiner Fähigkeit, Erfahrungen zu machen.” sprach einst weise George Bernhard Shaw.
Die deutsche Justiz hat, nach diesen Vorgaben, die Weisheit gepachtet. Juristen wissen alles besser. Dies zeigt sich im morgen beginnenden Prozess vor dem OLG München um so mehr.
Eigentlich war fast alles voraussehbar. Dies gilt vor allem auch für den Umgang mit den Angehörigen der Opfer. Der deutsche Strafrichter kümmert sich regelmäßig nun einmal – sorry – einen Dreck um diese Gruppe. Opferschutz finden im deutschen Strafprozess nicht statt. Wer regelmäßig Vertreter von Nebenklägern ist, lernt das schnell. Nach meiner intern geschätzt gefühlten Statistik werde ich in jeder zweiten Sache, in der ich ein Opfer etwa vor dem LG wegen einer sexuellen Missbrauchssache vertrete, nicht einmal vom Termin benachrichtigt. Das gilt auch für die Aufhebung eines Termins: gerade wieder am Donnerstag, vor drei Tagen geschehen. Pünktlich um 9.30 beim LG, dritter Fortsetzungstermin. Nein, ein Schöffe ist krank, der Termin findet nicht statt. Oh, man hat vergessen, die Nebenklage zu unterrichten? Das tut uns aber leid.
§ 398 StPO lautet:
“Die bereits anberaumte Hauptverhandlung sowie andere Termine finden an den bestimmten Tagen statt, auch wenn der Nebenkläger wegen Kürze der Zeit nicht mehr geladen oder benachrichtigt werden konnte.“
Übersetzt: Terminsverlegungsanträge von Opferanwälten sind irrelevant. Genau genommen sind sie sogar unzulässig. Während Hauptverhandlungstermine mit Verteidigern wochenlang abgestimmt werden, erhält der Opferanwalt – wenn überhaupt – erst wenige Tage vor dem Termin eine Ladung oder Nachricht. Ruft man dann beim Gericht an weil der Terminkalender Kollisionen ohne Ende auswirft, wird man streng auf § 398 StPO hingewiesen.
Die Entscheidung des OLG München, die bereits abgestimmten Termine zu verschieben um die Presseplätze neu zu verlosen, war bereits ein Schlag ins Gesicht der Angehörigen der Opfer, die teilweise von weit her anreisen und Urlaub genommen haben, um dabei sein zu können. Die Justiz verfährt mit ihnen wie immer, in der ureigenen typischen Arroganz. Es ist dieselbe Arroganz, mit der Richter wie etwa Herr Götzl mit der Presse oder mit Zeugen verfährt. Irgendwann ist es – und das übersehen Richter wie Herr Götzl – den Opfern und auch der Öffentlichkeit egal, ob ein Urteil Verfahrensfehler aufweist und daher vielleicht nicht perfekt revisionssicher ist. Irgendwann wollen auch Angehörige der Opfer einfach nur wahrgenommen und nicht wie Sachen behandelt werden.
Eine Justiz, die nicht aus Erfahrungen lernt, ist unweise. Sie pubertiert noch vor sich hin. Und sie darf sich nicht wundern, wenn Außenstehende sie eben genauso behandeln wie ein pubertierendes Kind. Irgendwann versucht man nur noch, es ernst zu nehmen, aber es gelingt nicht mehr. Die Justiz braucht keine perfekten, sondern sozial kompetente Richter mit Empathie.
Thema: Rechtliches, Unmenschliches | 3 Kommentare







