Das kleine AG Reinbek und das große Urheberrecht.
Mittwoch, 21. Januar 2009 | Autor: Michael
Das hiesige Amtsgericht hatte vor kurzem Gelegenheit (5 C 258/08), sich mit der Frage, ob die auf einer Internetseite veröffentlichten Zeilen
“Mit einer Imagebroschüre setzen Sie sich wirkungsvoll in Szene! Der Text bringt auf den Punkt, was Ihr Unternehmen oder Ihre Dienstleistung ausmacht. Grafische Elemente und Fotos bilden dazu den perfekten Rahmen und unterstreichen das Corporate Image.”
Urheberrechtsschutz genießen, näher zu befassen.
Das AG hat dies in einer allerdings noch nicht rechtskräftigen Entscheidung bejaht. Aus den Urteilsgründen:
“Die streitgegenständliche Textpassage zeichnet sich durch einen prägnanten, knappen und zugleich klaren Stil aus. Jedes Wort hat seine besondere Bedeutung im Gesamtzusammenhang. Es wird zum Ausdruck gebracht, wie die Arbeit der Klägerin das Unternehmen eines potentiellen Kunden werbewirksam unterstützt. Dabei wird die Arbeit der Klägerin in wenigen Worten beschrieben wie auch der Nutzen für das Unternehmen eines potentiellen Kunden herausgehoben. Die Verwendung der Worte im Gesamtzusammenhang lassen beim Leser natürlicherweise Bilder entstehen wie etwa “mit einer Imagebroschüre setzen Sie sich wirkungsvoll in Szene” oder “bringt auf den Punkt”, “bilden den perfekten Rahmen”, “unterstreichen das Corporate Image”. Diese Art der Verwendung von Worten beinhaltet zugleich auch eine Doppeldeutigkeit, die die Klägerin bewusst einsetzt, um potentielle Kunden für ihre Arbeit zu gewinnen. In der Gesamtgestaltung der streitgegenständlichen Sätze liegt hier die schöpferische Leistung im Sinne des § 2 Abs. 2 UrhG. ”
Nachdem das LG München I in einer neuen, ebenfalls noch nicht rechtskräftigen Entscheidung, einer Heiratsannounce Urheberrechtsschutz zusprach, scheint sich also vielleicht eine neue, liberalere, letztlich auch den EU-Vorgaben eher genügende Rechtsauffassung durchzusetzen.


Ich lach mich schlapp.
Man nehme einen Texter, lasse ihn Phrasen kloppen, die man schon tausendfach gehört und gelesen hat und veröffentlicht das dann in einem Medium der Wahl, wie es schon vielfach vorher geschehen ist.
Na, dann wird es ja bald Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen hageln müssen…
Liebe Frau Wortteufel,
die Phrasendrescherin bin ich und die Sätze stammen von meiner Website http://www.textelle.de. Diese Seite ist schon seit acht Jahren mehr oder weniger unverändert im Netz und wurde schon xxxx-mal beklaut, auch in DEUTLICH größerem Umfang. Vielleicht weil die Sätze so eingängig sind, dass man sich denkt: Ja, klar – genauso hätte ich das auch geschrieben?
Egal. Diebstahl ist Diebstahl. Ich habe es einfach satt, meine Texte bei der Konkurrenz zu finden – immer und immer wieder. Wenn Sie da toleranter sind, ist mir das zwar unverständlich – aber bitte. Es schont sicherlich die Nerven.
Susanne Ackstaller.
Unter welchen Voraussetzungen Werbetexte und Werbeslogans urheberrechtlichen Schutz genießen, war ja schon immer ein interessantes Thema. Wobei diese Münze wirklich arg klein ist.
Die Gerichte sollten sich allerdings auf eine einheitliche Linie einpendeln. Denn während man teilweise auch längeren Texten den Urheberrechtsschutz verweigert, mit der Begründung, es sei ja nur Handwerk, sollen so kurze und auch nur begrenzt fantasievolle Slogans dann ein Werk darstellen. Na ja.
@stadler. Grundsätzlich d’accord – vor allem, was die einheitliche Linie angeht. Und ich kann es mittlerweile sicherlich beurteilen.
)
PS: Dennoch bleibt Diebstahl Diebstahl – und darum geht es mir. Und das gilt für kleine Texte ebenso wie ganze Webseiten (die mir auch schon geklaut wurden btw).
Tja, nur Diebstahl ist es sicherlich nicht. Und eine noch weitergehende Absenkung der Schöpfungshöhe ist nicht gerade eine schöne Entwicklung. Derartige Texte bekommt – ohne jemandem die fachliche Qualifikation absprechen zu wollen – oftmals ein Praktikant schon hin. Werden dagegen in mühsamer Arbeit erstellte Grafiken als nicht schutzwürdig angesehen, besteht schon ein massives Mißverhältnis.
Wenn man sich gegen den “content-Diebstahl” wehren will, dann doch bitte mit Mitteln des Wettbewerbsrechts und nicht das Urheberrechts.
Sie wollen den Schutz ja wohl auch maßgeblich gegenüber ihren Konkurrenten und gegenüber Verbrauchern wird er wohl kaum interessant sein, oder? Da bietet sich das Wettbewerbsrecht doch besser an.
Das ist ja ganz reizend, wenn sogar unter Textern Augenaushackerei geübt wird. (Wobei ich jetzt gar nicht sicher bin, ob Frau Wortteufel der schreibenden Zunft angehört, weil’s da gar kein Impressum gibt, uiui.)
Sicher ist die Münze klein, deswegen heißt sie ja so.
Aber ich finde die hier gut und richtig. Bei längeren prägnanten Imagetexten, die auf schöpferische Weise mit enormem Gestaltungsspielraum eine Markenpersönlichkeit rausarbeiten, und die es ja eigentlich leichter haben sollten, sollte von “kleiner Münze” dagegen nicht mal die Rede sein müssen!
Niemand will den Pulitzerpreis für eine Passage einfordern, sondern nur verhindern, dass der Text geklaut werden darf. Es geht nicht um einen zufällig ähnlichen Abschnitt, sondern um den exakt gleichen Wortlaut, per copy & paste entnommen und für die eigene Arbeit genutzt.
Im Netz gibt es unzählige Rechtsbrüche, bei denen die Arbeit von Kreativen unbezahlt und unerlaubt für eigene Zwecke genutzt wird, das ist schlicht und einfach verboten. (Und dazu verwerflich, find ich, besonders, wenn unter Kollegen von Textern(!) Text fürs eigene Profil geklaut wird.) Warum sollte man sein gutes Recht nicht einfordern? Ein Anwalt, der ein solches Verfahren führt, wird als “Abmahnanwalt” beschimpft? Das ist doch paradox.
@tina: Wenn es um die Übernahme 1:1 geht, gibt es natürlich auch noch das Wettbewerbsrecht. Ob also wirklich jeder Trivialtext urheberrechtlich geschützt sein muss, ist eben die Frage.
@Malte S.: “Derartige Texte bekommt – ohne jemandem die fachliche Qualifikation absprechen zu wollen – oftmals ein Praktikant schon hin. Werden dagegen in mühsamer Arbeit erstellte Grafiken als nicht schutzwürdig angesehen, besteht schon ein massives Mißverhältnis.”
Da haben Sie den Finger in die klaffendste Wunde gelegt! Besonders mühelos wirkende Texte sind zumeist die am schwierigsten zu erstellenden – das weiß nur kaum jemand. Am besten, man versucht’s mal selbst, stoppt die Zeit und begutachtet das Ergebnis kritisch, dann sieht man: dass kurz zuweilen schwieriger ist als lang und plauderig-charmant schwieriger ist als sachlich-aufdröselnd. Und welche Art von Praktikant sollte das sein? Bei einem Text-Trainee spräche doch nichts dagegen, dass auch seine Werke schutzfähig sind?
Natürlich sollte auch eine grafische Eigenschöpfung geschützt sein! Da sieht man auch gleich ein weiteres Missverhältnis: Bei Lichtbildern ist der urheberrechtliche Schutz nahezu immer gegeben. Also ein Schnappschuss von einer Zwiebel ist geschützt, ein individuell erstellter Text, eine ebensolche Grafik nicht? Da stimmt doch was nicht.
Soweit ich weiß, gibt’s bei wettbewerbsrechtlicher Verfolgung von Kreativklau nicht mal Schadensersatz, oder?
Und ich sehe durchaus das Urheberrecht als relevant an, inklusive der Bestimmungen gegen Entstellung der Werke, dem Recht auf angemessene Vergütung, etc.
Noch ein Aspekt: Wenn ich meinem Kunden Texte mit exklusivem Nutzungsrecht verkaufe, als unique content, und dann taucht der auf weiteren Seiten auf … Kann auch nicht sein.
Und hier gibt’s was zur Zwiebel:
http://www.zdf.de/ZDFmediathek/content/510600
@Malte S “Derartige Texte bekommt – ohne jemandem die fachliche Qualifikation absprechen zu wollen – oftmals ein Praktikant schon hin.”
Wenn die Texte so mühelos hinzubekommen ist, fragt man sich doch warum die Textdiebe keinen Praktikanten hinsetzen der es für sie übernimmt, oder warum sie verdammt nochmal nicht ihr eigenes Hirnschmalz investieren. Wenigstens versuchen mit ihren eigenen Worten zu formulieren.
Setze hundert Maler vor eine rote Rose und du wirst hundert verschiedene Bilder erhalten. Gib 100 Textern das gleiche Ziel und sie liefern dir vermutlich 150 unterschiedliche Beispiele ab. Selbst bei 1000 Textern kommst du nicht auf wortgleiche Formulierungen. Auch mit 10.000 nicht, nicht mal mit 100.000.
Ich würde den Fall mit einem Bäcker vergleichen, der sich das Bild einer Hochglanztorte in die Angebotsmappe packt http://2.bp.blogspot.com/_wGr8njEWjtI/SWQTrt5BUgI/AAAAAAAABjg/s8BuGXs9KNY/s1600-h/Christine+C+-+bamboo+cake+insp..jpg
aber im Endeffekt sowas hier abliefert: http://2.bp.blogspot.com/_wGr8njEWjtI/SWQTyO_3BVI/AAAAAAAABjo/CKHQwNBkQyI/s1600-h/Christine+C+-+bamboo+cake+result.jpg
(Quelle: http://cakewrecks.blogspot.com/2009/01/big-day-big-wrecks.html )
Der Kunde erkennt die Qualität des Texters nicht, denn er hat ja bei besser formulierenden, kreativeren Kolleginnen geklaut. Wenn auch nur hier und da ein Häppchen.
Und schon mal drüber nachgedacht warum solche Sätze selten zutreffen?:
* Für gutes Webdesign muß man nicht viel Geld ausgeben. Dafür gibts Programme.
* Um gute Fotos zu machen reicht es auf den Auslöser zu drücken.
* Na komm, für das bisschen Logodesign braucht höchstens eine halbe Stunde.
* Sowas schreibt der Praktikant in der Mittagspause.
Also mir fällt zu diesem Thema wirklich bald nichts mehr ein und ich bin des Diskutierens echt langsam müde. Außerdem schließe ich mich Tina in allen Punkten an.
Deshalb an dieser Stelle nur: Glückwunsch Herr Rechthaber und Glückwunsch Susanne Ackstaller zu diesem (hoffentlich bald rechtskräftigen) Urteil.
Ich hoffe, dass solche Urteile allen kreativen Branchen zum Vorteil gereichen und dass es bald eine einheitliche Definition der kleinen Münze geben wird.
Ich zumindest werde in jedem Fall auch in Zukunft Fälle von Textklau auf die hier in meinem Blog beschriebene Art und aus den dort beschriebenen Gründen verfolgen lassen. Und zwar auf der Grundlage des Urheberrechts!
@Malte S.: “Derartige Texte bekommt – ohne jemandem die fachliche Qualifikation absprechen zu wollen – oftmals ein Praktikant schon hin.”
Uiuiui lieber Malte S. Genau diese Ansicht vertreten sehr sehr viele Leute mit dem Ergebnis sehr sehr vieler schlechter Web-, Broschüren- und Flyer-Texte. Das Imageproblem, das man als TexterIn oft hat, ist, dass wenn die Texte gut sind, man es eigentlich nicht bemerkt. Sie “stören” dann nicht, passen sich dem Medium so an, dass nichts aufstößt, nichts aneckt, nichts komisch klingt. Dass das keine hohe Kunst ist, ist klar. Dass das aber eine Arbeit ist, die entsprechenden Wert hat, darüber sollte man sich schon im Klaren sein. Außerdem gehört zum Texten in der Regel viel mehr, als irgendwo Null-Acht-Fuffzehn-Formulierungen abzukupfern. Man entwickelt ein Konzept, eine Tonalität, einen eigenen Stil für jeden neuen Kunden. Auch das ist sicher Handwerk, aber darf man das klauen? Nachahmen – in Ordnung, das kann man mit dem vom Schreiner gefertigten Stuhl, mit der Grafik und mit dem Text. Und da kommt dann wahrscheinlich auch wieder das Wettbewerbsrecht ins Spiel. Im Übrigen sind die meisten TexterInnen AkademikerInnen. Insofern kann man wohl kaum von unqualifizierter Arbeit reden, wie du es hier darstellst.
Deinen Einwand mit den Grafiken verstehe ich ehrlich gesagt nicht. Wieso sollten Texte ungeschützt bleiben, nur weil ungerechterweise auch Grafiken geklaut werden?
Da ist man mal ein paar Stunden nicht da, kommt wieder und hier tobt der Bär. Uiuiui.
Ja, der Rechthabär. Auch wenn man bei dem Thema langsam auch mal meinen müsste, es dürfte genug sein – ist es aber nicht.
Ich sehe einmal wieder Indizien für erheblichen Aufklärungsbedarf. Mittlerweile bin ich ja auch geläutert… vor einigen Jahren noch…uiuiui, da schweig ich jetzt lieber.:-)
@Malte: Ganz verstehe ich die Logik nicht ganz, nein, eigentlich verstehe ich sie überhaupt nicht: Wie kann man Unrecht mit Unrecht verargumentieren?
Und angesichts der vermeintlichen Trivialität noch kurz ein Zitat in die Runde geworfen:
“Wenn etwas leicht zu lesen ist, dann war es schwer zu schreiben” (Enrique Jardiel Poncela, Schriftsteller).
Oder vielleicht auch noch folgender Satz von Günther Grass: “Ilsebill salzte nach.” – der schönste erste Satz, mit dem ein deutscher Roman je begann: http://www.spiegel.de/kultur/literatur/0,1518,515792,00.html Ich möchte lieber nicht wissen, wie deutsche Richter über seine Schöpfungshöhe entscheiden würden.
In der Streitsache bin ich ganz bei Susi. Es wird hemmungslos geklaut und es sollte möglich sein, sich dagegen erfolgreich zu wehren.
In Bezug auf die Urteilsbegründung sehe ich allerdings Mängel. Ein klarer Stil? Jedes Wort hat seine besondere Bedeutung?
Nun, auf den ersten Blick könnte die mögliche Verbindung der disjunktiv koordinierten Subjekten (Ihr Unternehmen oder Ihre Dienstleistung …) statt der Singularform des Verbs den Plural fordern (… ausmachen), die Verwendung des Wörtchens “perfekt” stösst ein wenig auf. Da kann man sicher noch feilen, um der Begeisterung des Gerichts gerecht zu werden.
Trotzdem: Ein Praktikant hätte den Text auch in der jetzigen Form nicht hinbekommen.
-Frank
Nein, ich texte nicht.
Das würde ich mir nicht anmaßen. Vor allem nicht ohne Impressum
Ich stelle lediglich in Frage, ob Bausteine/Phrasen (und das sind sie meiner Meinung nach – noch mal eine Entschuldigung für dieses Wort) “in Szene setzen”, “auf den Punkt bringen” und “bilden den perfekten Rahmen” wirklich urheberrechtlich schützenswert sind und nicht vor der genannten Publikation im normalen Sprachgebrauch vorhanden waren.
Wenn das so ist, dann müsste es Abmahnungen hageln.
(Und, ja, es schont die Nerven. Sehr sogar.)
Ah, da liegt auch ein übliches Missverständnis. Natürlich kann man das nicht Wort für Wort sehen – wegen ihrer Kürze sind auch Claims zumeist nicht schutzwürdig in der Rechtsprechung, so weit ich weiß – sondern auch, dass da immerhin eine nicht unbedeutende Passage 1:1 übernommen wurde. Und das Kopieren ist nun einmal weder fair noch schicklich oder erlaubt, es sei denn, im Rahmen des Zitatrechts, also stückchenweise mit Quellenangabe.
Mal andersherum: Welche kurze Phrase/Passage wäre denn schützenswert? Wie Susi schon meinte, nicht mal die Ilsebill hätte da eine reelle Chance auf eine kleine Münze, obwohl der Einstieg wirklich prägnant ist. “Nachsalzen”, das ist doch erstmal trivial und profan, oder?
In der Realität kann man als “Gebrauchstexter” im Kundenauftrag eher selten kühnste, wildeste Texte verfassen, trotzdem steckt da sehr viel auch schöpferische Arbeit drin.
Wären nur hochprozentig crazy-künstlerische Texte wie zum Beispiel Dada-Gedichte geschützt, würde das die Welt besser machen? Wenn sich wirklich jeder überall frei und ungestraft bedienen könnte, dann gäbe es wahrscheinlich noch mehr ähnliche bis identische Profile und keine Freelancer mehr …
Und wir verkaufen ja nicht Text oder Design, sondern Nutzungsrechte (oftmals zahlen Kunden ein einfaches, bekommen aber ein exklusives, weil wir Rechte am selben Text natürlich nicht nochmal an den Konkurrenten verticken, aber das nur am Rande), das ganze Konzept wäre damit ad absurdum geführt.
Der Grundsatz “je länger, desto eher schutzfähig” ist natürlich auch zweifelhaft. Das Gesetz selbst ist eigentlich ganz ok und schlicht:
“(1) Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere:
1. Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme;
[...]
(2) Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen.”
Bei Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Sch%C3%B6pfungsh%C3%B6he) wird’s ein bisschen ausgeführt …
“Nach Loewenheim (S. 54) unterscheidet man vier Elemente oder Schutzvoraussetzungen des Werkbegriffs:
* Es muss eine persönliche Schöpfung des Urhebers vorliegen.
* Sie muss einen geistigen Gehalt haben.
* Sie muss eine wahrnehmbare Formgestaltung aufweisen.
* Es muss in ihr die Individualität des Urhebers zum Ausdruck kommen.”
… was doch auch bei der obigen Passage nicht allzu zweifelhaft sein dürfte – und dann wird auch hie und da schon ein bisschen Dilemma deutlich:
“Während etwa journalistische Texte bis auf sehr kurze Meldungen grundsätzlich als geschützt gelten, …”