Angeklagtes “A…loch”
Mittwoch, 10. September 2008 | Autor: Michael
Endlich kommt mal Schwung in die langweiligen Anklagen der Staatsanwaltschaft. Beschimpfen wir doch einfach die miesen Angeklagten. Nicht mehr zurückhalten konnte sich die Staatsanwaltschaft Augsburg. Oder zumindest das Spracherkennungsprogramm des Anklägers.
“Reinhard Nemetz, der Chef der Augsburger Staatsanwaltschaft, ist erkennbar betroffen. Weil einer seiner Staatsanwälte in der Ur-Version einer Anklageschrift formulierte, âdem angeschuldigten Arschloch ist ein Pflichtverteidiger zu bestellenâ, muss er sich bei dem 44-jährigen Angeklagten entschuldigen, ebenso der betreffende Staatsanwalt.
Nemetz spricht von einem âinakzeptablen und bedauerlichen Fehlverhaltenâ und er sagt, der betreffende Staatanwalt sei von dem Verfahren abgezogen worden. Er, Nemetz, habe die Aufgabe an den Abteilungsleiter und seinen Stellvertreter übertragen.
In der offiziellen Anklageschrift ist die peinliche Formulierung nicht zu lesen, wohl aber in einer Version, die dem 44-jährigen Angeklagten zugestellt wurde. Das kam so: Der Anklagevertreter hatte in einer ersten Version die Anklage mittels eines Spracherkennungsprogrammes diktiert. Als er merkte, dass seine unpassende Formulierung in Schriftform umgesetzt war, korrigierte er diese. Doch beim Versand ist die versehentlich gespeicherte “Ur-Version” zugestellt worden.” Weiter geht es hier.
Dies eröffnet Spielräume, in jeder Hinsicht. Statt der öden Anklagen wie etwa
“Der Hans Meyer, geb. am…. in…
wird angeklagt, in München am 25.5.2008
fremde bewegliche Sachen weggenommen zu haben, indem er in der Lidlfiliale drei Dosen RIndfleisch an sich nahm und, ohne sie zu bezahlen, das Ladengeschäft verließ”
sollte es besser zukünftig heissen
“Die miese Ratte Meyer
hat am 25.5.2008 bei Lidl drei Dosen Rindfleisch geklaut und soll dafür in Bau die Sau.”


So schlecht finde ich das gar nicht.
)))))
Da könnte man sich schon mal …. Luft machen.
In Bau die Sau für Dosenklau! Genau!
Ich formuliere da mal was vor …
))
Der StA kriegt doch hoffentlich noch ein bißchen mehr Ärger, als dass er sich nur entschuldigen musste?!
Zumal zu bedenken ist, dass angeklagt a) noch längst nicht überführt bedeutet und b) selbst dann das Recht zu Beleidigungen nicht besteht.
Naja. Ich denke, da wird ein Ermittlungsverfahren gegen zunächst wohl noch Unbekannt wegen Beleidigung laufen; für die Verteidigung sicher ein gelungenes Fressen. Ob da was bei rauskommt ist eher fraglich… Mir schleierhaft wie so etwas passieren konnte. Als Behördenleiter würd ich jedenfalls ein Disziplinarverfahren einleiten. In Bayern ist das wohl schon wieder anders, lol.
Also ich finde, das kann durchaus mal passieren.
Schlechte Tagesform, Vollmond – das sind Sachen, die man halt wenig beeinflussen kann. ^^
Genau. Oder ein Friseur. Oder so.