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Die Justiz frisst ihre eigenen Kinder. Oder: Proberichter.

Freitag, 19. Dezember 2008 | Autor: Michael

Na gut – die ܜberschrift klingt vielleicht ein wenig reisserisch.

Was ich eigentlich sagen will ist – was mutet eigentlich unsere Justiz den Richtern auf Probe zu, wenn sie diese ohne vorherige Tätigkeit in einer Kammer gleich in das kalte Wasser wirft. Und: was mutet sie den anderen Prozessbeteiligten zu.

Es gab mal eine Zeit, da begann ein Richter auf Probe mit seiner Tätigkeit in einer Kammer. Meist Zivilkammer, ein erfahrener Vorsitzender, ein Beisitzer und er. Da blieb er dann so ca. 1 Jahr, sammelte Erfahrung, konnte viel vom Vorsitzenden abgucken, und wurde dann irgendwann an das Amtsgericht entlassen (Fortsetzung der Probezeit) oder blieb ggf. als Einzelrichter am Landgericht tätig.

Dann wurde der nahezu obligatorische Einzelrichter am Landgericht eingeführt; und seitdem haben wir den Salat, jedenfalls manchmal. Man trifft oft genug auf überforderte Berufsanfänger, die gelegentlich nur mit extremen Mitteln (auch Aggression oder Angst) erfahrenen Anwälten gegenübersitzen, und dann geschehen Fehler. Dabei will ich nicht das Licht vieler wirklich guter Richter auf Probe unter den Scheffel stellen, sie gibt es auch, sie haben oft schon im Referendariat oder in einer Wartezeit intensiv etwa beim Anwalt gearbeitet und so prozessuale Erfahrung gesammelt, die es im Referendariat nicht wirklich gibt.

Anlass für dieses Gemecker ist eine kürzlich gemachte Erfahrung bei einem örtlichen Landgericht. Ein junger Richter, begleitet von seinem Referendar, hatte eine nicht unkomplizierte Werkvertragssache zu verhandeln; die Parteien bzw. teilweise ihre Anwälte hatten im Vorfeld schon äußerst Emotionales von sich gegeben, teilweise sogar Beleidigendes. Der Termin verlief nicht wirklich anders. Hinweise wurden nicht zu Protokoll gegeben, ein schreiender Kollege nicht in seine Schranken verwiesen, Vergleichsgespräche ungeschickt bzw. unter erheblichen Zeitdruck geführt, obwohl es die letzte Sache war… Tränen, fast Nervenzusammenbrüche im Gerichtssaal. So etwas kommt vor, vielleicht nicht oft, aber das wäre dieses Beitrags nicht unbedingt Wert.

Nein, gravierend ist, was dann geschah. Am Tag nach der mündlichen Verhandlung erhielt ich einen eine Woche alten, immerhin dreiseitigen Schriftsatz der Gegenseite zugestellt, mit einer 4 Tage alten Verfügung. Dieser Schriftsatz des Gegners – mir im Termin also völlig unbekannt, da auch nicht vorab per Fax zugegangen – war also – ohne mein Wissen – Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen, enthielt auch neuen Tatsachenvortrag und war erheblich. Dumm gelaufen, im Wesentlichen vom Gericht, aber auch das kann mal passieren. Aber dann: auf meinen flugs gestellten Antrag hin, wieder in die mündliche Verhandlung einzutreten und mir Gelegenheit zu den Ausführungen in diesem Schriftsatz zu geben, zugleich das Gericht auf den offenkundigen Patzer hinweisend, erhalte ich eine Abfuhr. Ohne Begründung diesbezüglich. Ein klarer Verstoß gegen das rechtliche Gehör.

Ich kann mich auch nicht erinnern, dass mir so etwas früher einmal passiert ist. Aber in den letzten Jahren häufen sich solche und ähnliche Verstöߟe (Grundrechtsverletzungen). Relevante rechtliche Hinweise werden nicht gegeben. Anträge auf Schriftsatznachlass nicht beachtet. Das Gericht ändert seine Meinung um 180 Grad, ohne einen erneuten Hinweis zu geben, im Urteil. Wesentlicher Vortrag wird nicht zur Kenntnis genommen, so dass dann erfolgreich Berufung deswegen eingelegt werden muss. Usw. Es häuft sich. Und zurück bleiben genervte Anwälte, Parteien, die justizverdrossen werden und Richter, die gar nicht wissen was falsch gelaufen ist.

Und so werden dann oft Proberichter verplant, die in der Probezeit oft auch aus Unverständnis heraus negative Erfahrungen gemacht haben, die dann, wenn sie verplant sind, sich auswirken. Oft zeigt sich die dann noch immer bestehende Unsicherheit in einer extremen Abneigung gegen Anwälte (übrigens in der Sache ja oft durchaus zurecht), arrogantem Auftreten und fehlendem Geschick im Umgang mit Anwälten und Parteien. All das ist Folge der Sparpolitik, die hinter der Abschaffung des Kammerprinzips steht. Welchen Eindruck die Justiz dann gegenüber dem Volk macht, in dessen Namen sie Urteile fällt, liegt auf der Hand – ist ihr jedoch gleichgültig. Viel wird über Politikverdrossenheit geschrieben. Aber die Justizverdrossenheit des “Bürgers” ist mindestens genauso stark und wirkt sich auch gravierend aus. Dazu tragen auch andere Aspekte bei (Dauer des Verfahrens pp). Ändern wird sich wohl nicht wirklich was.

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Thema: Berufliches, Rechtliches

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Keine Kommentare

  1. Ich lese Ihre Beiträge immer sehr gern, treffen sie doch meine persönliche Erfahrung und zeigen dennoch, daß dort Menschen am Werk sind – eine Tatsache, die ich in meinem Fall schon fast verdrängt hatte.

    Zeit den örtlichen Abgeordneten zu nerven!

  2. 2
    juf 

    Ich lese Ihre Beiträge auch gerne, würde das aber nie zugeben

  3. 3
    ballmann 

    Ihr Beitrag fordert einen Kommentar von mir ja geradezu heraus.
    Aber ich weiss nicht, was ich sagen soll.
    Mir fehlt es an persönlicher Erfahrung mit anderen Kollegen, ich höre die Anwälte immer nur auf den einen oder anderen Richter schimpfen.
    Ich selbst war in der Probezeit auch nie an einem LG in der Kammer, sondern immer nur am AG. Habe dort aber alle Dezerante (mit Ausnahme der Betreuungen) durchlaufen.
    Bei der heutigen Einstellungspraxis kommen nur noch die Einserjuristen zum Zuge (siehe meinen heutiges Wort zum Sonntag http://ballmann.wordpress.com/2008/12/19/das-wort-um-sonntag-51kw-2008/)

    wenn sich dann mangelnde Berufs- und Lebenserfahrung mit Arroganz und Lebensfremdheit paaren, wird es heftig

  4. 4
    Michael 

    Ich fürchte, der örtliche Abgeordnete wird da auch nicht viel ändern. Über all die Jahre wurde in der Justiz gespart und gespart, und irgendwann geht die Saat auf. Vielleicht sollte der Herr Abgeordnete anregen, dass die Milliarden des Konjunkturprogramms in die Justiz fließen. Träum…

    Und Herr Fitz, Sie geben ja auch nicht alle Ihre Straftaten an Tauben zu. Fangen Sie doch dort erst einmal an. :-)

    Jo, Herr Ballmann, genau das höre ich oft von Ihren Kollegen aus der Richterschaft. Die guten, tüchtigen Richter können sich zwangsläufig oft gar nicht vorstellen, dass es auch anders gehen kann; es fehlt einfach der Blick in den benachbarten Gerichtssaal (woher soll der auch kommen…). Nur insofern haben wir Anwälte der Richterschaft etwas voraus; wir erleben andere Kollegen und andere Richter, Sie nur andere Kollegen (Ausnahmen bestätigen etc…). Ich sage ja auch nicht, dass alle Proberichter die Kammer brauchen; aber sicherlich mindestens 30-50%, denke ich mal so.
    Glücklicherweise kann ich das mit den Einserjuristen nicht bestätigen; aus meiner Prüfungspraxis weiß ich ja, was zur Zeit so “genommen” wird. Die Einserjuristen landen in den Riesenkanzleien, verdienen viiiiel Geld und arbeiten sich krumm und bucklig, um irgendwann mal Sozius oder sonstwas zu werden. Der öffentliche Dienst greift momentan schon wieder auf vollbefriedigende Examina zurück (in Ausnahmen sogar befriedigende Noten), schon wegen der Pensionierungswelle – Hintergrund ist eben auch gerade die sehr mäßige Bezahlung der Richter, gerade zu Beginn (Altersstufen). Oft ist es ja so, dass gerade die nicht so guten Examenskandidaten – weil etwa sozial kompetenter – die besseren Juristen in der Praxis sind. Allerdings ist die heutige Referendariatsausbildung nicht geeignet, Hoffnung zu wecken (zu kurz).

  5. 5
    juf 

    ist sex mit tauben denn strafbar?

  6. 6
    Michael 

    Mann, Herr Fitz, ihr Kommentar ist knapp an der Spamschranke vorbeigeschrammt.

  7. 7
    Subsumtionsautomat 

    Was heißt “Welchen Eindruck die Justiz dann gegenüber dem Volk macht, in dessen Namen sie Urteile fällt, liegt auf der Hand – ist ihr jedoch gleichgültig.”?

    Wenn mit “Justiz” die dort Beschäftigten gemeint sind, kann ich das nicht so stehen lassen. Ich, selbst Richter, kann aus eigener Erfahrung sagen, dass die meisten Kollegen mit den gegenwärtigen Zuständen ebenso hadern, wie Anwälte und Bürger. Viele, wenn nicht sogar die meisten Kollegen an meinem LG arbeiten 50, 60 oder mehr Stunden, statt der eigentlich vorgesehenen 41,5 Std. – gedankt wird es ihnen nicht. Auf diese Zustände wurde in NRW nicht zuletzt im Oktober 2007 mit einer Demo hingewiesen, an der trotz der eher konservativen Grundeinstellung vieler Kollegen eine Rekordzahl von über 1300 Richtern und Staatsanwälten teilnahm. Jeder von uns würde es sich wünschen, jedem Verfahren die Aufmerksamkeit widmen zu können, die es verdient. Das funktioniert aber schon lange nicht mehr, und natürlich ganz besonders nicht bei Berufsanfängern.

    In einem Punkt haben Sie allerdings Recht: Es scheint politisch gewollt zu sein, oder zumindest in Kauf genommen zu werden. Und bis jetzt wurde es ja auch durch den überobligatorischen Einsatz der Mehrzahl der Kollegen erreicht, den Kahn irgendwie über Wasser zu halten. Das Niveau der Rechtsprechung und die Verfahrensdauer dürfte in Deutschland in den meisten Fällen immer noch gut sein. Zur Not dann halt in 2. Instanz… Noch…

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