Die Kapitulation des Gesetzgebers vor dem Tempo der Justiz
Mittwoch, 3. Dezember 2008 | Autor: Michael
Am 1. Januar 2009 tritt das sogenannte Forderungssicherungsgesetz in Kraft. Eigentlich ging es hier mal nur um das private Baurecht, und das Gesetz bezieht sich auch überwiegend darauf bzw. ändert es ab. Etwas versteckt jedoch, in einer Änderung der Zivilprozessordnung, findet sich etwas völlig Neues:
die vorläufige Zahlungsanordnung.
Da heißt es dann:
Das Gericht erlässt auf Antrag des Klägers wegen einer Geldforderung eine vorläufige Zahlungsanordnung, soweit
1. die Klage nach dem bisherigen Sach- und Streitstand hohe Aussicht auf Erfolg hat und
2. die Anordnung nach Abwägung der beiderseitigen Interessen zur Abwendung besonderer Nachteile für den Kläger gerechtfertigt ist, die sich aus der voraussichtlichen Verfahrensdauer ergeben…
In der Gesetzesbegründung heißt es dann, dass das Gericht eine prognostische Entscheidung zum “Zeitmoment” treffen muss, also die voraussichtlich verbleibende Verfahrensdauer abschätzen soll. Wow. Das kann interessant werden. Vor meinem geistigen Auge erscheint gerade eine Begründung wie “Die Kammer musste eine vorläufige Zahlungsanordnung auch deshalb treffen, weil mit einer Entscheidung in der Sache vor 2012 nicht zu rechnen war.” Sowas schreibt sich ein Richter sicher gerne in die Entscheidung hinein, mag er an der Verzögerung (mit-)schuldig sein oder auch nicht. Spannend ist auch: woher soll der Kläger bzw. sein Prozessbevollmächtigter bei Antragstellung so genau wissen, wie lange das Gericht noch für die Akte und die Entscheidung braucht?
Ohnehin erscheint dann Eile geboten: Artikel 4 des Gesetzes fügt einen § 29 an, wonach die Regelung der vorläufigen Zahlungsanordnung mit Ablauf des 31. Dezember 2009 nicht mehr anzuwenden ist. Mit anderen Worten: sollte der Gesetzgeber die Geltungsdauer des Gesetzes nicht flugs verlängern, so isses mit dem schnellen Glück auch bald wieder vorbei.
Also eine vorläufige vorläufige Zahlungsanordnung, sozusagen. Aha.

P.S.: auf speziellen Wunsch hin eine summary, die banale Version sozusagen
 :
Neujahr: es gibt ein neues Gesetz. Jetzt kannst du schnell klagen und schnell Geld kriegen. Aber du musst dich beeilen! Denn am 31.12.2009 ist alles schon wieder vorbei. Und ich sage: zum ersten Mal räumt der Gesetzgeber ein, dass die Gerichte oft zu langsam sind. Denn sonst hätten wir dieses Gesetz gar nicht nötig.
PPS: (seufz, noch ein spezieller Wunsch) Schnell klagen und viel Kohle!
PPPPPS: Offenbar (siehe comment) hat der Gesetzgeber dann doch entschieden, diesen Unsinn nicht umzusetzen. (19.1.2009)


Oh, das sind ja süße Schnecken.
Falsche Antwort, Susi. Du solltest sagen: Mann, da hat sich Berlin ja wieder was Doofes ausgedacht. Oder so. Versuch es einfach nochmal.
Du weißt ja: Ich mag eher deine leichte Lektüre. Ich habe oben angefangen … und bin dann gleich zu den süßen Schnecken gehupft.
Ich hatte aber auch einen stressigen Tag und musste jetzt noch eine Stunde Erdkunde und Bio abfragen.
Die Bundesländer und die Sinnesorgane …
Gar nicht so doof, die Idee. Da können die Richter doch Texte schonmal angucken, toll finden und optimstisch schon mal Geld anweisen lassen. Dann kann man sich zum frühen ersten Termin schon hübsch ausstatten mit Prozessschuhen und Laptöpchen.
Ah, da sind ja auch die Schneckchen. Sehr passend.
Vielleicht solltest du die Law-News immer nochmal lebensnah aufdröseln, dann klappt’s auch mit den Leichtelektürelieberinnen.
So. Extra für euch noch eine banale Version hintenangehängt. Ha.
Oh, dann liegen wir doch gut in der Zeit!
Wusst ich es doch. Kaum dass es banaler wird kapierst du es…
konntest du für mich bitte noch eine bananananalere Version anfügen?
Gesagt getan.
Mann, da hat sich Berlin ja wieder was Doofes ausgedacht =)
Ah. Du brauchst die banalere Version also nicht. Ich bin erleichtert.
Das im PPS hab ich verstanden! Hurra! Ich hätte auch Jura studieren sollen!
Seufz…
Können wir nicht einfach eine Banananalisierungs-Regel haben? Anhängen eines vorläufigen Summaries? Wegen der voraussichtlichen Beitragsverstehensdauer? Natürlich müßte der Blogautor dann eine prognostische Entscheidung zum “Verstehensmoment” treffen.
Geht das? Zumindest vorläufig?
Vorläufig können wir eine vorläufige Vereinbarung treffen. Über eine vorläufige Zeitdauer.
Kann es sein, dass die vorläufige Zahlungsanordnung im Gesetzgebungsverfahren auf der Strecke geblieben ist? Der angedachte § 302a ZPO ist jedenfalls nicht neu eingeführt worden.
Sieht tatsächlich so aus. Die Bundestagsdrucksache wurde offenbar nur teilweise beschlossen. Na sowas.