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Entspannung auf der Spielplatzbank.

Sonntag, 14. Juni 2009 | Autor: Michael

Zwei neue Entscheidungen des VI. Zivilsenats dürften für Entspannung sorgen. An alle Mütter, die meinten, ihre sechsjährigen Kinder pausenlos auf dem Spielplatz kontrollieren zu müssen:

“Ein Aufsichtspflichtiger muss dafür sorgen, dass ein Kind im Alter von fünfeinhalb Jahren auf einem Spielplatz in regelmäßigen Abständen von höchstens 30 Minuten kontrolliert wird” (BGH, Urt. vom 24.3.2009, VI ZR 51/08).

Noch besser wird es dann 2 Jahre später:

“Normal entwickelten Kindern im Alter von siebeneinhalb Jahren ist im Allgemeinen das Spielen im Freien auch ohne Aufsicht gestattet, wenn die Eltern sich über das Tun und Treiben in großen Zügen einen Überblick verschaffen.”  (BGH, Urt. vom 24.3.2009, VI ZR 199/08).

Man sollte lieber nicht nachfragen, wie der Senat sich normal entwickelte Kinder vorstellt. Auch das mit dem “großen Zügen” und dem “Überblick” lässt viel Spielraum offen. Jedenfalls: für Schäden, die die Kinder in diesem Alter anrichten, stellt der Senat die Eltern im Wesentlichen frei.

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Thema: Rechtliches, Spielerisches

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3 Kommentare

  1. 1
    doppelfish 

    Dann brauchen wir die Gören doch nicht an eine Leine zu binden. Hat was für sich, die Entscheidung.

  2. 2
    Lilly 

    Nunja, wenn ein 6jähriges Kind allein zur Schule laufen kann, dann sollte es doch auch auf einem Spielplatz für ´ne halbe Stunde allein bleiben können, oder ?

  3. 3
    Michael 

    Ja, letztlich nur konsequent.

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