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Gerichtlicher Hinweis II.

Freitag, 13. Februar 2009 | Autor: Michael

Amtsgericht schreibt an die Gegenseite:

“Die Beklagten sollten ein Anerkenntnis überlegen und eine Rücknahme der Widerklage. In Anbetracht des eigenen Vortrages der Beklagten versteht der Vorsitzende nicht, wieso die Beklagten an den Erfolg ihrer Verteidigung glauben können. Rechtlich bestätigen die Beklagten mit ihrem Sachvortrag die Rechtsauffassungen der Kläger.”

Sehr gut. Obwohl – was manche Parteien so glauben und was nicht, versteht sowieso keiner.

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Thema: Rechtliches

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Keine Kommentare

  1. 1
    CT 

    Sprachlich fragt man sich, wie man mit einem “Sachvortrag” (also Vortrag von Tatsachen) eine “Rechtsauffassung” (also Meinung zur Rechtslage) bestätigen kann. Aber man soll ja nicht alles auf die Goldwaage legen.

  2. 2
    Tina 

    Und Paulus schrieb an die Apachen … ;-)

    Uuund? Zurückgezogen?

  3. 3
    Michael 

    Nö. Läuft alles noch.

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