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Der Dachschaden. Oder: häää?

Montag, 17. November 2008 | Autor: Michael

Nachbar 1 richtet Schaden an einem am Zaun angelehnten Haustürvordach von Nachbar 2 an. Gesehen hat es niemand. Aber Nachbar 1 räumt in Gegenwart eines Zeugen ein, das Dach umgekippt zu haben, das danach kaputt war. Im Prozess beruft sich Nachbar 2 auf diesen Zeugen, denn Nachbar 1 bestreitet dieses “Geständnis”. Gericht lädt Zeugen, der in der Beweisaufnahme überzeugend das “Geständnis” von Nachbar 1 bestätigt. Alles klar, denkt man so.

Pustekuchen. Gericht gibt Nachbar 2 nix. Kein Geld. Es habe ja niemand gesehen, dass Nachbar 1 das Dach umgekippt hat. Keine Zeugen für den unmittelbaren Vorgang also.  Pech gehabt, Herr Nachbar 2.

Merke: Geständnisse von Schädigern gegenüber Dritten können also wertlos sein. Merke weiter: Gerichte laden Zeugen gerne mal für nix – dafür hätte Gericht den Zeugen also gar nicht erst kommen lassen und anhören müssen. Siehe headline.

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Thema: Berufliches, Rechtliches, Unlogisches

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Keine Kommentare

  1. 1
    Tina 

    Merke: Alle scheiße außer Mutti.
    Ich bin wieder mal enttäuscht, systemisch enttäuscht.

  2. Ist echt unglaublich, was sich an unseren Gerichten abspielt. Da kann man ja froh sein, nie selbst hin zu müssen.

  3. 3
    Johanna 

    Ist denen da eigentlich oft mal langwelig?

  4. 4
    Michael 

    Genau das (sonst nix zu tun als unnütz Zeugen zu vernehmen) dachte ich auch.

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