Ich bin ein Rechtsverdreher.
Donnerstag, 5. Februar 2009 | Autor: Michael
Spätestens seit heute. Da hat mich nämlich im Termin (Nachbarsache – sic!) der Kläger so beschimpft. Nach vielen höhnischen und unfreundlichen Bemerkungen platzte ihm der Kragen, als das Gericht ihm sagte, mit seinen 4 Klaganträgen werde er nix und der Rechthaber hätte ausnahmsweise mal Recht.
Endlich. Das erste Mal seit all den Jahren wurde ich im Gerichtssaal beleidigt. Darauf hatte ich schon so lange gewartet. Wie schön. Ich fühle mich irgendwie … hm… erhaben. Oder so.


Wenn Sie beleidigt werden möchten geben Sie Bescheid. Ich kenne da einige, die schon lange darauf warten.
Damn. Ich wollte Sie wegen Ihrer ganzen Tierquälereien sowieso schon immer mal verklagen. Dann könnten Sie im Gerichtssaal so richtig loslegen.
Gleich verklagt, wo Sie schon vor Ort waren, hoffe ich.
Wann arbeiten Sie eigentlich, wo Sie soviel bloggen?
Also bitte. 17 h Arbeit, plus 1 h Internet. Ich schlaf ja nur so 5 h. Das reicht.
Was ich immer schon mal los werden wollte:
Warren Zevon war völlig untalentiert
Mist. Jetzt haben Sie meinen wunden Punkt erwischt, Herr Richter. Ich bin mit den Kindern etwas befreundet und leite es weiter. So. Damit die in den USA mal merken, wie doof die deutschen Richter sind. Ha.
Wie jetzt, Rechtsverdreher, das war alles?
Dann können Sie sich jetzt wohl Linksanwalt aufs Türschild schreiben. Wenn Sie sich noch auf Internetrecht spezialisieren, werden sie vielleicht zum MC Winkeladvokat.
Das Feld wird von Herrn Winkelsen bald besetzt werden. Da halte ich mich raus.
Naja, ob “Rechtsverdreher” den Tatbestand des § 185 StGB erfüllt? Da war doch neulich was mit “Dummschwätzer” als freie Meinungsäußerung …
nehmen Sie *doof* eventuell zurück ?
Doch, grundsätzlich eine Kundgabe der Mißachtung oder Nichtachtung. Aber: bin ich ein beleidigngsfähiges Objekt? Hm.
Nein, Herr Ballmann. Verklagen Sie mich. Aber flink, damit ich in den Genuss der nächsten Beleidigung komme.
Fünf Stunden reichen? Die dann in der Kanzlei oder wie?
Hätten Sie ihn für “alter Rechtsverdreher” belangt?
Ach nee. Das ist doch ungemütlich, dann. Da pflege ich zu denken, oder sowas.
“nehmen Sie *doof* eventuell zurück ?”
“Nein, Herr Ballmann.”
Gut, dann ist der Fall für mich erledigt
Mir war schon klar, dass Sie Loriot meinen. Und um Klagen von Herrn von Bülow zu vermeiden, sage ich das hiermit ausdrücklich. Kleine Münze und so.
“Die Parteien sind Nachbarn und daher verfeindet.” (aus einem Urteil)
Sowas strahlt wohl auch immer auf diejenigen ab, die Partei für eine Partei ergreifen.
Sehr schön formuliert. Ein revisionsrechtssicherer Erfahrungssatz. Der hält beim OLG und BGH.
Der Satz stammt aus einem AG-Urteil aus ihrem OLG-Bezirk, sofern das nicht nur eine urban legend ist. Ich glaube aber nicht, dass er in Schleswig überprüft wurde
“Mir war schon klar, dass Sie Loriot meinen”
[klugscheiss]
Wilhelm Bendow wars und der ist schon lange tot. Loriot hat es “nur” cartooniert
[/klugscheiss]
@ Consigliere Ach so. Na dann.
@ ballmann Stimmt. Ich erinnere es. Bendow. Dann eben da die kleine Münze.
Das ging anders.
“Nehmen Sie das eventuell zurück?” – “Wer?” – “Sie!” – “Nein!” – “Na dann ist die Sache für mich erledigt.”
(kann ihren Bendow fast auswendig)
PS: Sagen Sie nicht “Ich erinnere es!” bitte. Das macht mir Magenbluten. Sagen Sie bitte “Ich erinnere mich”. Danke.