Immer auf die Glocke.
Freitag, 24. Oktober 2008 | Autor: Michael
Es gab mal unter Anwälten ein Sachlichkeitsgebot. Gerüchte besagen allerdings, es gibt es noch immer, wenngleich nur auf dem Papier. Irgendwo in der Berufsordnung verbuddelt.
Die Anwaltsgerichte jedenfalls lassen mittlerweile so ziemlich alles zu. Schreibt ein Kollege in einem Schriftsatz (es ging um eine Auseinandersetzung um die Bewilligung von Prozesskostenhilfe) etwa
“Der Antrag auf die Gewährung von Prozesskostenhilfe ist zurückzuweisen, weil das Verteidigungsvorbringen der Beklagten ohne Aussicht auf Erfolg ist. Es wäre in höchstem Maße unverantwortlich, dem Beklagten ausgerechnet seine gegenwärtigen Prozessbevollmächtigten beizuordnen, die wettbewerbsrechtliche Kenntnisse erst durch das vorliegende Verfahren zu gewinnen hoffen.”
so soll diese Äußerung laut dem Hamburgischen Anwaltsgericht nicht geeignet sein, gegen den werten Kollegen berufsrechtliche Maßnahmen ergreifen zu müssen (HambAnwG, Beschluss v. 17.7.2008, I AnwG 8/08).
Fein. Dann kann ich jetzt ja in allen Fällen, in denen die Gegenseite Prozesskostenhilfe erhalten möchte und etwa nicht durch einen Fachanwalt vertreten wird, ähnlich erwidern. Es gilt also, junge und unerfahrene Kollegen so zu diffamieren, dass es Ziel sein muss, ihnen den Zugang zum “Markt” (=Mandanten) faktisch zu verweigern. Alles folgenlos. Immer feste druff also. Und wenn man sich dann erstmals im Termin sieht, so Auge in Auge mit dem werten Kollegen, sollte man vielleicht zumindest gewiss sein, dass man über einen Schwarzgurt verfügt, um etwaige körperliche Hassattacken des so Aufgestachelten abwehren zu können. So viel zur Flexibilität unseres Berufsstandes.


Meine Standard-Antwort:
“Starke Worte haben noch nie starke Argumente ersetzt.”
Und weil ich gerade dabei bin:
„Never argue with an idiot, they drag you down to their level and beat you with experience.“
„Ihre Eitelkeit wäre für mich leichter zu ertragen, wenn sie nicht die meine verletzt hätte.“
Hatte der Richter den Satz nicht verstanden?
@RA Seidlitz: Ich fürchte, nach meinen Erfahrungen an den Berliner Gerichten muss man dort derartige Anmerkungen wohl öfter machen…
@buchstäblich: Ich fürchte doch… aber sie fanden es nicht so schlimm. Die Tendenz bei den Anwaltsgerichten geht ja eher dahin, dass die Anwälte ihre Energie man ruhig an sich selbst auslassen sollen… und daher nicht einschreiten. Seufz.