Was haben Gesetze und Gehirne gemeinsam?
Donnerstag, 17. September 2009 | Autor: Michi
Fragt sich der Kollege Wendt aus Recklinghausen (in der neuen WuM, Heft 9, S.496f). Und findet erwartungsgemäß keine befriedigende Antwort.
Es geht um § 16 III WEG, der da lautet:
“Die Wohnungseigentümer können abweichend von Absatz 2 durch Stimmenmehrheit beschließen, dass die Betriebskosten des gemeinschaftlichen Eigentums oder des Sondereigentums im Sinne des § Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches, die nicht unmittelbar gegenüber Dritten abgerechnet werden, und die Kosten der Verwaltung nach Verbrauch oder Verursachung erfasst und nach diesem oder nach einem anderen Maßstab verteilt werden, soweit dies ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht”
Semantisch bereits eine Meisterleistung. Inhaltlich auch. Diese Norm, die eigentlich dazu dienen sollte, die Änderung eines Verteilungsschlüssels abweichend von einer Vereinbarung der Wohnungseigentümer zu vereinfachen, führt, wie Wendt zutreffend feststellt, bereits wenige Jahre nach ihrem Inkrafttreten zu dem totalen Chaos – nahezu jeder legt die Vorschrift anders aus.
“Mir ist nicht bekannt, welche Meister bei der Gestaltung des § 16 III WEG am Werk waren” schreibt Wendt. Recht hat er. Und am Ende des Aufsatzes dann: “Es bedarf wohl keiner weiteren Ausführung, dass Gesetze und Gehirne nicht immer etwas miteinander zu tun haben. Oder etwa doch?”





Sonntag, 20. September 2009
Müsste sich doch ermitteln lassen, welche Meister das waren. Und dann die Heugabeln holen, und Fackeln.