Fehlzitiert.
Dienstag, 28. April 2009 | Autor: Michi
Nun hat es also auch den Rechthaber erwischt.
Nachdem er zunächst freudig beglückt endlich, ca. 10 Jahre nach dem Erscheinen der Vorauflage, den neuen Sternel in der Hand hielt, schlug die Freude leider schnell in Verwunderung um. So schreibt der verehrte Professor auf S. 1134 des Werkes zur Frage der fristlosen Kündigung des Mieters bei Gesundheitsgefährdung:
“Deshalb wird auch eine nicht unvernünftige, nachvollziehbare Angstsituation des Mieters zur Kündigung nicht ausreichen (a.A. LG Lübeck ZMR 1998, 433,434)”
und lässt eine Fußnote “1″ folgen.
In dieser Fußnote findet man dann den Rechthaber sowie den Coautor wieder mit den blanken Worten:
“anders Selk/Hankammer NZM 2008, 65, 68.”
Hm. Ich muss das mal nachlesen.:-) Kann mich nicht erinnern, so einen Käse geschrieben zu haben. Sowas.
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